In vielen islamischen Staaten nimmt das islamische Recht eine besondere Rolle im Staatsrecht ein und fungiert fast immer als Staatsreligion. Gleichzeitig unterliegen diese Staaten jedoch dem Völkerrecht und verfügen nicht selten über eine säkulare Staatsform.
Holger Scheel stellt in der vorliegenden Publikation dar, wie diese Rechtskreise aufeinander einwirken und inwiefern es möglich ist, islamisches Recht und Völkerrecht in Einklang zu bringen. Ägypten übt - als mit Abstand größter arabischer Staat - einen erheblichen Einfluss auf andere islamische Staaten aus. Am Beispiel Ägyptens untersucht der Autor daher die gleichzeitige Anwendung von Völkerrecht und islamischem Recht.
Die Religionsfreiheit ist im Völkerrecht Bestandteil zahlreicher universeller und regionaler Verträge. Eine umfangreiche Staatenpraxis lässt auf eine feste gewohnheitsrechtliche Verankerung schließen. Das islamische Recht entstand hingegen vor mehr als 1000 Jahren und gilt infolgedessen in den Augen vieler als rückständig. Das ägyptische Recht ist ein modernes Rechtssystem: Es wird von einer anspruchsvollen Rechtsprechung gestaltet, sein integraler Bestandteil ist aber auch das islamische Recht.
Anhand einer Reihe von dargestellten Entscheidungen ägyptischer Gerichte wird das Zusammenspiel von weltlichem und religiösem Recht deutlich. Es zeigt sich aber auch, wie schwer es ist, islamisches Recht und Völkerrecht in Einklang zu bringen. Angesichts der Vielseitigkeit des islamischen Rechts ist es nach Auffassung des Autors aber durchaus möglich, zu einer Vereinbarkeit dieser beiden Rechtskreise zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die vorliegende Arbeit ist die erste umfassende Untersuchung in deutscher Sprache, die sich der sunnitisch-islamischen juristischen Methodik und Rechtsquellenlehre in systematischer Absicht zuwendet. Der Verfasserin geht es darum, normative Systemzusammenhänge und Charakteristika islamischer Rechtsquellenlehren herauszuarbeiten, so wie sie sich für arabischsprachige muslimische Autoren und Adressaten heutzutage üblicherweise darstellen, auch wenn diese de facto unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören. Zwar darf islamisches Recht nicht mit dem Recht islamischer Staaten verwechselt werden, doch ist die Scharia in islamischen Ländern und vielen arabischen Staaten Ausgangspunkt, Grundlage und Maßstab der Beurteilung. Als solche beansprucht sie auch zukünftige Geltung.
Die Autorin rekonstruiert die Entwicklung des islamischen Rechts von den Anfängen bis zur Gegenwart. Sie folgt dabei den Eigendeutungen und den (Selbst-) Periodisierungen des tradierten wie des zeitgenössischen Rechtsdenkens aus der Binnenperspektive des islamischen Rechtssystems. Der begriffliche Rahmen und das von ihr entwickelte Verfahren gestatten ihr einen hinreichend weiten wie detaillierten Blick auf das Gesamtgefüge approbierter Rechtsquellen. Im Zentrum stehen dabei vor allem diejenigen Rechtsquellenlehren, die einem tradierten Verständnis folgen. Diese Orientierung am Mainstream zeitgenössischen islamischen Rechtsdenkens schließt jedoch gewisse Neuerungen nicht aus. Insgesamt zeigt die vorgestellte Literatur einen hohen Grad an Reflektiertheit und Flexibilität.
