Das Werk „Terrorismus(-strafrecht) – Eine vergleichende Analyse des Phänomens und seiner (straf-)rechtlichen Erfassung“ beleuchtet die Grundsatzfragen der Leistungsfähigkeit und der Grenzen des vorverlagerten Strafrechts am Beispiel des sog. Terrorismusstrafrechts. Neben strafrechtsdogmatischen und strafverfassungsrechtlichen Aspekten wird der Terrorismus insbesondere aus definitorischer und konkret phänomenologischer Perspektive betrachtet. Die Untersuchung, welche sich auch mit dem Phänomen der sog. terroristischen Einzeltäter befasst, bezweckt ein umfassendes und strafrechtskonzeptionelles Verständnis des Terrorismus und mündet entsprechend in einem hierauf basierenden Definitions- und Reformvorschlag.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Das Werk "Terrorismus(-strafrecht) – Eine vergleichende Analyse des Phänomens und seiner (straf-)rechtlichen Erfassung" beleuchtet die Grundsatzfragen der Leistungsfähigkeit und der Grenzen des vorverlagerten Strafrechts am Beispiel des sog. Terrorismusstrafrechts. Neben strafrechtsdogmatischen und strafverfassungsrechtlichen Aspekten wird der Terrorismus insbesondere aus definitorischer und konkret phänomenologischer Perspektive betrachtet. Die Untersuchung, welche sich auch mit dem Phänomen der sog. terroristischen Einzeltäter befasst, bezweckt ein umfassendes und strafrechtskonzeptionelles Verständnis des Terrorismus und mündet entsprechend in einem hierauf basierenden Definitions- und Reformvorschlag.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Das Werk „Terrorismus(-strafrecht) – Eine vergleichende Analyse des Phänomens und seiner (straf-)rechtlichen Erfassung“ beleuchtet die Grundsatzfragen der Leistungsfähigkeit und der Grenzen des vorverlagerten Strafrechts am Beispiel des sog. Terrorismusstrafrechts. Neben strafrechtsdogmatischen und strafverfassungsrechtlichen Aspekten wird der Terrorismus insbesondere aus definitorischer und konkret phänomenologischer Perspektive betrachtet. Die Untersuchung, welche sich auch mit dem Phänomen der sog. terroristischen Einzeltäter befasst, bezweckt ein umfassendes und strafrechtskonzeptionelles Verständnis des Terrorismus und mündet entsprechend in einem hierauf basierenden Definitions- und Reformvorschlag.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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§ 89a StGB, der die Erfassung konkret gefährlicher Einzeltäter ermöglichen soll und zu diesem Zweck weitreichende Ermittlungsmaßnahmen für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellt, ist am 04. August 2009 samt Folgeänderungen in anderen Gesetzen in Kraft getreten. Kurz darauf veränderte sich das Erscheinungsbild der terroristischen Anschläge in Europa und führte damit zu einem Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf des § 89a StGB. Zwar war schon zuvor die zunehmende Dezentralisierung im Hintergrund terroristischer Vorhaben aufgefallen: Anstatt von den Großorganisationen der letzten Jahrzehnte, wie zum Beispiel al-Qaida, wurden die Anschläge von sog. „home-grown-terrorists“ geplant und durchgeführt, die sich verhältnismäßig unauffällig über das Internet selbst radikalisierten. Zugleich erschwert diese Form der Selbstradikalisierung über das Internet, man spricht auch von „open-source-jihad“, die Abwehr der geplanten Angriffe. Neu hinzu kam das Phänomen der verstärkten Ausreisetätigkeit meist junger Dschihad-Anhänger, die in sog. Terrorcamps ausreisten und von dort als gefährliche, radikalisierte Rückkehrer in Deutschland Anschlagsvorhaben planen und durchführen sollten. Am 05. Februar 2015 und 11. März 2015 legte die Bundesregierung daraufhin zwei Änderungsentwürfe vor, die miteinander und mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 24. Februar 2015 wortgleich übereinstimmten. Der Entwurf eines GVVG-ÄndG erscheine vor allem in Anbetracht der neusten terroristischen Entwicklungen, insbesondere auch des Inerscheinungtretens des sog. Islamischen Staates (IS), notwendig, um auf die von terroristischen Kämpfern ausgehende Gefahr zu reagieren und