Die forensische Relevanz von Wahn und Schizophrenie ist keinesfalls nur ein Spezialthema der forensischen Psychiatrie, sondern ein Problem aus dem Alltag der Psychiatrie.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu auffordern, sich eingehend mit der forensischen Relevanz von schizophrenen Erkrankungen und Wahnsyndromen zu beschäftigen. Zum einen muss inzwischen als gesichert gelten, dass Patienten mit schizophrenen Psychosen ein höheres Risiko für die Ausübung von Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten aufweisen. Zum anderen gibt es in der Psychiatrie einen Schwund an psychopathologischem Wissen, der Fehleinschätzungen der vom Patienten ausgehenden Eigen- und Fremdgefährdung begünstigt.
Nicht nur im Rahmen von Begutachtungen muss im Ergebnis der Sichtung aller Unterlagen und der eingehenden Beschäftigung mit der Lebens-, Krankheits- und Delinquenzgeschichte des Patienten neben der Beurteilung seiner rechtlich relevanten Fähigkeiten eine Gefährlichkeitsprognose erstellt werden. Es braucht auch in der klinischen Psychiatrie über das Wissen hinaus ein Gefahrenbewusstsein, um methodengeleitet Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit treffen und verantworten zu können, die nicht risikofrei sind.
Dieses Buch bietet umfassende und vertiefende psychopathologische Orientierung, geht auf wichtige diagnostische Kategorien ebenso wie auf die juristischen Positionsbestimmungen ein und vergisst auch nicht die Schwierigkeit, die Phänomenologie des Wähnens, die Wahrnehmungsperspektive des Wähnenden und daraus resultierende Handlungsentwürfe dem Laien (Angehörigen, Juristen) verstehbar zu vermitteln. Es wendet sich vor allem an Psychiater, Juristen und Psychologen, aber auch an alle Interessenten an dieser Problematik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die forensische Relevanz von Wahn und Schizophrenie ist keinesfalls nur ein Spezialthema der forensischen Psychiatrie, sondern ein Problem aus dem Alltag der Psychiatrie.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu auffordern, sich eingehend mit der forensischen Relevanz von schizophrenen Erkrankungen und Wahnsyndromen zu beschäftigen. Zum einen muss inzwischen als gesichert gelten, dass Patienten mit schizophrenen Psychosen ein höheres Risiko für die Ausübung von Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten aufweisen. Zum anderen gibt es in der Psychiatrie einen Schwund an psychopathologischem Wissen, der Fehleinschätzungen der vom Patienten ausgehenden Eigen- und Fremdgefährdung begünstigt.
Nicht nur im Rahmen von Begutachtungen muss im Ergebnis der Sichtung aller Unterlagen und der eingehenden Beschäftigung mit der Lebens-, Krankheits- und Delinquenzgeschichte des Patienten neben der Beurteilung seiner rechtlich relevanten Fähigkeiten eine Gefährlichkeitsprognose erstellt werden. Es braucht auch in der klinischen Psychiatrie über das Wissen hinaus ein Gefahrenbewusstsein, um methodengeleitet Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit treffen und verantworten zu können, die nicht risikofrei sind.
Dieses Buch bietet umfassende und vertiefende psychopathologische Orientierung, geht auf wichtige diagnostische Kategorien ebenso wie auf die juristischen Positionsbestimmungen ein und vergisst auch nicht die Schwierigkeit, die Phänomenologie des Wähnens, die Wahrnehmungsperspektive des Wähnenden und daraus resultierende Handlungsentwürfe dem Laien (Angehörigen, Juristen) verstehbar zu vermitteln. Es wendet sich vor allem an Psychiater, Juristen und Psychologen, aber auch an alle Interessenten an dieser Problematik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die forensische Relevanz von Wahn und Schizophrenie ist keinesfalls nur ein Spezialthema der forensischen Psychiatrie, sondern ein Problem aus dem Alltag der Psychiatrie.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu auffordern, sich eingehend mit der forensischen Relevanz von schizophrenen Erkrankungen und Wahnsyndromen zu beschäftigen. Zum einen muss inzwischen als gesichert gelten, dass Patienten mit schizophrenen Psychosen ein höheres Risiko für die Ausübung von Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten aufweisen. Zum anderen gibt es in der Psychiatrie einen Schwund an psychopathologischem Wissen, der Fehleinschätzungen der vom Patienten ausgehenden Eigen- und Fremdgefährdung begünstigt.
