Fast jedes dritte Kind (31 %) wächst in einer Migrationsfamilie auf - Tendenz steigend. Konflikte lassen sich häufig nur im Zusammenspiel von Familien-, Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht lösen.
Mit seinem übergreifenden Ansatz bietet das FamRZ-Buch nicht nur einen Leitfaden zu der schwer durchdringbaren, von Gesetzgeber (national/international) und Gerichten (v.a. BVerfG/EuGH[MR]) ständig fortentwickelten familienrechtlichen Materie, sondern vermittelt auch die unabdingbaren öffentlich-rechtlichen Kenntnisse. Umgekehrt findet der Praktiker des Ausländerrechts diejenigen familienrechtlichen Komponenten, die für seine Falllösung von Belang sind. Themen sind u.a.
- Abstammung/Adoption mit Auslandsbezug
- Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht (mit ZwangsheiratBekG v. 23.6.2011) einschl. Folgen von
Trennung/Scheidung für den Aufenthalt von Eltern und Kind
- Sorge- und Umgangsrecht
- Internationale Kindesentführung
- Verfahren des internationalen Kindschaftsrechts, insb. Das seit 1.1.2011 geltende KSÜ - Unterhalt des
Kindes mit Berücksichtigung von EU-UnterhaltVO/Haager Unterhaltsstatut (seit 18.6.2011).
Besonders nützlich ist der umfangreiche Anhang mit den wichtigsten (insges. 15!), z.T. nur schwer zugänglichen Gesetzen, Voen und Abkommen!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Fast jedes dritte Kind (31 %) wächst in einer Migrationsfamilie auf - Tendenz steigend. Konflikte lassen sich häufig nur im Zusammenspiel von Familien-, Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht lösen.
Mit seinem übergreifenden Ansatz bietet das FamRZ-Buch nicht nur einen Leitfaden zu der schwer durchdringbaren, von Gesetzgeber (national/international) und Gerichten (v.a. BVerfG/EuGH[MR]) ständig fortentwickelten familienrechtlichen Materie, sondern vermittelt auch die unabdingbaren öffentlich-rechtlichen Kenntnisse. Umgekehrt findet der Praktiker des Ausländerrechts diejenigen familienrechtlichen Komponenten, die für seine Falllösung von Belang sind. Themen sind u.a.
- Abstammung/Adoption mit Auslandsbezug
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Trennung/Scheidung für den Aufenthalt von Eltern und Kind
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Kindes mit Berücksichtigung von EU-UnterhaltVO/Haager Unterhaltsstatut (seit 18.6.2011).
Besonders nützlich ist der umfangreiche Anhang mit den wichtigsten (insges. 15!), z.T. nur schwer zugänglichen Gesetzen, Voen und Abkommen!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Fast jedes dritte Kind (31 %) wächst in einer Migrationsfamilie auf - Tendenz steigend. Konflikte lassen sich häufig nur im Zusammenspiel von Familien-, Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht lösen.
Mit seinem übergreifenden Ansatz bietet das FamRZ-Buch nicht nur einen Leitfaden zu der schwer durchdringbaren, von Gesetzgeber (national/international) und Gerichten (v.a. BVerfG/EuGH[MR]) ständig fortentwickelten familienrechtlichen Materie, sondern vermittelt auch die unabdingbaren öffentlich-rechtlichen Kenntnisse. Umgekehrt findet der Praktiker des Ausländerrechts diejenigen familienrechtlichen Komponenten, die für seine Falllösung von Belang sind. Themen sind u.a.
- Abstammung/Adoption mit Auslandsbezug
- Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht (mit ZwangsheiratBekG v. 23.6.2011) einschl. Folgen von
Trennung/Scheidung für den Aufenthalt von Eltern und Kind
- Sorge- und Umgangsrecht
- Internationale Kindesentführung
- Verfahren des internationalen Kindschaftsrechts, insb. Das seit 1.1.2011 geltende KSÜ - Unterhalt des
Kindes mit Berücksichtigung von EU-UnterhaltVO/Haager Unterhaltsstatut (seit 18.6.2011).
Besonders nützlich ist der umfangreiche Anhang mit den wichtigsten (insges. 15!), z.T. nur schwer zugänglichen Gesetzen, Voen und Abkommen!
