In diesem Werk wird die geltende deutsche Prostitutionsgesetzgebung (ProstG i.V.m. ProstSchG) durch einschlägige Expert:innen einer rechts-ethischen und verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Insofern wird die gesetzgeberische Annahme der Freiwilligkeit des Sexverkaufs hinterfragt, ebenso wie ein Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten im Hinblick auf ihre Würde geprüft.
Hierzu wird in einem ersten Schritt die Legalisierung der Prostitution in einen völkerrechtlichen und europarechtlichen Kontext gestellt und die sachlichen und die personen-bezogenen Folgewirkungen für die Betroffenen untersucht. Schließlich wird die Einhaltung der Menschenwürde in der Prostitution rechtsethisch beantwortet.
In einem zweiten Schritt schließt sich die Prüfung der bestehenden Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit anhand der Grundrechte, vor allem der Menschenwürdenorm des Art. 1 GG und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, an und es wird die Frage einer grundsätzlichen Neuordnung erörtert.
Mit Beiträgen von
Dr. Jakob Drobnik | Prof. Dr. Elke Mack | Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger.
Aktualisiert: 2023-06-29
> findR *
In diesem Werk wird die geltende deutsche Prostitutionsgesetzgebung (ProstG i.V.m. ProstSchG) durch einschlägige Expert:innen einer rechts-ethischen und verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Insofern wird die gesetzgeberische Annahme der Freiwilligkeit des Sexverkaufs hinterfragt, ebenso wie ein Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten im Hinblick auf ihre Würde geprüft.
Hierzu wird in einem ersten Schritt die Legalisierung der Prostitution in einen völkerrechtlichen und europarechtlichen Kontext gestellt und die sachlichen und die personen-bezogenen Folgewirkungen für die Betroffenen untersucht. Schließlich wird die Einhaltung der Menschenwürde in der Prostitution rechtsethisch beantwortet.
In einem zweiten Schritt schließt sich die Prüfung der bestehenden Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit anhand der Grundrechte, vor allem der Menschenwürdenorm des Art. 1 GG und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, an und es wird die Frage einer grundsätzlichen Neuordnung erörtert.
Mit Beiträgen von
Dr. Jakob Drobnik | Prof. Dr. Elke Mack | Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger.
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In diesem Werk wird die geltende deutsche Prostitutionsgesetzgebung (ProstG i.V.m. ProstSchG) durch einschlägige Expert:innen einer rechts-ethischen und verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Insofern wird die gesetzgeberische Annahme der Freiwilligkeit des Sexverkaufs hinterfragt, ebenso wie ein Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten im Hinblick auf ihre Würde geprüft.
Hierzu wird in einem ersten Schritt die Legalisierung der Prostitution in einen völkerrechtlichen und europarechtlichen Kontext gestellt und die sachlichen und die personen-bezogenen Folgewirkungen für die Betroffenen untersucht. Schließlich wird die Einhaltung der Menschenwürde in der Prostitution rechtsethisch beantwortet.
In einem zweiten Schritt schließt sich die Prüfung der bestehenden Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit anhand der Grundrechte, vor allem der Menschenwürdenorm des Art. 1 GG und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, an und es wird die Frage einer grundsätzlichen Neuordnung erörtert.
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Dr. Jakob Drobnik | Prof. Dr. Elke Mack | Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger.
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Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
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Mit zahlreichen Entscheidungen haben der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht das Verfassungsrecht fortentwickelt (Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern, Gebietsreform, Bundesnotbremse II, Menschenwürde und geschlechtliche Identität, bzw. selbstbestimmtes Sterben, Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz u.a.).
Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
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Die Neuauflage des HK-VerfThü
Pünktlich zum Verfassungsjubiläum erscheint der Kommentar von Brenner/Hinkel/Hopfe/Poppenhäger/von der Weiden (zuvor Linck/Baldus/Lindner/Poppenhäger/Ruffert) in 2. Auflage. Unzählige Bereiche gelebter Staatspraxis sind erstmalig kommentiert, etwa
Wahl des Ministerpräsidenten
Neuorganisation des Verfassungsschutzes
Recht auf Bildung, Einführung des inklusiven Unterrichts
Religiöse Symbole in der Schule
Schulpflicht und Pandemie
Paritätsgesetze, Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern
gesetzlicher Richter: Abordnung von Richtern und Einsatz von Richtern auf Zeit
Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Kommunalwahlrecht
Unterschriftenquoren bei Kommunalwahlen in Pandemiezeiten
Rechte parlamentarischer Gruppen
Die besonderen Vorzüge:
Die hochaktuellen und praxisnahen Kommentierungen spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen der parlamentarischen „Landschaft“ wider, die von einer relativ größeren Zahl von Fraktionen, Parlamentarischen Gruppen sowie fraktions- und gruppenlosen Abgeordneten gestaltet wird
Die Rolle der Opposition in der speziellen Konstellation einer Minderheitsregierung wird besonders betrachtet
Sensible Themen, wie etwa die Ausgestaltung des Entschädigungsrechts für Funktionsträger oder der Umgang mit staatlichen Zuschüssen an Fraktionen und Parlamentarische Gruppen, werden umfassend erörtert
Die unterschiedlichen Einflüsse europarechtlicher Vorgaben auf die Parlamentsarbeit werden dargestellt und unter dem Gesichtspunkt der Parlamentsautonomie kritisch gewürdigt
Die Herausforderungen von Ausnahmesituationen, wie etwa Pandemielagen, für die Aufrechterhaltung parlamentarischer Arbeit finden in der Kommentierung angemessene Berücksichtigung
Höchste Expertise
Herausgeber und Autor:innen sind mit der spezifischen Thüringer Verfassungswirklichkeit bestens vertraut. Das Zusammenwirken von renommierten Expert:innen aus Wissenschaft, Richterschaft und Verwaltung bürgt für eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Rechtsauslegung.
Die Herausgeber
Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dr. Klaus Hinkel, Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, Weimar
Jörg Hopfe, Direktor beim Thüringer Landtag
Dr. Holger Poppenhäger, Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik
Dr. Klaus von der Weiden, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem Werk wird die geltende deutsche Prostitutionsgesetzgebung (ProstG i.V.m. ProstSchG) durch einschlägige Expert:innen einer rechts-ethischen und verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Insofern wird die gesetzgeberische Annahme der Freiwilligkeit des Sexverkaufs hinterfragt, ebenso wie ein Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten im Hinblick auf ihre Würde geprüft.
Hierzu wird in einem ersten Schritt die Legalisierung der Prostitution in einen völkerrechtlichen und europarechtlichen Kontext gestellt und die sachlichen und die personen-bezogenen Folgewirkungen für die Betroffenen untersucht. Schließlich wird die Einhaltung der Menschenwürde in der Prostitution rechtsethisch beantwortet.
In einem zweiten Schritt schließt sich die Prüfung der bestehenden Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit anhand der Grundrechte, vor allem der Menschenwürdenorm des Art. 1 GG und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, an und es wird die Frage einer grundsätzlichen Neuordnung erörtert.
Mit Beiträgen von
Dr. Jakob Drobnik | Prof. Dr. Elke Mack | Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger.
Aktualisiert: 2023-06-29
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In welcher Welt wollen wir leben? Miteinander im Gegeneinander, Nebeneinander oder doch in einem Füreinander? Ausgehend von dieser Frage wendet sich Paul*A Helfritzsch dem bestehenden Alltag zu, mit der Absicht, diesen zu verändern.
Veränderung wird dabei nicht nur als leeres Prinzip verstanden, sondern als Vorbereitung. Worauf? Auf die Veränderung.
So entsteht ein Plädoyer für eine Demokratie ohne Führer*innen, ein Miteinander ohne Mord, ein Plädoyer für Grazie und wehrhafte, nicht ausgehöhlte Menschenwürde. Darin sollen Ideen aus der Nacht in den Tag treten, die gemeinsam einen neuen Alltag, eine Normalität der Pluralität formen können. Gerahmt wird dies durch performative Versuche, der Pluralität durch ihre Wiederholung ein mögliches Gesicht zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In welcher Welt wollen wir leben? Miteinander im Gegeneinander, Nebeneinander oder doch in einem Füreinander? Ausgehend von dieser Frage wendet sich Paul*A Helfritzsch dem bestehenden Alltag zu, mit der Absicht, diesen zu verändern.
Veränderung wird dabei nicht nur als leeres Prinzip verstanden, sondern als Vorbereitung. Worauf? Auf die Veränderung.