Zu den Zielen dieser Untersuchung gehört es auch, dem unter westlichen Betrachtern verbreiteten Zerrbild einer vermeintlich apodiktischen, wenig differenzierungsfähigen Scharia und ihrer Jurisprudenz zu begegnen, das nun wirklich nicht der Wahrheit entspricht. So kann sie u. a. zu dem Ergebnis gelangen, daß es im Bereich der juristischen Methodik, formal gesehen, mehr Gemeinsamkeiten mit der westlichen Jurisprudenz gibt, als gemeinhin angenommen wird. Dies gilt auch eingedenk der Tatsache, daß zwischen islamischem und westlichem Recht, rechtsinhaltlich betrachtet, vielfach radikale Unterschiede bestehen, die man in Rechnung zu stellen hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Reihe Islamkundliche Untersuchungen wurde 1969 im Klaus Schwarz Verlag begründet und hat sich zu einem der wichtigsten Publikationsorgane der Islamwissenschaft in Deutschland entwickelt. Die über 350 Bände widmen sich der Geschichte, Kultur und den Gesellschaften Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Zentral-, Süd- und Südost-Asiens.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Reihe Islamkundliche Untersuchungen wurde 1969 im Klaus Schwarz Verlag begründet und hat sich zu einem der wichtigsten Publikationsorgane der Islamwissenschaft in Deutschland entwickelt. Die über 350 Bände widmen sich der Geschichte, Kultur und den Gesellschaften Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Zentral-, Süd- und Südost-Asiens.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die vorliegende Arbeit ist die erste umfassende Untersuchung in deutscher Sprache, die sich der sunnitisch-islamischen juristischen Methodik und Rechtsquellenlehre in systematischer Absicht zuwendet. Der Verfasserin geht es darum, normative Systemzusammenhänge und Charakteristika islamischer Rechtsquellenlehren herauszuarbeiten, so wie sie sich für arabischsprachige muslimische Autoren und Adressaten heutzutage üblicherweise darstellen, auch wenn diese de facto unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören. Zwar darf islamisches Recht nicht mit dem Recht islamischer Staaten verwechselt werden, doch ist die Scharia in islamischen Ländern und vielen arabischen Staaten Ausgangspunkt, Grundlage und Maßstab der Beurteilung. Als solche beansprucht sie auch zukünftige Geltung.
Die Autorin rekonstruiert die Entwicklung des islamischen Rechts von den Anfängen bis zur Gegenwart. Sie folgt dabei den Eigendeutungen und den (Selbst-) Periodisierungen des tradierten wie des zeitgenössischen Rechtsdenkens aus der Binnenperspektive des islamischen Rechtssystems. Der begriffliche Rahmen und das von ihr entwickelte Verfahren gestatten ihr einen hinreichend weiten wie detaillierten Blick auf das Gesamtgefüge approbierter Rechtsquellen. Im Zentrum stehen dabei vor allem diejenigen Rechtsquellenlehren, die einem tradierten Verständnis folgen. Diese Orientierung am Mainstream zeitgenössischen islamischen Rechtsdenkens schließt jedoch gewisse Neuerungen nicht aus. Insgesamt zeigt die vorgestellte Literatur einen hohen Grad an Reflektiertheit und Flexibilität.
Zu den Zielen dieser Untersuchung gehört es auch, dem unter westlichen Betrachtern verbreiteten Zerrbild einer vermeintlich apodiktischen, wenig differenzierungsfähigen Scharia und ihrer Jurisprudenz zu begegnen, das nun wirklich nicht der Wahrheit entspricht. So kann sie u. a. zu dem Ergebnis gelangen, daß es im Bereich der juristischen Methodik, formal gesehen, mehr Gemeinsamkeiten mit der westlichen Jurisprudenz gibt, als gemeinhin angenommen wird. Dies gilt auch eingedenk der Tatsache, daß zwischen islamischem und westlichem Recht, rechtsinhaltlich betrachtet, vielfach radikale Unterschiede bestehen, die man in Rechnung zu stellen hat.
Aktualisiert: 2023-05-20
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In vielen islamischen Staaten nimmt das islamische Recht eine besondere Rolle im Staatsrecht ein und fungiert fast immer als Staatsreligion. Gleichzeitig unterliegen diese Staaten jedoch dem Völkerrecht und verfügen nicht selten über eine säkulare Staatsform.
