Während in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Veranstaltung von Glücksspielen in größerem Umfang durch private Unternehmen erfolgt, ist das Glücksspielrecht in der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor geprägt durch eine öffentlich-rechtliche Monopolsituation. Angesichts der permanenten Ausweitung und Attraktivitätssteigerung des staatlichen Glücksspielangebots sowie der Europäisierung und Internationalisierung des gesamten Glücksspielmarktes stellt sich die Frage, ob diese Monopolsituation einer verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Überprüfung noch stand hält.
Die Autoren gehen in der vorliegenden Studie dieser Frage am Beispiel der Sportwette nach, die in Form der Oddset-Wette neuerdings neben der herkömmlichen Fußball-Elferwette (sog. Fußball-Toto) mit viel Erfolg von den in staatlicher Hand befindlichen Toto-Lotto-Gesellschaften der deutschen Bundesländer veranstaltet wird. Dabei wird eine ganze Reihe von Problemkreisen untersucht, die allesamt die Grundstrukturen des deutschen Glücksspielrechts als klassische Querschnittmaterie betreffen. Entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommen Andreas Voßkuhle und Christian Bumke zu dem Ergebnis, daß die geltende Rechtslage verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig ist und bis zur gesetzlichen Neuregelung private Veranstalter von Sportwetten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis haben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Lotteriemarkt der deutschen staatlich konzessionierten Lotterieunternehmer ist seit alters her für seine Abschottungstendenzen bekannt. So enthält das deutsche Rennwett- und Lotteriegesetz die Bestimmung einer besonderen Steuer, die in ihrer Höhe danach differenziert, ob der Lotteriebetreiber Deutscher oder Ausländer ist. Die Lotteriesteuer ist für ausländische Betreiber so bemessen, daß keine realistische Gewinnchance mehr verbleibt. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Regelungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, die einen Zugriff auf den deutschen Lotteriemarkt für ausländische Bewerber erschweren, wenn nicht unmöglich machen.
Heinrich Wilms untersucht, in welchem Umfang das deutsche Lotterierecht in Gestalt des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie der Glücksspielstraftatbestände, namentlich § 287 Abs. 1 und 2 StGB rechtliche Grenzen für ausländische Lotteriebetreiber darstellen, und wieweit diese Grenzen rechtlich haltbar sind. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das Rennwett- und Lotteriegesetz eine Erdrosselungssteuer statuiert, die mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, die auch für ausländische Lotteriebetreiber gilt, nicht vereinbar ist. Darüber hinaus verstoßen die Vorschriften in erheblichem Maß gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft. Das Rennwett- und Lotteriegesetz regelt einen Fall offener Diskriminierung, der bereits nach Art. 90 EGV europarechtswidrig ist. Selbst die engste Auslegung der europarechtlichen Vorschriften führt zumindest zu einer mittelbaren Diskriminierung nach Art. 49 EGV. Ausschlußgründe, die eine unterschiedliche Besteuerung von Ausländern und Inländern rechtfertigen, sind bei Lotterien nicht ersichtlich.
Im strafrechtlichen Bereich geht der Autor besonders auf die sogenannte Schindler-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein und untersucht, inwieweit die deutschen Verbots- bzw. Strafnormen auf indirektem Wege erreichen, was über ein unmittelbares Verbot der Lotterietätigkeit nach europäischem Recht nicht möglich wäre, nämlich eine Diskriminierung ausländischer Lotterieunternehmer.
Im Ergebnis zeigt sich, daß das deutsche Lotterierecht in erheblichem Umfang mit anderen Rechtsgebieten, besonders mit dem Europarecht kollidiert und daher eine Anpassung der entsprechenden Rechtsvorschriften dringend erforderlich ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Während in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Veranstaltung von Glücksspielen in größerem Umfang durch private Unternehmen erfolgt, ist das Glücksspielrecht in der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor geprägt durch eine öffentlich-rechtliche Monopolsituation. Angesichts der permanenten Ausweitung und Attraktivitätssteigerung des staatlichen Glücksspielangebots sowie der Europäisierung und Internationalisierung des gesamten Glücksspielmarktes stellt sich die Frage, ob diese Monopolsituation einer verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Überprüfung noch stand hält.
