Der Autor befasst sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben für die Strukturierung des Koalitionswesens im deutschen Recht bestehen. Ausgehend von einer durch Art. 9 Abs. 3 GG den Arbeitnehmern überlassenen Entscheidung, ob sie sich in einer einzigen und mächtigen Koalition oder in einer Vielzahl miteinander konkurrierender Koalitionen zusammenschließen wollen, analysiert Stefan Koop das Gesetzesrecht und das gesetzesvertretende Richterrecht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich speziell in der Rechtsprechung zahlreiche Ansätze zur Förderung einer Monopolisierung finden.
Diese Vorgaben überschreiten indessen den Spielraum, den der Verfassungsgeber zur Ausgestaltung der Koalitionsbetätigungsfreiheit eingeräumt hat. Im Rahmen der den Koalitionen durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Befugnis zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder hat sich der Staat jeder Monopolisierungsförderung zu enthalten. Etwas anderes kann allein in den Gebieten gelten, in denen die Koalitionen als berufsständische Repräsentanten tätig werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor befasst sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben für die Strukturierung des Koalitionswesens im deutschen Recht bestehen. Ausgehend von einer durch Art. 9 Abs. 3 GG den Arbeitnehmern überlassenen Entscheidung, ob sie sich in einer einzigen und mächtigen Koalition oder in einer Vielzahl miteinander konkurrierender Koalitionen zusammenschließen wollen, analysiert Stefan Koop das Gesetzesrecht und das gesetzesvertretende Richterrecht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich speziell in der Rechtsprechung zahlreiche Ansätze zur Förderung einer Monopolisierung finden.
Diese Vorgaben überschreiten indessen den Spielraum, den der Verfassungsgeber zur Ausgestaltung der Koalitionsbetätigungsfreiheit eingeräumt hat. Im Rahmen der den Koalitionen durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Befugnis zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder hat sich der Staat jeder Monopolisierungsförderung zu enthalten. Etwas anderes kann allein in den Gebieten gelten, in denen die Koalitionen als berufsständische Repräsentanten tätig werden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Autor befasst sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben für die Strukturierung des Koalitionswesens im deutschen Recht bestehen. Ausgehend von einer durch Art. 9 Abs. 3 GG den Arbeitnehmern überlassenen Entscheidung, ob sie sich in einer einzigen und mächtigen Koalition oder in einer Vielzahl miteinander konkurrierender Koalitionen zusammenschließen wollen, analysiert Stefan Koop das Gesetzesrecht und das gesetzesvertretende Richterrecht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich speziell in der Rechtsprechung zahlreiche Ansätze zur Förderung einer Monopolisierung finden.
Diese Vorgaben überschreiten indessen den Spielraum, den der Verfassungsgeber zur Ausgestaltung der Koalitionsbetätigungsfreiheit eingeräumt hat. Im Rahmen der den Koalitionen durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Befugnis zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder hat sich der Staat jeder Monopolisierungsförderung zu enthalten. Etwas anderes kann allein in den Gebieten gelten, in denen die Koalitionen als berufsständische Repräsentanten tätig werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die streikenden Krankenhausärzte sorgten 2005 für großes Aufsehen. Ihre Forderung nach höherer Entlohnung und besseren Arbeitsbedingungen wurde von dem der breiten Öffentlichkeit kaum bekannten Marburger Bund unterstützt. Zuvor hatte ver.di als Multi-Branchengewerkschaft alle Beschäftigten im Krankenhaus vertreten. Dem Ärzteverband gelang es im Nachgang der Streiks, eigenständige, arztspezifische Tarifverträge durchzusetzen. Damit veränderte sich die etablierte, tarifpolitische Akteurskonstellation in den Arbeitsbeziehungen im Krankenhaussektor. Zugleich transformierte sich der Marburger Bund von einem berufspolitisch orientierten Standesverband zu einer Berufsgewerkschaft. Samuel Greef zeigt die Hintergründe des Ärztestreiks auf und analysiert den Transformationsprozess des Marburger Bundes sowie dessen Erfolgsbedingungen.