Holger Scheel stellt in der vorliegenden Publikation dar, wie diese Rechtskreise aufeinander einwirken und inwiefern es möglich ist, islamisches Recht und Völkerrecht in Einklang zu bringen. Ägypten übt - als mit Abstand größter arabischer Staat - einen erheblichen Einfluss auf andere islamische Staaten aus. Am Beispiel Ägyptens untersucht der Autor daher die gleichzeitige Anwendung von Völkerrecht und islamischem Recht.
Die Religionsfreiheit ist im Völkerrecht Bestandteil zahlreicher universeller und regionaler Verträge. Eine umfangreiche Staatenpraxis lässt auf eine feste gewohnheitsrechtliche Verankerung schließen. Das islamische Recht entstand hingegen vor mehr als 1000 Jahren und gilt infolgedessen in den Augen vieler als rückständig. Das ägyptische Recht ist ein modernes Rechtssystem: Es wird von einer anspruchsvollen Rechtsprechung gestaltet, sein integraler Bestandteil ist aber auch das islamische Recht.
Anhand einer Reihe von dargestellten Entscheidungen ägyptischer Gerichte wird das Zusammenspiel von weltlichem und religiösem Recht deutlich. Es zeigt sich aber auch, wie schwer es ist, islamisches Recht und Völkerrecht in Einklang zu bringen. Angesichts der Vielseitigkeit des islamischen Rechts ist es nach Auffassung des Autors aber durchaus möglich, zu einer Vereinbarkeit dieser beiden Rechtskreise zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die vorliegende Arbeit ist die erste umfassende Untersuchung in deutscher Sprache, die sich der sunnitisch-islamischen juristischen Methodik und Rechtsquellenlehre in systematischer Absicht zuwendet. Der Verfasserin geht es darum, normative Systemzusammenhänge und Charakteristika islamischer Rechtsquellenlehren herauszuarbeiten, so wie sie sich für arabischsprachige muslimische Autoren und Adressaten heutzutage üblicherweise darstellen, auch wenn diese de facto unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören. Zwar darf islamisches Recht nicht mit dem Recht islamischer Staaten verwechselt werden, doch ist die Scharia in islamischen Ländern und vielen arabischen Staaten Ausgangspunkt, Grundlage und Maßstab der Beurteilung. Als solche beansprucht sie auch zukünftige Geltung.
Die Autorin rekonstruiert die Entwicklung des islamischen Rechts von den Anfängen bis zur Gegenwart. Sie folgt dabei den Eigendeutungen und den (Selbst-) Periodisierungen des tradierten wie des zeitgenössischen Rechtsdenkens aus der Binnenperspektive des islamischen Rechtssystems. Der begriffliche Rahmen und das von ihr entwickelte Verfahren gestatten ihr einen hinreichend weiten wie detaillierten Blick auf das Gesamtgefüge approbierter Rechtsquellen. Im Zentrum stehen dabei vor allem diejenigen Rechtsquellenlehren, die einem tradierten Verständnis folgen. Diese Orientierung am Mainstream zeitgenössischen islamischen Rechtsdenkens schließt jedoch gewisse Neuerungen nicht aus. Insgesamt zeigt die vorgestellte Literatur einen hohen Grad an Reflektiertheit und Flexibilität.
Zu den Zielen dieser Untersuchung gehört es auch, dem unter westlichen Betrachtern verbreiteten Zerrbild einer vermeintlich apodiktischen, wenig differenzierungsfähigen Scharia und ihrer Jurisprudenz zu begegnen, das nun wirklich nicht der Wahrheit entspricht. So kann sie u. a. zu dem Ergebnis gelangen, daß es im Bereich der juristischen Methodik, formal gesehen, mehr Gemeinsamkeiten mit der westlichen Jurisprudenz gibt, als gemeinhin angenommen wird. Dies gilt auch eingedenk der Tatsache, daß zwischen islamischem und westlichem Recht, rechtsinhaltlich betrachtet, vielfach radikale Unterschiede bestehen, die man in Rechnung zu stellen hat.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In vielen islamischen Staaten nimmt das islamische Recht eine besondere Rolle im Staatsrecht ein und fungiert fast immer als Staatsreligion. Gleichzeitig unterliegen diese Staaten jedoch dem Völkerrecht und verfügen nicht selten über eine säkulare Staatsform.
