Die 1830er Jahre gelten als vorläufiger Höhepunkt der politischen Öffentlichkeit in Deutschland. Im Gefolge der Julirevolution von 1830 und im Umfeld des Harnbacher Festes feierte die frühliberale Bewegung ihre ersten spektakulären Erfolge; die konstitutionellen Landtage avancierten zur parlamentarischen »Vorschule« der Frankfurter Paulskirche. Nach dem Epochenjahr 1830 begann nicht ein politisches »Biedermeier«, sondern der »Vor-März«, die Vorgeschichte der Revolution von 1848/49.
Die vorliegende Untersuchung beruht auf der Auswertung von bisher weitgehend unbekannten Akten und Briefen aus über vierzig Archiven und Bibliotheken. Sie behandelt die Parlaments- und Verfassungsgeschichte eines Mittelstaates des Deutschen Bundes: des Kurfürstentums Hessen. Nach sozialrevolutionären Unruhen erlangte das nordhessische Territorium im Januar 1831 die damals fortschrittlichste Verfassung des Vormärz. Auf dieser staatsrechtlichen Grundlage entwickelten sich seit 1832/33 Auseinandersetzungen zwischen konservativer Regierung und liberalem Landtag, die in einen »permanenten Verfassungskonflikt« (Nipperdey) mündeten. Die wiederholten Ministeranklageverfahren gegen den Regierungschef Ludwig Hassenpflug erregten in ganz Deutschland Aufmerksamkeit.
Die Studie analysiert die Verfassungsentstehung 1830/31 und den politischen Entscheidungsprozeß zwischen Regent, Regierung und Landtag in der ersten Ministerzeit Hassenpflugs (1832 - 1837). Den zweiten Schwerpunkt bildet die Darstellung der parlamentarischen Frühzeit, in der sich bereits deutliche Ansätze einer politischen Fraktionierung im Landtag zeigten. Die Gesetzgebung, an der Regierung und Landtag gleichermaßen mitwirkten, stand im Zeichen konservativer Modernisierung.
Die Kontroverse um den Konstitutionalismus als Staatsform, welche die Verfassungshistoriker seit den sechziger Jahren beschäftigt, wird an dem neben Preußen bekanntesten Beispiel, dem kurhessischen Verfassungskonflikt, überprüft. Die detaillierte Analyse des politischen Geschehens der 1830er Jahre im Kurfürstentum Hessen zeigt die im konstitutionellen System bereits angelegten, im 19. Jahrhundert jedoch nicht zum Durchbruch kommenden Wandlungstendenzen.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wilhelm-Liebknecht-Preis 1995 der Universitätsstadt Gießen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am 09. November 1918 begann ein neues Kapitel deutscher Geschichte. Die revolutionäre Bewegung erreichte das politische Zentrum des Kaiserreichs, die Abdankung des Kaisers wurde bekannt, und im gesamten Reich entstanden Arbeiter- und Soldatenräte.
Tobias Haren konzentriert sich auf die bislang kaum beachtete Revolutionsgeschichte Hessens in den Jahren 1918/1919. Im Mittelpunkt stehen die Fragen nach dem revolutionären Charakter der Ereignisse im Großherzogtum Hessen, die Gründung des Volksstaates Hessen sowie dessen demokratische Gestaltung. Der Verfasser folgt einem auf die Region bezogenen Forschungsansatz, ohne die Prozesse im Reich davon loszulösen. Regionalgeschichte wird dabei nicht als "miniaturisierte" Nationalgeschichte verstanden, sondern es wird ihr Eigenrhythmus herausgearbeitet. Die verbindende Betrachtung der nationalen und der regionalen Ebene soll eine Aufsplitterung von Geschichte in Tausende "Geschichtchen" vermeiden und Forschungsmöglichkeiten für andere Regionen schaffen.
Das heutige Rhein-Main-Gebiet besaß durch das XVIII. Armeekorps eine einheitliche militärische Kommandostruktur, war aber politisch in einen preußischen und einen großherzoglich-hessischen Teil aufgespalten. Die Gegenüberstellung der revolutionären Vorgänge in den preußischen Städten Frankfurt am Main, Wiesbaden und Hanau und den für die drei großherzoglich-hessischen Provinzen repräsentativen Städten Darmstadt, Offenbach, Gießen, Alsfeld, Friedberg, Mainz und Worms beweist, daß die regionalen Ausformungen des Revolutionsgeschehens stark differieren.
