Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934).

Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934). von Ebert,  Ina
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen von Petersen,  Jens
Dieses Buch dient der Vorbereitung für den Teil der Staatsprüfung, der von vielen Kandidaten als besonders angsterregend angesehen wird. Einige allgemeine Bemerkungen über die mündliche Prüfung und die Situation, in der sich der Kandidat befindet, geben konkrete Handlungsanweisungen für alle Arten der mündlichen Prüfung. Sodann werden einige Prüfungsgespräche skizziert. Dabei handelt es sich nicht um "echte Prüfungsgespräche", sondern es sind fingierte, die zudem die Wiederholung des Pflichtfachstoffs ermöglichen sollen. Die Neuauflage geht auf Gesetzesänderungen und aktuelle Prüfungsbedingungen ein. Sie wurde zudem ergänzt um einen Teil zum Kurzvortrag im mündlichen Examen, den inzwischen mehrere Bundesländer eingeführt haben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen

Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen von Pötters,  Stephan, Werkmeister,  Christoph
Worüber sich viele Studenten nach Absolvieren des schriftlichen Examens keine ausreichenden Gedanken machen, ist die veränderte Prüfungssituation im mündlichen Abschnitt. Vielerlei Wissen, das für die Klausuren entweder gar nicht oder lediglich rudimentär vorhanden sein muss, kann hier plötzlich eine Rolle spielen. Das Werk vermittelt daher das notwendige Basiswissen, das für die mündliche Prüfung beherrscht werden sollte. Die Darstellung bezieht sich auf alle Rechtsgebiete, wobei das vermittelte Wissen für das Referendar- sowie das Assessorexamen gleichermaßen relevant ist.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen von Petersen,  Jens
Dieses Buch dient der Vorbereitung für den Teil der Staatsprüfung, der von vielen Kandidaten als besonders angsterregend angesehen wird. Einige allgemeine Bemerkungen über die mündliche Prüfung und die Situation, in der sich der Kandidat befindet, geben konkrete Handlungsanweisungen für alle Arten der mündlichen Prüfung. Sodann werden einige Prüfungsgespräche skizziert. Dabei handelt es sich nicht um "echte Prüfungsgespräche", sondern es sind fingierte, die zudem die Wiederholung des Pflichtfachstoffs ermöglichen sollen. Die Neuauflage geht auf Gesetzesänderungen und aktuelle Prüfungsbedingungen ein. Sie wurde zudem ergänzt um einen Teil zum Kurzvortrag im mündlichen Examen, den inzwischen mehrere Bundesländer eingeführt haben.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen von Petersen,  Jens
Die ins nahezu Unüberschaubare gewachsene Ausbildungsliteratur enthält merkwürdigerweise immer noch eine Lücke bezüglich desjenigen Teils der Staatsprüfung, die von vielen Kandidaten als besonders angsterregend angesehen wird. Es handelt sich dabei um die mündliche Prüfung. An diesem einen Tag kann sich zuviel entscheiden, als dass man ihm mit Gelassenheit entgegen sehen könnte. Zudem erscheint die Prüfungssituation selbst völlig unkalkulierbar. Dass die bisherige Ausbildungsliteratur so wenig zu diesem Themenkreis bereithält, mag damit zusammenhängen, dass die Zahl der vielen unterschiedlichen Prüfungsgespräche so unterschiedlich ist, wie es verschiedene Prüfer gibt. In der Tat gilt als bisher einzig empfehlenswerter Weg die zielgenaue Vorbereitung auf den jeweiligen Prüfer anhand von bekannten Protokollen über frühere Prüfungen. Dabei wird man freilich nicht selten enttäuscht, weil sich nicht alle Prüfer als gleichermaßen "protokollfest" erweisen. Die vorherige Lektüre nimmt im übrigen der mündlichen Prüfung wenig von ihrer Unvorhersehbarkeit und Unkalkulierbarkeit. Daher geht die vorliegende Darstellung einen anderen Weg. Zunächst werden einige allgemeine Bemerkungen über die mündliche Prüfung und die Situation, in der sich der Kandidat befindet, vorangestellt. In diesem Rahmen wird versucht, Handlungsanweisungen zu geben, die sich für alle Arten der mündlichen Prüfung, und damit auch gegenüber allen Prüfern, empfehlen. Sodann sollen einige Prüfungsgespräche skizziert werden. Dabei handelt es sich nicht um "echte Prüfungsgespräche", sondern es sind fingierte, die zudem die Wiederholung des Pflichtfachstoffs ermöglichen sollen. Prüfer und Kandidat sind demgemäss idealtypische Figuren, welche die möglichen Situationen, in denen man sich in der Prüfung befinden kann, möglichst authentisch aufzeigen sollen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen

Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen von Pötters,  Stephan, Werkmeister,  Christoph
Worüber sich viele Studenten nach Absolvieren des schriftlichen Examens keine ausreichenden Gedanken machen, ist die veränderte Prüfungssituation im mündlichen Abschnitt. Vielerlei Wissen, das für die Klausuren entweder gar nicht oder lediglich rudimentär vorhanden sein muss, kann hier plötzlich eine Rolle spielen. Das Werk vermittelt daher das notwendige Basiswissen, das für die mündliche Prüfung beherrscht werden sollte. Die Darstellung bezieht sich auf alle Rechtsgebiete, wobei das vermittelte Wissen für das Referendar- sowie das Assessorexamen gleichermaßen relevant ist.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen

Basiswissen Jura für die mündlichen Prüfungen von Pötters,  Stephan, Werkmeister,  Christoph
Worüber sich viele Studenten nach Absolvieren des schriftlichen Examens keine ausreichenden Gedanken machen, ist die veränderte Prüfungssituation im mündlichen Abschnitt. Vielerlei Wissen, das für die Klausuren entweder gar nicht oder lediglich rudimentär vorhanden sein muss, kann hier plötzlich eine Rolle spielen. Das Werk vermittelt daher das notwendige Basiswissen, das für die mündliche Prüfung beherrscht werden sollte. Die Darstellung bezieht sich auf alle Rechtsgebiete, wobei das vermittelte Wissen für das Referendar- sowie das Assessorexamen gleichermaßen relevant ist.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934).

Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934). von Ebert,  Ina
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934).

Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934). von Ebert,  Ina
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Cool ins juristische Examen

Cool ins juristische Examen von Weißenfels,  Eike
Der Weg zum fertigen Juristen ist steinig, ist er doch gepflastert mit Klausuren. So bedeutet in Bayern das 2. Staatsexamen u. a., elf Klausurfälle lösen zu müssen, in jeweils fünf vollen Stunden. Neben den juristischen Kenntnissen, die hier gefordert sind, stellt das Examen eine physische und psychische Kraftanstrengung und Belastung dar. Dieser Ratgeber fußt auf meinen Erfahrungen aus über 25 Jahren Prüfertätigkeit, in denen ich mehrere Tausend Klausuren korrigiert habe, und soll vor allem die mentalen Fähigkeiten stärken. Das Ziel ist, die anstehenden Klausuren zu bewältigen und sich nicht von ihnen überwältigen zu lassen. Mit einmaligem Durchlesen ist es allerdings nicht getan. Wichtig ist, dass die darin enthaltenen Empfehlungen verinnerlicht werden, d. h., sie sich jedes Mal wieder aufs Neue ins Gedächtnis zu rufen und sie bewusst anzuwenden. Wer so gar nichts mit Juristerei im Sinn hatte, war Wilhelm Busch. Er war ein Meister der Sprache, spielte mit ihr. In dieser Hinsicht besteht dann doch eine kleine Nähe zur juristischen Arbeit: Deren Hauptwerkzeug ist die Sprache. Buschs Geschichte von Balduin Bählamm zeigt die verblüffende Aktualität des „verhinderten Dichters“: ob ein Vers geschrieben oder für Klausuren gelernt werden soll – wie leicht wird sich abgelenkt und die Arbeit vertagt. Die Bildergeschichte soll daher zum Schmunzeln, aber vor allem zum Durchhalten im Prüfungsstress anregen.
Aktualisiert: 2021-09-15
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Cool ins juristische Examen

Cool ins juristische Examen von Weißenfels,  Eike
Der Weg zum fertigen Juristen ist steinig, ist er doch gepflastert mit Klausuren. So bedeutet in Bayern das 2. Staatsexamen u. a., elf Klausurfälle lösen zu müssen, in jeweils fünf vollen Stunden. Neben den juristischen Kenntnissen, die hier gefordert sind, stellt das Examen eine physische und psychische Kraftanstrengung und Belastung dar. Dieser Ratgeber fußt auf meinen Erfahrungen aus über 25 Jahren Prüfertätigkeit, in denen ich mehrere Tausend Klausuren korrigiert habe, und soll vor allem die mentalen Fähigkeiten stärken. Das Ziel ist, die anstehenden Klausuren zu bewältigen und sich nicht von ihnen überwältigen zu lassen. Mit einmaligem Durchlesen ist es allerdings nicht getan. Wichtig ist, dass die darin enthaltenen Empfehlungen verinnerlicht werden, d. h., sie sich jedes Mal wieder aufs Neue ins Gedächtnis zu rufen und sie bewusst anzuwenden. Wer so gar nichts mit Juristerei im Sinn hatte, war Wilhelm Busch. Er war ein Meister der Sprache, spielte mit ihr. In dieser Hinsicht besteht dann doch eine kleine Nähe zur juristischen Arbeit: Deren Hauptwerkzeug ist die Sprache. Buschs Geschichte von Balduin Bählamm zeigt die verblüffende Aktualität des „verhinderten Dichters“: ob ein Vers geschrieben oder für Klausuren gelernt werden soll – wie leicht wird sich abgelenkt und die Arbeit vertagt. Die Bildergeschichte soll daher zum Schmunzeln, aber vor allem zum Durchhalten im Prüfungsstress anregen.
Aktualisiert: 2021-09-14
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