Wirtschaftsprivatrecht

Wirtschaftsprivatrecht von Janda,  Constanze, Pfeifer,  Udo
Dieses Lehrbuch für Bachelor- und Lehramt-Studierende mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung vermittelt juristisches Know-how für das Wirtschaftsstudium. Im Mittelpunkt stehen dabei das Bürgerliche Recht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht. Diese Rechtsgebiete werden anhand expliziter Fallbeispiele, Grafiken und Merksätze illustriert. Ein Glossar hilft dabei, juristische Fachbegriffe zu verstehen und richtig zu verwenden. Abgerundet wird das Buch durch zahlreiche Übungsfälle, welche optimal auf die Prüfungen vorbereiten.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Außenhaftung von Emissionskonsorten für Aktieneinlagen.

Die Außenhaftung von Emissionskonsorten für Aktieneinlagen. von Singhof,  Bernd
Anknüpfend an die Leitentscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. 04. 1992 (BGHZ 118, 83) hat sich erneut eine Diskussion ergeben zu Fragen vor allem der Außenhaftung bei einem Emissionskonsortium von Kreditinstituten, das in die Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft eingeschaltet ist. Im Rahmen dieser Diskussion hat der Verfasser es sich zur Aufgabe gemacht, die Haftung der Konsortialbanken für die Erbringung der vertraglich übernommenen Einlageverpflichtungen zu erörtern. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Darstellung der sog. Ausfallhaftung, also der Situation, in der eine der Konsortialbanken nicht imstande ist, den auf sie entfallenden Einlagebetrag zu leisten oder erbrachte Leistungen nicht den Regeln über die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung und -erhaltung entsprechen. Für diese Fälle wird nach einem Lösungsansatz gesucht, der die vom Bundesgerichtshof erkannte gesamtschuldnerische Haftung vermeidet und zu der ehedem vereinbarten teilschuldnerischen Haftung pro rata ("auf die Quote") zurückführt. Denn unzweifelhaft entspricht eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder des Konsortiums nicht dem erklärten Willen der Beteiligten und würde der Praxis erhebliche "Steine in den Weg legen". Untersucht wird die übliche haftungsrechtliche Abrede im Übernahme- und im Konsortialvertrag sowohl unter dem Blickwinkel des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als auch des Aktienrechts. Im Ergebnis zeigt sich, daß nur ein originärer Aktienerwerb der einzelnen Konsorten (statt eines "derivativen" Erwerbs vom Konsortium) auf der Grundlage eines Übernahmevertrages als Vertrag zu Rechten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) die erstrebte nur quotale Außenhaftung des Konsorten als sachgerechtes Ergebnis ermöglicht. Hierzu werden Formulierungsvorschläge zur Vertragsgestaltung angeboten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterin.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterin. von Hauschke,  Jörg Henning
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach der Fähigkeit der GbR, sich an anderen Verbänden zu beteiligen. Ziel ist die umfassende Klärung der Möglichkeiten, in der Rechtsform der GbR Mitgliedschaften an juristischen Personen und anderen Personengesellschaften zu erwerben und auszuüben - eine für die aktuelle Rechtspraxis bedeutsame Frage, die mit Rücksicht auf die bei Formulierung der Aufgabenstellung noch kontrovers diskutierte Frage nach der Rechtsnatur der GbR unabhängig von den hierzu vertretenen Theorien beantwortet werden soll. Nach Beleuchtung der Erscheinungsform der GbR und deren Bedürfnis nach Beteiligung an anderen Verbänden werden die Gesamthandtheorien auf ihre Relevanz für die Frage der Beteiligungsfähigkeit untersucht, ebenso die Haftungsverfassung der GbR. Dabei macht der Verfasser in Auswertung der methodischen Ansätze, der Entwicklung und Systematik deutlich, daß nicht die rechtstheoretischen Ansätze, sondern vielmehr die Publizität und die Haftung der GbR entscheidend sind. Diese Fragen werden für jeden Verbandstyp ebenso untersucht wie die praktischen Fragen der Ausübung der Mitgliedschaft. Es zeigt sich, daß sich die GbR an allen wirtschaftlich relevanten Kapital- und Personengesellschaften beteiligen kann mit Ausnahme der Partnerschaftsgesellschaft, bei der die Mitgliedschaft an die im Personengesellschaftsrecht sonst systemfremde berufliche Qualifikation der Gesellschafter geknüpft ist. Defizite der GbR im Hinblick auf die Möglichkeit, die Haftung ihrer Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken, werden über die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft, Publizitätsdefizite über Rechtsscheinsgrundsätze gelöst. Der BGH hat das Ergebnis inzwischen für die Beteiligung der GbR an einer KG bestätigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Verbraucher als Kreditnehmer.

