Das vorliegende Werk ist die erste umfassende systematische Untersuchung der Spruchpraxis des UN-Menschenrechtsausschusses, des wichtigsten Menschenrechtsinstruments unter dem Dach der UNO, zur universellen Geltung der Paktrechte. So werden u.a. Verlautbarungen des Ausschusses nach dem Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR) zur Abtimmung der Konkretisierung der Paktgarantien mit den Interpretationen der großen regionalen Menschenrechtsinstrumente (EMRK und AMRK) analysiert. Zudem erörtert der Autor, inwieweit der Ausschuß über den Pakt hinaus durch seine Arbeit einen Beitrag zum universellen Schutz der Menschenrechte geleistet hat. Sowohl Völkerrechtlern als auch Menschenrechtsaktivisten gibt das Werk einen fundierten Einblick in verschiedene aktuelle Fragen des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Das Refoulementverbot schützt Flüchtlinge vor Zurückweisung in Länder, in denen ihnen Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Unter welchen Voraussetzungen kann das gefährliche oder kriminelle Verhalten einer Person eine Ausnahme von diesem Schutz rechtfertigen? Die gesteigerte Wahrnehmung von Schutzsuchenden als potenzielle Täter terroristischer Verbrechen findet Ausdruck in der Völkerrechtsentwicklung seit dem 11. September 2001. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Schutz vor Refoulement nicht allein aus der Flüchtlingskonvention, sondern zugleich und komplementär aus dem allgemeinen Menschenrechtsschutz folgt. °°Philipp Wennholz thematisiert in seiner Arbeit das Spannungsfeld zwischen Individualrechten und kollektiven Sicherheitsinteressen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Refoulementverbot schützt Flüchtlinge vor Zurückweisung in Länder, in denen ihnen Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Unter welchen Voraussetzungen kann das gefährliche oder kriminelle Verhalten einer Person eine Ausnahme von diesem Schutz rechtfertigen? Die gesteigerte Wahrnehmung von Schutzsuchenden als potenzielle Täter terroristischer Verbrechen findet Ausdruck in der Völkerrechtsentwicklung seit dem 11. September 2001. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Schutz vor Refoulement nicht allein aus der Flüchtlingskonvention, sondern zugleich und komplementär aus dem allgemeinen Menschenrechtsschutz folgt. °°Philipp Wennholz thematisiert in seiner Arbeit das Spannungsfeld zwischen Individualrechten und kollektiven Sicherheitsinteressen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Refoulementverbot schützt Flüchtlinge vor Zurückweisung in Länder, in denen ihnen Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Unter welchen Voraussetzungen kann das gefährliche oder kriminelle Verhalten einer Person eine Ausnahme von diesem Schutz rechtfertigen? Die gesteigerte Wahrnehmung von Schutzsuchenden als potenzielle Täter terroristischer Verbrechen findet Ausdruck in der Völkerrechtsentwicklung seit dem 11. September 2001. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Schutz vor Refoulement nicht allein aus der Flüchtlingskonvention, sondern zugleich und komplementär aus dem allgemeinen Menschenrechtsschutz folgt. °°Philipp Wennholz thematisiert in seiner Arbeit das Spannungsfeld zwischen Individualrechten und kollektiven Sicherheitsinteressen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit die Vertragsparteien der EMRK und des IPBPR bei der Vornahme von Kriegshandlungen in einem internationalen bewaffneten Konflikt an ihre Verpflichtungen aus diesen Abkommen gebunden sind. Nach einem Überblick über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Menschenrechtsabkommen und des Kriegsvölkerrechts werden als Vorfragen die Fortgeltung der Menschenrechtsabkommen während eines bewaffneten Konflikts und die Reichweite ihres (extraterritorialen) Geltungsbereichs behandelt. Den Hauptteil der Arbeit bildet die Untersuchung des Verhältnisses zwischen den Menschenrechtsabkommen und dem Kriegsvölkerrecht. Ausgangspunkt ist hier die allseits vertretene These, es handele sich beim Kriegsvölkerrecht um das im bewaffneten Konflikt anzuwendende lex specialis, deren Stichhaltigkeit überprüft wird. