Abgrenzungshilfe zur Unterscheidung grundrechtswidriger von grundrechtskonformen Gerichtsentscheidungen
Das Werk widmet sich dem Verhältnis von Grundrechten und Privatrecht im österreichischen Recht. Es zeigt erstmals auf, wie sehr diese beiden Rechtsbereiche strukturell miteinander verwoben sind und wie sich das Argumentationspotential der Grundrechte für das Privatrecht nutzbar machen lässt.
Dies betrifft vor allem den Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen und Gesetzen, der seit der Einführung des Parteiantrags auf Normenkontrolle am 1.1.2015 immer häufiger zu Verfahren vor dem VfGH führt.
Unterlegt mit aktuellster Judikatur von EGMR, VfGH und OGH behandelt der Autor folgende Schwerpunkte:
- Grundrechtsbindung des Gesetzgebers im Privatrecht
- Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen
- Kooperationsverhältnis von EGMR - VfGH - OGH
- Gerichtsantrag und Parteiantrag auf Normenkontrolle
Besondere Berücksichtigung widmet er den Grenzen rechtspolitischer Gestaltungsfreiheit im Privatrecht sowie der Bekämpfung grundrechtlich bedenklicher Gesetze. Weiters erläutert er, wie auch nach nationalen höchstgerichtlichen Entscheidungen erfolgreich ein Rechtszug an den EGMR eröffnet werden kann. Zusätzlich erfolgt eine umfangreiche Darstellung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der maßgeblichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Das Buch enthält zahlreiche Prüfungsschemata sowie Tipps auf Basis höchstgerichtlicher Judikatur.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Abgrenzungshilfe zur Unterscheidung grundrechtswidriger von grundrechtskonformen Gerichtsentscheidungen
Das Werk widmet sich dem Verhältnis von Grundrechten und Privatrecht im österreichischen Recht. Es zeigt erstmals auf, wie sehr diese beiden Rechtsbereiche strukturell miteinander verwoben sind und wie sich das Argumentationspotential der Grundrechte für das Privatrecht nutzbar machen lässt.
Dies betrifft vor allem den Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen und Gesetzen, der seit der Einführung des Parteiantrags auf Normenkontrolle am 1.1.2015 immer häufiger zu Verfahren vor dem VfGH führt.
Unterlegt mit aktuellster Judikatur von EGMR, VfGH und OGH behandelt der Autor folgende Schwerpunkte:
- Grundrechtsbindung des Gesetzgebers im Privatrecht
- Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen
- Kooperationsverhältnis von EGMR - VfGH - OGH
- Gerichtsantrag und Parteiantrag auf Normenkontrolle
Besondere Berücksichtigung widmet er den Grenzen rechtspolitischer Gestaltungsfreiheit im Privatrecht sowie der Bekämpfung grundrechtlich bedenklicher Gesetze. Weiters erläutert er, wie auch nach nationalen höchstgerichtlichen Entscheidungen erfolgreich ein Rechtszug an den EGMR eröffnet werden kann. Zusätzlich erfolgt eine umfangreiche Darstellung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der maßgeblichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Das Buch enthält zahlreiche Prüfungsschemata sowie Tipps auf Basis höchstgerichtlicher Judikatur.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Abgrenzungshilfe zur Unterscheidung grundrechtswidriger von grundrechtskonformen Gerichtsentscheidungen
Das Werk widmet sich dem Verhältnis von Grundrechten und Privatrecht im österreichischen Recht. Es zeigt erstmals auf, wie sehr diese beiden Rechtsbereiche strukturell miteinander verwoben sind und wie sich das Argumentationspotential der Grundrechte für das Privatrecht nutzbar machen lässt.
Dies betrifft vor allem den Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen und Gesetzen, der seit der Einführung des Parteiantrags auf Normenkontrolle am 1.1.2015 immer häufiger zu Verfahren vor dem VfGH führt.
