Die Strafrechtsjustiz der DDR im Systemwechsel.

Die Strafrechtsjustiz der DDR im Systemwechsel. von Drobnig,  Ulrich
Dieser Band enthält acht Beiträge zu einer Tagung, die zwei zentrale Aspekte der Strafjustiz der DDR aus heutiger Sicht und Einsicht analysieren. Es geht zum einen um die Steuerung der Justiz durch die SED. Zu diesem Komplex hat die Wiedervereinigung Deutschlands eine Fülle aufschlußreicher Materialien zugänglich gemacht. Einleitend bietet der Beitrag von Hubert Rottleuthner, bester Kenner dieser Materie, einen allgemeinen Überblick zu diesem Fragenkreis. Zwei Referate von Insidern stellen sodann aus eigener Anschauung die Einflußnahme der Partei auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und auf die Generalstaatsanwaltschaft der DDR dar. Diese Untersuchungen eröffnen wertvolle Einblicke in den inneren Mechanismus eines totalitären Staates und seine direkten wie indirekten Wirkungen (z. B. in Form des vorauseilenden Gehorsams) auf die Justiz. Im zweiten Teil des Buches werden die Rechtsprechung und der wissenschaftliche Meinungsstreit zur heutigen strafrechtlichen Beurteilung zweier besonders gravierender Komplexe aus den Zeiten der DDR untersucht. Es geht einmal um die strafrechtliche Verfolgung der Mauerschützen und zum anderen um die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung durch Richter der DDR. Beide Komplexe haben auch beträchtliche öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und werfen schwierige moralische und rechtliche Probleme auf. Zu jedem dieser beiden Themen enthält das Buch jeweils zwei eindringliche Untersuchungen von hervorragenden Sachkennern, Herwig Roggemann und Günter Spendel. Hartmuth Horstkotte, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, und Staatsanwalt Hans-Jürgen Helten schöpfen aus reicher praktischer Erfahrung. Den beiden unterschiedlichen Komplexen liegt ein gemeinsames Dilemma zugrunde: Im Interesse einer gerechten Beurteilung der Täter sind ihre Taten zwar grundsätzlich nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilen; und dies führt vielfach zu Freisprüchen. Andererseits verlangte das Interesse der Opfer, dem Strafrecht der DDR in krassen Fällen unter Berufung auf menschenrechtliche Konventionen eine Grenze zu ziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Strafrechtsjustiz der DDR im Systemwechsel.

Die Strafrechtsjustiz der DDR im Systemwechsel. von Drobnig,  Ulrich
Dieser Band enthält acht Beiträge zu einer Tagung, die zwei zentrale Aspekte der Strafjustiz der DDR aus heutiger Sicht und Einsicht analysieren. Es geht zum einen um die Steuerung der Justiz durch die SED. Zu diesem Komplex hat die Wiedervereinigung Deutschlands eine Fülle aufschlußreicher Materialien zugänglich gemacht. Einleitend bietet der Beitrag von Hubert Rottleuthner, bester Kenner dieser Materie, einen allgemeinen Überblick zu diesem Fragenkreis. Zwei Referate von Insidern stellen sodann aus eigener Anschauung die Einflußnahme der Partei auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und auf die Generalstaatsanwaltschaft der DDR dar. Diese Untersuchungen eröffnen wertvolle Einblicke in den inneren Mechanismus eines totalitären Staates und seine direkten wie indirekten Wirkungen (z. B. in Form des vorauseilenden Gehorsams) auf die Justiz. Im zweiten Teil des Buches werden die Rechtsprechung und der wissenschaftliche Meinungsstreit zur heutigen strafrechtlichen Beurteilung zweier besonders gravierender Komplexe aus den Zeiten der DDR untersucht. Es geht einmal um die strafrechtliche Verfolgung der Mauerschützen und zum anderen um die Strafverfahren wegen Rechtsbeugung durch Richter der DDR. Beide Komplexe haben auch beträchtliche öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und werfen schwierige moralische und rechtliche Probleme auf. Zu jedem dieser beiden Themen enthält das Buch jeweils zwei eindringliche Untersuchungen von hervorragenden Sachkennern, Herwig Roggemann und Günter Spendel. Hartmuth Horstkotte, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, und Staatsanwalt Hans-Jürgen Helten schöpfen aus reicher praktischer Erfahrung. Den beiden unterschiedlichen Komplexen liegt ein gemeinsames Dilemma zugrunde: Im Interesse einer gerechten Beurteilung der Täter sind ihre Taten zwar grundsätzlich nach dem Strafrecht der DDR zu beurteilen; und dies führt vielfach zu Freisprüchen. Andererseits verlangte das Interesse der Opfer, dem Strafrecht der DDR in krassen Fällen unter Berufung auf menschenrechtliche Konventionen eine Grenze zu ziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Justizielle Autonomie in Europa

Justizielle Autonomie in Europa von Jeschke,  Mareike
Die richterliche Unabhängigkeit ist ein grundlegendes Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nur eine unabhängige justizielle Kontrolle ermöglicht wirksamen Freiheitsschutz vor öffentlichem und privatem Machtmissbrauch und eine wirksame Kontrolle der anderen Staatsgewalten. Als Grundbedingung jedes modernen Rechtsstaats beinhaltet sie auch die Aufforderung an die Justizverwaltung, Strukturen zu schaffen, in denen ein Richter dieser Verpflichtung auf eine starke und wirksame justizielle Kontrolle der anderen Gewalten Folge leisten kann.°°°°Die vorliegende Arbeit möchte die in diesem Zusammenhang geführte Debatte um eine Selbstverwaltung der Justiz um eine europäische Dimension erweitern. Im Anschluss an die Arbeit der Bund-Länder-Kommission „Judicial System“ werden Erfahrungen europäischer Justizverwaltungen mit Selbstverwaltungsstrukturen im Gerichtsalltag ausgewertet. Diese Ergründung von Umsetzungsbedingungen für Selbstverwaltungsstrukturen kann als Informationsgrundlage der deutschen Richterschaft, der Justizministerien, der Landesparlamente und der Gesellschaft genutzt werden, um ihnen durch eine fundierte Erkenntnisbasis eine Entscheidung für oder gegen strukturelle organisatorische Veränderungen der Länderjustizsysteme zu ermöglichen.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit.