Holger Scheel stellt in der vorliegenden Publikation dar, wie diese Rechtskreise aufeinander einwirken und inwiefern es möglich ist, islamisches Recht und Völkerrecht in Einklang zu bringen. Ägypten übt - als mit Abstand größter arabischer Staat - einen erheblichen Einfluss auf andere islamische Staaten aus. Am Beispiel Ägyptens untersucht der Autor daher die gleichzeitige Anwendung von Völkerrecht und islamischem Recht.
Die Religionsfreiheit ist im Völkerrecht Bestandteil zahlreicher universeller und regionaler Verträge. Eine umfangreiche Staatenpraxis lässt auf eine feste gewohnheitsrechtliche Verankerung schließen. Das islamische Recht entstand hingegen vor mehr als 1000 Jahren und gilt infolgedessen in den Augen vieler als rückständig. Das ägyptische Recht ist ein modernes Rechtssystem: Es wird von einer anspruchsvollen Rechtsprechung gestaltet, sein integraler Bestandteil ist aber auch das islamische Recht.
Anhand einer Reihe von dargestellten Entscheidungen ägyptischer Gerichte wird das Zusammenspiel von weltlichem und religiösem Recht deutlich. Es zeigt sich aber auch, wie schwer es ist, islamisches Recht und Völkerrecht in Einklang zu bringen. Angesichts der Vielseitigkeit des islamischen Rechts ist es nach Auffassung des Autors aber durchaus möglich, zu einer Vereinbarkeit dieser beiden Rechtskreise zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In vielen islamischen Staaten nimmt das islamische Recht eine besondere Rolle im Staatsrecht ein und fungiert fast immer als Staatsreligion. Gleichzeitig unterliegen diese Staaten jedoch dem Völkerrecht und verfügen nicht selten über eine säkulare Staatsform.
Holger Scheel stellt in der vorliegenden Publikation dar, wie diese Rechtskreise aufeinander einwirken und inwiefern es möglich ist, islamisches Recht und Völkerrecht in Einklang zu bringen. Ägypten übt - als mit Abstand größter arabischer Staat - einen erheblichen Einfluss auf andere islamische Staaten aus. Am Beispiel Ägyptens untersucht der Autor daher die gleichzeitige Anwendung von Völkerrecht und islamischem Recht.
Die Religionsfreiheit ist im Völkerrecht Bestandteil zahlreicher universeller und regionaler Verträge. Eine umfangreiche Staatenpraxis lässt auf eine feste gewohnheitsrechtliche Verankerung schließen. Das islamische Recht entstand hingegen vor mehr als 1000 Jahren und gilt infolgedessen in den Augen vieler als rückständig. Das ägyptische Recht ist ein modernes Rechtssystem: Es wird von einer anspruchsvollen Rechtsprechung gestaltet, sein integraler Bestandteil ist aber auch das islamische Recht.
Anhand einer Reihe von dargestellten Entscheidungen ägyptischer Gerichte wird das Zusammenspiel von weltlichem und religiösem Recht deutlich. Es zeigt sich aber auch, wie schwer es ist, islamisches Recht und Völkerrecht in Einklang zu bringen. Angesichts der Vielseitigkeit des islamischen Rechts ist es nach Auffassung des Autors aber durchaus möglich, zu einer Vereinbarkeit dieser beiden Rechtskreise zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die vorliegende Arbeit ist die erste umfassende Untersuchung in deutscher Sprache, die sich der sunnitisch-islamischen juristischen Methodik und Rechtsquellenlehre in systematischer Absicht zuwendet. Der Verfasserin geht es darum, normative Systemzusammenhänge und Charakteristika islamischer Rechtsquellenlehren herauszuarbeiten, so wie sie sich für arabischsprachige muslimische Autoren und Adressaten heutzutage üblicherweise darstellen, auch wenn diese de facto unterschiedlichen Rechtsordnungen angehören. Zwar darf islamisches Recht nicht mit dem Recht islamischer Staaten verwechselt werden, doch ist die Scharia in islamischen Ländern und vielen arabischen Staaten Ausgangspunkt, Grundlage und Maßstab der Beurteilung. Als solche beansprucht sie auch zukünftige Geltung.