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Europäisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bereich der Eheverfahren haben sich zur Verordnung Nr. 1347/2000 (EheVO) keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Maßgebliche Veränderungen sind aber im Hinblick auf die Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgenommen worden. Diese bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Die Untersuchung widmet sich zunächst dem sachlichen Anwendungsbereich der Brüssel-IIa-VO. Im weiteren Verlauf analysiert und erläutert die Verfasserin die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zur internationalen Kindesentführung. Abschließend wird die Brüssel-IIa-VO in das System der bestehenden Regelungen über die internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung eingeordnet, wobei dem Verhältnis zum Haager Kinderschutzübereinkommen besondere Bedeutung beigemessen wird.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Europäisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bereich der Eheverfahren haben sich zur Verordnung Nr. 1347/2000 (EheVO) keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Maßgebliche Veränderungen sind aber im Hinblick auf die Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgenommen worden. Diese bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Die Untersuchung widmet sich zunächst dem sachlichen Anwendungsbereich der Brüssel-IIa-VO. Im weiteren Verlauf analysiert und erläutert die Verfasserin die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zur internationalen Kindesentführung. Abschließend wird die Brüssel-IIa-VO in das System der bestehenden Regelungen über die internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung eingeordnet, wobei dem Verhältnis zum Haager Kinderschutzübereinkommen besondere Bedeutung beigemessen wird.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Europäisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bereich der Eheverfahren haben sich zur Verordnung Nr. 1347/2000 (EheVO) keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Maßgebliche Veränderungen sind aber im Hinblick auf die Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgenommen worden. Diese bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Die Untersuchung widmet sich zunächst dem sachlichen Anwendungsbereich der Brüssel-IIa-VO. Im weiteren Verlauf analysiert und erläutert die Verfasserin die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zur internationalen Kindesentführung. Abschließend wird die Brüssel-IIa-VO in das System der bestehenden Regelungen über die internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung eingeordnet, wobei dem Verhältnis zum Haager Kinderschutzübereinkommen besondere Bedeutung beigemessen wird.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Europäisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bereich der Eheverfahren haben sich zur Verordnung Nr. 1347/2000 (EheVO) keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Maßgebliche Veränderungen sind aber im Hinblick auf die Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgenommen worden. Diese bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Die Untersuchung widmet sich zunächst dem sachlichen Anwendungsbereich der Brüssel-IIa-VO. Im weiteren Verlauf analysiert und erläutert die Verfasserin die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zur internationalen Kindesentführung. Abschließend wird die Brüssel-IIa-VO in das System der bestehenden Regelungen über die internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung eingeordnet, wobei dem Verhältnis zum Haager Kinderschutzübereinkommen besondere Bedeutung beigemessen wird.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Anzahl von gemischt-nationalen Ehen und Partnerschaften steigt stetig. Im Falle des Scheiterns einer solchen Partnerschaft entstehen komplexe Rechtsfragen mit internationalem Bezug, wenn das gemeinsame Kind durch einen Elternteil eigenmächtig in einen anderen Staat verbracht oder dort – beispielsweise nach einem Urlaubsaufenthalt – zurückgehalten wird.
Das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 wurde entwickelt, um Kindern im Falle eines solchen widerrechtlichen Verbringens oder Zurückhaltens eine schnelle Rückführung in ihre gewohnte Umgebung zu ermöglichen und ihnen einen besonderen Schutz zu gewähren. Die Russische Föderation hat im Jahr 2011 ebenfalls ihren Beitritt zum Haager Kindesentführungsübereinkommen erklärt. In der vorliegenden Arbeit werden die Schutzmechanismen des Haager Kindesentführungsübereinkommens und seine Effektivität aus dem Blickwinkel des russischen Rechts grundlegend analysiert und es wird anhand einer Darstellung der Rechtslage vor und nach dem Beitritt die Bedeutung des Übereinkommens für internationale Kindesentführungen hervorgehoben.
Aktualisiert: 2019-10-03
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Zur Ergänzungslieferung
Die 56. Ergänzungslieferung enthält ein umfangreiches Update der Bände 5 und 6, eine grundlegende Aktualisierung des AVAG sowie den noch nicht im Werk enthaltenen Länderbericht Namibia.
Zielgruppe
Für Rechtsreferendare, Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Handelsschiedsgerichte, Industrie- und Handelskammern, Standesämter.