So entsteht ein Plädoyer für eine Demokratie ohne Führer*innen, ein Miteinander ohne Mord, ein Plädoyer für Grazie und wehrhafte, nicht ausgehöhlte Menschenwürde. Darin sollen Ideen aus der Nacht in den Tag treten, die gemeinsam einen neuen Alltag, eine Normalität der Pluralität formen können. Gerahmt wird dies durch performative Versuche, der Pluralität durch ihre Wiederholung ein mögliches Gesicht zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In welcher Welt wollen wir leben? Miteinander im Gegeneinander, Nebeneinander oder doch in einem Füreinander? Ausgehend von dieser Frage wendet sich Paul*A Helfritzsch dem bestehenden Alltag zu, mit der Absicht, diesen zu verändern.
Veränderung wird dabei nicht nur als leeres Prinzip verstanden, sondern als Vorbereitung. Worauf? Auf die Veränderung.
So entsteht ein Plädoyer für eine Demokratie ohne Führer*innen, ein Miteinander ohne Mord, ein Plädoyer für Grazie und wehrhafte, nicht ausgehöhlte Menschenwürde. Darin sollen Ideen aus der Nacht in den Tag treten, die gemeinsam einen neuen Alltag, eine Normalität der Pluralität formen können. Gerahmt wird dies durch performative Versuche, der Pluralität durch ihre Wiederholung ein mögliches Gesicht zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Grundgesetz gewährleistet die Freiheit der Kunst. Aber gewährleistet es auch die Freiheit der Kochkunst? Astrid Fleisch spannt einen Bogen zwischen der ewigen Frage nach der Definition von Kunst, dem Grundrecht der Kunstfreiheit als Folge der Menschenwürde und unserer überbordenden Kreativität am Herd. Sie verknüpft dabei rechtsphilosophische und kunsttheoretische Überlegungen mit einer anschaulichen Darstellung der Kochkunst und ihrer vielfältigen Phänomene. Anhand zahlreicher Beispiele beleuchtet sie lebendig und einprägsam die Frage nach der verfassungsrechtlichen Einordnung des Kochens und inspiriert so alle, die gerne essen oder selbst in der Küche tätig sind.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In welcher Welt wollen wir leben? Miteinander im Gegeneinander, Nebeneinander oder doch in einem Füreinander? Ausgehend von dieser Frage wendet sich Paul*A Helfritzsch dem bestehenden Alltag zu, mit der Absicht, diesen zu verändern.
Veränderung wird dabei nicht nur als leeres Prinzip verstanden, sondern als Vorbereitung. Worauf? Auf die Veränderung.
So entsteht ein Plädoyer für eine Demokratie ohne Führer*innen, ein Miteinander ohne Mord, ein Plädoyer für Grazie und wehrhafte, nicht ausgehöhlte Menschenwürde. Darin sollen Ideen aus der Nacht in den Tag treten, die gemeinsam einen neuen Alltag, eine Normalität der Pluralität formen können. Gerahmt wird dies durch performative Versuche, der Pluralität durch ihre Wiederholung ein mögliches Gesicht zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In welcher Welt wollen wir leben? Miteinander im Gegeneinander, Nebeneinander oder doch in einem Füreinander? Ausgehend von dieser Frage wendet sich Paul*A Helfritzsch dem bestehenden Alltag zu, mit der Absicht, diesen zu verändern.
Veränderung wird dabei nicht nur als leeres Prinzip verstanden, sondern als Vorbereitung. Worauf? Auf die Veränderung.
So entsteht ein Plädoyer für eine Demokratie ohne Führer*innen, ein Miteinander ohne Mord, ein Plädoyer für Grazie und wehrhafte, nicht ausgehöhlte Menschenwürde. Darin sollen Ideen aus der Nacht in den Tag treten, die gemeinsam einen neuen Alltag, eine Normalität der Pluralität formen können. Gerahmt wird dies durch performative Versuche, der Pluralität durch ihre Wiederholung ein mögliches Gesicht zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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In welcher Welt wollen wir leben? Miteinander im Gegeneinander, Nebeneinander oder doch in einem Füreinander? Ausgehend von dieser Frage wendet sich Paul*A Helfritzsch dem bestehenden Alltag zu, mit der Absicht, diesen zu verändern.