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es sich beim Kriegsvölkerrecht jedenfalls nicht um ein geschlossenes Regelungssystem handelt, das die Anwendung der Menschenrechtsabkommen insgesamt sperrt. Aber auch für die Verdrängung einzelner menschenrechtsvertraglicher Normen durch speziellere kriegsvölkerrechtlichen Normen besteht nach Auffassung des Autors mangels relevanter Normenkonflikte nur wenig Raum. Die lex specialis-These kann daher in der Regel nur dahingehend verstanden werden, dass die Menschenrechte im Lichte des Kriegsvölkerrechts auszulegen sind. Soweit eine „Harmonisierung“ des menschenrechtsvertraglichen und des kriegsvölkerrechtlichen Pflichtenumfangs im Wege der Auslegung nicht möglich ist, plädiert der Autor für einen Rückgriff auf die in den Menschenrechtsabkommen enthaltenen Derogationsklauseln.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit die Vertragsparteien der EMRK und des IPBPR bei der Vornahme von Kriegshandlungen in einem internationalen bewaffneten Konflikt an ihre Verpflichtungen aus diesen Abkommen gebunden sind. Nach einem Überblick über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Menschenrechtsabkommen und des Kriegsvölkerrechts werden als Vorfragen die Fortgeltung der Menschenrechtsabkommen während eines bewaffneten Konflikts und die Reichweite ihres (extraterritorialen) Geltungsbereichs behandelt. Den Hauptteil der Arbeit bildet die Untersuchung des Verhältnisses zwischen den Menschenrechtsabkommen und dem Kriegsvölkerrecht. Ausgangspunkt ist hier die allseits vertretene These, es handele sich beim Kriegsvölkerrecht um das im bewaffneten Konflikt anzuwendende lex specialis, deren Stichhaltigkeit überprüft wird. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es sich beim Kriegsvölkerrecht jedenfalls nicht um ein geschlossenes Regelungssystem handelt, das die Anwendung der Menschenrechtsabkommen insgesamt sperrt. Aber auch für die Verdrängung einzelner menschenrechtsvertraglicher Normen durch speziellere kriegsvölkerrechtlichen Normen besteht nach Auffassung des Autors mangels relevanter Normenkonflikte nur wenig Raum. Die lex specialis-These kann daher in der Regel nur dahingehend verstanden werden, dass die Menschenrechte im Lichte des Kriegsvölkerrechts auszulegen sind. Soweit eine „Harmonisierung“ des menschenrechtsvertraglichen und des kriegsvölkerrechtlichen Pflichtenumfangs im Wege der Auslegung nicht möglich ist, plädiert der Autor für einen Rückgriff auf die in den Menschenrechtsabkommen enthaltenen Derogationsklauseln.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Das Refoulementverbot schützt Flüchtlinge vor Zurückweisung in Länder, in denen ihnen Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Unter welchen Voraussetzungen kann das gefährliche oder kriminelle Verhalten einer Person eine Ausnahme von diesem Schutz rechtfertigen? Die gesteigerte Wahrnehmung von Schutzsuchenden als potenzielle Täter terroristischer Verbrechen findet Ausdruck in der Völkerrechtsentwicklung seit dem 11. September 2001. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Schutz vor Refoulement nicht allein aus der Flüchtlingskonvention, sondern zugleich und komplementär aus dem allgemeinen Menschenrechtsschutz folgt. °°Philipp Wennholz thematisiert in seiner Arbeit das Spannungsfeld zwischen Individualrechten und kollektiven Sicherheitsinteressen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Über die Frage, ob und in welchen Grenzen ausländische politische Akteure die Öffentlichkeit anderer Staaten für politische Zwecke nutzen dürfen, ist anlässlich von Wahlkampfauftritten türkischer Regierungsmitglieder 2017 eine mediale Debatte entbrannt, die juristischen Erörterungsbedarf gezeigt hat.
