Corporate Governance verlangt über die Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Dialog zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat sowie seinen Vorsitzenden. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands seine kommunikativen Maßnahmen legitimieren, steht dem Aufsichtsrat eine durch seine Sachkompetenzen vermittelte Annexkompetenz zur Durchführung der Gespräche zu. Organadäquat ist dabei die Wahrnehmung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, wobei selbstverständlich Grenzen zu beachten sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Corporate Governance verlangt über die Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Dialog zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat sowie seinen Vorsitzenden. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands seine kommunikativen Maßnahmen legitimieren, steht dem Aufsichtsrat eine durch seine Sachkompetenzen vermittelte Annexkompetenz zur Durchführung der Gespräche zu. Organadäquat ist dabei die Wahrnehmung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, wobei selbstverständlich Grenzen zu beachten sind.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Corporate Governance verlangt über die Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Dialog zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat sowie seinen Vorsitzenden. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands seine kommunikativen Maßnahmen legitimieren, steht dem Aufsichtsrat eine durch seine Sachkompetenzen vermittelte Annexkompetenz zur Durchführung der Gespräche zu. Organadäquat ist dabei die Wahrnehmung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, wobei selbstverständlich Grenzen zu beachten sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Schon seit Jahrzehnten ist die Digitalisierung der Hauptversammlung ein Anliegen der Wissenschaft und Praxis. Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurde nunmehr der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen und verabschiedete innerhalb kürzester Zeit ein Notfallgesetz, das die Durchführung rein virtueller Hauptversammlungen zeitweise ermöglichte. Diese Neuerung ging jedoch mit einer deutlichen Beschränkung von Aktionärsrechten einher und war damit zur dauerhaften Implementierung im Aktiengesetz ungeeignet. Angesichts des anhaltenden Reformbedarfs im Hauptversammlungsrecht unterbreitet die Autorin einen Vorschlag, der die Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung unter gleichzeitiger Wahrung sämtlicher Aktionärsrechte ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Schon seit Jahrzehnten ist die Digitalisierung der Hauptversammlung ein Anliegen der Wissenschaft und Praxis. Mit Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurde nunmehr der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen und verabschiedete innerhalb kürzester Zeit ein Notfallgesetz, das die Durchführung rein virtueller Hauptversammlungen zeitweise ermöglichte. Diese Neuerung ging jedoch mit einer deutlichen Beschränkung von Aktionärsrechten einher und war damit zur dauerhaften Implementierung im Aktiengesetz ungeeignet. Angesichts des anhaltenden Reformbedarfs im Hauptversammlungsrecht unterbreitet die Autorin einen Vorschlag, der die Verstetigung der virtuellen Hauptversammlung unter gleichzeitiger Wahrung sämtlicher Aktionärsrechte ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Anders als es die Aufnahme einer Anregung zum Investorendialog durch den Aufsichtsratsvorsitzenden in den DCGK und dessen weite Verbreitung in der Praxis vermuten lassen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Außenkommunikation des Aufsichtsrats nicht abschließend geklärt. Die Verfasserin betrachtet daher im Rahmen einer Analyse des deutschen Aktien- und Kapitalmarktrechts Zulässigkeit und Grenzen der Kapitalmarktkommunikation durch den Aufsichtsrat. Dabei zeigt sie insbesondere auf, dass sich themenspezifische Kommunikationskompetenzen aus dem dualistischen Kompetenzgefüge als Annexkompetenzen ergeben und die Verengung der Kommunikationszuständigkeiten auf den Vorsitzenden dem Wesen des Aufsichtsrats als Kollegialorgan widerspricht.