Sachenrecht – leicht gemacht.

Sachenrecht – leicht gemacht. von Hauptmann,  Peter-Helge, Kern,  Bernd-Rüdiger, Leicht,  Cornelia S
Mit vielen kurzweiligen Fällen vermittelt eine erfahrene Rechtsanwältin die Welt des Sachenrechts. Aus dem Inhalt:– Eigentum, Besitz und Anwartschaft– Sachen, Gegenstände und Grundstücke– Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten– Spezialität, Publizität und TypenzwangEin Lernbuch für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien.Ihr Plus: 20 Übersichten und 6 Prüfschemata.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Sachenrecht – leicht gemacht.

Sachenrecht – leicht gemacht. von Hauptmann,  Peter-Helge, Kern,  Bernd-Rüdiger, Leicht,  Cornelia S
Mit vielen kurzweiligen Fällen vermittelt eine erfahrene Rechtsanwältin die Welt des Sachenrechts. Aus dem Inhalt:– Eigentum, Besitz und Anwartschaft– Sachen, Gegenstände und Grundstücke– Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten– Spezialität, Publizität und TypenzwangEin Lernbuch für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien.Ihr Plus: 20 Übersichten und 6 Prüfschemata.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Sachenrecht – leicht gemacht.

Sachenrecht – leicht gemacht. von Hauptmann,  Peter-Helge, Kern,  Bernd-Rüdiger, Leicht,  Cornelia S
Mit vielen kurzweiligen Fällen vermittelt eine erfahrene Rechtsanwältin die Welt des Sachenrechts. Aus dem Inhalt:– Eigentum, Besitz und Anwartschaft– Sachen, Gegenstände und Grundstücke– Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten– Spezialität, Publizität und TypenzwangEin Lernbuch für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien.Ihr Plus: 20 Übersichten und 6 Prüfschemata.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sachenrecht – leicht gemacht.

Sachenrecht – leicht gemacht. von Hauptmann,  Peter-Helge, Kern,  Bernd-Rüdiger, Leicht,  Cornelia S
Mit vielen kurzweiligen Fällen vermittelt eine erfahrene Rechtsanwältin die Welt des Sachenrechts. Aus dem Inhalt:– Eigentum, Besitz und Anwartschaft– Sachen, Gegenstände und Grundstücke– Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten– Spezialität, Publizität und TypenzwangEin Lernbuch für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien.Ihr Plus: 20 Übersichten und 6 Prüfschemata.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch. von Kiehnle,  Arndt
Von Erwerb kraft öffentlichen Glaubens spricht man, wenn jemand ein Recht an einem Grundstück von einem anderen erlangt, der zwar im Grundbuch als Inhaber eingetragen ist, dem das Recht aber nicht zusteht. Durch einen solchen Erwerb vom Nichtberechtigten wird dem bisherigen wahren Berechtigten das Recht ohne sein Zutun entzogen. Diese Möglichkeit wird damit erklärt, daß der Erwerber in seinem Vertrauen auf das amtliche Grundbuch geschützt werden müsse. In vielen deutschen Staaten führte der Gesetzgeber den Erwerb kraft öffentlichen Glaubens im 19. Jahrhundert ein. Der Verfasser vergleicht die damaligen Regelungen in Württemberg und anderen Territorien mit denen des geltenden deutschen Rechts. Dabei zeichnet er nicht vorrangig die historische Entwicklung (samt württembergischen Beiträgen) nach, sondern untersucht, ob bei der Auslegung der Normen Fortschritte zu erkennen sind. Das BGB hat die in vielen Partikularrechten anzutreffende Vielzahl von Einzelfallbestimmungen durch eine Generalklausel ersetzt, die Interpretation dadurch jedoch nicht immer erleichtert. Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch. von Kiehnle,  Arndt
Von Erwerb kraft öffentlichen Glaubens spricht man, wenn jemand ein Recht an einem Grundstück von einem anderen erlangt, der zwar im Grundbuch als Inhaber eingetragen ist, dem das Recht aber nicht zusteht. Durch einen solchen Erwerb vom Nichtberechtigten wird dem bisherigen wahren Berechtigten das Recht ohne sein Zutun entzogen. Diese Möglichkeit wird damit erklärt, daß der Erwerber in seinem Vertrauen auf das amtliche Grundbuch geschützt werden müsse. In vielen deutschen Staaten führte der Gesetzgeber den Erwerb kraft öffentlichen Glaubens im 19. Jahrhundert ein. Der Verfasser vergleicht die damaligen Regelungen in Württemberg und anderen Territorien mit denen des geltenden deutschen Rechts. Dabei zeichnet er nicht vorrangig die historische Entwicklung (samt württembergischen Beiträgen) nach, sondern untersucht, ob bei der Auslegung der Normen Fortschritte zu erkennen sind. Das BGB hat die in vielen Partikularrechten anzutreffende Vielzahl von Einzelfallbestimmungen durch eine Generalklausel ersetzt, die Interpretation dadurch jedoch nicht immer erleichtert. Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Sachenrecht – leicht gemacht.

