Angriffe auf Computernetzwerke.

Angriffe auf Computernetzwerke. von Dittmar,  Falko
Falko Dittmar untersucht Angriffe auf Computernetzwerke, deren Ziel darin besteht, die in Computern enthaltenen Informationen mit Hilfe von virtuellen Befehlen zu entdecken, zu übermitteln, zu verändern oder zu vernichten. Zunächst setzt sich der Autor im Rahmen des ius ad bellum damit auseinander, welche Angriffe auf eine Anwendung von Gewalt hinauslaufen und gegen welche Angriffe ein Staat sein Recht zur Selbstverteidigung in Anspruch nehmen darf. Anschließend untersucht der Verfasser im Rahmen des ius in bello, gegen welche Systeme die Konfliktparteien Angriffe richten dürfen, welchen Schutz die Zivilbevölkerung vor Angriffen genießt und welche Rechte und Pflichten die Konfliktparteien gegenüber neutralen Staaten zu beachten haben. Dittmar geht auf die Schwierigkeiten ein, die diesbezüglich für das seinem Wesen nach statische Völkerrecht entstehen und zeigt, daß das Völkerrecht einer Auslegung zugänglich ist, die Angriffen auf Computernetzwerke gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Preemptive Self-Defense.

Preemptive Self-Defense. von Richter,  Christian
Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals in der National Security Strategy 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage diskutiert und als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Preemptive Self-Defense.

Preemptive Self-Defense. von Richter,  Christian
Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals in der National Security Strategy 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage diskutiert und als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Angriffe auf Computernetzwerke.

Angriffe auf Computernetzwerke. von Dittmar,  Falko
Falko Dittmar untersucht Angriffe auf Computernetzwerke, deren Ziel darin besteht, die in Computern enthaltenen Informationen mit Hilfe von virtuellen Befehlen zu entdecken, zu übermitteln, zu verändern oder zu vernichten. Zunächst setzt sich der Autor im Rahmen des ius ad bellum damit auseinander, welche Angriffe auf eine Anwendung von Gewalt hinauslaufen und gegen welche Angriffe ein Staat sein Recht zur Selbstverteidigung in Anspruch nehmen darf. Anschließend untersucht der Verfasser im Rahmen des ius in bello, gegen welche Systeme die Konfliktparteien Angriffe richten dürfen, welchen Schutz die Zivilbevölkerung vor Angriffen genießt und welche Rechte und Pflichten die Konfliktparteien gegenüber neutralen Staaten zu beachten haben. Dittmar geht auf die Schwierigkeiten ein, die diesbezüglich für das seinem Wesen nach statische Völkerrecht entstehen und zeigt, daß das Völkerrecht einer Auslegung zugänglich ist, die Angriffen auf Computernetzwerke gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Angriffe auf Computernetzwerke.

Angriffe auf Computernetzwerke. von Dittmar,  Falko
Falko Dittmar untersucht Angriffe auf Computernetzwerke, deren Ziel darin besteht, die in Computern enthaltenen Informationen mit Hilfe von virtuellen Befehlen zu entdecken, zu übermitteln, zu verändern oder zu vernichten. Zunächst setzt sich der Autor im Rahmen des ius ad bellum damit auseinander, welche Angriffe auf eine Anwendung von Gewalt hinauslaufen und gegen welche Angriffe ein Staat sein Recht zur Selbstverteidigung in Anspruch nehmen darf. Anschließend untersucht der Verfasser im Rahmen des ius in bello, gegen welche Systeme die Konfliktparteien Angriffe richten dürfen, welchen Schutz die Zivilbevölkerung vor Angriffen genießt und welche Rechte und Pflichten die Konfliktparteien gegenüber neutralen Staaten zu beachten haben. Dittmar geht auf die Schwierigkeiten ein, die diesbezüglich für das seinem Wesen nach statische Völkerrecht entstehen und zeigt, daß das Völkerrecht einer Auslegung zugänglich ist, die Angriffen auf Computernetzwerke gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Preemptive Self-Defense.

