Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die geschichtlichen Prämissen des BGB gehören zu den Kernmaterien der rechtshistorischen Forschung. Kaum in den Blick genommen wurde bislang jedoch die Frage, wie seine Einführung im juristischen Alltag vonstatten ging. Diesen Aspekt untersucht das Werk am Beispiel des OLG-Bezirks Köln. Hierbei wird deutlich, dass das neue Gesetzbuch auf nahezu sämtliche Bereiche des Rechtslebens ausstrahlte – von der Amtssprache bis zur Zivilgerichtsorganisation. Besonders tief war die Zäsur für das Rheinland, das in der Folge seine bald hundertjährige Sonderstellung innerhalb der juristischen Topographie Preußens verlor. Bis dahin hatte sich der seit 1804 geltende Code Civil gegenüber allen Vereinheitlichungsbestrebungen der preußischen Herrschaft zu behaupten vermocht. Inwieweit es im Zuge der Reichskodifikation zu einer Neuauflage dieses „Kampfes um das Rheinische Recht“ (Landsberg) kam, wird vom Autor ebenso dargestellt wie das rechtliche Residuum, für das der Code über den 1. Januar 1900 hinaus maßgebend blieb. Mit seinen vielfältigen Bezügen zur Alltags- und Politikgeschichte wendet sich das Werk nicht nur an den Juristen, sondern auch an Historiker und Sozialwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die geschichtlichen Prämissen des BGB gehören zu den Kernmaterien der rechtshistorischen Forschung. Kaum in den Blick genommen wurde bislang jedoch die Frage, wie seine Einführung im juristischen Alltag vonstatten ging. Diesen Aspekt untersucht das Werk am Beispiel des OLG-Bezirks Köln. Hierbei wird deutlich, dass das neue Gesetzbuch auf nahezu sämtliche Bereiche des Rechtslebens ausstrahlte – von der Amtssprache bis zur Zivilgerichtsorganisation. Besonders tief war die Zäsur für das Rheinland, das in der Folge seine bald hundertjährige Sonderstellung innerhalb der juristischen Topographie Preußens verlor. Bis dahin hatte sich der seit 1804 geltende Code Civil gegenüber allen Vereinheitlichungsbestrebungen der preußischen Herrschaft zu behaupten vermocht. Inwieweit es im Zuge der Reichskodifikation zu einer Neuauflage dieses „Kampfes um das Rheinische Recht“ (Landsberg) kam, wird vom Autor ebenso dargestellt wie das rechtliche Residuum, für das der Code über den 1. Januar 1900 hinaus maßgebend blieb. Mit seinen vielfältigen Bezügen zur Alltags- und Politikgeschichte wendet sich das Werk nicht nur an den Juristen, sondern auch an Historiker und Sozialwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die geschichtlichen Prämissen des BGB gehören zu den Kernmaterien der rechtshistorischen Forschung. Kaum in den Blick genommen wurde bislang jedoch die Frage, wie seine Einführung im juristischen Alltag vonstatten ging. Diesen Aspekt untersucht das Werk am Beispiel des OLG-Bezirks Köln. Hierbei wird deutlich, dass das neue Gesetzbuch auf nahezu sämtliche Bereiche des Rechtslebens ausstrahlte – von der Amtssprache bis zur Zivilgerichtsorganisation. Besonders tief war die Zäsur für das Rheinland, das in der Folge seine bald hundertjährige Sonderstellung innerhalb der juristischen Topographie Preußens verlor. Bis dahin hatte sich der seit 1804 geltende Code Civil gegenüber allen Vereinheitlichungsbestrebungen der preußischen Herrschaft zu behaupten vermocht. Inwieweit es im Zuge der Reichskodifikation zu einer Neuauflage dieses „Kampfes um das Rheinische Recht“ (Landsberg) kam, wird vom Autor ebenso dargestellt wie das rechtliche Residuum, für