Der vorliegende Band 8 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft beruht auf einem von der Stiftung im Jahr 2016 ausgeschriebenen studentischen Aufsatzwettbewerb zum Thema „Die Internetkriminalität boomt – Braucht das Strafgesetzbuch ein Update?“.
Dr. Benjamin Krause, Staatsanwalt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, hat die sechs hier vorgestellten Arbeiten aus den vielfältigen Einsendungen aus ganz Deutschland im Aufsatzwettbewerb ausgewählt; die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft hat sie mit einem Geldpreis ausgezeichnet und freut sich, diese mit dem vorliegenden Band einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Der vorliegende Band 8 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft beruht auf einem von der Stiftung im Jahr 2016 ausgeschriebenen studentischen Aufsatzwettbewerb zum Thema „Die Internetkriminalität boomt – Braucht das Strafgesetzbuch ein Update?“.
Dr. Benjamin Krause, Staatsanwalt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, hat die sechs hier vorgestellten Arbeiten aus den vielfältigen Einsendungen aus ganz Deutschland im Aufsatzwettbewerb ausgewählt; die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft hat sie mit einem Geldpreis ausgezeichnet und freut sich, diese mit dem vorliegenden Band einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Der vorliegende Band 8 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft beruht auf einem von der Stiftung im Jahr 2016 ausgeschriebenen studentischen Aufsatzwettbewerb zum Thema „Die Internetkriminalität boomt – Braucht das Strafgesetzbuch ein Update?“.
Dr. Benjamin Krause, Staatsanwalt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, hat die sechs hier vorgestellten Arbeiten aus den vielfältigen Einsendungen aus ganz Deutschland im Aufsatzwettbewerb ausgewählt; die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft hat sie mit einem Geldpreis ausgezeichnet und freut sich, diese mit dem vorliegenden Band einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Im Februar 2006 erging die erste höchstrichterliche Entscheidung hinsichtlich der Durchführung einer Online-Durchsuchung in der Strafverfolgung. Auf Grundlage des § 102 StPO wurde die Maßnahme zunächst für zulässig erachtet. Noch in demselben Jahr erging ein weiterer Beschluss des Bundesgerichtshofs, wonach die Online-Durchsuchung unzulässig sein, da weder der allgemeine Ermittlungsauftrag an die Staatsanwaltschaft und die Polizei noch Regelungen aus der Strafprozessordnung derartige Durchsuchungen von Computern rechtfertigen können. Im Anschluss daran verabschiedete der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber eine Novellierung des dortigen Verfassungsschutzgesetzes. Der neue § 5 Abs. 2 Nr. 1 VSG NRW gestattete ein „heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen“, ferner den heimlichen „Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel“. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung im Februar 2008 für nichtig. Ein generelles Verbot sprach es nicht aus. Vielmehr machte das Gericht deutlich, dass diese Maßnahme auch auf repressiver Ebene zum Einsatz kommen könne. Welche Anforderungen dafür einzuhalten sind, ließ das Gericht offen. Seit Sommer 2017 haben nunmehr auch die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, die Online-Durchsuchung zu nutzen. Der Gesetzgeber schuf mit § 100b StPO eine Ermächtigungsgrundlage, mit der auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und Daten daraus erhoben werden dürfen. Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Verfassungskonformität dieser Norm. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob und inwiefern sich der Gesetzgeber an den Anforderungen zur präventiven Online-Durchsuchung, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung konkretisiert hatte, orientieren und diese ggf. umsetzen konnte.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Untersuchung widmet sich der Frage am Beispiel moderner Verkehrsinformationstechnologie, ob und inwiefern ein effektiver Daten- und Persönlichkeitsschutz des Einzelnen auf Grundlage des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in einer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt vom Staat verlangt und gewährleistet werden kann. Bei der Frage nach einer staatlichen Schutzpflicht wird vor allem das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme für die Beispiele des vernetzten Fahrzeugs und intelligenter Verkehrssysteme im nationalen und europäischen Kontext herangezogen. Dabei werden die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und europäischer Gerichte umfassend ausgewertet und die neue EU-Datenschutzgrundverordnung untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der vorliegende Band 8 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft beruht auf einem von der Stiftung im Jahr 2016 ausgeschriebenen studentischen Aufsatzwettbewerb zum Thema „Die Internetkriminalität boomt – Braucht das Strafgesetzbuch ein Update?“.