Sachenrecht – leicht gemacht. von Hauptmann,  Peter-Helge, Kern,  Bernd-Rüdiger, Leicht,  Cornelia S
Mit vielen kurzweiligen Fällen vermittelt eine erfahrene Rechtsanwältin die Welt des Sachenrechts. Aus dem Inhalt:– Eigentum, Besitz und Anwartschaft– Sachen, Gegenstände und Grundstücke– Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten– Spezialität, Publizität und TypenzwangEin Lernbuch für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien.Ihr Plus: 20 Übersichten und 6 Prüfschemata.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch. von Kiehnle,  Arndt
Von Erwerb kraft öffentlichen Glaubens spricht man, wenn jemand ein Recht an einem Grundstück von einem anderen erlangt, der zwar im Grundbuch als Inhaber eingetragen ist, dem das Recht aber nicht zusteht. Durch einen solchen Erwerb vom Nichtberechtigten wird dem bisherigen wahren Berechtigten das Recht ohne sein Zutun entzogen. Diese Möglichkeit wird damit erklärt, daß der Erwerber in seinem Vertrauen auf das amtliche Grundbuch geschützt werden müsse. In vielen deutschen Staaten führte der Gesetzgeber den Erwerb kraft öffentlichen Glaubens im 19. Jahrhundert ein. Der Verfasser vergleicht die damaligen Regelungen in Württemberg und anderen Territorien mit denen des geltenden deutschen Rechts. Dabei zeichnet er nicht vorrangig die historische Entwicklung (samt württembergischen Beiträgen) nach, sondern untersucht, ob bei der Auslegung der Normen Fortschritte zu erkennen sind. Das BGB hat die in vielen Partikularrechten anzutreffende Vielzahl von Einzelfallbestimmungen durch eine Generalklausel ersetzt, die Interpretation dadurch jedoch nicht immer erleichtert. Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sachenrecht – leicht gemacht.

Sachenrecht – leicht gemacht. von Hauptmann,  Peter-Helge, Kern,  Bernd-Rüdiger, Leicht,  Cornelia S
Mit vielen kurzweiligen Fällen vermittelt eine erfahrene Rechtsanwältin die Welt des Sachenrechts. Aus dem Inhalt:– Eigentum, Besitz und Anwartschaft– Sachen, Gegenstände und Grundstücke– Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten– Spezialität, Publizität und TypenzwangEin Lernbuch für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien.Ihr Plus: 20 Übersichten und 6 Prüfschemata.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Hypothekenrecht und Notverordnungen

Hypothekenrecht und Notverordnungen von Torggler,  Karl
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die «hypothèque rechargeable» – eine wiederaufladbare Hypothek als Grundschuld «à la française»?

Die «hypothèque rechargeable» – eine wiederaufladbare Hypothek als Grundschuld «à la française»? von Baumann,  Alexander
In Frankreich wurde 2006 die eingeführt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch «Wiederaufladung» weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollständig aufgehoben. Die ähnelt damit der deutschen Hypothek, nicht der Grundschuld. Ihr Konzept weist einige Schwächen auf. Es ist ungewiss, ob die Praxis diese Hypothekenform annehmen wird.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Sachenrecht – leicht gemacht.

