Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht wirft die Frage auf, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine »gebundene« Entscheidung vorgibt. »Gebundene« Normen und Ermessensrechtssätze sollen dabei keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht wirft die Frage auf, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine »gebundene« Entscheidung vorgibt. »Gebundene« Normen und Ermessensrechtssätze sollen dabei keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Bundesverfassungsgericht liest in den Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung in das Verfassungsrecht zusätzlich zu Art. 13 und 104 GG Richtervorbehalte hinein. Dies gibt Anlass die bisherige Dogmatik der Richtervorbehalte zu hinterfragen. Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte zurück auf einen verfassungsgebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes "Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen".
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Bundesverfassungsgericht liest in den Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung in das Verfassungsrecht zusätzlich zu Art. 13 und 104 GG Richtervorbehalte hinein. Dies gibt Anlass die bisherige Dogmatik der Richtervorbehalte zu hinterfragen. Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte zurück auf einen verfassungsgebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes "Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen".
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht wirft die Frage auf, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine »gebundene« Entscheidung vorgibt. »Gebundene« Normen und Ermessensrechtssätze sollen dabei keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Bundesverfassungsgericht liest in den Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung in das Verfassungsrecht zusätzlich zu Art. 13 und 104 GG Richtervorbehalte hinein. Dies gibt Anlass die bisherige Dogmatik der Richtervorbehalte zu hinterfragen. Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte zurück auf einen verfassungsgebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes "Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen".
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht wirft die Frage auf, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine »gebundene« Entscheidung vorgibt. »Gebundene« Normen und Ermessensrechtssätze sollen dabei keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Entwurf für ein Epidemiegesetz schlägt neue Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung zukünftiger Epidemien vor. Die zu Beginn der Corona-Pandemie im IfSG enthaltenen Normen zielten überwiegend auf die Bekämpfung lokaler Infektionsgeschehen und ermächtigten zu zielgerichteten Maßnahmen zur Verhinderung von Epidemien. Die Epidemie zeigte die Notwendigkeit weitgehender Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit. Der Entwurf für ein Epidemiegesetz bündelt die praktischen Erfahrungen mit der Bekämpfung der Corona-Epidemie sowie die rechtswissenschaftliche Kritik und überführt sie mit ausführlicher Begründung in einen praktischen Vorschlag für differenzierte Rechtsgrundlagen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Entwurf für ein Epidemiegesetz schlägt neue Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung zukünftiger Epidemien vor. Die zu Beginn der Corona-Pandemie im IfSG enthaltenen Normen zielten überwiegend auf die Bekämpfung lokaler Infektionsgeschehen und ermächtigten zu zielgerichteten Maßnahmen zur Verhinderung von Epidemien. Die Epidemie zeigte die Notwendigkeit weitgehender Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit. Der Entwurf für ein Epidemiegesetz bündelt die praktischen Erfahrungen mit der Bekämpfung der Corona-Epidemie sowie die rechtswissenschaftliche Kritik und überführt sie mit ausführlicher Begründung in einen praktischen Vorschlag für differenzierte Rechtsgrundlagen.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Inhalt: Die Dissertation untersucht, wie sich staatliche Maßnahmen im Informationszeitalter hinsichtlich der Grundrechtseingriffe und Grundrechtsgefährdungen auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht auswirken. Die staatlichen Maßnahmen werden im Kontext des Spannungsfeldes zwischen der Gewährleistung von Sicherheit durch den Staat auf der einen Seite und der Gewährleistung der Freiheit der Person auf der anderen Seite verortet. Das Beispiel der Videoüberwachung des öffentlichen Raumes unter Einbeziehung der biometrischen Körpermerkmale von Menschen eignet sich für die Untersuchung deshalb speziell, weil aus vielen scheinbar einzeln noch verfassungsrechtlich gerechtfertigten Grundrechtseingriffen additive Kumulationen entstehen können, die sich zu Grundrechtsgefährdungen entwickeln können.