das der Code über den 1. Januar 1900 hinaus maßgebend blieb. Mit seinen vielfältigen Bezügen zur Alltags- und Politikgeschichte wendet sich das Werk nicht nur an den Juristen, sondern auch an Historiker und Sozialwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Das Werk untersucht die Gründe für die Schaffung eines persönlichkeitsrechtlich geprägten Urheberrechts und die daraus entstehenden Regelungsprobleme. Der Untersuchungsgegenstand des Designrechts wurde bewusst gewählt, denn die erste gesetzliche Verankerung einer persönlichkeitsrechtlich geprägten Lösung, der § 25 des preußischen Urheberrechts von 1837, regelt die Benutzung von Kunstwerken als Muster (Designs) zu Erzeugnissen der Industrie. Das im § 25 verankerte Erfordernis der „eigenthümlichen Production“ war im Rahmen der Gesetzgebung des Urheberrechts des Kaiserreiches ab 1870 das zentrale Tatbestandsmerkmal und wurde in der darauf folgenden Grundsatzdiskussion zur zentralen Voraussetzung des Urheberrechts. Von besonderer Bedeutung für den Urheberrechtsdiskurs waren die Persönlichkeitskonzeptionen wie etwa die Lockesche Arbeitstheorie.
Die Arbeit legt großes Gewicht auf die Frage, ob ein persönlichkeitsrechtlich geprägtes Urheberrecht überhaupt mit dem geltenden Rechtsbegriff vereinbar sein kann, der von einer strikten Trennung von Person und Recht ausgeht. Gerade beim Designrecht, das erst in jüngster Zeit gesetzlich vom persönlichkeitsrechtlich geprägten Urheberrecht entkoppelt worden ist, machten sich schon seit langem sowohl in den Reformversuchen als auch in der Urheberrechtstheorie Stimmen bemerkbar, die gerade dieses Regelungsproblem nicht nur auf der Tatbestandsebene sondern auch auf der Grundlagenebene aufzulösen versuchten, wie z.B. Kohlers Lehre von den Immaterialgüterrechten.
Die Arbeit orientiert sich an bisher wichtigen und vorher kaum beachteten Quellen der Gesetzgebung zum frühen Urheberrecht – vor allem an Quellen des Preußischen Geheimen Staatsministeriums von den 1830er bis zu den 1870er Jahren. Darüber hinaus werden Kontext-Untersuchungen unternommen, die über die reine Jurisprudenz hinausgehen, um Antriebe, Tendenzen und Teleologien der Gesetzgebungen in neuer Weise deutlich zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Geschichte der westdeutschen Demokratie ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte. Sie ist auch die Geschichte eines halbierten Rechtsstaates. Die politische, ideologische und mentale Verwurzelung des nationalsozialistischen Regimes in der deutschen Gesellschaft war tiefgreifend und wirkte in der jungen Demokratie nach. Vor allem die Eingliederung des ehemaligen Personals des NS-Staates in die Institutionen der Bundesrepublik hatte Folgen. Die früheren Träger des Unrechtsstaates, nun eingegliedert in das neue System, erkannten nicht „automatisch“ auch die mit dem Grundgesetz festgeschriebenen Normen und Werte an. In der Justiz, den Medien, den Kirchen und der Politik beschädigte ihr Handeln so vielfach die junge Demokratie. In ihren Beiträgen analysieren die Autoren in kritischen Analysen die Nachgeschichte des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik.
Mit Beiträgen von:
Sonja Begalke, Kathrin Braun, Susanne Benzler, Oliver Freise, Kerstin Freudiger-Utke, Claudia Fröhlich, Stephan Alexander Glienke, Jens Gundlach, Svea L. Herrmann, Ulrike Homann, Axel von der Ohe, Christian Ritz, Dirk Schmaler, Christopher R. Tenfelde, Klaus Wallbaum und Irmtrud Wojak.