Der Verbraucher als Kreditnehmer. von Artz,  Markus
Das Verbraucherkreditgesetz räumt dem privat handelnden Kreditnehmer besondere Rechte ein und beschwert den professionell tätigen Kreditgeber mit spezifischen Pflichten. Exemplarisch seien das Widerrufsrecht des Verbrauchers, welches mittlerweile Einzug in das BGB gehalten hat, und die Informationspflicht des Kreditgebers genannt. Der Autor widmet sich der Frage, wem das besondere Reglement des Verbraucherkreditgesetzes zugute kommt. Dazu wird im ersten Teil die Grundlage gelegt und geklärt, in welchem Verhältnis Privatautonomie und Verbraucherschutz zueinander stehen, wobei im Ergebnis das bürgerliche Recht durch kompensatorische Eingriffe systemkonform solchen typisierbaren Situationen angepaßt werden muß, in welchen materielle Vertragsfreiheit gefährdet ist. Im zweiten Teil der Untersuchung widmet sich der Verfasser der Aufgabe, unter Zuhilfenahme des situationsbezogenen Verbraucherprivatrechts, den persönlichen Anwendungsbereich des VerbrKrG umfassend zu bestimmen und Problemfälle der Anwendbarkeit zu lösen. Ein Schwerpunkt liegt auf der verbraucherkreditrechtlichen Einordnung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei berücksichtigt der Autor die sich aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft resultierenden Konsequenzen für die Kreditaufnahme einer Gesellschaft. Weitere Probleme ergeben sich etwa bei der Kreditaufnahme von Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen, Scheinselbständigen sowie zur privaten Vermögensanlage. Ebenso fragt sich, ob das Gesetz bei einem gemischten Verwendungszweck oder im Falle einer Existenzgründung, durch die ein neues neben ein bereits bestehendes Gewerbe tritt, anwendbar ist. Durch die Lösung der exemplarisch dargestellten und zahlreicher anderer Grenzfälle versucht Markus Artz im Ergebnis, den persönlichen Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes umfassend zu definieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) von Seefelder,  Günter
Übersicht, Erläuterungen Gewerbliche GbR/Vermögensverwaltende GbR Fallbeispiele und Musterverträge Überblick über die Rechtsform der GbR mit Mustervorlagen Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Es handelt sich um die Grundform aller Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG und stiller Gesellschaft. Die Gesellschaftsform der GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. Sie kann sich auf den Privatbereich beziehen, z.B. zur gemeinsamen Verwaltung privaten Vermögens, oder am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, z.B. mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens, beispielsweise mit einem Reisebüro. Für alle Verpflichtungen aus der Tätigkeit der Gesellschaft haften die Gesellschafter in vollem Umfang persönlich. Die Risiken werden dadurch gemindert, als für alle Maßnahmen das Einstimmigkeitsprinzip aller Gesellschafter gilt. Auf dieses sollte nur bei entsprechender Gestaltung des Gesellschaftsvertrags verzichtet werden. Das Buch gibt einen Überblick über die Gesellschaftsform mit Fallbeispielen, Tipps und Musterverträgen. Es richtet sich an Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Die zweite Auflage wurde um die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung ergänzt. Ferner wurden folgende Inhalte neu aufgenommen: - zu den steuerlichen Besonderheiten, wonach das Ergebnis der GbR steuerlich zunächst einheitlich erklärt und sodann auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird, wobei Leistungen der Gesellschafter zur Förderung des Gesellschaftsinteresses im Wege von Sonderbilanzen festzustellen und zu erklären sind, - zu den Voraussetzungen, wann eine GbR als OHG geführt werden kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, - zur Notgeschäftsführung zum Zwecke der Abwehr eines Schadens für die Gesellschaft, - zur Actio pro Socio, und - zur Insolvenzfähigkeit der GbR.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) von Seefelder,  Günter
Übersicht, Erläuterungen Gewerbliche GbR/Vermögensverwaltende GbR Fallbeispiele und Musterverträge Überblick über die Rechtsform der GbR mit Mustervorlagen Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Es handelt sich um die Grundform aller Personengesellschaften wie OHG, KG, GmbH & Co. KG und stiller Gesellschaft. Die Gesellschaftsform der GbR eignet sich für vielfältige Zwecke. Sie kann sich auf den Privatbereich beziehen, z.B. zur gemeinsamen Verwaltung privaten Vermögens, oder am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen, z.B. mit dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens, beispielsweise mit einem Reisebüro. Für alle Verpflichtungen aus der Tätigkeit der Gesellschaft haften die Gesellschafter in vollem Umfang persönlich. Die Risiken werden dadurch gemindert, als für alle Maßnahmen das Einstimmigkeitsprinzip aller Gesellschafter gilt. Auf dieses sollte nur bei entsprechender Gestaltung des Gesellschaftsvertrags verzichtet werden. Das Buch gibt einen Überblick über die Gesellschaftsform mit Fallbeispielen, Tipps und Musterverträgen. Es richtet sich an Unternehmer, Unternehmensgründer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Die zweite Auflage wurde um die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung ergänzt. Ferner wurden folgende Inhalte neu aufgenommen: - zu den steuerlichen Besonderheiten, wonach das Ergebnis der GbR steuerlich zunächst einheitlich erklärt und sodann auf die einzelnen Gesellschafter verteilt wird, wobei Leistungen der Gesellschafter zur Förderung des Gesellschaftsinteresses im Wege von Sonderbilanzen festzustellen und zu erklären sind, - zu den Voraussetzungen, wann eine GbR als OHG geführt werden kann und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind, - zur Notgeschäftsführung zum Zwecke der Abwehr eines Schadens für die Gesellschaft, - zur Actio pro Socio, und - zur Insolvenzfähigkeit der GbR.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Wirtschaftsprivatrecht