Dr. Benjamin Krause, Staatsanwalt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, hat die sechs hier vorgestellten Arbeiten aus den vielfältigen Einsendungen aus ganz Deutschland im Aufsatzwettbewerb ausgewählt; die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft hat sie mit einem Geldpreis ausgezeichnet und freut sich, diese mit dem vorliegenden Band einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Diskussion um die Durchführung verdeckter Online-Durchsuchungen durch staatliche Stellen ist in den vergangenen Monaten zu einem zentralen Punkt in der politischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion avanciert. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über den Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2008 ist jedoch klar, dass die Durchführung einer solchen Maßnahme nur unter engen Voraussetzungen zulässig sein kann. In der Studie werden die mit der Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Probleme speziell im Strafverfahren beschrieben. Hierzu wird im ersten Teil die Zulässigkeit der verdeckten Online-Durchsuchung zu repressiven Zwecken bei gegenwärtiger Rechtslage untersucht. Wohingegen im zweiten Teil die Voraussetzungen an eine gegebenenfalls neu in die StPO einzufügende Rechtsgrundlage hergeleitet werden. Die hierbei vorgebrachten Argumente sind geradezu typisch für das allgemein bestehende Spannungsverhältnis zwischen technisch Machbarem und rechtlich Zulässigem bei der staatlichen Aufgabe der Strafverfolgung. Die enorme Verbesserung der Systemleistung von IT-Systemen in den letzten Jahrzehnten hat dazu geführt, dass diese in nahezu sämtlichen Lebensbereichen eingesetzt werden. Daher existiert auch bei den Strafverfolgungsbehörden in zunehmendem Maße das Bedürfnis, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auf derartige elektronisch gespeicherte Daten zuzugreifen. Obwohl der Schwerpunkt der Studie eindeutig auf dem Einsatz dieser Maßnahme zur Strafverfolgung liegt, sind die Ergebnisse teilweise auch auf das Gebiet des präventiven polizeilichen Handelns übertragbar, da insbesondere bei den technischen Grundlagen und der Grundrechtsrelevanz der Maßnahme zwischen beiden Bereichen polizeilichen Handelns eine Vielzahl von Parallelen besteht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die scheinbar immerwährende Angst vor einem möglichen "Überwachungsstaat" findet sich auch in der heftigen Diskussion in Politik und Presse um den sog. "Bundestrojaner" wieder. Aber auch in der juristischen Literatur hat der als Online-Durchsuchung bezeichnete verdeckte Zugriff auf Computerdaten bereits für viel Aufregung und Diskussionen gesorgt. Einen wichtigen Punkt markiert hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 zu den Regelungen der Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz NRW. Das Bundesverfassungsgericht hatte hier die Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage zur Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz NRW verneint. Darüber hinaus hat es den grundrechtlichen Schutz auf die Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erstreckt. Trotzdem lässt auch dieses Urteil weiterhin viele Fragen im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung offen. So äußerte sich das Gericht anlässlich der gefahrenvorsorgenden streitigen Normen zu den Möglichkeiten im Strafverfahren nur knapp. Nichtsdestotrotz war die Online-Durchsuchung ursprünglich gerade für das Strafverfahren gefordert worden. Bisher fehlen allerdings entsprechende Regelungen innerhalb der StPO. Diesem Aspekt hat sich die Verfasserin im Rahmen ihrer Bearbeitung angenommen. Um über die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung im Strafverfahren zu entscheiden, überträgt sie die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zum neuen Gewährleistungsbereich (dem sog. Computergrundrecht) auf das Strafverfahren und formuliert hier Grenzen und Reichweite. Daneben finden weitere Entscheidungen wie die zur Vorratsdatenspeicherung Berücksichtigung. Ausgehend von der Frage der Identifikation des zu infiltrierenden Systems über eine Netzwerkverbindung bis hin zu möglichen Infiltrationswegen betrachtet die Verfasserin die technischen Umsetzungsmöglichkeiten der Online-Durchsuchung. Durch die Darstellung verschiedener technischer Zugangs- und Infiltrationswege bewertet sie die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Strafprozessrechts und weist auf notwendige Änderungen hin. Durch diese Darstellung verschiedener praktischer Umsetzungsmöglichkeiten streift die Autorin auch eine ganze Reihe bekannter strafprozessualer Probleme, welche für die Online-Durchsuchung ebenso relevant sind. Neben der Frage, wer was im Netz speichern und verwenden darf und der Problematik der Speicherung und Zurückverfolgung von Datenspuren im Netz sowie der Beschlagnahmefähigkeit von Daten werden unter anderem auch Fragen des Einsatzes verdeckter Ermittler und von V-Personen zur Infiltration eines informationstechnischen Systems angesprochen. Das Buch schließt mit einer zusammenfassenden Darstellung der wesentlichen Ergebnisse.
Aktualisiert: 2019-12-20
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