internationalen Übereinkommen, wie etwa der UN-Resolution 2178 (2014)98 und den Vorschlägen der FATF (OECD)99 gerecht zu werden. Man wolle nicht zum Exporteur junger Terroristen werden. Das bestehende Instrumentarium müsse daher ergänzt werden, indem die Ausreise in der Absicht der Vorbereitung terroristischer Handlungen sowie die finanzielle Unterstützung terroristischer Vorhaben unter Strafe gestellt und damit den bestehenden Regelungen hinzugefügt würde. Das Gesetz wurde am 19. Juni 2015 verkündet und trat am darauffolgenden Tag, begleitet von Folgeänderungen anderer Gesetze, in Kraft. Die Auslegung dieser Norm, die sich in der rechtswissenschaftlichen Literatur regelmäßig undifferenzierter Generalkritik ausgesetzt sieht, ist Gegenstand dieser Studie. Es gilt, eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen auszulegen und auch die bereits durch Literatur und Rechtsprechung versuchten Restriktionen der Vorbereitungsstrafbarkeit nach § 89a StGB bedürfen der näheren Beleuchtung. Im Zuge dieser Auslgeungsbemühungen liegt der Fokus auf den klassischen Auslegungsmethoden und gerade nicht auf der kriminalpolitischen Diskussion rund um das Thema Terrorismus.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Haltung bezüglich neu geschaffener «Sicherheitsgesetze» ist in Wissenschaft und Gesellschaft zwiespältig. Diese Untersuchung hat die Thematik aufgegriffen und das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit am Beispiel der GVVG-Normen (§§ 89a, 89b und 91 StGB) analysiert.
Der Schwerpunkt lag dabei auf relevanten verfassungsrechtlichen Begrenzungen, die gegen eine ausufernde Strafgesetzgebung fruchtbar gemacht werden können. Hierunter fallen unter anderem der Bestimmtheitsgrundsatz, das Rechtsgutskonzept, der ultima-ratio-Grundsatz, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Schuldprinzip. Im Ergebnis zeigt sich, dass «Terrorismusbekämpfungsgesetze» aus praktischer Sicht nur von geringem Nutzen sind und auch nach Einführung der GVVG-Strafnormen und anderer legislativer Maßnahmen kein Rückgang terroristischer Aktivitäten festzustellen ist.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums geht die derzeit größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit vom islamistischen Terrorismus aus. Die Bundesregierung reagierte auf diese Bedrohung im strafrechtlichen Bereich insbesondere durch das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG). Das Buch beleuchtet zunächst detailliert die Entstehungsgeschichte der Norm. Im Anschluss konzentriert sich das Buch auf § 89a StGB, das Kernstück des GVVG. Anhand konkreter Beispiel-Fälle werden die Tatobjekte und Tathandlungen der einzelnen Tatbestandsalternativen des § 89a StGB definiert und mit einschlägigen Normen des Straf- und Nebenstrafrechts verglichen, um die Notwendigkeit der Einführung der neuen Vorschrift zu überprüfen. Die Gegenüberstellung mit ausländischen Strafvorschriften beleuchtet die praktischen Schwierigkeiten im Umgang mit § 89a StGB. Im letzten Teil werden die einzelnen Tatbestandsalternativen unter dem Aspekt des Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz untersucht. Durch die Bezugnahme auf - teilweise realen Sachverhalten nachgebildeten - Beispiel-Fälle wird es dem Leser erleichtert, die verschlungene Tatbestandsstruktur des § 89a StGB zu verstehen und in der Praxis anzuwenden. Angesprochen werden sollen nicht nur Juristen, sondern auch und insbesondere interessierte Bürgerinnen und Bürger. Dieses Buch soll nicht nur über eine strafrechtliche Norm aufklären, sondern auch darauf aufmerksam machen, dass unsere Freiheit und Sicherheit nicht nur durch Terrorismus bedroht wird. Durch die schleichende Aufopferung immer weiterer rechtsstaatlicher Grundprinzipien geben wir unseren freiheitlichen Rechtsstaat Stück für Stück freiwillig immer weiter auf - und dies zugunsten eines Placebos, das nur der Angstbewältigung dient, theoretisch und praktisch aber vollkommen nutzlos ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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