Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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In diesem Open-Access-Buch wird untersucht, wie die Erbengemeinschaft die Mitgliedschaftsrechte in einer Kapitalgesellschaft ausübt und ob das Recht die Erben dabei als einen einzelnen Gesellschafter oder als eine Vielheit von Gesellschaftern behandelt. Philipp Kowalski entwickelt aus einer Untersuchung dieses Rechtsausübungsprozesses heraus eine neue Argumentationslinie zur Bestätigung der gesamthänderischen Verbundenheitslehre, der zufolge je nach berührter Einzelrechtsfrage das eine oder das andere zutreffen kann. Dabei werden die relevanten Einzelfragen des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts, des Konzernrechts und des Kapitalmarktrechts in systembildender Weise aufgearbeitet und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingeordnet.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem Open-Access-Buch wird untersucht, wie die Erbengemeinschaft die Mitgliedschaftsrechte in einer Kapitalgesellschaft ausübt und ob das Recht die Erben dabei als einen einzelnen Gesellschafter oder als eine Vielheit von Gesellschaftern behandelt. Philipp Kowalski entwickelt aus einer Untersuchung dieses Rechtsausübungsprozesses heraus eine neue Argumentationslinie zur Bestätigung der gesamthänderischen Verbundenheitslehre, der zufolge je nach berührter Einzelrechtsfrage das eine oder das andere zutreffen kann. Dabei werden die relevanten Einzelfragen des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts, des Konzernrechts und des Kapitalmarktrechts in systembildender Weise aufgearbeitet und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingeordnet.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem Open-Access-Buch wird untersucht, wie die Erbengemeinschaft die Mitgliedschaftsrechte in einer Kapitalgesellschaft ausübt und ob das Recht die Erben dabei als einen einzelnen Gesellschafter oder als eine Vielheit von Gesellschaftern behandelt. Philipp Kowalski entwickelt aus einer Untersuchung dieses Rechtsausübungsprozesses heraus eine neue Argumentationslinie zur Bestätigung der gesamthänderischen Verbundenheitslehre, der zufolge je nach berührter Einzelrechtsfrage das eine oder das andere zutreffen kann. Dabei werden die relevanten Einzelfragen des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts, des Konzernrechts und des Kapitalmarktrechts in systembildender Weise aufgearbeitet und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingeordnet.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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In diesem Open-Access-Buch wird untersucht, wie die Erbengemeinschaft die Mitgliedschaftsrechte in einer Kapitalgesellschaft ausübt und ob das Recht die Erben dabei als einen einzelnen Gesellschafter oder als eine Vielheit von Gesellschaftern behandelt. Philipp Kowalski entwickelt aus einer Untersuchung dieses Rechtsausübungsprozesses heraus eine neue Argumentationslinie zur Bestätigung der gesamthänderischen Verbundenheitslehre, der zufolge je nach berührter Einzelrechtsfrage das eine oder das andere zutreffen kann. Dabei werden die relevanten Einzelfragen des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts, des Konzernrechts und des Kapitalmarktrechts in systembildender Weise aufgearbeitet und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingeordnet.
Aktualisiert: 2023-07-01
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In diesem Open-Access-Buch wird untersucht, wie die Erbengemeinschaft die Mitgliedschaftsrechte in einer Kapitalgesellschaft ausübt und ob das Recht die Erben dabei als einen einzelnen Gesellschafter oder als eine Vielheit von Gesellschaftern behandelt. Philipp Kowalski entwickelt aus einer Untersuchung dieses Rechtsausübungsprozesses heraus eine neue Argumentationslinie zur Bestätigung der gesamthänderischen Verbundenheitslehre, der zufolge je nach berührter Einzelrechtsfrage das eine oder das andere zutreffen kann. Dabei werden die relevanten Einzelfragen des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts, des Konzernrechts und des Kapitalmarktrechts in systembildender Weise aufgearbeitet und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingeordnet.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit jeher bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen der Bruchteilsgemeinschaft und der juristischen Person einzuordnen. In Abkehr von diesem überwiegend dogmatischen Streit hat der BGH auch nach der Entscheidung »Weißes Ross« bei der Frage nach der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft vornehmlich Sachgerechtigkeitsargumente bedient. Die Untersuchung beleuchtet diese Frage unter dogmatischen Gesichtspunkten durch Entschlüsselung des Gesamthandsprinzips.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit jeher bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen der Bruchteilsgemeinschaft und der juristischen Person einzuordnen. In Abkehr von diesem überwiegend dogmatischen Streit hat der BGH auch nach der Entscheidung »Weißes Ross« bei der Frage nach der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft vornehmlich Sachgerechtigkeitsargumente bedient. Die Untersuchung beleuchtet diese Frage unter dogmatischen Gesichtspunkten durch Entschlüsselung des Gesamthandsprinzips.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Christian Brand beschäftigt sich mit einem Gegenstand, der in der bisherigen wirtschaftsstrafrechtlichen Diskussion ein Schattendasein fristet: Untreue und Bankrott in der KG und der GmbH & Co KG. Die stiefmütterliche Behandlung dieser Thematik verwundert, nimmt doch gerade die GmbH & Co KG sowohl auf der Skala der beliebtesten Rechtsformen als auch in der Insolvenzstatistik einen vorderen Rang ein.
