Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigt Kriminalpolitik, Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft zunehmend. Im Mittelpunkt der rechtsvergleichenden Dissertation stehen deutsches und britisches Geldwäschestrafrecht.
Der Verfasser zeigt die europäischen "Ursprünge" dieser Regelungen auf. Die Geldwäscherichtlinie der EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, Straftatbestände gegen Geldwäsche zu normieren. Ziel dieser Verpflichtung ist, europaweit ein möglichst einheitliches Geldwäschestrafrecht zu schaffen. Es bestehen jedoch in den nationalen Strafrechtsordnungen nach wie vor Umsetzungsunterschiede. Dabei ergeben sich im nationalen Recht Probleme für bestimmte Berufsgruppen. Die Straftatbestände treffen nicht nur das organisierte Verbrechen - sie greifen gravierend in den Ablauf des legalen Wirtschafts- und Geschäftslebens ein. Man denke nur an die in Deutschland intensiv geführte Diskussion um die Annahme bemakelter Honorare durch Strafverteidiger.
Der schwierige Umgang mit den Geldwäschenormen zeigt, daß es zwar gelungen ist, eine strafrechtliche Bewehrung der Geldwäsche durchzusetzen. Allerdings konnte ein einheitlicher europäischer Standard zur Bekämpfung der Geldwäsche (noch) nicht erreicht werden. Dennoch stellen die Maßnahmen des Gemeinschaftsgesetzgebers einen bedeutsamen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem "Europäischen Geldwäschestrafrecht" dar. Es gilt, diesen Weg konsequent fortzusetzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Thema "Geldwäscheprävention" ist aktueller und der Handlungsdruck für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) größer denn je: Das GwG enthält nicht nur eine Fülle von kaum mehr überschaubaren Pflichten für alle Verpflichteten - auch die Kontrolldichte durch die Aufsichtsbehörden nimmt merklich zu, wobei Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in Zukunft drastisch verschärft werden, wie die 4. EU-Geldwäscherichtlinie deutlich zeigt. Letztlich kann leichtfertig falsches Verhalten auch zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche führen.Das vorliegende Praxiswerk richtet sich an alle Verpflichteten nach dem GwG - insbesondere auch an solche aus dem sog. Nichtfinanzbereich, d.h. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Anwälte, Steuerberater etc. Großer Wert wird dabei auf leichte Verständlichkeit gelegt: Die teils komplizierten Vorschriften werden umfassend und nachvollziehbar erläutert und mit zahlreichen Fallbeispielen aus der langjährigen Praxis der Autoren unterlegt. Ziel ist es, mögliche "Stolpersteine" aufzuzeigen und Anleitungen zu richtigem (gesetzeskonformem) Verhalten zu geben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Thema "Geldwäscheprävention" ist aktueller und der Handlungsdruck für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) größer denn je: Das GwG enthält nicht nur eine Fülle von kaum mehr überschaubaren Pflichten für alle Verpflichteten - auch die Kontrolldichte durch die Aufsichtsbehörden nimmt merklich zu, wobei Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in Zukunft drastisch verschärft werden, wie die 4. EU-Geldwäscherichtlinie deutlich zeigt. Letztlich kann leichtfertig falsches Verhalten auch zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche führen.Das vorliegende Praxiswerk richtet sich an alle Verpflichteten nach dem GwG - insbesondere auch an solche aus dem sog. Nichtfinanzbereich, d.h. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Anwälte, Steuerberater etc. Großer Wert wird dabei auf leichte Verständlichkeit gelegt: Die teils komplizierten Vorschriften werden umfassend und nachvollziehbar erläutert und mit zahlreichen Fallbeispielen aus der langjährigen Praxis der Autoren unterlegt. Ziel ist es, mögliche "Stolpersteine" aufzuzeigen und Anleitungen zu richtigem (gesetzeskonformem) Verhalten zu geben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Thema "Geldwäscheprävention" ist aktueller und der Handlungsdruck für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) größer denn je: Das GwG enthält nicht nur eine Fülle von kaum mehr überschaubaren Pflichten für alle Verpflichteten - auch die Kontrolldichte durch die Aufsichtsbehörden nimmt merklich zu, wobei Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in Zukunft drastisch verschärft werden, wie die 4. EU-Geldwäscherichtlinie deutlich zeigt. Letztlich kann leichtfertig falsches Verhalten auch zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche führen.Das vorliegende Praxiswerk richtet sich an alle Verpflichteten nach dem GwG - insbesondere auch an solche aus dem sog. Nichtfinanzbereich, d.h. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Anwälte, Steuerberater etc. Großer Wert wird dabei auf leichte Verständlichkeit gelegt: Die teils komplizierten Vorschriften werden umfassend und nachvollziehbar erläutert und mit zahlreichen Fallbeispielen aus der langjährigen Praxis der Autoren unterlegt. Ziel ist es, mögliche "Stolpersteine" aufzuzeigen und Anleitungen zu richtigem (gesetzeskonformem) Verhalten zu geben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigt Kriminalpolitik, Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft zunehmend. Im Mittelpunkt der rechtsvergleichenden Dissertation stehen deutsches und britisches Geldwäschestrafrecht.