Darüber hinaus wird die Frage nach der demokratischen Grundhaltung Hessens gestellt und am Beispiel der Entstehung der Verfassung des Volksstaates Hessen vom 12. Dezember 1919 beantwortet. Abschließend wird die Funktionalisierung des Revolutionsgeschehens im späteren politischen Tageskampf gezeigt. Der Autor leistet mithin nicht nur einen Beitrag zur Erforschung der Revolutionsgeschichte am Anfang der Weimarer Republik sowie zur Hessischen Regionalgeschichte, sondern er deckt gleichzeitig anhand quellennaher Untersuchungen unbekannte demokratische Traditionen und Potentiale auf.
Tobias Haren studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, war Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Er ist als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am 09. November 1918 begann ein neues Kapitel deutscher Geschichte. Die revolutionäre Bewegung erreichte das politische Zentrum des Kaiserreichs, die Abdankung des Kaisers wurde bekannt, und im gesamten Reich entstanden Arbeiter- und Soldatenräte.
Tobias Haren konzentriert sich auf die bislang kaum beachtete Revolutionsgeschichte Hessens in den Jahren 1918/1919. Im Mittelpunkt stehen die Fragen nach dem revolutionären Charakter der Ereignisse im Großherzogtum Hessen, die Gründung des Volksstaates Hessen sowie dessen demokratische Gestaltung. Der Verfasser folgt einem auf die Region bezogenen Forschungsansatz, ohne die Prozesse im Reich davon loszulösen. Regionalgeschichte wird dabei nicht als "miniaturisierte" Nationalgeschichte verstanden, sondern es wird ihr Eigenrhythmus herausgearbeitet. Die verbindende Betrachtung der nationalen und der regionalen Ebene soll eine Aufsplitterung von Geschichte in Tausende "Geschichtchen" vermeiden und Forschungsmöglichkeiten für andere Regionen schaffen.
Das heutige Rhein-Main-Gebiet besaß durch das XVIII. Armeekorps eine einheitliche militärische Kommandostruktur, war aber politisch in einen preußischen und einen großherzoglich-hessischen Teil aufgespalten. Die Gegenüberstellung der revolutionären Vorgänge in den preußischen Städten Frankfurt am Main, Wiesbaden und Hanau und den für die drei großherzoglich-hessischen Provinzen repräsentativen Städten Darmstadt, Offenbach, Gießen, Alsfeld, Friedberg, Mainz und Worms beweist, daß die regionalen Ausformungen des Revolutionsgeschehens stark differieren.
Darüber hinaus wird die Frage nach der demokratischen Grundhaltung Hessens gestellt und am Beispiel der Entstehung der Verfassung des Volksstaates Hessen vom 12. Dezember 1919 beantwortet. Abschließend wird die Funktionalisierung des Revolutionsgeschehens im späteren politischen Tageskampf gezeigt. Der Autor leistet mithin nicht nur einen Beitrag zur Erforschung der Revolutionsgeschichte am Anfang der Weimarer Republik sowie zur Hessischen Regionalgeschichte, sondern er deckt gleichzeitig anhand quellennaher Untersuchungen unbekannte demokratische Traditionen und Potentiale auf.
Tobias Haren studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, war Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Er ist als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die 1830er Jahre gelten als vorläufiger Höhepunkt der politischen Öffentlichkeit in Deutschland. Im Gefolge der Julirevolution von 1830 und im Umfeld des Harnbacher Festes feierte die frühliberale Bewegung ihre ersten spektakulären Erfolge; die konstitutionellen Landtage avancierten zur parlamentarischen »Vorschule« der Frankfurter Paulskirche. Nach dem Epochenjahr 1830 begann nicht ein politisches »Biedermeier«, sondern der »Vor-März«, die Vorgeschichte der Revolution von 1848/49.