Mit einer Laudatio von Hans-Peter Schneider und einem Grußwort von Bernd Busemann.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Die letzte umfassende Darstellung der Geschichte des Notariats in Deutschland liegt über 170 Jahre zurück. Zum 500jährigen Jubiläum der Reichsnotariatsordnung im Jahre 2012 erscheint mit diesem Handbuch ein Band, der in 21 Beiträgen die Geschichte des deutschen Notariats seit der Reichsnotariatsordnung von 1512 neu erarbeitet.
Erläutert wird dabei zunächst die Bedeutung der Reichsnotariatsordnung sowie die Entwicklung des Notariats auf gesamtdeutscher Ebene bis heute. Die Geschichte des Notariats auf Territorialebene behandeln zwölf weitere Beiträge zu ausgesuchten Territorien (u.a. Baden, Bayern, Hannover, Preußen, Sachsen und die Rheinprovinz). Den Abschluss bilden Beiträge zur Fortentwicklung der notariellen Berufspraxis.
Insgesamt kommen in diesem Band 19 Notare und Universitätsprofessoren zu Wort, zu deren Interessengebieten die Notariatsgeschichte zählt. Bedeutend ist der Band zum einen für den historisch interessierten Notar, der die Geschichte seines Berufsstandes nachverfolgen möchte, zum anderen für den Historiker und Juristen, der die historischen Grundlagen der Notartätigkeit als Teil der vorsorgenden Rechtspflege ermitteln möchte.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Die Interpretation von Quellen gehört zum methodischen Kern aller historischen Wissenschaften und damit auch zum unverzichtbaren Rüstzeug der Rechtsgeschichte. Die Vielfalt an Themen und Quellenarten lässt sich nicht in einigen Musterexegesen zusammenfassen. Das Studienbuch wählt einen neuen Ansatz und vermittelt unterschiedlichste Zugriffe bei der Arbeit mit rechtshistorischen Quellen.
Insgesamt schult die Quelleninterpretation die Fähigkeit zur Analyse und zum Verständnis von Texten unabhängig von den normativen Vorgaben des geltenden Rechts. Die Exegese ist damit weiterhin eine entscheidende Grundlage für die geisteswissenschaftliche Prägung des Jurastudiums.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Eine Leseprobe finden Sie unter "http://verlag.sandstein.de/reader/98-454_FaszinationStadtKurz"
Städte faszinieren – nur so lässt sich der Erfolg dieser Siedlungsform erklären. Seit dem Mittelalter nahm die Gründung von Städten in Europa rasant zu. Städtische Siedlungen wuchsen und entwickelten durch ihr Versprechen von Freiheit, Sicherheit und Wohlstand große Anziehungskraft. Diesem Phänomen widmet das Kulturhistorische Museum Magdeburg eine große Sonderausstellung. Ausgangspunkt für die Schau ist das Phänomen des Magdeburger Stadtrechts. Von Leipzig bis Kiew, von Vilnius bis Hermannstadt übernahmen Städte das Stadtrecht der Elbestadt. Es prägte das Leben in über 1000 Orten zwischen Elbe und Dnjepr. Meist wurde es an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt. Die Freiheit der Bürger, die Selbstverwaltung und das Recht, Angelegenheiten nach eigenen Bedürfnissen zu regeln, wurden Grundlage für die Blüte der Städte.
Dieser Kurzführer stellt die Themenfelder der Ausstellung am Beispiel ausgewählter Exponate in der Abfolge des Rundgangs dar. Er soll auf anschauliche und leicht verständliche Weise dabei helfen, sich die Ausstellung zu erschließen. Umfassende Informationen zu allen ausgestellten Objekten bietet der reich illustrierte Katalog, auf den sich die jeweils im Objektkopf angegebenen Katalognummern beziehen.
