Ein Forschungsbericht mit Arbeiten von
Alexander Trunk, Einführung - ders., Reform des Zivil- und Wirtschaftsprozessrechts in den GUS-Staaten - Bemerkungen aus deutscher Sicht - Alexander P. Verschinin, Reform des Zivilprozessrechts und des Wirtschaftsprozessrechts in den Ländern der GUS - Grundlegende Richtungen und Probleme - Mark M. Boguslawskij, Internationales Zivilprozessrecht in den GUS-Staaten - Boris N. Lapin, Zur Konzeption eines Modellgesetzbuches für Zivilverfahren in den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten - Arman Mkrtumjan, Das Gerichtssystem der Republik Armenien und einige Probleme bei der Anwendung der neuen Zivilprozessordnung - Anna Kobylenkova, Das neue Zivilprozessrecht in Aserbaidschan - Ivan N. Koliadko, Kodifikation der Zivil- und Wirtschaftsprozessgesetzgebung in der Republik Belarus: Konzept und Hauptnovellen - Nino A. Choperia, Die zivilprozessrechtliche Gesetzgebung in Georgien - Aschat K. Daulbaev, Reform der zivilprozessrechtlichen Gesetzgebung in der Republik Kasachstan - Tabildi Umraliev, Die Gerichtsreform in Kirgistan - Alexandru Cojuhari, Die Teilnahme des Staatsanwalts im Zivilprozess nach der Gesetzgebung der Republik Moldau - Vladimir V. Jarkov, Aktuelle Probleme des Zugangs zur Gerichtsbarkeit in der Russischen Föderation - Saidzhon Tairov, Wirtschaftsgerichte in der Republik Tadschikistan und das Recht auf Anrufung des Wirtschaftsgerichts - Shirin Akhmedova, Reform des Zivil- und Arbitrageprozessrechts in Turkmenistan - Vjaceslav Komarov, Aktuelle Probleme der Reform zivilprozessrechtlicher und arbitrageprozessrechtlicher Gesetzgebung in der Ukraine - Sobir M. Tanikulov, Das vereinfachte Verfahren der Behandlung von wirtschaftlichen Streitigkeiten nach der Gesetzgebung der Republik Usbekistan - Stefan Hülshörster, Die Arbeit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit im Bereich der Justizreform in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dargestellt am Beispiel der Ukraine - Lothar Jahn, Die Förderung der Rechts- und Justizreform in den Transformationsländern durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ).
Die Beiträge sind aus der Kieler Tagung zum Zivil- und Wirtschaftsprozess der GUS-Staaten vom Oktober 2000 hervorgegangen und wurden für diesen Band aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Alexander Trunk, Einführung - ders., Reform des Zivil- und Wirtschaftsprozessrechts in den GUS-Staaten - Bemerkungen aus deutscher Sicht - Alexander P. Verschinin, Reform des Zivilprozessrechts und des Wirtschaftsprozessrechts in den Ländern der GUS - Grundlegende Richtungen und Probleme - Mark M. Boguslawskij, Internationales Zivilprozessrecht in den GUS-Staaten - Boris N. Lapin, Zur Konzeption eines Modellgesetzbuches für Zivilverfahren in den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten - Arman Mkrtumjan, Das Gerichtssystem der Republik Armenien und einige Probleme bei der Anwendung der neuen Zivilprozessordnung - Anna Kobylenkova, Das neue Zivilprozessrecht in Aserbaidschan - Ivan N. Koliadko, Kodifikation der Zivil- und Wirtschaftsprozessgesetzgebung in der Republik Belarus: Konzept und Hauptnovellen - Nino A. Choperia, Die zivilprozessrechtliche Gesetzgebung in Georgien - Aschat K. Daulbaev, Reform der zivilprozessrechtlichen Gesetzgebung in der Republik Kasachstan - Tabildi Umraliev, Die Gerichtsreform in Kirgistan - Alexandru Cojuhari, Die Teilnahme des Staatsanwalts im Zivilprozess nach der Gesetzgebung der Republik Moldau - Vladimir V. Jarkov, Aktuelle Probleme des Zugangs zur Gerichtsbarkeit in der Russischen Föderation - Saidzhon Tairov, Wirtschaftsgerichte in der Republik Tadschikistan und das Recht auf Anrufung des Wirtschaftsgerichts - Shirin Akhmedova, Reform des Zivil- und Arbitrageprozessrechts in Turkmenistan - Vjaceslav Komarov, Aktuelle Probleme der Reform zivilprozessrechtlicher und arbitrageprozessrechtlicher Gesetzgebung in der Ukraine - Sobir M. Tanikulov, Das vereinfachte Verfahren der Behandlung von wirtschaftlichen Streitigkeiten nach der Gesetzgebung der Republik Usbekistan - Stefan Hülshörster, Die Arbeit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit im Bereich der Justizreform in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dargestellt am Beispiel der Ukraine - Lothar Jahn, Die Förderung der Rechts- und Justizreform in den Transformationsländern durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ).