Aktualisiert: 2020-10-22
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Die Europäisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bereich der Eheverfahren haben sich zur Verordnung Nr. 1347/2000 (EheVO) keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Maßgebliche Veränderungen sind aber im Hinblick auf die Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgenommen worden. Diese bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Die Untersuchung widmet sich zunächst dem sachlichen Anwendungsbereich der Brüssel-IIa-VO. Im weiteren Verlauf analysiert und erläutert die Verfasserin die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zur internationalen Kindesentführung. Abschließend wird die Brüssel-IIa-VO in das System der bestehenden Regelungen über die internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung eingeordnet, wobei dem Verhältnis zum Haager Kinderschutzübereinkommen besondere Bedeutung beigemessen wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das internationale Minderjährigenschutzrecht ist in den letzten Jahren immer unübersichtlicher geworden. Das liegt vor allem daran, dass auf diesem Gebiet mittlerweile eine Vielzahl von Rechtsquellen besteht, deren Verhältnis zueinander nicht immer problemlos bestimmt werden kann. Aus deutscher Sicht gelten zur Bestimmung der internationalen Entscheidungszuständigkeit und des anwendbaren Rechts sowie zur Beurteilung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet des internationalen Minderjährigenschutzes bis heute bedeutende multilaterale Staatsverträge wie das Haager Minderjährigenschutzübereinkommen (MSA), das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das Luxemburger Europäische Sorgerechtsübereinkommen (ESÜ) sowie das Haager Adoptionsübereinkommen (AdoptÜ). Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 tritt für die Bundesrepublik Deutschland ferner das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) in Kraft. Neben den staatsvertraglichen Bestimmungen ist seit dem 1. März 2005 die Europäische Zuständigkeits- und Anerkennungsverordnung in Ehe- und Sorgerechtssachen (EheVO II/Brüssel IIa) zu berücksichtigen, die die Rechtslage nicht unbedingt übersichtlicher machte. Hinzu kommt schließlich das onome deutsche Verfahrens- und Kollisionsrecht in Familiensachen, geregelt im EGBGB und im FamFG, auch wenn es infolge der weitgehenden Überlagerung durch europäische und internationale Vorschriften zunehmend seine Bedeutung einbüßt. Der Umgang mit dieser Fülle von Rechtsquellen auf dem Gebiet des internationalen Minderjährigenschutzrechts, auch als "Quellenpluralismus" bezeichnet, ist Alltag vieler Gerichte und Behörden. Dieses Buch zeigt die Konkurrenzverhältnisse der Rechtsquellen zueinander sowie die Lösung von Konkurrenzproblemen auf und leistet für den Rechtsanwender einen Beitrag dazu, das Geflecht aus europäischen, internationalen und onomen deutschen Vorschriften überschaubar und handhabbar zu machen. Berücksichtigung finden dabei grenzüberschreitende Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, internationale Adoptionen sowie internationale Kindesentführungen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Fast jedes dritte Kind (31 %) wächst in einer Migrationsfamilie auf - Tendenz steigend. Konflikte lassen sich häufig nur im Zusammenspiel von Familien-, Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht lösen.
Mit seinem übergreifenden Ansatz bietet das FamRZ-Buch nicht nur einen Leitfaden zu der schwer durchdringbaren, von Gesetzgeber (national/international) und Gerichten (v.a. BVerfG/EuGH[MR]) ständig fortentwickelten familienrechtlichen Materie, sondern vermittelt auch die unabdingbaren öffentlich-rechtlichen Kenntnisse. Umgekehrt findet der Praktiker des Ausländerrechts diejenigen familienrechtlichen Komponenten, die für seine Falllösung von Belang sind. Themen sind u.a.
- Abstammung/Adoption mit Auslandsbezug
- Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht (mit ZwangsheiratBekG v. 23.6.2011) einschl. Folgen von
Trennung/Scheidung für den Aufenthalt von Eltern und Kind
- Sorge- und Umgangsrecht
- Internationale Kindesentführung
- Verfahren des internationalen Kindschaftsrechts, insb. Das seit 1.1.2011 geltende KSÜ - Unterhalt des
Kindes mit Berücksichtigung von EU-UnterhaltVO/Haager Unterhaltsstatut (seit 18.6.2011).
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