Aktualisiert: 2022-10-22
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Eine Leseprobe finden Sie unter "http://verlag.sandstein.de/reader/98-453_FaszinationStadt"
Städte faszinieren. Seit dem Mittelalter nahmen Stadtgründungen in Europa rasant zu. Städtische Siedlungen wuchsen und entwickelten durch ihr Versprechen von Freiheit, Sicherheit und Wohlstand große Anziehungskraft. Diesem Phänomen widmet das Kulturhistorische Museum Magdeburg eine große Sonderausstellung. Ausgangspunkt ist das Phänomen des Magdeburger Stadtrechts. Von Leipzig bis Kiew, von Vilnius bis Hermannstadt übernahmen Städte das Stadtrecht der Elbestadt. Es prägte das Leben in über 1000 Orten zwischen Elbe und Dnjepr. Meist wurde es an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt. Die Freiheit der Bürger, die Selbstverwaltung und das Recht, Angelegenheiten nach eigenen Bedürfnissen zu regeln, wurden Grundlage für die Blüte der Städte.
Erstmals vereint eine Sonderausstellung Exponate städtischer Kultur und des Magdeburger Rechts aus dem gesamten Kulturraum Ostmitteleuropas. In den drei Kapiteln »Städteboom im Mittelalter«, »Die Sphären der Stadt« und »Netzwerk von Städten und Städtern« werden über 400 Exponate der Ausstellung ausführlich vorgestellt. Essays namhafter Wissenschaftler der Rechts- und Kunstgeschichte, der Geschichts- und Sprachwissenschaft sowie der Archäologie schaffen anschauliche Zugänge zu den vielfältigen Aspekten des Magdeburger Rechts und seiner Verbreitung, einschließlich seines Nachlebens bis in die heutige Zeit. Ausgewählte Städteporträts, Einführungstexte zu den verschiedenen Ausstellungsthemen sowie zahlreiche Abbildungen ergänzen den Katalog.
Aktualisiert: 2020-10-28
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Die 1960er Jahre waren in weiten Teilen Europas gekennzeichnet durch einen teifgreifenden gesellschaftlichen Aufbruch, von dem nicht zuletzt auch eine breite Debatte und das Verhältnis von Recht, Justiz und Gesellschaft ausging. Der Band setzt sich in international vergleichender Perspektive für die Bundesrepubik Deutschland, Frankreich und Italien auf verschiedenen Ebenen mit dem Zusammenhang zwischen dem gesellschaftlichen Aufbruch und den weitreichenden Reformdebatten in der Justiz und in unterschiedlichen Rechtsbereichen auseinander. Thematisiert werden dabei insbesondere das Verhältnis der Justiz zu ihrer Vergangenheit, die Rolle des „politischen Richters“, das Arbeitsrecht sowie das Strafrecht.
Aktualisiert: 2019-10-22
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Keine Beichte, kein Aufdecken von Geheimnissen, aber ein offenes und ehrliches Buch.
Dieses Buch eines streitbaren Juristen regt zum Streit an.
Professor Uwe-Jens Heuer war 40 Jahre lang Rechtswissenschaftler in der DDR, nach der Wende zunächst Volkskammerabgeordneter und dann 8 Jahre lang Bundestagsabgeordneter der PDS. Er beschreibt die Widersprüche und Konflikte, in die ein Jurist, der seine Arbeit ernst nahm, in der DDR zwangsläufig geriet. Als Wirtschaftsrechtler war er eng mit Aufstieg und Scheitern des Neuen Ökonomischen Systems, des letzten Reformversuchs in der DDR, verbunden.
Der Autor dokumentiert die Debatten im Bundestag über den Umgang mit dem DDR-Erbe ohne jede DDR-Nostalgie, aber auch ohne Totalabsage an die DDR. Er setzt sich auch kritisch mit der PDS, deren Entwicklung er mit großer Sorge, aber ohne Resignation verfolgt, auseinander.
Ursachen für das jahrzehntelange Funktionieren und Gründe des Niedergangs des DDR-Systems, aber auch Fragwürdigkeiten des jetzigen Systems werden herausgearbeitet.
Abschließend zieht der Autor eine theoretische Bilanz zum Charakter unserer Epoche und zur Rolle des Rechts.
Aktualisiert: 2020-11-16
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