Wirtschaftsprivatrecht von Janda,  Constanze, Pfeifer,  Udo
Dieses Lehrbuch für Bachelor- und Lehramt-Studierende mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung vermittelt juristisches Know-how für das Wirtschaftsstudium. Im Mittelpunkt stehen dabei das Bürgerliche Recht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht. Diese Rechtsgebiete werden anhand expliziter Fallbeispiele, Grafiken und Merksätze illustriert. Ein Glossar hilft dabei, juristische Fachbegriffe zu verstehen und richtig zu verwenden. Abgerundet wird das Buch durch zahlreiche Übungsfälle, welche optimal auf die Prüfungen vorbereiten.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterin.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterin. von Hauschke,  Jörg Henning
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach der Fähigkeit der GbR, sich an anderen Verbänden zu beteiligen. Ziel ist die umfassende Klärung der Möglichkeiten, in der Rechtsform der GbR Mitgliedschaften an juristischen Personen und anderen Personengesellschaften zu erwerben und auszuüben - eine für die aktuelle Rechtspraxis bedeutsame Frage, die mit Rücksicht auf die bei Formulierung der Aufgabenstellung noch kontrovers diskutierte Frage nach der Rechtsnatur der GbR unabhängig von den hierzu vertretenen Theorien beantwortet werden soll. Nach Beleuchtung der Erscheinungsform der GbR und deren Bedürfnis nach Beteiligung an anderen Verbänden werden die Gesamthandtheorien auf ihre Relevanz für die Frage der Beteiligungsfähigkeit untersucht, ebenso die Haftungsverfassung der GbR. Dabei macht der Verfasser in Auswertung der methodischen Ansätze, der Entwicklung und Systematik deutlich, daß nicht die rechtstheoretischen Ansätze, sondern vielmehr die Publizität und die Haftung der GbR entscheidend sind. Diese Fragen werden für jeden Verbandstyp ebenso untersucht wie die praktischen Fragen der Ausübung der Mitgliedschaft. Es zeigt sich, daß sich die GbR an allen wirtschaftlich relevanten Kapital- und Personengesellschaften beteiligen kann mit Ausnahme der Partnerschaftsgesellschaft, bei der die Mitgliedschaft an die im Personengesellschaftsrecht sonst systemfremde berufliche Qualifikation der Gesellschafter geknüpft ist. Defizite der GbR im Hinblick auf die Möglichkeit, die Haftung ihrer Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken, werden über die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft, Publizitätsdefizite über Rechtsscheinsgrundsätze gelöst. Der BGH hat das Ergebnis inzwischen für die Beteiligung der GbR an einer KG bestätigt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Verbraucher als Kreditnehmer.

Der Verbraucher als Kreditnehmer. von Artz,  Markus
Das Verbraucherkreditgesetz räumt dem privat handelnden Kreditnehmer besondere Rechte ein und beschwert den professionell tätigen Kreditgeber mit spezifischen Pflichten. Exemplarisch seien das Widerrufsrecht des Verbrauchers, welches mittlerweile Einzug in das BGB gehalten hat, und die Informationspflicht des Kreditgebers genannt. Der Autor widmet sich der Frage, wem das besondere Reglement des Verbraucherkreditgesetzes zugute kommt. Dazu wird im ersten Teil die Grundlage gelegt und geklärt, in welchem Verhältnis Privatautonomie und Verbraucherschutz zueinander stehen, wobei im Ergebnis das bürgerliche Recht durch kompensatorische Eingriffe systemkonform solchen typisierbaren Situationen angepaßt werden muß, in welchen materielle Vertragsfreiheit gefährdet ist. Im zweiten Teil der Untersuchung widmet sich der Verfasser der Aufgabe, unter Zuhilfenahme des situationsbezogenen Verbraucherprivatrechts, den persönlichen Anwendungsbereich des VerbrKrG umfassend zu bestimmen und Problemfälle der Anwendbarkeit zu lösen. Ein Schwerpunkt liegt auf der verbraucherkreditrechtlichen Einordnung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Dabei berücksichtigt der Autor die sich aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft resultierenden Konsequenzen für die Kreditaufnahme einer Gesellschaft. Weitere Probleme ergeben sich etwa bei der Kreditaufnahme von Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen, Scheinselbständigen sowie zur privaten Vermögensanlage. Ebenso fragt sich, ob das Gesetz bei einem gemischten Verwendungszweck oder im Falle einer Existenzgründung, durch die ein neues neben ein bereits bestehendes Gewerbe tritt, anwendbar ist. Durch die Lösung der exemplarisch dargestellten und zahlreicher anderer Grenzfälle versucht Markus Artz im Ergebnis, den persönlichen Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes umfassend zu definieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Außenhaftung von Emissionskonsorten für Aktieneinlagen.