Die Autorin betrachtet die Problematik auf völker-, staatsorganisations- und grundrechtlicher Ebene. Dabei differenziert sie zwischen in Wahrnehmung ihrer Amtsautorität auftretenden AmtsträgerInnen sowie Politikern und Vereinigungen ohne hoheitliche Funktion und geht auf die Ausübung von politischen Rechten insbesondere im Kontext von Einreise, Aufenthalt, Staatsbesuchen, Wahlen sowie Versammlungs- und Meinungsfreiheit von Betroffenen ein.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Über die Frage, ob und in welchen Grenzen ausländische politische Akteure die Öffentlichkeit anderer Staaten für politische Zwecke nutzen dürfen, ist anlässlich von Wahlkampfauftritten türkischer Regierungsmitglieder 2017 eine mediale Debatte entbrannt, die juristischen Erörterungsbedarf gezeigt hat.
Die Autorin betrachtet die Problematik auf völker-, staatsorganisations- und grundrechtlicher Ebene. Dabei differenziert sie zwischen in Wahrnehmung ihrer Amtsautorität auftretenden AmtsträgerInnen sowie Politikern und Vereinigungen ohne hoheitliche Funktion und geht auf die Ausübung von politischen Rechten insbesondere im Kontext von Einreise, Aufenthalt, Staatsbesuchen, Wahlen sowie Versammlungs- und Meinungsfreiheit von Betroffenen ein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das vorliegende Werk ist die erste umfassende systematische Untersuchung der Spruchpraxis des UN-Menschenrechtsausschusses, des wichtigsten Menschenrechtsinstruments unter dem Dach der UNO, zur universellen Geltung der Paktrechte. So werden u.a. Verlautbarungen des Ausschusses nach dem Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR) zur Abtimmung der Konkretisierung der Paktgarantien mit den Interpretationen der großen regionalen Menschenrechtsinstrumente (EMRK und AMRK) analysiert. Zudem erörtert der Autor, inwieweit der Ausschuß über den Pakt hinaus durch seine Arbeit einen Beitrag zum universellen Schutz der Menschenrechte geleistet hat. Sowohl Völkerrechtlern als auch Menschenrechtsaktivisten gibt das Werk einen fundierten Einblick in verschiedene aktuelle Fragen des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Es geht um eine vertiefte Analyse von Mauerschützen-Urteilen des BGH, BVerfG und des EGMR, d.h. von Fällen, in denen DDR-Grenzsoldaten auf Menschen schossen, die versuchten die Grenze zur BRD zu überqueren. Der Analyse geht die Entstehung und Geltung des DDR-Grenzregimes voran, die bisher im Schrifttum nicht als Ganzes dargestellt worden sind. Solch Zurückgehen in die Geschichte ist unbedingt notwendig, um den Sachverhalt vollständig zu ermitteln, der sich in den fraglichen Fällen sehr unterscheidet und damit nicht notwendig zum gleichen Ergebnis führen kann. Vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Kontextes beinhaltet die Analyse eine Untersuchung sowohl des damals geltenden nationalen und internationalen Rechts als auch des gegenwärtigen Völkergewohnheitsrechts wie etwa des Römer Statuts. Zusätzlich erfordert die Analyse eine weitere Untersuchung der „Radbruch’schen Formel“, des sog. „Basismaßstabs“, den der BGH prominent auf diese Fälle anwendet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Refoulementverbot schützt Flüchtlinge vor Zurückweisung in Länder, in denen ihnen Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Unter welchen Voraussetzungen kann das gefährliche oder kriminelle Verhalten einer Person eine Ausnahme von diesem Schutz rechtfertigen? Die gesteigerte Wahrnehmung von Schutzsuchenden als potenzielle Täter terroristischer Verbrechen findet Ausdruck in der Völkerrechtsentwicklung seit dem 11. September 2001. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Schutz vor Refoulement nicht allein aus der Flüchtlingskonvention, sondern zugleich und komplementär aus dem allgemeinen Menschenrechtsschutz folgt. °°Philipp Wennholz thematisiert in seiner Arbeit das Spannungsfeld zwischen Individualrechten und kollektiven Sicherheitsinteressen.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit die Vertragsparteien der EMRK und des IPBPR bei der Vornahme von Kriegshandlungen in einem internationalen bewaffneten Konflikt an ihre Verpflichtungen aus diesen Abkommen gebunden sind. Nach einem Überblick über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Menschenrechtsabkommen und des Kriegsvölkerrechts werden als Vorfragen die Fortgeltung der Menschenrechtsabkommen während eines bewaffneten Konflikts und die Reichweite ihres (extraterritorialen) Geltungsbereichs behandelt. Den Hauptteil der Arbeit bildet die Untersuchung des Verhältnisses zwischen den Menschenrechtsabkommen und dem Kriegsvölkerrecht. Ausgangspunkt ist hier die allseits vertretene These, es handele sich beim Kriegsvölkerrecht um das im bewaffneten Konflikt anzuwendende lex specialis, deren Stichhaltigkeit überprüft wird. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es sich beim Kriegsvölkerrecht jedenfalls nicht um ein geschlossenes Regelungssystem handelt, das die Anwendung der Menschenrechtsabkommen insgesamt sperrt. Aber auch für die Verdrängung einzelner menschenrechtsvertraglicher Normen durch speziellere kriegsvölkerrechtlichen Normen besteht nach Auffassung des Autors mangels relevanter Normenkonflikte nur wenig Raum. Die lex specialis-These kann daher in der Regel nur dahingehend verstanden werden, dass die Menschenrechte im Lichte des Kriegsvölkerrechts auszulegen sind. Soweit eine „Harmonisierung“ des menschenrechtsvertraglichen und des kriegsvölkerrechtlichen Pflichtenumfangs im Wege der Auslegung nicht möglich ist, plädiert der Autor für einen Rückgriff auf die in den Menschenrechtsabkommen enthaltenen Derogationsklauseln.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Es geht um eine vertiefte Analyse von Mauerschützen-Urteilen des BGH, BVerfG und des EGMR, d.h. von Fällen, in denen DDR-Grenzsoldaten auf Menschen schossen, die versuchten die Grenze zur BRD zu überqueren. Der Analyse geht die Entstehung und Geltung des DDR-Grenzregimes voran, die bisher im Schrifttum nicht als Ganzes dargestellt worden sind. Solch Zurückgehen in die Geschichte ist unbedingt notwendig, um den Sachverhalt vollständig zu ermitteln, der sich in den fraglichen Fällen sehr unterscheidet und damit nicht notwendig zum gleichen Ergebnis führen kann. Vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Kontextes beinhaltet die Analyse eine Untersuchung sowohl des damals geltenden nationalen und internationalen Rechts als auch des gegenwärtigen Völkergewohnheitsrechts wie etwa des Römer Statuts. Zusätzlich erfordert die Analyse eine weitere Untersuchung der „Radbruch’schen Formel“, des sog. „Basismaßstabs“, den der BGH prominent auf diese Fälle anwendet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und inwieweit die Vertragsparteien der EMRK und des IPBPR bei der Vornahme von Kriegshandlungen in einem internationalen bewaffneten Konflikt an ihre Verpflichtungen aus diesen Abkommen gebunden sind. Nach einem Überblick über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Menschenrechtsabkommen und des Kriegsvölkerrechts werden als Vorfragen die Fortgeltung der Menschenrechtsabkommen während eines bewaffneten Konflikts und die Reichweite ihres (extraterritorialen) Geltungsbereichs behandelt. Den Hauptteil der Arbeit bildet die Untersuchung des Verhältnisses zwischen den Menschenrechtsabkommen und dem Kriegsvölkerrecht. Ausgangspunkt ist hier die allseits vertretene These, es handele sich beim Kriegsvölkerrecht um das im bewaffneten Konflikt anzuwendende lex specialis, deren Stichhaltigkeit überprüft wird. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es sich beim Kriegsvölkerrecht jedenfalls nicht um ein geschlossenes Regelungssystem handelt, das die Anwendung der Menschenrechtsabkommen insgesamt sperrt. Aber auch für die Verdrängung einzelner menschenrechtsvertraglicher Normen durch speziellere kriegsvölkerrechtlichen Normen besteht nach Auffassung des Autors mangels relevanter Normenkonflikte nur wenig Raum. Die lex specialis-These kann daher in der Regel nur dahingehend verstanden werden, dass die Menschenrechte im Lichte des Kriegsvölkerrechts auszulegen sind. Soweit eine „Harmonisierung“ des menschenrechtsvertraglichen und des kriegsvölkerrechtlichen Pflichtenumfangs im Wege der Auslegung nicht möglich ist, plädiert der Autor für einen Rückgriff auf die in den Menschenrechtsabkommen enthaltenen Derogationsklauseln.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Das Refoulementverbot schützt Flüchtlinge vor Zurückweisung in Länder, in denen ihnen Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Unter welchen Voraussetzungen kann das gefährliche oder kriminelle Verhalten einer Person eine Ausnahme von diesem Schutz rechtfertigen? Die gesteigerte Wahrnehmung von Schutzsuchenden als potenzielle Täter terroristischer Verbrechen findet Ausdruck in der Völkerrechtsentwicklung seit dem 11. September 2001. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Schutz vor Refoulement nicht allein aus der Flüchtlingskonvention, sondern zugleich und komplementär aus dem allgemeinen Menschenrechtsschutz folgt.
Philipp Wennholz thematisiert in seiner Arbeit das Spannungsfeld zwischen Individualrechten und kollektiven Sicherheitsinteressen.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Indigene Gemeinschaften haben sich in den letzten Jahrzehnten einen besonderen Status auf internationaler Ebene erkämpft, da sie trotz ihrer enormen Heterogenität gemeinsame Kernpositionen zur Anerkennung ihrer Rechte formuliert haben. Zudem setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass das traditionelle Wissen der Gemeinschaften um seiner selbst Willen als Teil der kulturellen Vielfalt der Menschheit schützenswert ist.
Das Buch vermittelt einen umfassenden Überblick über die existierenden völkerrechtlichen Dokumente zum Schutz und Erhalt traditionellen Wissens. Besonderes Augenmerk liegt auf den zur Verfügung stehenden völkerrechtlichen Durchsetzungsmechanismen wie auch auf den eigenen Forderungen indigener Gemeinschaften zu Umfang und Ausgestaltung ihrer Rechte. Dabei werden die immer noch bestehenden Grenzen bei der Durchsetzung indigener Rechte für den Erhalt traditionellen Wissens deutlich.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Das vorliegende Werk ist die erste umfassende systematische Untersuchung der Spruchpraxis des UN-Menschenrechtsausschusses, des wichtigsten Menschenrechtsinstruments unter dem Dach der UNO, zur universellen Geltung der Paktrechte. So werden u.a. Verlautbarungen des Ausschusses nach dem Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR) zur Abtimmung der Konkretisierung der Paktgarantien mit den Interpretationen der großen regionalen Menschenrechtsinstrumente (EMRK und AMRK) analysiert. Zudem erörtert der Autor, inwieweit der Ausschuß über den Pakt hinaus durch seine Arbeit einen Beitrag zum universellen Schutz der Menschenrechte geleistet hat. Sowohl Völkerrechtlern als auch Menschenrechtsaktivisten gibt das Werk einen fundierten Einblick in verschiedene aktuelle Fragen des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Aktualisiert: 2023-04-04
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