Nähert man sich der Frage, inwieweit ein vermögensbetreuungspflichtiger Schädiger des Gesellschaftsvermögens den § 266 StGB erfüllt, so stößt man auf schwierige zivilrechtliche Problemfelder. Dabei steht die Konstruktion der Vermögenszuordnung in der KG und GmbH & Co KG im Mittelpunkt. Die Opfertauglichkeit der beiden Gesellschaftsformen sub specie Untreue steht und fällt mit der Bedeutung, die das Gesamthandsprinzip einnimmt, nachdem sämtliche (Außen-)Personengesellschaften in den Stand der Rechtsfähigkeit erhoben wurden. Eine eingehende Untersuchung ergibt, dass das Gesamthandsprinzip als Form der Vermögenszuordnung innerhalb einer rechtsfähigen Gesellschaft nicht aufrecht erhalten werden kann. Sowohl die KG als auch die GmbH & Co KG können also Opfer einer Untreue sein.
In einem zweiten Schritt gilt es die Reichweite der Bankrottdelikte abzustecken. Hierbei zeigt sich, dass die zur Interpretation des Merkmals "als" im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB angebotenen Ansätze sämtlich nicht zielführend sind. Nur ein am konkreten Organisationsgefüge des jeweiligen Verbandes ausgerichtetes Modell wird dem Charakter des § 283 StGB als einem Selbstschädigungsdelikt gerecht.
Die Darstellung, inwieweit ein Gesellschaftereinverständnis in der Lage ist, den Untreuetatbestand auszuschließen, rundet die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Von der Problematik der »Eigenanteile« ausgehend, setzt sich das Werk mit den Grundlagen des modernen Personengesellschaftsrechts auseinander. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass diese einer Neujustierung bedürfen. Eine Erfassung des Personengesellschaftsrechts mache eine Unterscheidung von gesamthänderisch organisierten »einfachen« und hiervon losgelösten »unternehmenstragenden« Personengesellschaften erforderlich. Letztere eröffneten einen dogmatischen Spielraum für Eigenanteile.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der BGH hat mit seiner bald eine Dekade zurückliegenden Grundsatzentscheidung vom 29.1.2001 der Gruppenlehre im Gesellschaftsrecht des BGB zum Durchbruch verholfen. An der seither rechtsfähigen Außengesellschaft bürgerlichen Rechts wurde und wird die nunmehr herrschende moderne Gesamthandslehre immer weiter ausgefeilt. Dem Komplementärphänomen der Innengesellschaft wurde indes keine vergleichbare Aufmerksamkeit zuteil. Dabei erweist es sich als äußerst interessant, wie Innen- und Außengesellschaft künftig zu differenzieren sind. Eine Schlüsselrolle bei der Differenzierung nimmt die seit jeher umstrittene Frage nach der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften ein. Ziel dieser Arbeit ist es, die Diskussion um die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft vor diesem Hintergrund mit neuen Impulsen zu beleben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Von der Problematik der »Eigenanteile« ausgehend, setzt sich das Werk mit den Grundlagen des modernen Personengesellschaftsrechts auseinander. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass diese einer Neujustierung bedürfen. Eine Erfassung des Personengesellschaftsrechts mache eine Unterscheidung von gesamthänderisch organisierten »einfachen« und hiervon losgelösten »unternehmenstragenden« Personengesellschaften erforderlich. Letztere eröffneten einen dogmatischen Spielraum für Eigenanteile.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der BGH hat mit seiner bald eine Dekade zurückliegenden Grundsatzentscheidung vom 29.1.2001 der Gruppenlehre im Gesellschaftsrecht des BGB zum Durchbruch verholfen. An der seither rechtsfähigen Außengesellschaft bürgerlichen Rechts wurde und wird die nunmehr herrschende moderne Gesamthandslehre immer weiter ausgefeilt. Dem Komplementärphänomen der Innengesellschaft wurde indes keine vergleichbare Aufmerksamkeit zuteil. Dabei erweist es sich als äußerst interessant, wie Innen- und Außengesellschaft künftig zu differenzieren sind. Eine Schlüsselrolle bei der Differenzierung nimmt die seit jeher umstrittene Frage nach der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften ein. Ziel dieser Arbeit ist es, die Diskussion um die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft vor diesem Hintergrund mit neuen Impulsen zu beleben.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Von der Problematik der »Eigenanteile« ausgehend, setzt sich das Werk mit den Grundlagen des modernen Personengesellschaftsrechts auseinander. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass diese einer Neujustierung bedürfen. Eine Erfassung des Personengesellschaftsrechts mache eine Unterscheidung von gesamthänderisch organisierten »einfachen« und hiervon losgelösten »unternehmenstragenden« Personengesellschaften erforderlich. Letztere eröffneten einen dogmatischen Spielraum für Eigenanteile.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der BGH hat mit seiner bald eine Dekade zurückliegenden Grundsatzentscheidung vom 29.1.2001 der Gruppenlehre im Gesellschaftsrecht des BGB zum Durchbruch verholfen. An der seither rechtsfähigen Außengesellschaft bürgerlichen Rechts wurde und wird die nunmehr herrschende moderne Gesamthandslehre immer weiter ausgefeilt. Dem Komplementärphänomen der Innengesellschaft wurde indes keine vergleichbare Aufmerksamkeit zuteil. Dabei erweist es sich als äußerst interessant, wie Innen- und Außengesellschaft künftig zu differenzieren sind. Eine Schlüsselrolle bei der Differenzierung nimmt die seit jeher umstrittene Frage nach der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften ein. Ziel dieser Arbeit ist es, die Diskussion um die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft vor diesem Hintergrund mit neuen Impulsen zu beleben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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