Die Beiträge sind aus der Kieler Tagung zum Zivil- und Wirtschaftsprozess der GUS-Staaten vom Oktober 2000 hervorgegangen und wurden für diesen Band aktualisiert.
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Alexander Trunk, Einführung - ders., Reform des Zivil- und Wirtschaftsprozessrechts in den GUS-Staaten - Bemerkungen aus deutscher Sicht - Alexander P. Verschinin, Reform des Zivilprozessrechts und des Wirtschaftsprozessrechts in den Ländern der GUS - Grundlegende Richtungen und Probleme - Mark M. Boguslawskij, Internationales Zivilprozessrecht in den GUS-Staaten - Boris N. Lapin, Zur Konzeption eines Modellgesetzbuches für Zivilverfahren in den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten - Arman Mkrtumjan, Das Gerichtssystem der Republik Armenien und einige Probleme bei der Anwendung der neuen Zivilprozessordnung - Anna Kobylenkova, Das neue Zivilprozessrecht in Aserbaidschan - Ivan N. Koliadko, Kodifikation der Zivil- und Wirtschaftsprozessgesetzgebung in der Republik Belarus: Konzept und Hauptnovellen - Nino A. Choperia, Die zivilprozessrechtliche Gesetzgebung in Georgien - Aschat K. Daulbaev, Reform der zivilprozessrechtlichen Gesetzgebung in der Republik Kasachstan - Tabildi Umraliev, Die Gerichtsreform in Kirgistan - Alexandru Cojuhari, Die Teilnahme des Staatsanwalts im Zivilprozess nach der Gesetzgebung der Republik Moldau - Vladimir V. Jarkov, Aktuelle Probleme des Zugangs zur Gerichtsbarkeit in der Russischen Föderation - Saidzhon Tairov, Wirtschaftsgerichte in der Republik Tadschikistan und das Recht auf Anrufung des Wirtschaftsgerichts - Shirin Akhmedova, Reform des Zivil- und Arbitrageprozessrechts in Turkmenistan - Vjaceslav Komarov, Aktuelle Probleme der Reform zivilprozessrechtlicher und arbitrageprozessrechtlicher Gesetzgebung in der Ukraine - Sobir M. Tanikulov, Das vereinfachte Verfahren der Behandlung von wirtschaftlichen Streitigkeiten nach der Gesetzgebung der Republik Usbekistan - Stefan Hülshörster, Die Arbeit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit im Bereich der Justizreform in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dargestellt am Beispiel der Ukraine - Lothar Jahn, Die Förderung der Rechts- und Justizreform in den Transformationsländern durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ).
Die Beiträge sind aus der Kieler Tagung zum Zivil- und Wirtschaftsprozess der GUS-Staaten vom Oktober 2000 hervorgegangen und wurden für diesen Band aktualisiert.
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Alexander Trunk, Einführung - ders., Reform des Zivil- und Wirtschaftsprozessrechts in den GUS-Staaten - Bemerkungen aus deutscher Sicht - Alexander P. Verschinin, Reform des Zivilprozessrechts und des Wirtschaftsprozessrechts in den Ländern der GUS - Grundlegende Richtungen und Probleme - Mark M. Boguslawskij, Internationales Zivilprozessrecht in den GUS-Staaten - Boris N. Lapin, Zur Konzeption eines Modellgesetzbuches für Zivilverfahren in den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten - Arman Mkrtumjan, Das Gerichtssystem der Republik Armenien und einige Probleme bei der Anwendung der neuen Zivilprozessordnung - Anna Kobylenkova, Das neue Zivilprozessrecht in Aserbaidschan - Ivan N. Koliadko, Kodifikation der Zivil- und Wirtschaftsprozessgesetzgebung in der Republik Belarus: Konzept und Hauptnovellen - Nino A. Choperia, Die zivilprozessrechtliche Gesetzgebung in Georgien - Aschat K. Daulbaev, Reform der zivilprozessrechtlichen Gesetzgebung in der Republik Kasachstan - Tabildi Umraliev, Die Gerichtsreform in Kirgistan - Alexandru Cojuhari, Die Teilnahme des Staatsanwalts im Zivilprozess nach der Gesetzgebung der Republik Moldau - Vladimir V. Jarkov, Aktuelle Probleme des Zugangs zur Gerichtsbarkeit in der Russischen Föderation - Saidzhon Tairov, Wirtschaftsgerichte in der Republik Tadschikistan und das Recht auf Anrufung des Wirtschaftsgerichts - Shirin Akhmedova, Reform des Zivil- und Arbitrageprozessrechts in Turkmenistan - Vjaceslav Komarov, Aktuelle Probleme der Reform zivilprozessrechtlicher und arbitrageprozessrechtlicher Gesetzgebung in der Ukraine - Sobir M. Tanikulov, Das vereinfachte Verfahren der Behandlung von wirtschaftlichen Streitigkeiten nach der Gesetzgebung der Republik Usbekistan - Stefan Hülshörster, Die Arbeit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit im Bereich der Justizreform in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dargestellt am Beispiel der Ukraine - Lothar Jahn, Die Förderung der Rechts- und Justizreform in den Transformationsländern durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ).