Die Autoren gehen in der vorliegenden Studie dieser Frage am Beispiel der Sportwette nach, die in Form der Oddset-Wette neuerdings neben der herkömmlichen Fußball-Elferwette (sog. Fußball-Toto) mit viel Erfolg von den in staatlicher Hand befindlichen Toto-Lotto-Gesellschaften der deutschen Bundesländer veranstaltet wird. Dabei wird eine ganze Reihe von Problemkreisen untersucht, die allesamt die Grundstrukturen des deutschen Glücksspielrechts als klassische Querschnittmaterie betreffen. Entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommen Andreas Voßkuhle und Christian Bumke zu dem Ergebnis, daß die geltende Rechtslage verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig ist und bis zur gesetzlichen Neuregelung private Veranstalter von Sportwetten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis haben.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Lotteriemarkt der deutschen staatlich konzessionierten Lotterieunternehmer ist seit alters her für seine Abschottungstendenzen bekannt. So enthält das deutsche Rennwett- und Lotteriegesetz die Bestimmung einer besonderen Steuer, die in ihrer Höhe danach differenziert, ob der Lotteriebetreiber Deutscher oder Ausländer ist. Die Lotteriesteuer ist für ausländische Betreiber so bemessen, daß keine realistische Gewinnchance mehr verbleibt. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Regelungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, die einen Zugriff auf den deutschen Lotteriemarkt für ausländische Bewerber erschweren, wenn nicht unmöglich machen.
Heinrich Wilms untersucht, in welchem Umfang das deutsche Lotterierecht in Gestalt des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie der Glücksspielstraftatbestände, namentlich § 287 Abs. 1 und 2 StGB rechtliche Grenzen für ausländische Lotteriebetreiber darstellen, und wieweit diese Grenzen rechtlich haltbar sind. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das Rennwett- und Lotteriegesetz eine Erdrosselungssteuer statuiert, die mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, die auch für ausländische Lotteriebetreiber gilt, nicht vereinbar ist. Darüber hinaus verstoßen die Vorschriften in erheblichem Maß gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft. Das Rennwett- und Lotteriegesetz regelt einen Fall offener Diskriminierung, der bereits nach Art. 90 EGV europarechtswidrig ist. Selbst die engste Auslegung der europarechtlichen Vorschriften führt zumindest zu einer mittelbaren Diskriminierung nach Art. 49 EGV. Ausschlußgründe, die eine unterschiedliche Besteuerung von Ausländern und Inländern rechtfertigen, sind bei Lotterien nicht ersichtlich.
Im strafrechtlichen Bereich geht der Autor besonders auf die sogenannte Schindler-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein und untersucht, inwieweit die deutschen Verbots- bzw. Strafnormen auf indirektem Wege erreichen, was über ein unmittelbares Verbot der Lotterietätigkeit nach europäischem Recht nicht möglich wäre, nämlich eine Diskriminierung ausländischer Lotterieunternehmer.
Im Ergebnis zeigt sich, daß das deutsche Lotterierecht in erheblichem Umfang mit anderen Rechtsgebieten, besonders mit dem Europarecht kollidiert und daher eine Anpassung der entsprechenden Rechtsvorschriften dringend erforderlich ist.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Lotteriemarkt der deutschen staatlich konzessionierten Lotterieunternehmer ist seit alters her für seine Abschottungstendenzen bekannt. So enthält das deutsche Rennwett- und Lotteriegesetz die Bestimmung einer besonderen Steuer, die in ihrer Höhe danach differenziert, ob der Lotteriebetreiber Deutscher oder Ausländer ist. Die Lotteriesteuer ist für ausländische Betreiber so bemessen, daß keine realistische Gewinnchance mehr verbleibt. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Regelungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, die einen Zugriff auf den deutschen Lotteriemarkt für ausländische Bewerber erschweren, wenn nicht unmöglich machen.
Heinrich Wilms untersucht, in welchem Umfang das deutsche Lotterierecht in Gestalt des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie der Glücksspielstraftatbestände, namentlich § 287 Abs. 1 und 2 StGB rechtliche Grenzen für ausländische Lotteriebetreiber darstellen, und wieweit diese Grenzen rechtlich haltbar sind. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das Rennwett- und Lotteriegesetz eine Erdrosselungssteuer statuiert, die mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, die auch für ausländische Lotteriebetreiber gilt, nicht vereinbar ist. Darüber hinaus verstoßen die Vorschriften in erheblichem Maß gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft. Das Rennwett- und Lotteriegesetz regelt einen Fall offener Diskriminierung, der bereits nach Art. 90 EGV europarechtswidrig ist. Selbst die engste Auslegung der europarechtlichen Vorschriften führt zumindest zu einer mittelbaren Diskriminierung nach Art. 49 EGV. Ausschlußgründe, die eine unterschiedliche Besteuerung von Ausländern und Inländern rechtfertigen, sind bei Lotterien nicht ersichtlich.