Nicht nur im Rahmen von Begutachtungen muss im Ergebnis der Sichtung aller Unterlagen und der eingehenden Beschäftigung mit der Lebens-, Krankheits- und Delinquenzgeschichte des Patienten neben der Beurteilung seiner rechtlich relevanten Fähigkeiten eine Gefährlichkeitsprognose erstellt werden. Es braucht auch in der klinischen Psychiatrie über das Wissen hinaus ein Gefahrenbewusstsein, um methodengeleitet Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit treffen und verantworten zu können, die nicht risikofrei sind.
Dieses Buch bietet umfassende und vertiefende psychopathologische Orientierung, geht auf wichtige diagnostische Kategorien ebenso wie auf die juristischen Positionsbestimmungen ein und vergisst auch nicht die Schwierigkeit, die Phänomenologie des Wähnens, die Wahrnehmungsperspektive des Wähnenden und daraus resultierende Handlungsentwürfe dem Laien (Angehörigen, Juristen) verstehbar zu vermitteln. Es wendet sich vor allem an Psychiater, Juristen und Psychologen, aber auch an alle Interessenten an dieser Problematik.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die forensische Relevanz von Wahn und Schizophrenie ist keinesfalls nur ein Spezialthema der forensischen Psychiatrie, sondern ein Problem aus dem Alltag der Psychiatrie.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu auffordern, sich eingehend mit der forensischen Relevanz von schizophrenen Erkrankungen und Wahnsyndromen zu beschäftigen. Zum einen muss inzwischen als gesichert gelten, dass Patienten mit schizophrenen Psychosen ein höheres Risiko für die Ausübung von Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten aufweisen. Zum anderen gibt es in der Psychiatrie einen Schwund an psychopathologischem Wissen, der Fehleinschätzungen der vom Patienten ausgehenden Eigen- und Fremdgefährdung begünstigt.
Nicht nur im Rahmen von Begutachtungen muss im Ergebnis der Sichtung aller Unterlagen und der eingehenden Beschäftigung mit der Lebens-, Krankheits- und Delinquenzgeschichte des Patienten neben der Beurteilung seiner rechtlich relevanten Fähigkeiten eine Gefährlichkeitsprognose erstellt werden. Es braucht auch in der klinischen Psychiatrie über das Wissen hinaus ein Gefahrenbewusstsein, um methodengeleitet Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit treffen und verantworten zu können, die nicht risikofrei sind.
Dieses Buch bietet umfassende und vertiefende psychopathologische Orientierung, geht auf wichtige diagnostische Kategorien ebenso wie auf die juristischen Positionsbestimmungen ein und vergisst auch nicht die Schwierigkeit, die Phänomenologie des Wähnens, die Wahrnehmungsperspektive des Wähnenden und daraus resultierende Handlungsentwürfe dem Laien (Angehörigen, Juristen) verstehbar zu vermitteln. Es wendet sich vor allem an Psychiater, Juristen und Psychologen, aber auch an alle Interessenten an dieser Problematik.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vor Gericht kann es unerlässlich werden, Fragestellungen mit Hilfe eines Gutachtens zu klären. Das föderative Fachgremium für Rechtspsychologie stellt mit diesem Verzeichnis der „FachpsychologInnen für Rechtspsychologie BDP/DGPs“ seine Expertise zur Erstellung von Gutachten professionell und zuverlässig zur Verfügung.
Mit der dritten Auflage liegt nun erneut ein vollständig überarbeitetes gedruckter Verzeichnis vor.
Unterteilt in Einsatzgebiet und Fachschwerpunkt bietet es Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter und qualifizierter Gutachter. Ebenso finden Medienvertreter anhand einer eigenen Sortierung geeignete Ansprechpartner in dieser Publikation.