Unterlegt mit aktuellster Judikatur von EGMR, VfGH und OGH behandelt der Autor folgende Schwerpunkte:
- Grundrechtsbindung des Gesetzgebers im Privatrecht
- Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen
- Kooperationsverhältnis von EGMR - VfGH - OGH
- Gerichtsantrag und Parteiantrag auf Normenkontrolle
Besondere Berücksichtigung widmet er den Grenzen rechtspolitischer Gestaltungsfreiheit im Privatrecht sowie der Bekämpfung grundrechtlich bedenklicher Gesetze. Weiters erläutert er, wie auch nach nationalen höchstgerichtlichen Entscheidungen erfolgreich ein Rechtszug an den EGMR eröffnet werden kann. Zusätzlich erfolgt eine umfangreiche Darstellung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der maßgeblichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Das Buch enthält zahlreiche Prüfungsschemata sowie Tipps auf Basis höchstgerichtlicher Judikatur.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den Grundrechten verpflichtet. Parteiausschlüsse sind ein Machtmittel der Parteioligarchien, dessen Voraussetzungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen und mit den grundrechtlich geschützten politischen Freiheiten schwerlich vereinbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den Grundrechten verpflichtet. Parteiausschlüsse sind ein Machtmittel der Parteioligarchien, dessen Voraussetzungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen und mit den grundrechtlich geschützten politischen Freiheiten schwerlich vereinbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den Grundrechten verpflichtet. Parteiausschlüsse sind ein Machtmittel der Parteioligarchien, dessen Voraussetzungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen und mit den grundrechtlich geschützten politischen Freiheiten schwerlich vereinbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Staatliches Handeln spielt sich immer häufiger auch jenseits des Staatsgebietes ab. Innerstaatliche Selbstverständlichkeiten wie die umfassende Grundrechtsbindung des deutschen Staates werden bei extraterritorialer Ausübung von Hoheitsgewalt aber oftmals in Frage gestellt. Die Arbeit zeigt unter Einbeziehung des Mehrebenensystems des Menschenrechtsschutzes, dass die Grundrechtsbindung des deutschen Staates auch jenseits seiner Grenzen umfassend ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die zunehmende Entstehung privater öffentlicher Räume stellt eine Herausforderung für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar. Während Literatur und Rechtsprechung das Problem der Inanspruchnahme fremder Räume zu Versammlungszwecken weitgehend unbeachtet lassen, beschäftigt sich die Arbeit mit den hier auftretenden Grundrechtsproblemen.
Es wird gezeigt, dass sich die Durchführung einer Versammlung im privaten öffentlichen Raum als ein Fall des abwehrrechtlichen Störungsbeseitigungsanspruchs erklären lässt. Im Falle fehlender unmittelbarer Grundrechtsbindung des Hausherrn ist der Landesgesetzgeber gefordert, die konfligierenden Grundrechtspositionen zum Ausgleich zu bringen. Hierzu wird ein Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit untersucht die Unionsgrundrechtsbindung operativer Einsätze im Rahmen der GASP und Frontex auf Basis einer strukturellen Analyse des Zusammenspiels von Mitgliedstaaten und Unionsebene. Conrad W. Fritz kommt zu dem Ergebnis, dass die Unionsebene an die EU-Grundrechte gebunden ist, während die Mitgliedstaaten aufgrund des nur koordinierenden Charakters der EU kein Unionsrecht im Sinne des Art. 51 Abs. 1 GRCh durchführen. Das Ergebnis wird abschließend in das grundrechtliche Mehrebenensystem eingeordnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Bürger sind weitestgehend auf die Parteien angewiesen, wenn sie ihrer Pflicht genügen und in Erkenntnis dessen, was für das Gemeinwohl gut ist, an der politischen Willensbildung ihres Staates mitwirken wollen. Die Parteien gehören zum Staat und sind den Grundrechten verpflichtet. Parteiausschlüsse sind ein Machtmittel der Parteioligarchien, dessen Voraussetzungen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen und mit den grundrechtlich geschützten politischen Freiheiten schwerlich vereinbar sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Diskussion über die Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte wurde durch den Europäischen Verfassungsvertrag neu entfacht. Sie entzündet sich an der Horizontalvorschrift des Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE, die den Anwendungsbereich der Charta für die Mitgliedstaaten mit einer Formulierung umschreibt, die der EuGH lediglich für einen Teilbereich der Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten verwendet.