Veränderung wird dabei nicht nur als leeres Prinzip verstanden, sondern als Vorbereitung. Worauf? Auf die Veränderung.
So entsteht ein Plädoyer für eine Demokratie ohne Führer*innen, ein Miteinander ohne Mord, ein Plädoyer für Grazie und wehrhafte, nicht ausgehöhlte Menschenwürde. Darin sollen Ideen aus der Nacht in den Tag treten, die gemeinsam einen neuen Alltag, eine Normalität der Pluralität formen können. Gerahmt wird dies durch performative Versuche, der Pluralität durch ihre Wiederholung ein mögliches Gesicht zu geben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Würde des Menschen ist unantastbar - dieses unbedingte Recht ist völker-, europa- und verfassungsrechtlich verbürgt.
Dass die Würde des Menschen jedoch auch im säkularisierten sozialen Rechtsstaat letztendlich eine heilige Ordnung ist, kollektiv religiös geglaubt werden muss und sich nicht in einem rationalen Diskurs hinreichend wahrheitsfähig erweist, zeigt Frank Schulz-Nieswandt im Rekurs auf Böckenförde, Habermas, Joas und Agamben.
Im Anschluss daran entfaltet er die Idee einer gottlosen Ontotheologie eines existenzialen personalistischen Humanismus, den er mit Verweis auf Paul Tillich und Romano Guardini zugleich gegen jeden Übergriff einer autoritären Theo-Dogmatik supranaturalistischer Art verteidigt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Würde des Menschen ist unantastbar - dieses unbedingte Recht ist völker-, europa- und verfassungsrechtlich verbürgt.
Dass die Würde des Menschen jedoch auch im säkularisierten sozialen Rechtsstaat letztendlich eine heilige Ordnung ist, kollektiv religiös geglaubt werden muss und sich nicht in einem rationalen Diskurs hinreichend wahrheitsfähig erweist, zeigt Frank Schulz-Nieswandt im Rekurs auf Böckenförde, Habermas, Joas und Agamben.
Im Anschluss daran entfaltet er die Idee einer gottlosen Ontotheologie eines existenzialen personalistischen Humanismus, den er mit Verweis auf Paul Tillich und Romano Guardini zugleich gegen jeden Übergriff einer autoritären Theo-Dogmatik supranaturalistischer Art verteidigt.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Menschenrechte - und mit ihnen die Menschenwürde - sind weltweit in den Verfassungen zahlreicher Staaten verankert. Und dennoch werden sie immer wieder relativiert, sodass ihre Um- und Durchsetzung selbst in der Demokratie - dessen Grundlage die Menschenrechte darstellen - nicht mehr sichergestellt werden kann. Wirken sich direktdemokratische Entscheide unter Umständen als menschenrechtlich problematisch aus? Wie sollen wir mit humanitären Interventionen umgehen? Wie kann der Begriff der Menschenwürde begründet werden - und wie lassen sich Menschenrechte global absichern? Die Beiträge des Bandes widmen sich diesen Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Menschenrechte - und mit ihnen die Menschenwürde - sind weltweit in den Verfassungen zahlreicher Staaten verankert. Und dennoch werden sie immer wieder relativiert, sodass ihre Um- und Durchsetzung selbst in der Demokratie - dessen Grundlage die Menschenrechte darstellen - nicht mehr sichergestellt werden kann. Wirken sich direktdemokratische Entscheide unter Umständen als menschenrechtlich problematisch aus? Wie sollen wir mit humanitären Interventionen umgehen? Wie kann der Begriff der Menschenwürde begründet werden - und wie lassen sich Menschenrechte global absichern? Die Beiträge des Bandes widmen sich diesen Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Menschenrechte - und mit ihnen die Menschenwürde - sind weltweit in den Verfassungen zahlreicher Staaten verankert. Und dennoch werden sie immer wieder relativiert, sodass ihre Um- und Durchsetzung selbst in der Demokratie - dessen Grundlage die Menschenrechte darstellen - nicht mehr sichergestellt werden kann. Wirken sich direktdemokratische Entscheide unter Umständen als menschenrechtlich problematisch aus? Wie sollen wir mit humanitären Interventionen umgehen? Wie kann der Begriff der Menschenwürde begründet werden - und wie lassen sich Menschenrechte global absichern? Die Beiträge des Bandes widmen sich diesen Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven.
Aktualisiert: 2023-06-23
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