Auf die aktuelle Liste der FachpsychologInnen kann auch über das Webportal der Deutschen Psychologen Akademie zugegriffen werden: www.rechtspsychologen-register.de
Aktualisiert: 2020-11-17
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Kaum eine Persönlichkeitsstörung ist in ihrer gesellschaftlichen Wahrnehmung so negativ konnotiert und mit Kriminalität so eng assoziiert wie die Antisoziale Persönlichkeitsstörung. Mit zunehmendem Einzug des Begriffes der „psychischen Störung“ in die Gesetzgebung und Rechtsprechung erfüllt sie als individuelles Störungsbild zudem auch ganz konkret eine kriminalpolitische Funktion. Über die historische Verbindung von Kriminalität und Unterschicht dient sie damit in ihrer Zuweisung als argumentatives Vehikel enger staatlicher Kontrolle und Exklusion der Marginalisierten dieser Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Kaum eine Persönlichkeitsstörung ist in ihrer gesellschaftlichen Wahrnehmung so negativ konnotiert und mit Kriminalität so eng assoziiert wie die Antisoziale Persönlichkeitsstörung. Mit zunehmendem Einzug des Begriffes der „psychischen Störung“ in die Gesetzgebung und Rechtsprechung erfüllt sie als individuelles Störungsbild zudem auch ganz konkret eine kriminalpolitische Funktion. Über die historische Verbindung von Kriminalität und Unterschicht dient sie damit in ihrer Zuweisung als argumentatives Vehikel enger staatlicher Kontrolle und Exklusion der Marginalisierten dieser Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2023-01-20
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Die forensische Relevanz von Wahn und Schizophrenie ist keinesfalls nur ein Spezialthema der forensischen Psychiatrie, sondern ein Problem aus dem Alltag der Psychiatrie.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu auffordern, sich eingehend mit der forensischen Relevanz von schizophrenen Erkrankungen und Wahnsyndromen zu beschäftigen. Zum einen muss inzwischen als gesichert gelten, dass Patienten mit schizophrenen Psychosen ein höheres Risiko für die Ausübung von Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten aufweisen. Zum anderen gibt es in der Psychiatrie einen Schwund an psychopathologischem Wissen, der Fehleinschätzungen der vom Patienten ausgehenden Eigen- und Fremdgefährdung begünstigt.
Nicht nur im Rahmen von Begutachtungen muss im Ergebnis der Sichtung aller Unterlagen und der eingehenden Beschäftigung mit der Lebens-, Krankheits- und Delinquenzgeschichte des Patienten neben der Beurteilung seiner rechtlich relevanten Fähigkeiten eine Gefährlichkeitsprognose erstellt werden. Es braucht auch in der klinischen Psychiatrie über das Wissen hinaus ein Gefahrenbewusstsein, um methodengeleitet Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit treffen und verantworten zu können, die nicht risikofrei sind.
Dieses Buch bietet umfassende und vertiefende psychopathologische Orientierung, geht auf wichtige diagnostische Kategorien ebenso wie auf die juristischen Positionsbestimmungen ein und vergisst auch nicht die Schwierigkeit, die Phänomenologie des Wähnens, die Wahrnehmungsperspektive des Wähnenden und daraus resultierende Handlungsentwürfe dem Laien (Angehörigen, Juristen) verstehbar zu vermitteln. Es wendet sich vor allem an Psychiater, Juristen und Psychologen, aber auch an alle Interessenten an dieser Problematik.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Das Buch befasst sich mit der Neuregelung des § 7 Abs. 2 JGG. Bisher war es nicht möglich gegenüber nach Jugendstrafrecht Verurteilten die Maßregel der Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dies änderte der Gesetzgeber 2008 mit der Neufassung des § 7 Abs. 2 JGG. Zunächst wird die Geschichte der Sicherungsverwahrung dargestellt, wobei kriminalpolitische Stimmungslagen und Gesetzgebungsmotive berücksichtigt werden. Des Weiteren findet ein Vergleich zwischen den Vorschriften zur Sicherungsverwahrung bei Erwachsenen, bei Heranwachsen und bei Jugendlichen statt. Darüber hinaus werden verfassungsrechtliche Bedenken erörtert. Sodann wird die Vorschrift zur Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht eingehend betrachtet. Charakteristisch für diese Neuregelung sind der Verzicht auf verschiedene formelle und materielle Voraussetzungen, wie etwa der Verzicht auf Vortaten oder das Erfordernis der Nova, sowie der Umstand, dass die Gefährlichkeitsprognose nun erstmalig und auch einmalig am Ende des Vollzuges der Jugendstrafe erstellt wird. Mag die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Erwachsenenstrafrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein, so zeigt die Untersuchung, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht gegen Verfassungsgrundsätze verstößt. Die Neuregelung lässt sich nicht mit dem allgemeinen Rückwirkungsverbot des Art. 20 Abs. 3 GG und dem Resozialisierungsgebot vereinbaren und stellt darüber hinaus aufgrund spezifischer Prognoseprobleme bei Jugendlichen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 104 GG dar. Doch nicht nur im Hinblick auf die Verfassung ruft die Neuregelung des § 7 Abs. 2 JGG erhebliche Bedenken hervor. Sie verstößt bereits gegen die Prinzipien des Jugendstrafrechts in Deutschland, da die Sicherungsverwahrung in ihrer Form als potentiell lebenslanger Freiheitsentzug nicht mit dem Erziehungsgedanken zu vereinbaren ist. Auch verstößt die Regelung in ihrer derzeitigen, von entsprechenden Regelungen im allgemeinen Strafrecht abweichenden Form, gegen das "Verbot der Benachteiligung junger Menschen im Vergleich zu Erwachsenen". Im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten zeigte sich dann, dass es vergleichbare Regelungen dort nicht gibt. Ebenso verstößt die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht auf internationaler Ebene gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Insgesamt handelt es sich bei der Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht um Freiheitsentzug, der durch das Dezimieren formeller und materieller Anordnungsvoraussetzungen zentral auf einer Gefährlichkeitsprognose basiert, und dass obwohl die sichere Voraussage schwerer Straftaten bei jungen Menschen trotz fortwährenden Fortschritten in der Prognoseforschung nicht mit hinreichender Sicherheit möglich ist. Dringend notwendig ist somit die Einsicht, dass eine Verschärfung des Strafrechts nicht mit einer verbesserten Sicherheitslage einhergeht und der falsche Ansatz zur effizienten Kriminalitätsbekämpfung ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die forensische Relevanz von Wahn und Schizophrenie ist keinesfalls nur ein Spezialthema der forensischen Psychiatrie, sondern ein Problem aus dem Alltag der Psychiatrie.