Die vorliegende Untersuchung beruht auf der Auswertung von bisher weitgehend unbekannten Akten und Briefen aus über vierzig Archiven und Bibliotheken. Sie behandelt die Parlaments- und Verfassungsgeschichte eines Mittelstaates des Deutschen Bundes: des Kurfürstentums Hessen. Nach sozialrevolutionären Unruhen erlangte das nordhessische Territorium im Januar 1831 die damals fortschrittlichste Verfassung des Vormärz. Auf dieser staatsrechtlichen Grundlage entwickelten sich seit 1832/33 Auseinandersetzungen zwischen konservativer Regierung und liberalem Landtag, die in einen »permanenten Verfassungskonflikt« (Nipperdey) mündeten. Die wiederholten Ministeranklageverfahren gegen den Regierungschef Ludwig Hassenpflug erregten in ganz Deutschland Aufmerksamkeit.
Die Studie analysiert die Verfassungsentstehung 1830/31 und den politischen Entscheidungsprozeß zwischen Regent, Regierung und Landtag in der ersten Ministerzeit Hassenpflugs (1832 - 1837). Den zweiten Schwerpunkt bildet die Darstellung der parlamentarischen Frühzeit, in der sich bereits deutliche Ansätze einer politischen Fraktionierung im Landtag zeigten. Die Gesetzgebung, an der Regierung und Landtag gleichermaßen mitwirkten, stand im Zeichen konservativer Modernisierung.
Die Kontroverse um den Konstitutionalismus als Staatsform, welche die Verfassungshistoriker seit den sechziger Jahren beschäftigt, wird an dem neben Preußen bekanntesten Beispiel, dem kurhessischen Verfassungskonflikt, überprüft. Die detaillierte Analyse des politischen Geschehens der 1830er Jahre im Kurfürstentum Hessen zeigt die im konstitutionellen System bereits angelegten, im 19. Jahrhundert jedoch nicht zum Durchbruch kommenden Wandlungstendenzen.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wilhelm-Liebknecht-Preis 1995 der Universitätsstadt Gießen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die 1830er Jahre gelten als vorläufiger Höhepunkt der politischen Öffentlichkeit in Deutschland. Im Gefolge der Julirevolution von 1830 und im Umfeld des Harnbacher Festes feierte die frühliberale Bewegung ihre ersten spektakulären Erfolge; die konstitutionellen Landtage avancierten zur parlamentarischen »Vorschule« der Frankfurter Paulskirche. Nach dem Epochenjahr 1830 begann nicht ein politisches »Biedermeier«, sondern der »Vor-März«, die Vorgeschichte der Revolution von 1848/49.
Die vorliegende Untersuchung beruht auf der Auswertung von bisher weitgehend unbekannten Akten und Briefen aus über vierzig Archiven und Bibliotheken. Sie behandelt die Parlaments- und Verfassungsgeschichte eines Mittelstaates des Deutschen Bundes: des Kurfürstentums Hessen. Nach sozialrevolutionären Unruhen erlangte das nordhessische Territorium im Januar 1831 die damals fortschrittlichste Verfassung des Vormärz. Auf dieser staatsrechtlichen Grundlage entwickelten sich seit 1832/33 Auseinandersetzungen zwischen konservativer Regierung und liberalem Landtag, die in einen »permanenten Verfassungskonflikt« (Nipperdey) mündeten. Die wiederholten Ministeranklageverfahren gegen den Regierungschef Ludwig Hassenpflug erregten in ganz Deutschland Aufmerksamkeit.
Die Studie analysiert die Verfassungsentstehung 1830/31 und den politischen Entscheidungsprozeß zwischen Regent, Regierung und Landtag in der ersten Ministerzeit Hassenpflugs (1832 - 1837). Den zweiten Schwerpunkt bildet die Darstellung der parlamentarischen Frühzeit, in der sich bereits deutliche Ansätze einer politischen Fraktionierung im Landtag zeigten. Die Gesetzgebung, an der Regierung und Landtag gleichermaßen mitwirkten, stand im Zeichen konservativer Modernisierung.