Der Verfasser zeigt die europäischen "Ursprünge" dieser Regelungen auf. Die Geldwäscherichtlinie der EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, Straftatbestände gegen Geldwäsche zu normieren. Ziel dieser Verpflichtung ist, europaweit ein möglichst einheitliches Geldwäschestrafrecht zu schaffen. Es bestehen jedoch in den nationalen Strafrechtsordnungen nach wie vor Umsetzungsunterschiede. Dabei ergeben sich im nationalen Recht Probleme für bestimmte Berufsgruppen. Die Straftatbestände treffen nicht nur das organisierte Verbrechen - sie greifen gravierend in den Ablauf des legalen Wirtschafts- und Geschäftslebens ein. Man denke nur an die in Deutschland intensiv geführte Diskussion um die Annahme bemakelter Honorare durch Strafverteidiger.
Der schwierige Umgang mit den Geldwäschenormen zeigt, daß es zwar gelungen ist, eine strafrechtliche Bewehrung der Geldwäsche durchzusetzen. Allerdings konnte ein einheitlicher europäischer Standard zur Bekämpfung der Geldwäsche (noch) nicht erreicht werden. Dennoch stellen die Maßnahmen des Gemeinschaftsgesetzgebers einen bedeutsamen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem "Europäischen Geldwäschestrafrecht" dar. Es gilt, diesen Weg konsequent fortzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigt Kriminalpolitik, Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft zunehmend. Im Mittelpunkt der rechtsvergleichenden Dissertation stehen deutsches und britisches Geldwäschestrafrecht.
Der Verfasser zeigt die europäischen "Ursprünge" dieser Regelungen auf. Die Geldwäscherichtlinie der EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, Straftatbestände gegen Geldwäsche zu normieren. Ziel dieser Verpflichtung ist, europaweit ein möglichst einheitliches Geldwäschestrafrecht zu schaffen. Es bestehen jedoch in den nationalen Strafrechtsordnungen nach wie vor Umsetzungsunterschiede. Dabei ergeben sich im nationalen Recht Probleme für bestimmte Berufsgruppen. Die Straftatbestände treffen nicht nur das organisierte Verbrechen - sie greifen gravierend in den Ablauf des legalen Wirtschafts- und Geschäftslebens ein. Man denke nur an die in Deutschland intensiv geführte Diskussion um die Annahme bemakelter Honorare durch Strafverteidiger.
Der schwierige Umgang mit den Geldwäschenormen zeigt, daß es zwar gelungen ist, eine strafrechtliche Bewehrung der Geldwäsche durchzusetzen. Allerdings konnte ein einheitlicher europäischer Standard zur Bekämpfung der Geldwäsche (noch) nicht erreicht werden. Dennoch stellen die Maßnahmen des Gemeinschaftsgesetzgebers einen bedeutsamen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem "Europäischen Geldwäschestrafrecht" dar. Es gilt, diesen Weg konsequent fortzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigt Kriminalpolitik, Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft zunehmend. Im Mittelpunkt der rechtsvergleichenden Dissertation stehen deutsches und britisches Geldwäschestrafrecht.
Der Verfasser zeigt die europäischen "Ursprünge" dieser Regelungen auf. Die Geldwäscherichtlinie der EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, Straftatbestände gegen Geldwäsche zu normieren. Ziel dieser Verpflichtung ist, europaweit ein möglichst einheitliches Geldwäschestrafrecht zu schaffen. Es bestehen jedoch in den nationalen Strafrechtsordnungen nach wie vor Umsetzungsunterschiede. Dabei ergeben sich im nationalen Recht Probleme für bestimmte Berufsgruppen. Die Straftatbestände treffen nicht nur das organisierte Verbrechen - sie greifen gravierend in den Ablauf des legalen Wirtschafts- und Geschäftslebens ein. Man denke nur an die in Deutschland intensiv geführte Diskussion um die Annahme bemakelter Honorare durch Strafverteidiger.