Frauke Brosius-Gersdorf widmet sich in ihrer Arbeit der Reichweite der Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte und ihren Funktionen. In einem ersten Schritt gibt sie einen Überblick über die Rechtsprechung des EuGH zur Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten. Anschließend zeigt sie, dass Art. II-111 Abs. 1 Satz 1 VVE die Grundrechtsbindung der Mitgliedstaaten im Grundsatz übereinstimmend mit der Judikatur des EuGH regelt. In einem dritten Komplex unterbreitet die Autorin Vorschläge für eine Fortentwicklung der Bindung der Mitgliedstaaten an die Gemeinschaftsgrundrechte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der früh verstorbene Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaftler Karl Zeidler (1923–1962) widmete sich in seinem Werk einer Vielzahl auch heute noch diskutierter Fragestellungen wie der Grundrechtsbindung des Fiskus oder der Technisierung der Verwaltung. In seinen Schriften finden sich zudem zahlreiche Themen behandelt, welche die tonangebenden Staats- und Verwaltungsrechtler in den 1950er und frühen 1960er Jahren umtrieben. Die vorliegende Studie lädt zur Wiederentdeckung Karl Zeidlers ein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundlegende und rechtsvergleichende Analyse des Grundrechtsverhältnisses
Nach der klassischen Erzählung noch Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, werden Grundrechte heute mitunter dem Staat selbst zuteil: So gesteht der VfGH sogar Bund und Ländern Grundrechtsschutz zu und macht damit die Hauptadressaten der Grundrechtsverpflichtung zu Grundrechtsberechtigten. Dies birgt die Gefahr, dass die Grundrechte, als "Kampfrechte" des Individuums gegen staatliche Eingriffe, von staatlichen Akteuren usurpiert und gegen jene eingesetzt werden, die sie eigentlich schützen sollen.
Vor diesem Hintergrund wird der Frage nachgegangen, ob sich staatliche Akteure auf Grundrechte berufen können. Hierzu wird rechtsvergleichend - unter Einbeziehung der deutschen und der schweizerischen Grundrechtsdogmatik - die Struktur des Grundrechtsverhältnisses analysiert. Dabei werden die Kriterien systematisiert, anhand derer beurteilt wird, ob eine Entität grundrechtsverpflichtet bzw grundrechtsberechtigt ist.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Grundlegende und rechtsvergleichende Analyse des Grundrechtsverhältnisses
Nach der klassischen Erzählung noch Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, werden Grundrechte heute mitunter dem Staat selbst zuteil: So gesteht der VfGH sogar Bund und Ländern Grundrechtsschutz zu und macht damit die Hauptadressaten der Grundrechtsverpflichtung zu Grundrechtsberechtigten. Dies birgt die Gefahr, dass die Grundrechte, als "Kampfrechte" des Individuums gegen staatliche Eingriffe, von staatlichen Akteuren usurpiert und gegen jene eingesetzt werden, die sie eigentlich schützen sollen.
Vor diesem Hintergrund wird der Frage nachgegangen, ob sich staatliche Akteure auf Grundrechte berufen können. Hierzu wird rechtsvergleichend - unter Einbeziehung der deutschen und der schweizerischen Grundrechtsdogmatik - die Struktur des Grundrechtsverhältnisses analysiert. Dabei werden die Kriterien systematisiert, anhand derer beurteilt wird, ob eine Entität grundrechtsverpflichtet bzw grundrechtsberechtigt ist.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Abgrenzungshilfe zur Unterscheidung grundrechtswidriger von grundrechtskonformen Gerichtsentscheidungen
Das Werk widmet sich dem Verhältnis von Grundrechten und Privatrecht im österreichischen Recht. Es zeigt erstmals auf, wie sehr diese beiden Rechtsbereiche strukturell miteinander verwoben sind und wie sich das Argumentationspotential der Grundrechte für das Privatrecht nutzbar machen lässt.