Die Kontroverse um den Konstitutionalismus als Staatsform, welche die Verfassungshistoriker seit den sechziger Jahren beschäftigt, wird an dem neben Preußen bekanntesten Beispiel, dem kurhessischen Verfassungskonflikt, überprüft. Die detaillierte Analyse des politischen Geschehens der 1830er Jahre im Kurfürstentum Hessen zeigt die im konstitutionellen System bereits angelegten, im 19. Jahrhundert jedoch nicht zum Durchbruch kommenden Wandlungstendenzen.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wilhelm-Liebknecht-Preis 1995 der Universitätsstadt Gießen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die 1830er Jahre gelten als vorläufiger Höhepunkt der politischen Öffentlichkeit in Deutschland. Im Gefolge der Julirevolution von 1830 und im Umfeld des Harnbacher Festes feierte die frühliberale Bewegung ihre ersten spektakulären Erfolge; die konstitutionellen Landtage avancierten zur parlamentarischen »Vorschule« der Frankfurter Paulskirche. Nach dem Epochenjahr 1830 begann nicht ein politisches »Biedermeier«, sondern der »Vor-März«, die Vorgeschichte der Revolution von 1848/49.
Die vorliegende Untersuchung beruht auf der Auswertung von bisher weitgehend unbekannten Akten und Briefen aus über vierzig Archiven und Bibliotheken. Sie behandelt die Parlaments- und Verfassungsgeschichte eines Mittelstaates des Deutschen Bundes: des Kurfürstentums Hessen. Nach sozialrevolutionären Unruhen erlangte das nordhessische Territorium im Januar 1831 die damals fortschrittlichste Verfassung des Vormärz. Auf dieser staatsrechtlichen Grundlage entwickelten sich seit 1832/33 Auseinandersetzungen zwischen konservativer Regierung und liberalem Landtag, die in einen »permanenten Verfassungskonflikt« (Nipperdey) mündeten. Die wiederholten Ministeranklageverfahren gegen den Regierungschef Ludwig Hassenpflug erregten in ganz Deutschland Aufmerksamkeit.
Die Studie analysiert die Verfassungsentstehung 1830/31 und den politischen Entscheidungsprozeß zwischen Regent, Regierung und Landtag in der ersten Ministerzeit Hassenpflugs (1832 - 1837). Den zweiten Schwerpunkt bildet die Darstellung der parlamentarischen Frühzeit, in der sich bereits deutliche Ansätze einer politischen Fraktionierung im Landtag zeigten. Die Gesetzgebung, an der Regierung und Landtag gleichermaßen mitwirkten, stand im Zeichen konservativer Modernisierung.
Die Kontroverse um den Konstitutionalismus als Staatsform, welche die Verfassungshistoriker seit den sechziger Jahren beschäftigt, wird an dem neben Preußen bekanntesten Beispiel, dem kurhessischen Verfassungskonflikt, überprüft. Die detaillierte Analyse des politischen Geschehens der 1830er Jahre im Kurfürstentum Hessen zeigt die im konstitutionellen System bereits angelegten, im 19. Jahrhundert jedoch nicht zum Durchbruch kommenden Wandlungstendenzen.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wilhelm-Liebknecht-Preis 1995 der Universitätsstadt Gießen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die 1830er Jahre gelten als vorläufiger Höhepunkt der politischen Öffentlichkeit in Deutschland. Im Gefolge der Julirevolution von 1830 und im Umfeld des Harnbacher Festes feierte die frühliberale Bewegung ihre ersten spektakulären Erfolge; die konstitutionellen Landtage avancierten zur parlamentarischen »Vorschule« der Frankfurter Paulskirche. Nach dem Epochenjahr 1830 begann nicht ein politisches »Biedermeier«, sondern der »Vor-März«, die Vorgeschichte der Revolution von 1848/49.
Die vorliegende Untersuchung beruht auf der Auswertung von bisher weitgehend unbekannten Akten und Briefen aus über vierzig Archiven und Bibliotheken. Sie behandelt die Parlaments- und Verfassungsgeschichte eines Mittelstaates des Deutschen Bundes: des Kurfürstentums Hessen. Nach sozialrevolutionären Unruhen erlangte das nordhessische Territorium im Januar 1831 die damals fortschrittlichste Verfassung des Vormärz. Auf dieser staatsrechtlichen Grundlage entwickelten sich seit 1832/33 Auseinandersetzungen zwischen konservativer Regierung und liberalem Landtag, die in einen »permanenten Verfassungskonflikt« (Nipperdey) mündeten. Die wiederholten Ministeranklageverfahren gegen den Regierungschef Ludwig Hassenpflug erregten in ganz Deutschland Aufmerksamkeit.