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Internationale Corporate-Governance-Standards üben einen ungebrochenen Konvergenzdruck auf die aktienrechtliche Kompetenzordnung aus. Im Zuge dessen stellt sich die Frage, inwieweit der Aufsichtsrat sich an den Investor Relations einer Aktiengesellschaft beteiligen kann, ohne hierbei zu weit in den Kompetenzbereich des Vorstands vorzudringen. Die Arbeit zeigt ausgehend von den rechtlichen und ökonomischen Grundpfeilern der Informationsverteilung in Aktiengesellschaften, auf welcher dogmatischen Basis ein solches Engagement zulässig ist. Die Entwicklung des Aufsichtsrats hin zu einem Akteur der Unternehmenskommunikation führt auch dazu, dass die Rolle des Aufsichtsrats und das Aufgabenfeld des Aufsichtsratsvorsitzenden in einem neuen Licht betrachtet werden müssen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Anders als es die Aufnahme einer Anregung zum Investorendialog durch den Aufsichtsratsvorsitzenden in den DCGK und dessen weite Verbreitung in der Praxis vermuten lassen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Außenkommunikation des Aufsichtsrats nicht abschließend geklärt. Die Verfasserin betrachtet daher im Rahmen einer Analyse des deutschen Aktien- und Kapitalmarktrechts Zulässigkeit und Grenzen der Kapitalmarktkommunikation durch den Aufsichtsrat. Dabei zeigt sie insbesondere auf, dass sich themenspezifische Kommunikationskompetenzen aus dem dualistischen Kompetenzgefüge als Annexkompetenzen ergeben und die Verengung der Kommunikationszuständigkeiten auf den Vorsitzenden dem Wesen des Aufsichtsrats als Kollegialorgan widerspricht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Internationale Corporate-Governance-Standards üben einen ungebrochenen Konvergenzdruck auf die aktienrechtliche Kompetenzordnung aus. Im Zuge dessen stellt sich die Frage, inwieweit der Aufsichtsrat sich an den Investor Relations einer Aktiengesellschaft beteiligen kann, ohne hierbei zu weit in den Kompetenzbereich des Vorstands vorzudringen. Die Arbeit zeigt ausgehend von den rechtlichen und ökonomischen Grundpfeilern der Informationsverteilung in Aktiengesellschaften, auf welcher dogmatischen Basis ein solches Engagement zulässig ist. Die Entwicklung des Aufsichtsrats hin zu einem Akteur der Unternehmenskommunikation führt auch dazu, dass die Rolle des Aufsichtsrats und das Aufgabenfeld des Aufsichtsratsvorsitzenden in einem neuen Licht betrachtet werden müssen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Aktualisiert: 2021-12-21
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Private Equity-Investoren möchten die Entwicklung ihrer Portfolio-Unternehmen aktiv mitgestalten. Für die laufende Überwachung und beratende Einflussnahme benötigen sie umfassende Informationsmöglichkeiten. Die grundlegenden Informationsrechte der Aktionäre einer Aktiengesellschaft reichen hierfür nicht aus. Der Verfasser überprüft im Rahmen dieser Arbeit die Zulässigkeit eines überobligatorischen Informationsaustauschs des Investors mit den Organen der Portfolio-Aktiengesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund aktien- und insiderrechtlicher Restriktionen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung geeigneter Maßnahmen zur Optimierung des Informationsflusses, etwa konzernrechtliche Gestaltungsmittel oder Strukturmaßnahmen nach dem Beteiligungserwerb
Aktualisiert: 2023-04-08
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Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde im März 2020 umfassend reformiert und neu strukturiert. Mit dieser Reform soll mehr Transparenz geschaffen und das Vertrauen in die Corporate Governance deutscher börsennotierter Gesellschaften gesteigert werden. Der neue Kodex enthält neben Empfehlungen und Anregungen nunmehr auch Grundsätze – die nicht nur Erleichterungen schaffen, sondern auch konkreten Handlungsbedarf hervorrufen.
Anlässlich der Neufassung des DCGK legt das Werk eine Sammlung von Beiträgen zu Fragen der Corporate Governance in Deutschland vor. Namhafte Experten beleuchten den neuen Kodex aus verschiedenen Blickwinkeln und liefern Ihnen so ein differenziertes Meinungsbild. So kommt ein Mitglied der Regierungskommission zu Wort, außerdem berichten Vertreter von Investoren, Stimmrechtsberatern, Verbänden und Institutionen sowie der Wissenschaft aus der Praxis. Und last but not least geben Rechtsanwälte ihre Einschätzung und Einordnung aus beratender Sicht ab.