Im strafrechtlichen Bereich geht der Autor besonders auf die sogenannte Schindler-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein und untersucht, inwieweit die deutschen Verbots- bzw. Strafnormen auf indirektem Wege erreichen, was über ein unmittelbares Verbot der Lotterietätigkeit nach europäischem Recht nicht möglich wäre, nämlich eine Diskriminierung ausländischer Lotterieunternehmer.
Im Ergebnis zeigt sich, daß das deutsche Lotterierecht in erheblichem Umfang mit anderen Rechtsgebieten, besonders mit dem Europarecht kollidiert und daher eine Anpassung der entsprechenden Rechtsvorschriften dringend erforderlich ist.
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Während in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Veranstaltung von Glücksspielen in größerem Umfang durch private Unternehmen erfolgt, ist das Glücksspielrecht in der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor geprägt durch eine öffentlich-rechtliche Monopolsituation. Angesichts der permanenten Ausweitung und Attraktivitätssteigerung des staatlichen Glücksspielangebots sowie der Europäisierung und Internationalisierung des gesamten Glücksspielmarktes stellt sich die Frage, ob diese Monopolsituation einer verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Überprüfung noch stand hält.
Die Autoren gehen in der vorliegenden Studie dieser Frage am Beispiel der Sportwette nach, die in Form der Oddset-Wette neuerdings neben der herkömmlichen Fußball-Elferwette (sog. Fußball-Toto) mit viel Erfolg von den in staatlicher Hand befindlichen Toto-Lotto-Gesellschaften der deutschen Bundesländer veranstaltet wird. Dabei wird eine ganze Reihe von Problemkreisen untersucht, die allesamt die Grundstrukturen des deutschen Glücksspielrechts als klassische Querschnittmaterie betreffen. Entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommen Andreas Voßkuhle und Christian Bumke zu dem Ergebnis, daß die geltende Rechtslage verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig ist und bis zur gesetzlichen Neuregelung private Veranstalter von Sportwetten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis haben.
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Während in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Veranstaltung von Glücksspielen in größerem Umfang durch private Unternehmen erfolgt, ist das Glücksspielrecht in der Bundesrepublik Deutschland ebenso wie in den meisten Mitgliedstaaten nach wie vor geprägt durch eine öffentlich-rechtliche Monopolsituation. Angesichts der permanenten Ausweitung und Attraktivitätssteigerung des staatlichen Glücksspielangebots sowie der Europäisierung und Internationalisierung des gesamten Glücksspielmarktes stellt sich die Frage, ob diese Monopolsituation einer verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Überprüfung noch stand hält.
Die Autoren gehen in der vorliegenden Studie dieser Frage am Beispiel der Sportwette nach, die in Form der Oddset-Wette neuerdings neben der herkömmlichen Fußball-Elferwette (sog. Fußball-Toto) mit viel Erfolg von den in staatlicher Hand befindlichen Toto-Lotto-Gesellschaften der deutschen Bundesländer veranstaltet wird. Dabei wird eine ganze Reihe von Problemkreisen untersucht, die allesamt die Grundstrukturen des deutschen Glücksspielrechts als klassische Querschnittmaterie betreffen. Entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommen Andreas Voßkuhle und Christian Bumke zu dem Ergebnis, daß die geltende Rechtslage verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig ist und bis zur gesetzlichen Neuregelung private Veranstalter von Sportwetten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis haben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der europäische Glücksspielmarkt befindet sich seit knapp 20 Jahren im Umbruch. Der heftige Streit über dessen künftige Ausgestaltung ist durch zuwiderlaufende gesellschaftspolitische und ökonomische Interessen geprägt. In Deutschland prallen divergierende ordnungspolitische Vorstellungen von Bund und Ländern sowie von Glücksspielunternehmern, Sucht- und Verbraucherschützern aufeinander: Die föderale Staatsordnung mit einer Bundeszuständigkeit für das sog. gewerbliche Spiel einerseits (Spielautomaten) und der Länderzuständigkeit für das „echte" Glücksspiel (Lotterien, Sportwetten, Spielbanken) andererseits