Der schwierige Umgang mit den Geldwäschenormen zeigt, daß es zwar gelungen ist, eine strafrechtliche Bewehrung der Geldwäsche durchzusetzen. Allerdings konnte ein einheitlicher europäischer Standard zur Bekämpfung der Geldwäsche (noch) nicht erreicht werden. Dennoch stellen die Maßnahmen des Gemeinschaftsgesetzgebers einen bedeutsamen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem "Europäischen Geldwäschestrafrecht" dar. Es gilt, diesen Weg konsequent fortzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Thema "Geldwäscheprävention" ist aktueller und der Handlungsdruck für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) größer denn je: Das GwG enthält nicht nur eine Fülle von kaum mehr überschaubaren Pflichten für alle Verpflichteten - auch die Kontrolldichte durch die Aufsichtsbehörden nimmt merklich zu, wobei Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in Zukunft drastisch verschärft werden, wie die 4. EU-Geldwäscherichtlinie deutlich zeigt. Letztlich kann leichtfertig falsches Verhalten auch zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche führen.Das vorliegende Praxiswerk richtet sich an alle Verpflichteten nach dem GwG - insbesondere auch an solche aus dem sog. Nichtfinanzbereich, d.h. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Anwälte, Steuerberater etc. Großer Wert wird dabei auf leichte Verständlichkeit gelegt: Die teils komplizierten Vorschriften werden umfassend und nachvollziehbar erläutert und mit zahlreichen Fallbeispielen aus der langjährigen Praxis der Autoren unterlegt. Ziel ist es, mögliche "Stolpersteine" aufzuzeigen und Anleitungen zu richtigem (gesetzeskonformem) Verhalten zu geben.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Das Thema "Geldwäscheprävention" ist aktueller und der Handlungsdruck für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) größer denn je: Das GwG enthält nicht nur eine Fülle von kaum mehr überschaubaren Pflichten für alle Verpflichteten - auch die Kontrolldichte durch die Aufsichtsbehörden nimmt merklich zu, wobei Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in Zukunft drastisch verschärft werden, wie die 4. EU-Geldwäscherichtlinie deutlich zeigt. Letztlich kann leichtfertig falsches Verhalten auch zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche führen.Das vorliegende Praxiswerk richtet sich an alle Verpflichteten nach dem GwG - insbesondere auch an solche aus dem sog. Nichtfinanzbereich, d.h. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Anwälte, Steuerberater etc. Großer Wert wird dabei auf leichte Verständlichkeit gelegt: Die teils komplizierten Vorschriften werden umfassend und nachvollziehbar erläutert und mit zahlreichen Fallbeispielen aus der langjährigen Praxis der Autoren unterlegt. Ziel ist es, mögliche "Stolpersteine" aufzuzeigen und Anleitungen zu richtigem (gesetzeskonformem) Verhalten zu geben.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Bekämpfung der Geldwäsche beschäftigt Kriminalpolitik, Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft zunehmend. Im Mittelpunkt der rechtsvergleichenden Dissertation stehen deutsches und britisches Geldwäschestrafrecht.
Der Verfasser zeigt die europäischen "Ursprünge" dieser Regelungen auf. Die Geldwäscherichtlinie der EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, Straftatbestände gegen Geldwäsche zu normieren. Ziel dieser Verpflichtung ist, europaweit ein möglichst einheitliches Geldwäschestrafrecht zu schaffen. Es bestehen jedoch in den nationalen Strafrechtsordnungen nach wie vor Umsetzungsunterschiede. Dabei ergeben sich im nationalen Recht Probleme für bestimmte Berufsgruppen. Die Straftatbestände treffen nicht nur das organisierte Verbrechen - sie greifen gravierend in den Ablauf des legalen Wirtschafts- und Geschäftslebens ein. Man denke nur an die in Deutschland intensiv geführte Diskussion um die Annahme bemakelter Honorare durch Strafverteidiger.
Der schwierige Umgang mit den Geldwäschenormen zeigt, daß es zwar gelungen ist, eine strafrechtliche Bewehrung der Geldwäsche durchzusetzen. Allerdings konnte ein einheitlicher europäischer Standard zur Bekämpfung der Geldwäsche (noch) nicht erreicht werden. Dennoch stellen die Maßnahmen des Gemeinschaftsgesetzgebers einen bedeutsamen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem "Europäischen Geldwäschestrafrecht" dar. Es gilt, diesen Weg konsequent fortzusetzen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Thema "Geldwäscheprävention" ist aktueller und der Handlungsdruck für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) größer denn je: Das GwG enthält nicht nur eine Fülle von kaum mehr überschaubaren Pflichten für alle Verpflichteten - auch die Kontrolldichte durch die Aufsichtsbehörden nimmt merklich zu, wobei Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz in Zukunft drastisch verschärft werden, wie die 4. EU-Geldwäscherichtlinie deutlich zeigt. Letztlich kann leichtfertig falsches Verhalten auch zu einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche führen.Das vorliegende Praxiswerk richtet sich an alle Verpflichteten nach dem GwG - insbesondere auch an solche aus dem sog. Nichtfinanzbereich, d.h. Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Anwälte, Steuerberater etc. Großer Wert wird dabei auf leichte Verständlichkeit gelegt: Die teils komplizierten Vorschriften werden umfassend und nachvollziehbar erläutert und mit zahlreichen Fallbeispielen aus der langjährigen Praxis der Autoren unterlegt. Ziel ist es, mögliche "Stolpersteine" aufzuzeigen und Anleitungen zu richtigem (gesetzeskonformem) Verhalten zu geben.
Aktualisiert: 2023-03-27
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