Aus dem Inhalt:
• Die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Interview mit Prof. Dr. Dr. Wulf von Schimmelmann, Mitglied der Regierungskommission DCGK
• Kodex gut, Governance gut?
Hendrik Schmidt, DWS Investment GmbH
• Die Dekade der Stakeholder
Dr. Cordula Heldt, Deutsches Aktieninstitut e.V.
• Der Aufsichtsrat als strategisches Beratungsgremium
Prof. Dr. Michael Wolff, Universität Göttingen
• Transparenz in der Vorstandsvergütung
Regine Siepmann, hkp group
Ihre Vorteile:
• Übersicht über die Entwicklung und aktuellen Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
• Einordnung der Änderungen aus verschiedenen Perspektiven
• Differenziertes Meinungsbild namhafter Experten
• Fundierte Diskussionsbeiträge aus der Praxis
• Hilfestellung zur Fokussierung der Aufsichtsratsarbeit
Das Werk richtet sich an Vorstände und Mitglieder von Aufsichtsgremien börsennotierter oder kapitalmarktorientierter Unternehmen, Top-Managementorgane von Unternehmen, Wirtschafts- und Abschlussprüfer sowie Unternehmensberater.
Aktualisiert: 2021-01-09
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Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde im März 2020 umfassend reformiert und neu strukturiert. Mit dieser Reform soll mehr Transparenz geschaffen und das Vertrauen in die Corporate Governance deutscher börsennotierter Gesellschaften gesteigert werden. Der neue Kodex enthält neben Empfehlungen und Anregungen nunmehr auch Grundsätze – die nicht nur Erleichterungen schaffen, sondern auch konkreten Handlungsbedarf hervorrufen.
Anlässlich der Neufassung des DCGK legt das Werk eine Sammlung von Beiträgen zu Fragen der Corporate Governance in Deutschland vor. Namhafte Experten beleuchten den neuen Kodex aus verschiedenen Blickwinkeln und liefern Ihnen so ein differenziertes Meinungsbild. So kommt ein Mitglied der Regierungskommission zu Wort, außerdem berichten Vertreter von Investoren, Stimmrechtsberatern, Verbänden und Institutionen sowie der Wissenschaft aus der Praxis. Und last but not least geben Rechtsanwälte ihre Einschätzung und Einordnung aus beratender Sicht ab.
Aus dem Inhalt:
• Die Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Interview mit Prof. Dr. Dr. Wulf von Schimmelmann, Mitglied der Regierungskommission DCGK
• Kodex gut, Governance gut?
Hendrik Schmidt, DWS Investment GmbH
• Die Dekade der Stakeholder
Dr. Cordula Heldt, Deutsches Aktieninstitut e.V.
• Der Aufsichtsrat als strategisches Beratungsgremium
Prof. Dr. Michael Wolff, Universität Göttingen
• Transparenz in der Vorstandsvergütung
Regine Siepmann, hkp group
Ihre Vorteile:
• Übersicht über die Entwicklung und aktuellen Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
• Einordnung der Änderungen aus verschiedenen Perspektiven
• Differenziertes Meinungsbild namhafter Experten
• Fundierte Diskussionsbeiträge aus der Praxis
• Hilfestellung zur Fokussierung der Aufsichtsratsarbeit
Das Werk richtet sich an Vorstände und Mitglieder von Aufsichtsgremien börsennotierter oder kapitalmarktorientierter Unternehmen, Top-Managementorgane von Unternehmen, Wirtschafts- und Abschlussprüfer sowie Unternehmensberater.
Aktualisiert: 2021-01-09
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Corporate Governance verlangt über die Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren hinaus auch einen vertraulichen Dialog zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat sowie seinen Vorsitzenden. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands seine kommunikativen Maßnahmen legitimieren, steht dem Aufsichtsrat eine durch seine Sachkompetenzen vermittelte Annexkompetenz zur Durchführung der Gespräche zu. Organadäquat ist dabei die Wahrnehmung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, wobei selbstverständlich Grenzen zu beachten sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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