Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die
Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische
Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt.
Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich
mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in
das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente
Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem
Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität
des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem.
Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen
des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen
Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung
immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene
Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu
erhoben werden dürfen.
Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen
Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu
Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht
vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften
des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der
Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität,
sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung
dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten
der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und
Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die
Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische
Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt.
Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich
mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in
das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente
Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem
Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität
des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem.
Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen
des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen
Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung
immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene
Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu
erhoben werden dürfen.
Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen
Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu
Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht
vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften
des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der
Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität,
sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung
dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten
der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und
Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die
Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische
Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt.
Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich
mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in
das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente
Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem
Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität
des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem.
Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen
des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen
Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung
immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene
Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu
erhoben werden dürfen.
Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen
Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu
Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht
vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften
des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der
Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität,
sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung
dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten
der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und
Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die
Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische
Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt.
Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich
mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in
das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente
Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem
Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität
des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem.
Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen
des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen
Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung
immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene
Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu
erhoben werden dürfen.
Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen
Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu
Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht
vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften
des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der
Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität,
sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung
dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten
der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und
Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Durch die Menge und Vielfalt gesundheitsrelevanter Daten sowie den technologischen Fortschritt erfährt die
Gesundheitsforschung grundlegende Veränderungen. Die SARS-CoV-2-Pandemie und gesetzgeberische
Aktivitäten haben das Thema in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland besonders in den Fokus gerückt.
Der Gesetzgeber schuf erweiterte Möglichkeiten zur Sekundärnutzung von Sozialdaten. Dabei sah er sich
mit der Frage konfrontiert, innerhalb welcher Grenzen er sich zugunsten des Gemeinwohls einen Eingriff in
das Informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erlauben darf. Hierbei steht die gerechte, effiziente
Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Sozialen Pflegeversicherung in einem
Wechselspiel von Forschungsfreiheit, informationellem Selbstbestimmungsrecht, der körperlichen Integrität
des Einzelnen, neuen technischen Möglichkeiten und dem Wunsch nach einem gut funktionierenden Gesundheitssystem.
Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Verpflichtung, mit den begrenzten Ressourcen
des Gesundheitssystems maßvoll umzugehen, was auch die Erkenntnisse der wissenschaftlichen
Forschung mit einbeziehen muss. Der Wunsch nach Erkenntnis ist dem System der Kranken- und Pflegeversicherung
immanent. In der Praxis besteht jedoch Rechtsunsicherheit, ob und in welchem Umfang vorhandene
Sozialdaten für Forschung und Planung verwendet werden und welche Daten für diese Zwecke neu
erhoben werden dürfen.
Mit dem vorliegenden Werk nimmt sich die Autorin Anna-Lina Döpke dieser Fragen aus der Sicht der jeweiligen
Verarbeiter an. Zentral ist hierbei die Frage, welche Möglichkeiten für die Sekundärnutzung zu
Forschungs- und Planungszwecken für die unterschiedlichen Akteure bestehen und welche Grenzen das Datenschutzrecht
vorsieht. Hierbei sind neben der Datenschutz-Grundverordnung die nationalen Vorschriften
des Sozialdatenschutzes zu berücksichtigen, die die Nutzung von Sozialdaten auch für Sekundärzwecke der
Forschung und Planung regeln. Die Normen des Sozialrechts zeichnen sich nicht nur durch ihre Komplexität,
sondern auch durch ihre Dynamik aus und stellen deshalb für den Rechtsanwender eine besondere Herausforderung
dar. Das Werk gibt Orientierung in der bestehenden Normenpluralität, zeigt aber auch Widersprüchlichkeiten
der aktuellen Rechtslage auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Forschungs- und
Planungsvorhaben, wie auch zu zukünftigen gesetzgeberischen Möglichkeiten.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Personenbezogene Daten haben sich zu einem Kommerzialisierungsinstrument entwickelt, denn sie werden bereitwillig zur Verfügung gestellt, um dafür im Gegenzug von Unternehmen Leistungen in Form von Dienstleistungen, Rabatten, Bonusmeilen und Werbegeschenken zu erhalten. Die zunehmende Praxis, personenbezogene Daten als "Entgelt" im rechtsgeschäftlichen Verkehr einzusetzen, stellt die Zivilrechtsdogmatik vor neue Herausforderungen. Carmen Langhanke untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und der Berücksichtigung der ökonomischen Interessen der Unternehmen an der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten. Sie versucht Lösungswege für die vertragsrechtliche Erfassung des Phänomens "Zahlen mit Daten" aufzuzeigen. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Ausgestaltung der Verpflichtung zur Leistung von personenbezogenen Daten sowie ihre Erfüllung, die Verknüpfung mit dem Erhalt der Gegenleistung und das Verhältnis von datenschutzrechtlicher Einwilligung und schuldrechtlichem Vertrag. Die Dissertation wurde mit dem Kulturpreis Bayern 2017 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Thema "Datenschutz" geht jeden an, der an verantwortlicher Stelle mit IT zu tun hat, d. h. nicht nur den Datenschutzbeauftragten. Es geht um die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Gewährleistung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Individuen. Daran kommt heute kein Informatiker oder Marketingverantwortlicher mehr vorbei. "Datenschutz kompakt und verständlich" vermittelt fundiertes Basis- und Praxiswissen. Es eignet sich sowohl für Lehrveranstaltungen wie für die berufliche Weiterbildung. Der Leser profitiert von der Kompaktheit und Anschaulichkeit der Darstellung. Sowohl die Verständlichkeit der notwendigen begrifflichen Zusammenhänge wie auch prägnante Zusammenfassungen und Grafiken unterstützen den Lernerfolg. "Datenschutz kompakt und verständlich": Die Basis für Lernen, Prüfungen und beruflichen Erfolg gleichermaßen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Das Thema "Datenschutz" geht jeden an, der an verantwortlicher Stelle mit IT zu tun hat, d. h. nicht nur den Datenschutzbeauftragten. Es geht um die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Gewährleistung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Individuen. Daran kommt heute kein Informatiker oder Marketingverantwortlicher mehr vorbei. "Datenschutz kompakt und verständlich" vermittelt fundiertes Basis- und Praxiswissen. Die BDSG-Novellen 2009 werden ebenso wie z. B. das neue IT-Grundrecht auf die betriebliche und behördliche Praxis angewendet.