Dabei wird zwischen klassischen Grundrechtseingriffen und sog. additiven Grundrechtseingriffen bzw. Grundrechtsgefährdungen differenziert. In den Blick werden dabei die zahlreichen Freiheitsgewährleistungen des Grundgesetzes in Bezug auf die Freiheit der Person genommen, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht und hieraus abgeleitete Grundrechte (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität Informationstechnischer Systeme), sowie weitere Freiheitsrechte, die in engem Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht stehen, namentlich das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.
Aktualisiert: 2021-10-01
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht wirft die Frage auf, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine »gebundene« Entscheidung vorgibt. »Gebundene« Normen und Ermessensrechtssätze sollen dabei keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Arbeit leitet das Recht auf den eigenen Tod aus der apriorischen Menschenwürde her. Dabei werden die Wurzeln der Menschenwürde, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die verschiedenen Literaturmeinungen analysiert. Das Ergebnis überträgt die Autorin auf Menschen mit unheilbaren Krankheiten, welche psychisch gesund den Entschluss gefasst haben, nicht mehr leben zu wollen, diesen jedoch nicht mehr ohne die Hilfe Dritter umsetzen können. Die Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe wird auf verfassungsrechtlicher Ebene, unter Beachtung der Schutzpflichten des Staates und der Eingriffsthematik in Grundrechte, diskutiert. Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung stellt die Arbeit dar, dass selbst bei Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe diese nicht mittels antizipierten Willens gefordert werden könnte.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Arbeit wendet sich der - streitigen, bislang aber wenig behandelten - Frage zu, ob strafprozessuale Grundrechtseingriffe im Wege der Wortsinnüberschreitung gerechtfertigt werden können oder ob die Befugnisse des strafverfolgenden Staates ihre Grenze am Wortsinn der einschlägigen Ermächtigungsnormen finden. Ausgehend von der Überlegung, daß sich die Anwendung strafprozessualer Befugnisnormen wegen ihres Charakters als Grundrechtseingriffe an den einschlägigen Verfassungsnormen messen lassen muß, werden die in Betracht kommenden Verfassungsrechtssätze im Einzelnen auf ihren Ertrag für die aufgeworfene Problematik hin befragt. Die eigene These - Bestehen eines Gebots der Wortsinnbindung für strafprozessuale Grundrechtseingriffe - beruht auf einem Perspektivwechsel vom Rechtsanwender zum Gesetzgeber und nimmt ihren Ausgang bei dem Gesetzesbegriff: Es wird dargetan, daß die von den Befürwortern der Zulässigkeit von Wortsinnüberschreitungen im Eingriffsbereich notwendig vorausgesetzte Ermächtigung nicht reduzierbar unbestimmt und diese Unbestimmtheit verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist. Da der Normtext mit dem Norminhalt identisch ist, folgt die Bindung des Rechtsanwenders an den Wortsinn der ermächtigenden Norm aus dem als Abweichungsverbot verstandenen Vorrang des Gesetzes.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Rechtsschutz gegen strafprozessuale Grundrechtseingriffe ist eines der umstrittensten und ausgreifendsten Themen im Strafverfahrensrecht. In der Arbeit werden die damit verbundenen verfassungs- und prozeßrechtlichen Grundprobleme im Lichte des Rechtsinstituts des Richtervorbehalts systematisch untersucht. Dargestellt werden zunächst die geltenden Regelungen. Sodann wird der Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung geprüft. Nach einer eingehenden Untersuchung von Sinn und Zweck, Gewährleistungsgehalt sowie Auswirkungen des Richtervorbehalts wird schließlich dargelegt, in welcher Weise dieses bisher noch nicht hinreichend beleuchtete Rechtsinstitut zur Lösung der im Zusammenhang mit ihm auftauchenden Probleme, vor allem der Problematik des Rechtsschutzes gegen strafprozessuale Grundrechtseingriffe, beitragen kann.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Das Bundesverfassungsgericht liest in den Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur Vorratsdatenspeicherung in das Verfassungsrecht zusätzlich zu Art. 13 und 104 GG Richtervorbehalte hinein. Dies gibt Anlass die bisherige Dogmatik der Richtervorbehalte zu hinterfragen. Lars Wildhagen führt die Richtervorbehalte zurück auf einen verfassungsgebotenen Persönlichkeitsschutz durch präventive Kontrolle und stützt dies auf ein von ihm entwickeltes "Prinzip der Informationsoptimierung bei Grundrechtseingriffen".