Aktualisiert: 2023-03-15
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Die angebliche Kampfkraft der IG Metall ist eine Legende. Entstanden aus den Kämpfen um Lohnfortzahlung, gegen Aussperrungen und für die 35-Stunden-Woche. Doch die Politik und Praxis der IG Metall dieser Tage sieht anders aus. Sie ist eine Großorganisation, die die Entstehung anderer Organisationen in den Betrieben zu verhindern weiß und im Verein mit von ihr dominierten Betriebsräten Belegschaften gespalten und weitgehend kampfunfähig gemacht hat. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederum zementiert mit ihrer Verhinderung von Gewerkschaftsgründungen diesen Zustand. In der deutschen Automobilindustrie sichert die IG Metall seit vielen Jahren deren autoritäre Strukturen ab und ist deshalb auch für die Abwesenheit jeglichen "Whistleblowings" verantwortlich. damit entstand eine wichtige Voraussetzung für den Dieselskandal.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Der Autor befasst sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben für die Strukturierung des Koalitionswesens im deutschen Recht bestehen. Ausgehend von einer durch Art. 9 Abs. 3 GG den Arbeitnehmern überlassenen Entscheidung, ob sie sich in einer einzigen und mächtigen Koalition oder in einer Vielzahl miteinander konkurrierender Koalitionen zusammenschließen wollen, analysiert Stefan Koop das Gesetzesrecht und das gesetzesvertretende Richterrecht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich speziell in der Rechtsprechung zahlreiche Ansätze zur Förderung einer Monopolisierung finden.
Diese Vorgaben überschreiten indessen den Spielraum, den der Verfassungsgeber zur Ausgestaltung der Koalitionsbetätigungsfreiheit eingeräumt hat. Im Rahmen der den Koalitionen durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Befugnis zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder hat sich der Staat jeder Monopolisierungsförderung zu enthalten. Etwas anderes kann allein in den Gebieten gelten, in denen die Koalitionen als berufsständische Repräsentanten tätig werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die streikenden Krankenhausärzte sorgten 2005 für großes Aufsehen. Ihre Forderung nach höherer Entlohnung und besseren Arbeitsbedingungen wurde von dem der breiten Öffentlichkeit kaum bekannten Marburger Bund unterstützt. Zuvor hatte ver.di als Multi-Branchengewerkschaft alle Beschäftigten im Krankenhaus vertreten. Dem Ärzteverband gelang es im Nachgang der Streiks, eigenständige, arztspezifische Tarifverträge durchzusetzen. Damit veränderte sich die etablierte, tarifpolitische Akteurskonstellation in den Arbeitsbeziehungen im Krankenhaussektor. Zugleich transformierte sich der Marburger Bund von einem berufspolitisch orientierten Standesverband zu einer Berufsgewerkschaft. Samuel Greef zeigt die Hintergründe des Ärztestreiks auf und analysiert den Transformationsprozess des Marburger Bundes sowie dessen Erfolgsbedingungen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die großen Industrie- und Branchengewerkschaften im deutschen Modell der industriellen Beziehungen stehen seit Jahrzehnten unterschiedlichen Herausforderungen gegenüber. In besonderem Maße im Blick der Öffentlichkeit ist aber seit einigen Jahren das Auftreten kleiner Berufsgewerkschaften, die lautstark eine bessere Entlohnung für ihre Mitglieder fordern und in Konkurrenz zu den DGB-Gewerkschaften treten. Wann werden kleine Arbeitnehmerorganisationen zur Herausforderung für das deutsche Gewerkschaftsmodell? Welche Gelegenheitsstrukturen können den Wandel von Berufsverbänden zu Berufsgewerkschaften erklären? Welche Auswirkungen hat die neue Gewerkschaftskonkurrenz auf das deutsche Modell der industriellen Beziehungen? Diese Fragen untersucht die vorliegende Arbeit anhand der Vereinigung Cockpit und des Marburger Bundes. Dabei wird mit dem Verein deutscher Ingenieure auch ein Verband in den Blick genommen, der bisher nicht den Weg zur Berufsgewerkschaft beschritten hat.
Aktualisiert: 2020-03-26
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