Dieses Buch eignet sich sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für die berufliche Weiterbildung. Der Leser profitiert von der Kompaktheit und Anschaulichkeit der Darstellung. Die Verständlichkeit der notwendigen begrifflichen Zusammenhänge und prägnante Zusammenfassungen und Grafiken unterstützen den Lernerfolg. "Datenschutz kompakt und verständlich": Die Basis für Lernen, Prüfungen und beruflichen Erfolg gleichermaßen.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Personenbezogene Daten haben sich zu einem Kommerzialisierungsinstrument entwickelt, denn sie werden bereitwillig zur Verfügung gestellt, um dafür im Gegenzug von Unternehmen Leistungen in Form von Dienstleistungen, Rabatten, Bonusmeilen und Werbegeschenken zu erhalten. Die zunehmende Praxis, personenbezogene Daten als "Entgelt" im rechtsgeschäftlichen Verkehr einzusetzen, stellt die Zivilrechtsdogmatik vor neue Herausforderungen. Carmen Langhanke untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und der Berücksichtigung der ökonomischen Interessen der Unternehmen an der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten. Sie versucht Lösungswege für die vertragsrechtliche Erfassung des Phänomens "Zahlen mit Daten" aufzuzeigen. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Ausgestaltung der Verpflichtung zur Leistung von personenbezogenen Daten sowie ihre Erfüllung, die Verknüpfung mit dem Erhalt der Gegenleistung und das Verhältnis von datenschutzrechtlicher Einwilligung und schuldrechtlichem Vertrag. Die Dissertation wurde mit dem Kulturpreis Bayern 2017 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2020-11-26
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Die Arbeit soll die Debatte um die Zukunft informationeller Selbstbestimmung anregen. Sie leistet einen Beitrag im Zeitalter hybrider und nicht linearer Prozesse der Informationsverarbeitung. Die Verfasserin analysiert die diesbezügliche Rechtsprechung und macht auf Defizite aufmerksam. Nach derzeitigem Stand erscheint der Diskurs um eine Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten stark emotionalisiert: Über die Vorratsdatenspeicherung könne der Staat uneingeschränkt wissen, wann, wie oft und zwischen wem Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat. Nach Einschätzung der Praktiker jedoch sind gerade diese Daten der erste ermittlungsrelevante Ansatzpunkt bei Internetkriminalität. Die Verfasserin entwickelt ein Konzept eines zweistufigen Eingriffs in die informationelle Selbstbestimmung: Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung kann einen zulässigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung des Individuums bilden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Vorratsdatenspeicherung nicht als grundsätzlich verfassungswidrig. Die Arbeit beginnt mit der Vorstellung des Schutzes informationeller Selbstbestimmung und digitaler Kommunikationsdaten. Hieran schließt die Erörterung eines Eingriffs durch die Vorratsdatenspeicherung an. Maßgeblich ist ein rationaler und technischer Ansatz der Risikenbestimmung einzelner Maßnahmen der Datenverarbeitung. Die Darstellung eines Zwei-Stufenkonzeptes im Rahmen einer Vorsorge bildet den Abschluss der Arbeit: Das Risiko möglicher Beeinträchtigungen der informationellen Selbstbestimmung des Individuums ist geringer belastungsintensiv gegenüber der Gefahr der tatsächlichen Individualisierung. Weitere Schlagworte: Volkszählungsurteil, Telekommunikationsgeheimnis, Recht auf Vertraulichkeit und Integrität, Verfassungsrecht
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Mitgliedstaaten der EU verstärken seit Jahren die polizeiliche Zusammenarbeit. Europol ist eine supranationale Polizei, die der Zusammenführung, Vernetzung und Analyse von polizeilichen Daten aus den Mitgliedstaaten der EU dient. Im Wege der Datenanalyse generiert Europol «neues Wissen», das als Grundlage für weitere Analysevorgänge oder Ermittlungen verwendet wird. Dieses Intelligence-Policing unterscheidet nicht zwischen Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Risikovorsorge und nicht zwischen Tätern, Verdächtigen und anderen Personen. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind unklar geregelt. Anknüpfungspunkt für einen Eingriff ist bei Europol nicht ein konkreter Vorgang, sondern der selbst generierte virtuelle Verdacht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der präventiv-polizeilichen Rasterfahndung. Es wird das Spannungsverhältnis zwischen dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Nichtverantwortlichen und der Sicherheit untersucht. Dabei wird vor allem die Verankerung der Sicherheit im Grundgesetz und ihre Stellung gegenüber den Grundrechten beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Das Thema "Datenschutz" geht jeden an, der an verantwortlicher Stelle mit IT zu tun hat, d. h. nicht nur den Datenschutzbeauftragten. Es geht um die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Gewährleistung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes der betroffenen Individuen. Daran kommt heute kein Informatiker oder Marketingverantwortlicher mehr vorbei. "Datenschutz kompakt und verständlich" vermittelt fundiertes Basis- und Praxiswissen. Die BDSG-Novellen 2009 werden ebenso wie z. B. das neue IT-Grundrecht auf die betriebliche und behördliche Praxis angewendet.