Die Autorin rekonstruiert die Entwicklung des islamischen Rechts von den Anfängen bis zur Gegenwart. Sie folgt dabei den Eigendeutungen und den (Selbst-) Periodisierungen des tradierten wie des zeitgenössischen Rechtsdenkens aus der Binnenperspektive des islamischen Rechtssystems. Der begriffliche Rahmen und das von ihr entwickelte Verfahren gestatten ihr einen hinreichend weiten wie detaillierten Blick auf das Gesamtgefüge approbierter Rechtsquellen. Im Zentrum stehen dabei vor allem diejenigen Rechtsquellenlehren, die einem tradierten Verständnis folgen. Diese Orientierung am Mainstream zeitgenössischen islamischen Rechtsdenkens schließt jedoch gewisse Neuerungen nicht aus. Insgesamt zeigt die vorgestellte Literatur einen hohen Grad an Reflektiertheit und Flexibilität.
Zu den Zielen dieser Untersuchung gehört es auch, dem unter westlichen Betrachtern verbreiteten Zerrbild einer vermeintlich apodiktischen, wenig differenzierungsfähigen Scharia und ihrer Jurisprudenz zu begegnen, das nun wirklich nicht der Wahrheit entspricht. So kann sie u. a. zu dem Ergebnis gelangen, daß es im Bereich der juristischen Methodik, formal gesehen, mehr Gemeinsamkeiten mit der westlichen Jurisprudenz gibt, als gemeinhin angenommen wird. Dies gilt auch eingedenk der Tatsache, daß zwischen islamischem und westlichem Recht, rechtsinhaltlich betrachtet, vielfach radikale Unterschiede bestehen, die man in Rechnung zu stellen hat.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Reihe Islamkundliche Untersuchungen wurde 1969 im Klaus Schwarz Verlag begründet und hat sich zu einem der wichtigsten Publikationsorgane der Islamwissenschaft in Deutschland entwickelt. Die über 350 Bände widmen sich der Geschichte, Kultur und den Gesellschaften Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Zentral-, Süd- und Südost-Asiens.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Die Reihe Islamkundliche Untersuchungen wurde 1969 im Klaus Schwarz Verlag begründet und hat sich zu einem der wichtigsten Publikationsorgane der Islamwissenschaft in Deutschland entwickelt. Die über 350 Bände widmen sich der Geschichte, Kultur und den Gesellschaften Nordafrikas, des Nahen und Mittleren Ostens sowie Zentral-, Süd- und Südost-Asiens.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die islamische religiöse Tradition hat stets in besonderer Art und Weise auf die historische Verankerung der koranischen Offenbarung verwiesen, auch dann, wenn es um deren Relevanz für juristische Entscheidungen ging: Einerseits musste man die Erinnerung an die geschichtlichen Bedingungen des Offenbarungsereignisses wachhalten, da sie für die Interpretation des Korans unersetzlich waren. Dies durfte andererseits aber nicht so weit gehen, dass die zukünftige Bedeutung des Textes im Grundsatz fraglich würde. Verschiedene Facetten der Auseinandersetzung über diese Problematik lassen sich rekonstruieren und werfen neues Licht auf die Spezifika des islamischen Rechtsdiskurses.
The religious tradition of Islam has always maintained a very specific approach to the Quranic revelation as a text ancored in history. It did so even when dealing with the text’s relevance for juristic decisions: On the one hand, memories of the historical setting of the revelatory events had to be kept alive, as they were indispensable for the interpretation of the Quran. On the other hand, this must never imply that the future importance of the document were called into question in more general terms. It is possible to reconstruct various facets of the controversies about this issue, which shed new light on the char-
acteristics of Islamic legal discourse.
Aktualisiert: 2020-01-29
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