Sachenrecht – leicht gemacht. von Hauptmann,  Peter-Helge, Kern,  Bernd-Rüdiger, Leicht,  Cornelia S
Mit vielen kurzweiligen Fällen vermittelt eine erfahrene Rechtsanwältin die Welt des Sachenrechts. Aus dem Inhalt:– Eigentum, Besitz und Anwartschaft– Sachen, Gegenstände und Grundstücke– Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten– Spezialität, Publizität und TypenzwangEin Lernbuch für Studierende an Universitäten, Hochschulen und Berufsakademien.Ihr Plus: 20 Übersichten und 6 Prüfschemata.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Die «hypothèque rechargeable» – eine wiederaufladbare Hypothek als Grundschuld «à la française»?

Die «hypothèque rechargeable» – eine wiederaufladbare Hypothek als Grundschuld «à la française»? von Baumann,  Alexander
In Frankreich wurde 2006 die eingeführt. Die vorliegende Arbeit untersucht dieses neue Sicherungsinstrument und vergleicht es mit den deutschen Grundpfandrechten. Bei der Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der rechtlichen Ausgestaltung zeigen sich konzeptionelle Besonderheiten. Die erlischt nicht mit der gesicherten Forderung, sondern kann durch «Wiederaufladung» weitere Forderungen sichern. Anders als bei der Grundschuld wurde bei ihr die akzessorische Bindung an die gesicherte Forderung jedoch nicht vollständig aufgehoben. Die ähnelt damit der deutschen Hypothek, nicht der Grundschuld. Ihr Konzept weist einige Schwächen auf. Es ist ungewiss, ob die Praxis diese Hypothekenform annehmen wird.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Hypothek im deutschen und ukrainischen Recht

Die Hypothek im deutschen und ukrainischen Recht von Feliv,  Oleksiy
Das Buch hat den Zweck, die Dogmatik und die Praxis des deutschen und ukrainischen Rechts in einem Vergleich darzustellen. Eine derartige Forschung gibt es soweit ersichtlich weder in der deutschen noch in der ukrainischen Literatur. Die Ausgangsbasis des Vergleichs bildet dabei das deutsche Recht, das mit dem ukrainischen Recht in Entstehung, Übertragung und Erlöschen der Hypothek verglichen wird. Das Buch schließt mit einem Ausblick für das gemeinsame europäische Grundstückssicherungsrecht und die Verwendbarkeit der ukrainischen Briefhypothek für die Herausforderungen der modernen Kreditpraxis.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Erwerb kraft öffentlichen Glaubens in der württembergischen Pfandgesetzgebung von 1825-1828 und im Bürgerlichen Gesetzbuch. von Kiehnle,  Arndt
Von Erwerb kraft öffentlichen Glaubens spricht man, wenn jemand ein Recht an einem Grundstück von einem anderen erlangt, der zwar im Grundbuch als Inhaber eingetragen ist, dem das Recht aber nicht zusteht. Durch einen solchen Erwerb vom Nichtberechtigten wird dem bisherigen wahren Berechtigten das Recht ohne sein Zutun entzogen. Diese Möglichkeit wird damit erklärt, daß der Erwerber in seinem Vertrauen auf das amtliche Grundbuch geschützt werden müsse. In vielen deutschen Staaten führte der Gesetzgeber den Erwerb kraft öffentlichen Glaubens im 19. Jahrhundert ein. Der Verfasser vergleicht die damaligen Regelungen in Württemberg und anderen Territorien mit denen des geltenden deutschen Rechts. Dabei zeichnet er nicht vorrangig die historische Entwicklung (samt württembergischen Beiträgen) nach, sondern untersucht, ob bei der Auslegung der Normen Fortschritte zu erkennen sind. Das BGB hat die in vielen Partikularrechten anzutreffende Vielzahl von Einzelfallbestimmungen durch eine Generalklausel ersetzt, die Interpretation dadurch jedoch nicht immer erleichtert. Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und-Maria-Teufel-Stiftung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Hypothekenrecht und Notverordnungen

Hypothekenrecht und Notverordnungen von Torggler,  Karl
Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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