hebt die Konfliktlinien besonders hervor. Die Länder haben mit dem im Jahre 2012 in Kraft getretenen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag den derzeit gültigen Rechtsrahmen gesetzt, der bereits für sich genommen den Anlass für zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen bildet. Wie die Vorauflage erschöpft sich dieses Handbuch allerdings nicht in der Erörterung der facettenreichen glücksspielrechtlichen Aspekte. Vielmehr folgt es einem interdisziplinären Ansatz: Zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Praktiker vermitteln dem Leser zumindest eine Idee von der geschichtlichen Dimension und der Bedeutung des Glücksspiels für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt und geben einen Überblick über wesentliche ökonomische und soziologische Gesichtspunkte sowie die modernen Erkenntnisse der Glücksspielsuchtforschung und -therapie. Im Unterschied zur Vorauflage enthält das Buch zudem Länderberichte der führenden Fachleute aus den Hot-Spots der Glücksspielbranche in Südostasien und in den USA. Die Herausgeber Der Jurist Ihno Gebhardt war Leiter der Glücksspielaufsicht im brandenburgischen Innenministerium, Federführer der Glücksspielreferenten der Länder, Mitglied der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels und Mitglied des Fachbeirates Sucht der Länder gem. § 10 Abs. 2 GlüStV. In Fachkreisen gilt Gebhardt als Kapazität auf dem Gebiet des europäischen Glücksspielwesens. Stefan Korte ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, an der TU Chemnitz. Er wurde mit einer Arbeit zum staatlichen Glücksspielwesen an der Universität Hamburg promoviert und hat darüber hinaus mehrfach im Bereich des gewerblichen Spielrechts und des Glücksspielrechts aus einem primär juristischen, aber zugleich auch wirtschaftswissenschaftlichen Blickwinkel publiziert.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Der Lotteriemarkt der deutschen staatlich konzessionierten Lotterieunternehmer ist seit alters her für seine Abschottungstendenzen bekannt. So enthält das deutsche Rennwett- und Lotteriegesetz die Bestimmung einer besonderen Steuer, die in ihrer Höhe danach differenziert, ob der Lotteriebetreiber Deutscher oder Ausländer ist. Die Lotteriesteuer ist für ausländische Betreiber so bemessen, daß keine realistische Gewinnchance mehr verbleibt. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Regelungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, die einen Zugriff auf den deutschen Lotteriemarkt für ausländische Bewerber erschweren, wenn nicht unmöglich machen.
Heinrich Wilms untersucht, in welchem Umfang das deutsche Lotterierecht in Gestalt des Rennwett- und Lotteriegesetzes sowie der Glücksspielstraftatbestände, namentlich § 287 Abs. 1 und 2 StGB rechtliche Grenzen für ausländische Lotteriebetreiber darstellen, und wieweit diese Grenzen rechtlich haltbar sind. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das Rennwett- und Lotteriegesetz eine Erdrosselungssteuer statuiert, die mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, die auch für ausländische Lotteriebetreiber gilt, nicht vereinbar ist. Darüber hinaus verstoßen die Vorschriften in erheblichem Maß gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft. Das Rennwett- und Lotteriegesetz regelt einen Fall offener Diskriminierung, der bereits nach Art. 90 EGV europarechtswidrig ist. Selbst die engste Auslegung der europarechtlichen Vorschriften führt zumindest zu einer mittelbaren Diskriminierung nach Art. 49 EGV. Ausschlußgründe, die eine unterschiedliche Besteuerung von Ausländern und Inländern rechtfertigen, sind bei Lotterien nicht ersichtlich.
Im strafrechtlichen Bereich geht der Autor besonders auf die sogenannte Schindler-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ein und untersucht, inwieweit die deutschen Verbots- bzw. Strafnormen auf indirektem Wege erreichen, was über ein unmittelbares Verbot der Lotterietätigkeit nach europäischem Recht nicht möglich wäre, nämlich eine Diskriminierung ausländischer Lotterieunternehmer.
Im Ergebnis zeigt sich, daß das deutsche Lotterierecht in erheblichem Umfang mit anderen Rechtsgebieten, besonders mit dem Europarecht kollidiert und daher eine Anpassung der entsprechenden Rechtsvorschriften dringend erforderlich ist.
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