Die Studie analysiert die Verfassungsentstehung 1830/31 und den politischen Entscheidungsprozeß zwischen Regent, Regierung und Landtag in der ersten Ministerzeit Hassenpflugs (1832 - 1837). Den zweiten Schwerpunkt bildet die Darstellung der parlamentarischen Frühzeit, in der sich bereits deutliche Ansätze einer politischen Fraktionierung im Landtag zeigten. Die Gesetzgebung, an der Regierung und Landtag gleichermaßen mitwirkten, stand im Zeichen konservativer Modernisierung.
Die Kontroverse um den Konstitutionalismus als Staatsform, welche die Verfassungshistoriker seit den sechziger Jahren beschäftigt, wird an dem neben Preußen bekanntesten Beispiel, dem kurhessischen Verfassungskonflikt, überprüft. Die detaillierte Analyse des politischen Geschehens der 1830er Jahre im Kurfürstentum Hessen zeigt die im konstitutionellen System bereits angelegten, im 19. Jahrhundert jedoch nicht zum Durchbruch kommenden Wandlungstendenzen.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wilhelm-Liebknecht-Preis 1995 der Universitätsstadt Gießen.
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Am 09. November 1918 begann ein neues Kapitel deutscher Geschichte. Die revolutionäre Bewegung erreichte das politische Zentrum des Kaiserreichs, die Abdankung des Kaisers wurde bekannt, und im gesamten Reich entstanden Arbeiter- und Soldatenräte.
Tobias Haren konzentriert sich auf die bislang kaum beachtete Revolutionsgeschichte Hessens in den Jahren 1918/1919. Im Mittelpunkt stehen die Fragen nach dem revolutionären Charakter der Ereignisse im Großherzogtum Hessen, die Gründung des Volksstaates Hessen sowie dessen demokratische Gestaltung. Der Verfasser folgt einem auf die Region bezogenen Forschungsansatz, ohne die Prozesse im Reich davon loszulösen. Regionalgeschichte wird dabei nicht als "miniaturisierte" Nationalgeschichte verstanden, sondern es wird ihr Eigenrhythmus herausgearbeitet. Die verbindende Betrachtung der nationalen und der regionalen Ebene soll eine Aufsplitterung von Geschichte in Tausende "Geschichtchen" vermeiden und Forschungsmöglichkeiten für andere Regionen schaffen.
Das heutige Rhein-Main-Gebiet besaß durch das XVIII. Armeekorps eine einheitliche militärische Kommandostruktur, war aber politisch in einen preußischen und einen großherzoglich-hessischen Teil aufgespalten. Die Gegenüberstellung der revolutionären Vorgänge in den preußischen Städten Frankfurt am Main, Wiesbaden und Hanau und den für die drei großherzoglich-hessischen Provinzen repräsentativen Städten Darmstadt, Offenbach, Gießen, Alsfeld, Friedberg, Mainz und Worms beweist, daß die regionalen Ausformungen des Revolutionsgeschehens stark differieren.
Darüber hinaus wird die Frage nach der demokratischen Grundhaltung Hessens gestellt und am Beispiel der Entstehung der Verfassung des Volksstaates Hessen vom 12. Dezember 1919 beantwortet. Abschließend wird die Funktionalisierung des Revolutionsgeschehens im späteren politischen Tageskampf gezeigt. Der Autor leistet mithin nicht nur einen Beitrag zur Erforschung der Revolutionsgeschichte am Anfang der Weimarer Republik sowie zur Hessischen Regionalgeschichte, sondern er deckt gleichzeitig anhand quellennaher Untersuchungen unbekannte demokratische Traditionen und Potentiale auf.
Tobias Haren studierte Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, war Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Er ist als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.
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Aktualisiert: 2022-12-28
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