Dieses Buch eignet sich sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für die berufliche Weiterbildung. Der Leser profitiert von der Kompaktheit und Anschaulichkeit der Darstellung. Die Verständlichkeit der notwendigen begrifflichen Zusammenhänge und prägnante Zusammenfassungen und Grafiken unterstützen den Lernerfolg. "Datenschutz kompakt und verständlich": Die Basis für Lernen, Prüfungen und beruflichen Erfolg gleichermaßen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers nach den Bewerbervorstrafen sind umstritten. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Arbeitgeber nur nach den für die in Aussicht genommene Stelle einschlägigen Vorstrafen fragen. Der Arbeitgeber kann jedoch diese Beschränkungen dadurch umgehen, daß er sich ein Führungszeugnis für private Zwecke nach § 30 Abs. 1 S. 1 BZRG vorlegen läßt; so kann er auch die nicht einschlägigen Vorstrafen erfahren. Auf diese Weise unterläuft er das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bewerbers. Dieser Widerspruch der geltenden Rechtslage kann nur anhand einer Gesetzesänderung beseitigt werden. Nach dem niederländischen Vorbild bietet es sich an, ein Arbeitgeberführungszeugnis zu schaffen. Diese Möglichkeit hat der Deutsche Bundestag vor kurzem aufgeworfen, ohne jedoch eine Regelung bereitzustellen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 Gegenstand zahlreicher Judikate. Im Kontext der seit 2001 praktizierten Sicherheits- und Terrorismusgesetzgebung gewinnt dieses Grundrecht erneut an Aktualität. Die Arbeit widmet sich § 24c des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese Norm erlaubt es verschiedenen staatlichen Stellen, automatisiert und heimlich Kontoinformationen über deutsche Bankkonten und Depots abzurufen. Neben der Beantwortung der zentralen Frage, inwieweit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Bankkunden oder Depotinhabern durch die Regelungen des § 24c KWG verletzt wird, liegt ein zweiter Schwerpunkt der Untersuchung auf der Ermittlung der aktuellen Grundlagen des informationellen Selbstbestimmungsrechts. Im Ergebnis zeigt sich, daß Teile des § 24c KWG wegen verschiedener Defizite verfassungswidrig sind.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Polizei ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Sammlung personenbezogener Informationen angewiesen. Angesichts der Zunahme des international operierenden Verbrechens in den Bereichen des Terrorismus und der organisierten Kriminalität wurden in den letzten Jahren die informationellen Befugnisse der Polizei immer mehr ausgeweitet. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bundes- und landesrechtlichen Regelungen der polizeilichen Datenerhebung und -verarbeitung. Sie zeigt zunächst den verfassungsrechtlichen Rahmen auf, in dem sich die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bewegen. Im Anschluss daran wird die praktische Relevanz der Datenerhebungsmethoden untersucht. Den Schwerpunkt der Arbeit bilden die Darstellung und Bewertung der Rechtsgrundlagen in der Strafprozessordnung und in den Polizeigesetzen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragestellungen im Spannungsfeld von Datenschutz und Informationsfreiheit. Durch den Austausch von Kreditwürdigkeitsdaten von ca. 62 Millionen erfaßten Bundesbürgern will die SCHUFA ihre Vertragspartner vor Verlusten im Geschäftsverkehr schützen. Außerdem sollen Privatpersonen durch gezielte Beratung vor einer Kreditvergabe vor einer übermäßigen Verschuldung bewahrt werden. In ihrem standardisierten und spezialisierten Auskunftssystem speichert die SCHUFA ungefähr 362 Millionen Einzelinformationen, die sie einem stetig wachsenden Vertragspartnerkreis zur Verfügung stellt. Zu den Unternehmen, die Zugriff auf den Datenbestand haben, gehören nicht mehr nur kreditgebende Stellen im engeren Sinne, sondern auch Energieversorgungs-, Telekommunikationsunternehmen sowie Wohnungsvermieter, die sonstige vertragliche Vorleistungen gewähren. Bei einer datenschutzrechtlichen Überprüfung des SCHUFA-Auskunftsverfahrens können Gesetzesfolgen der Rechtsvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes evaluiert und deren mögliche Weiterentwicklung aufgezeigt werden. Dabei sind vor allem Dienstleistungen wie das sog. Scoring-Verfahren von Interesse, mit dem die SCHUFA mittels einer mathematisch-statistischen Methode das durchschnittliche Risiko aller Personen mit gleichartigem Datenprofil in einem Punktwert darstellen will. Der errechnete Scorewert soll es den Vertragspartnern der SCHUFA ermöglichen, über die Kreditwürdigkeit eines prospektiven Kunden besser entscheiden zu können.
Aktualisiert: 2019-12-20
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