Aktualisiert: 2023-04-15
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Titel: Ein Leben in Sicherheit
Untertitel: Jedermannsrechte und deren rechtssichere Anwendung
Ein Buch für alle Jura Studenten oder sonstigen Bachelor oder Master Studiengänge mit Bezügen zum Sicherheitsrecht. Sehr gut geeignet aber auch für Ausbildungsberufe im Bereich Sicherheit oder zur Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Werkschutzmeister, GSSK oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Angesprochen sind mit diesem Titel aber auch Menschen mit Zivilcourage und am Recht interessierte Menschen.
Die Erklärungen des Autors sind mit zahlreichen Fußnoten aus Kommentaren und Urteilen unterlegt. Das Buch wurde vom Autor nach rechtswissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Wissenschaftliche Diskussionen sind nicht Inhalt des Buches. Der Autor vertritt überwiegend die herrschende Rechtsmeinung und führt auch Urteile aus der Rechtsprechung und zahlreiche Kommentarstellen als Quellen an.
Ein Leben in Sicherheit: Jedermannsrechte und deren rechtssichere Anwenundung wird selbst ebenfalls in anerkannter juristischer Fachliteratur zitiert!
Themenschwerpunkt des Buches sind die wichtigsten Rechtfertigungsgründe die neben den Entschuldigungsgründen zu den sogenannten Jedermannsrechten zählen. Es werden Rechtfertigungsgründe aus BGB, StGB und StPO besprochen und erläutert. Das Werk ist für Jedermann gut verständlich und enthält sehr viele Beispielfälle im Bereich Recht. Zudem finden Sie wichtige Informationen zu den Themenbereichen Deeskalation und Umgang mit Menschen d.h. Psychologie.
Das Buch kann der juristischen Fachliteratur zugeordnet werden. Da viele Beispiele enthalten sind eignet es sich aber auch hervorragend als Praxisratgeber!
Auf einen Blick finden Sie alles wichtige zu den nachfolgend aufgeführten Themengebieten:
Selbsthilferechte / Festnahmerechte / Notwehrrecht und Notstandsrechtn werden an zahlreichen praktischen Beispielen erklärt. Unter welchen Voraussetzungen darf jemand durch Jedermann festgenommen, durchsucht und aus dem Hausrechtsbereich verwiesen werden? Wann dürfen Gegenstände abgenommen oder verwahrt bzw. wann darf Gewalt angewandt werden? Gesetzliche bzw. allgemeine Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Staatliches Gewaltmonopol, Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen, Verbotene Waffen, Tierabwehrspray, Pfefferspray, CS Gas, CN Gas, Jugendschutz, Fundrecht, Formelles und materielles Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafanzeige, Strafantrag, Zeugenrechte, Rechte als Beschuldigter, Sicherungsstellungen, Eigensicherung, Deeskalation, Verhaltenstipps in Bedrohungssituationen, Nicht Zuzuordnender Gegenstand, Lagebedingter Erstickungstod, Meldungen und Berichte, Gedächtnisprotokoll, Deeskalierendes Einsatzmodell, Auszüge aus StGB, BGB und WaffG sowie StPO.
Aktualisiert: 2022-12-09
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Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einer Rechtsquelle, die im aktuellen juristischen Diskurs kaum Beachtung findet - dem Gewohnheitsrecht. Nach einer historischen Betrachtung gewohnheitsrechtlicher Phänomene und der Darstellung der Dogmengeschichte der Gewohnheitsrechtslehren entwickelt der Autor einen eigenen rechtstheoretischen Ansatz für das Problem «Geltung von Gewohnheitsrecht». Weiterer Schwerpunkt ist die Behandlung der verfassungsrechtlichen Problematik dieser Rechtsquelle, insbesondere das Spannungsverhältnis gewohnheitsrechtlicher Normen mit dem Gesetzesvorbehalt. Schließlich wird die Frage erörtert, ob Gewohnheitsrecht auch im Strafverfahren gelten kann.
Aktualisiert: 2019-12-19
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