Dies betrifft vor allem den Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen und Gesetzen, der seit der Einführung des Parteiantrags auf Normenkontrolle am 1.1.2015 immer häufiger zu Verfahren vor dem VfGH führt.
Unterlegt mit aktuellster Judikatur von EGMR, VfGH und OGH behandelt der Autor folgende Schwerpunkte:
- Grundrechtsbindung des Gesetzgebers im Privatrecht
- Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen
- Kooperationsverhältnis von EGMR - VfGH - OGH
- Gerichtsantrag und Parteiantrag auf Normenkontrolle
Besondere Berücksichtigung widmet er den Grenzen rechtspolitischer Gestaltungsfreiheit im Privatrecht sowie der Bekämpfung grundrechtlich bedenklicher Gesetze. Weiters erläutert er, wie auch nach nationalen höchstgerichtlichen Entscheidungen erfolgreich ein Rechtszug an den EGMR eröffnet werden kann. Zusätzlich erfolgt eine umfangreiche Darstellung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der maßgeblichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Das Buch enthält zahlreiche Prüfungsschemata sowie Tipps auf Basis höchstgerichtlicher Judikatur.
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Abgrenzungshilfe zur Unterscheidung grundrechtswidriger von grundrechtskonformen Gerichtsentscheidungen
Das Werk widmet sich dem Verhältnis von Grundrechten und Privatrecht im österreichischen Recht. Es zeigt erstmals auf, wie sehr diese beiden Rechtsbereiche strukturell miteinander verwoben sind und wie sich das Argumentationspotential der Grundrechte für das Privatrecht nutzbar machen lässt.
Dies betrifft vor allem den Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen und Gesetzen, der seit der Einführung des Parteiantrags auf Normenkontrolle am 1.1.2015 immer häufiger zu Verfahren vor dem VfGH führt.
Unterlegt mit aktuellster Judikatur von EGMR, VfGH und OGH behandelt der Autor folgende Schwerpunkte:
- Grundrechtsbindung des Gesetzgebers im Privatrecht
- Rechtsschutz gegenüber grundrechtswidrigen Gerichtsentscheidungen
- Kooperationsverhältnis von EGMR - VfGH - OGH
- Gerichtsantrag und Parteiantrag auf Normenkontrolle
Besondere Berücksichtigung widmet er den Grenzen rechtspolitischer Gestaltungsfreiheit im Privatrecht sowie der Bekämpfung grundrechtlich bedenklicher Gesetze. Weiters erläutert er, wie auch nach nationalen höchstgerichtlichen Entscheidungen erfolgreich ein Rechtszug an den EGMR eröffnet werden kann. Zusätzlich erfolgt eine umfangreiche Darstellung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der maßgeblichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Das Buch enthält zahlreiche Prüfungsschemata sowie Tipps auf Basis höchstgerichtlicher Judikatur.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Staatliches Handeln spielt sich immer häufiger auch jenseits des Staatsgebietes ab. Innerstaatliche Selbstverständlichkeiten wie die umfassende Grundrechtsbindung des deutschen Staates werden bei extraterritorialer Ausübung von Hoheitsgewalt aber oftmals in Frage gestellt. Die Arbeit zeigt unter Einbeziehung des Mehrebenensystems des Menschenrechtsschutzes, dass die Grundrechtsbindung des deutschen Staates auch jenseits seiner Grenzen umfassend ist.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Der früh verstorbene Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaftler Karl Zeidler (1923–1962) widmete sich in seinem Werk einer Vielzahl auch heute noch diskutierter Fragestellungen wie der Grundrechtsbindung des Fiskus oder der Technisierung der Verwaltung. In seinen Schriften finden sich zudem zahlreiche Themen behandelt, welche die tonangebenden Staats- und Verwaltungsrechtler in den 1950er und frühen 1960er Jahren umtrieben. Die vorliegende Studie lädt zur Wiederentdeckung Karl Zeidlers ein.
Aktualisiert: 2023-05-23
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