Die Beiträge sind aus der Kieler Tagung zum Zivil- und Wirtschaftsprozess der GUS-Staaten vom Oktober 2000 hervorgegangen und wurden für diesen Band aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Vergangenheitsbewältigung ist auch nach dem Systemwechsel weder in Rußland, den GUS-Staaten noch in Moskaus ehemaligen Satellitenstaaten – mit Ausnahme der DDR – ein Thema. Die Täter der roten Verbrechen können in den Nachfolgestaaten unbehelligt leben und sogar wieder hohe politische Ämter übernehmen. Alles deutet darauf hin, daß die Wende in den Staaten des ehemaligen kommunistischen Machtbereiches nach einem geheimen Drehbuch, einem „Masterplan“ ablief: Gemäß Gorbatschows Deal mit den Westmächten, den Machtverlust der ehemaligen kommunistischen Eliten u. a. durch einen Freibrief zur Plünderung des Staatsvermögens zu kompensieren – der Preis dafür, daß die Wende in Form einer „sanften Revolution“ stattfinden konnte.
Der Machtwechsel in der Ukraine hat jedoch gezeigt, daß die Legitimität der neuen Machthaber, die der Westen vorbehaltlos aktzeptierte, in ihren Ländern früher oder später in Frage gestellt werden könnte.
Mit einem Vorwort des ungarischen Staatsministers a. D. Imre Pozsgay.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Vergangenheitsbewältigung ist auch nach dem Systemwechsel weder in Rußland, den GUS-Staaten noch in Moskaus ehemaligen Satellitenstaaten – mit Ausnahme der DDR – ein Thema. Die Täter der roten Verbrechen können in den Nachfolgestaaten unbehelligt leben und sogar wieder hohe politische Ämter übernehmen. Alles deutet darauf hin, daß die Wende in den Staaten des ehemaligen kommunistischen Machtbereiches nach einem geheimen Drehbuch, einem „Masterplan“ ablief: Gemäß Gorbatschows Deal mit den Westmächten, den Machtverlust der ehemaligen kommunistischen Eliten u. a. durch einen Freibrief zur Plünderung des Staatsvermögens zu kompensieren – der Preis dafür, daß die Wende in Form einer „sanften Revolution“ stattfinden konnte.
Der Machtwechsel in der Ukraine hat jedoch gezeigt, daß die Legitimität der neuen Machthaber, die der Westen vorbehaltlos aktzeptierte, in ihren Ländern früher oder später in Frage gestellt werden könnte.
Mit einem Vorwort des ungarischen Staatsministers a. D. Imre Pozsgay.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Russland wird für deutsche Unternehmen zunehmend attraktiv. Nicht zuletzt aufgrund der Olympiade 2014 in Sotchi und der Fußball WM 2018 finden Investitionen im Milliarden-Bereich statt.Die rechtliche und steuerrechtliche Systematisierung in Russland zu verstehen und richtig anwenden wird damit für den wirtschaftlichen Erfolg immer wichtiger.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Russland wird für deutsche Unternehmen zunehmend attraktiv. Nicht zuletzt aufgrund der Olympiade 2014 in Sotchi und der Fußball WM 2018 finden Investitionen im Milliarden-Bereich statt.Die rechtliche und steuerrechtliche Systematisierung in Russland zu verstehen und richtig anwenden wird damit für den wirtschaftlichen Erfolg immer wichtiger.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Aktualisiert: 2023-06-17
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Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Seit der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) im Jahr 2015 wurde ein neues Kapitel in der Integration der eurasischen Region aufgeschlagen. Zukünftig wollen die fünf GUS-Staaten Armenien, Weißrussland, Russland, Kasachstan und Kirgisistan mit einer gemeinsamen Außenhandelspolitik im Welthandel auftreten. Das erste Freihandelsabkommen mit einem Drittstaat (Vietnam) wurde bereits nach einem Jahr abgeschlossen.°°°°Gleichzeitig intensiviert die Europäische Union (EU) im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der neuen EU-Zentralasienstrategie die Vertiefung ihrer Partnerschafts- bzw. Handelsbeziehungen mit einigen einzelnen EAWU-Mitgliedstaaten. Das damit verfolgte Ziel eines Exports von Recht und Werten steht zu einigen multilateralen Verpflichtungen des WTO-Rechts in einem Spannungsverhältnis und führt in Einzelfragen zu einem direkten Interessenkonflikt.°°°°Der Autor erläutert die historischen und materiellrechtlichen Aspekte des Eurasischen Integrationsprozesses und vergleicht zwei in vieler Hinsicht komplementär gelagerte völkerrechtliche Abkommen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-06-02
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