Es gibt mehrere Gründe, die dazu auffordern, sich eingehend mit der forensischen Relevanz von schizophrenen Erkrankungen und Wahnsyndromen zu beschäftigen. Zum einen muss inzwischen als gesichert gelten, dass Patienten mit schizophrenen Psychosen ein höheres Risiko für die Ausübung von Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten aufweisen. Zum anderen gibt es in der Psychiatrie einen Schwund an psychopathologischem Wissen, der Fehleinschätzungen der vom Patienten ausgehenden Eigen- und Fremdgefährdung begünstigt.
Nicht nur im Rahmen von Begutachtungen muss im Ergebnis der Sichtung aller Unterlagen und der eingehenden Beschäftigung mit der Lebens-, Krankheits- und Delinquenzgeschichte des Patienten neben der Beurteilung seiner rechtlich relevanten Fähigkeiten eine Gefährlichkeitsprognose erstellt werden. Es braucht auch in der klinischen Psychiatrie über das Wissen hinaus ein Gefahrenbewusstsein, um methodengeleitet Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit treffen und verantworten zu können, die nicht risikofrei sind.
Dieses Buch bietet umfassende und vertiefende psychopathologische Orientierung, geht auf wichtige diagnostische Kategorien ebenso wie auf die juristischen Positionsbestimmungen ein und vergisst auch nicht die Schwierigkeit, die Phänomenologie des Wähnens, die Wahrnehmungsperspektive des Wähnenden und daraus resultierende Handlungsentwürfe dem Laien (Angehörigen, Juristen) verstehbar zu vermitteln. Es wendet sich vor allem an Psychiater, Juristen und Psychologen, aber auch an alle Interessenten an dieser Problematik.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Vor Gericht kann es unerlässlich werden, Fragestellungen mit Hilfe eines Gutachtens zu klären. Das föderative Fachgremium für Rechtspsychologie stellt mit diesem Verzeichnis der „FachpsychologInnen für Rechtspsychologie BDP/DGPs“ seine Expertise zur Erstellung von Gutachten professionell und zuverlässig zur Verfügung.
Mit der dritten Auflage liegt nun erneut ein vollständig überarbeitetes gedruckter Verzeichnis vor.
Unterteilt in Einsatzgebiet und Fachschwerpunkt bietet es Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter und qualifizierter Gutachter. Ebenso finden Medienvertreter anhand einer eigenen Sortierung geeignete Ansprechpartner in dieser Publikation.
Auf die aktuelle Liste der FachpsychologInnen kann auch über das Webportal der Deutschen Psychologen Akademie zugegriffen werden: www.rechtspsychologen-register.de
Aktualisiert: 2020-07-10
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Die Sicherungsverwahrung ist die härteste und zugleich fragwürdigste Sanktion des deutschen Strafrechts. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Rückfalltätern. Bei jeder Anordnung der Sicherungsverwahrung kommt es zu einem Konflikt zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und den Freiheitsrechten des Betroffenen. Die Auflösung dieses Konflikts ist eine der schwierigsten Aufgaben, vor denen das deutsche Strafrecht steht. Nach einem umfassenden Überblick über die komplexe Materie des Rechts der Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der aktuellen Anordnungsmöglichkeiten. Basierend auf der kritischen Prüfung der Verfassungs- und Konventionskonformität der §§ 66, 66a und 66b StGB wird abschließend ein Regelungsvorschlag präsentiert.
Aktualisiert: 2021-12-03
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