Die Außenhaftung von Emissionskonsorten für Aktieneinlagen. von Singhof,  Bernd
Anknüpfend an die Leitentscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. 04. 1992 (BGHZ 118, 83) hat sich erneut eine Diskussion ergeben zu Fragen vor allem der Außenhaftung bei einem Emissionskonsortium von Kreditinstituten, das in die Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft eingeschaltet ist. Im Rahmen dieser Diskussion hat der Verfasser es sich zur Aufgabe gemacht, die Haftung der Konsortialbanken für die Erbringung der vertraglich übernommenen Einlageverpflichtungen zu erörtern. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Darstellung der sog. Ausfallhaftung, also der Situation, in der eine der Konsortialbanken nicht imstande ist, den auf sie entfallenden Einlagebetrag zu leisten oder erbrachte Leistungen nicht den Regeln über die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung und -erhaltung entsprechen. Für diese Fälle wird nach einem Lösungsansatz gesucht, der die vom Bundesgerichtshof erkannte gesamtschuldnerische Haftung vermeidet und zu der ehedem vereinbarten teilschuldnerischen Haftung pro rata ("auf die Quote") zurückführt. Denn unzweifelhaft entspricht eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder des Konsortiums nicht dem erklärten Willen der Beteiligten und würde der Praxis erhebliche "Steine in den Weg legen". Untersucht wird die übliche haftungsrechtliche Abrede im Übernahme- und im Konsortialvertrag sowohl unter dem Blickwinkel des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als auch des Aktienrechts. Im Ergebnis zeigt sich, daß nur ein originärer Aktienerwerb der einzelnen Konsorten (statt eines "derivativen" Erwerbs vom Konsortium) auf der Grundlage eines Übernahmevertrages als Vertrag zu Rechten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) die erstrebte nur quotale Außenhaftung des Konsorten als sachgerechtes Ergebnis ermöglicht. Hierzu werden Formulierungsvorschläge zur Vertragsgestaltung angeboten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterin.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterin. von Hauschke,  Jörg Henning
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage nach der Fähigkeit der GbR, sich an anderen Verbänden zu beteiligen. Ziel ist die umfassende Klärung der Möglichkeiten, in der Rechtsform der GbR Mitgliedschaften an juristischen Personen und anderen Personengesellschaften zu erwerben und auszuüben - eine für die aktuelle Rechtspraxis bedeutsame Frage, die mit Rücksicht auf die bei Formulierung der Aufgabenstellung noch kontrovers diskutierte Frage nach der Rechtsnatur der GbR unabhängig von den hierzu vertretenen Theorien beantwortet werden soll. Nach Beleuchtung der Erscheinungsform der GbR und deren Bedürfnis nach Beteiligung an anderen Verbänden werden die Gesamthandtheorien auf ihre Relevanz für die Frage der Beteiligungsfähigkeit untersucht, ebenso die Haftungsverfassung der GbR. Dabei macht der Verfasser in Auswertung der methodischen Ansätze, der Entwicklung und Systematik deutlich, daß nicht die rechtstheoretischen Ansätze, sondern vielmehr die Publizität und die Haftung der GbR entscheidend sind. Diese Fragen werden für jeden Verbandstyp ebenso untersucht wie die praktischen Fragen der Ausübung der Mitgliedschaft. Es zeigt sich, daß sich die GbR an allen wirtschaftlich relevanten Kapital- und Personengesellschaften beteiligen kann mit Ausnahme der Partnerschaftsgesellschaft, bei der die Mitgliedschaft an die im Personengesellschaftsrecht sonst systemfremde berufliche Qualifikation der Gesellschafter geknüpft ist. Defizite der GbR im Hinblick auf die Möglichkeit, die Haftung ihrer Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken, werden über die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft, Publizitätsdefizite über Rechtsscheinsgrundsätze gelöst. Der BGH hat das Ergebnis inzwischen für die Beteiligung der GbR an einer KG bestätigt.
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