Preemptive Self-Defense. von Richter,  Christian
Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals in der National Security Strategy 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage diskutiert und als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Preemptive Self-Defense.

Preemptive Self-Defense. von Richter,  Christian
Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals in der National Security Strategy 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage diskutiert und als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Angriffe auf Computernetzwerke.

Angriffe auf Computernetzwerke. von Dittmar,  Falko
Falko Dittmar untersucht Angriffe auf Computernetzwerke, deren Ziel darin besteht, die in Computern enthaltenen Informationen mit Hilfe von virtuellen Befehlen zu entdecken, zu übermitteln, zu verändern oder zu vernichten. Zunächst setzt sich der Autor im Rahmen des ius ad bellum damit auseinander, welche Angriffe auf eine Anwendung von Gewalt hinauslaufen und gegen welche Angriffe ein Staat sein Recht zur Selbstverteidigung in Anspruch nehmen darf. Anschließend untersucht der Verfasser im Rahmen des ius in bello, gegen welche Systeme die Konfliktparteien Angriffe richten dürfen, welchen Schutz die Zivilbevölkerung vor Angriffen genießt und welche Rechte und Pflichten die Konfliktparteien gegenüber neutralen Staaten zu beachten haben. Dittmar geht auf die Schwierigkeiten ein, die diesbezüglich für das seinem Wesen nach statische Völkerrecht entstehen und zeigt, daß das Völkerrecht einer Auslegung zugänglich ist, die Angriffen auf Computernetzwerke gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Kriegsrecht des Gelehrten Rechts im 15. Jahrhundert

Das Kriegsrecht des Gelehrten Rechts im 15. Jahrhundert von Schrödl,  Markus
Der Verfasser hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wurzeln des völkerrechtlichen Kriegsrechts im Spätmittelalter zu untersuchen. Als Väter des Völkerrechts gelten der Vertreter der spanischen Spätscholastik Francisco de Vitoria (ca. 1483 - 1546) bzw. der niederländische Naturrechtler Hugo Grotius (1583 - 1645). Beide Autoren sind Kenner des Gelehrten Rechts und bauen auf ihm auf. Die Kenntnis der Rechtsauffassungen vor Vitoria und vor Grotius war aber nach wie vor ein Desiderat der Forschung. Diese Lücke der Forschung hat der Autor ausgefüllt, indem er mit dieser Arbeit das Kriegsrecht in der Auffassung der Vertreter des Gelehrten Rechts im 15. Jahrhundert aus den Quellen herausgearbeitet hat. Zu Beginn der Abhandlung wird dem Leser ergänzend zur Einleitung ein Überblick über das Quellenmaterial, das zu bearbeiten war, gegeben. Als bedeutendste Quelle auf kanonistischer Seite ist hier der um 1360 entstandene "Tractatus de bello" des Bologneser Kanonisten Johannes de Lignano zu nennen; als wichtigste Quelle auf legistischer Seite dienen die Werke des größten Legisten und italienischen Postglossators Bartolus de Saxoferrato. Der Verfasser unternimmt es in einem ersten Teil, die verwendeten Begriffe aus der Welt des Kriegsrechtes zu erläutern. Sodann wird im zweiten Teil das Recht des im heutigen Völkerrechts als "armed conflict" bezeichneten Krieges behandelt, wobei sich der Aufbau der folgenden Abschnitte nach der klassischen Zweiteilung "Das Recht zum Kriege (ius ad bellum)" und "Das Recht im Kriege (ius in bello)" richtet. Der dritte Teil der Dissertation beschäftigt sich aufgrund des weiten Kriegsbegriffes im Spätmittelalter auch mit den "Sonderfällen des Gewaltrechts". Hierzu gehören die erlaubte Selbstverteidigung bzw. Nothilfe, die Repressalie und das Duell. Mit einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse schließt die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2019-12-20
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