Justiz und Justizverwaltung zwischen Ökonomisierungsdruck und Unabhängigkeit. von Schulze-Fielitz,  Helmuth, Schütz,  Carsten
»Die ... Dokumentation des Symposiums mit dem Ausdruck aller Referate dürfte zur Pflichtlektüre in Ministerien und der Justiz werden.« Geert Mackenroth, in: DRiZ, Juni 2002 Die Modernisierung des Staates mit Hilfe von »Neuen Steuerungsmodellen« als Instrumenten zur Steigerung ökonomischer Effizienz und Effektivität hat auch die Justiz erreicht. Auf den dadurch entstehenden »Ökonomisierungsdruck« reagiert die Dritte Gewalt zurückhaltend bis abwehrend. Eine »Steuerung« durch etwas anderes als das Gesetz erscheint kaum vereinbar mit der Garantie richterlicher Unabhängigkeit; »Budgetierung« und »Controlling« durch die Justizverwaltung als Teil der Exekutive scheinen in Konflikt mit der Gewaltenteilung zu geraten. Die relative Offenheit des gegenwärtigen Modernisierungsprozesses zeigt sich in ungeklärten rechtlichen und tatsächlichen Grundsatzfragen. Ist eine für Kosten-Leistungs-Rechnungen erforderliche Definition der »Produkte« der Justiz möglich? Lässt sich eine Qualitätssicherung in der Justiz (etwa mittels Benchmarking) angesichts einer eher quantitativ ausgerichteten finanziellen Steuerung realisieren, und das ungeachet einer verbreiteten Unsicherheit über die eigentlichen Qualitätsmerkmale rechtsprechender Tätigkeit? Gebieten ein sich fundamental wandelndes Staatsverständnis und veränderte Anforderungen an die Justiz eine Neudefinition der richterlichen Unabhängigkeit oder eine verstärkte Selbstverwaltung der Gerichte? Auf diese Grundsatzfragen antworten die Verfasser der Beiträge des vorliegenden Bandes, Ergebnisse eines Dialogs von Wissenschaft und Praxis. Zusammen bilanzieren sie den Stand der wissenschaftlichen Diskussion als Ausgangspunkt für die Justizreformen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die elektronische Justiz.

Die elektronische Justiz. von Schwoerer,  Max
Am 1. April 2005 ist das Justizkommunikationsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenbearbeitung. Max Schwoerer gibt einen Überblick über die Grundlagen der Regelungen, die die tägliche Arbeit mit Akten nachhaltig verändern werden. Der Einsatz von Computern ermöglicht eine Aktenbearbeitung, die sich von der herkömmlichen grundlegend unterscheidet. Schwoerer geht auf die Entwicklung und die durchgeführten Modellversuche ein, erörtert Sicherheitsaspekte und gibt eine Antwort auf die Frage, ob Richter und Rechtsanwälte vom Gesetzgeber verpflichtet werden können, ihre Urteile und Schriftsätze mit dem Computer zu erstellen, per E-Mail zu versenden und in einer elektronischen Akte zu bearbeiten. Neben den Grundlagen wird auf die einzelnen Normen des Justizkommunikationsgesetzes eingegangen. Der Autor untersucht die Auswirkungen des Gesetzes auf die einzelnen Prozessordnungen und macht konkrete Änderungsvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934).

Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen (1849 – 1934). von Ebert,  Ina
Gegenstand der Untersuchung ist der Teil der preußischen Juristenausbildung in den Jahren 1849-1934, der unmittelbar Gegenstand staatlicher Regelung wurde, also der Zeitraum von der Zulassung des Jurastudenten zum ersten Staatsexamen über den juristischen Vorbereitungsdienst bis zum Assessorexamen. Da dieser Ausbildungsweg nicht nur für die gesamte preußische Justiz und Verwaltungselite obligatorisch war, sondern auch zahllose Vertreter anderer Berufsgruppen prägte, die ihrerseits die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich mitbestimmten, handelt es sich dabei zwangsläufig nicht bloß um ein Kapitel preußischer Justizgeschichte. Vielmehr werden auch Aspekte allgemeinerer Art beleuchtet, etwa die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen oder das jahrzehntelange Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis hin zur nationalsozialistischen Gleichschaltung der Jahre 1933/34. Wie im großen wird Preußen im Laufe des Untersuchungszeitraums dabei zunehmend auch auf dem Gebiet der Juristenausbildung zum Vorbild der gesamtdeutschen Entwicklung, die sich mehr und mehr dem preußischen Modell anpaßt, damit aber auch gleichzeitig dessen bis heute wohlvertraute Probleme auf ganz Deutschland überträgt: Die Überfüllung der juristischen Berufe, den Kampf gegen überlange Ausbildungszeiten und überalterte Absolventen, die Konkurrenz zwischen universitärer Juristenausbildung und der durch private Repetitoren, das Bemühen um eine Objektivierung des Prüfungsverfahrens. Schließlich wird aber auch skizziert, wie die mittlerweile als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden, wie sie sich in ihrer Anfangszeit bewährten und vor welche Schwierigkeiten sie Justizverwaltung, Juristische Fakultäten und angehende preußische Juristen zunächst stellten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Justizielle Autonomie in Europa

Justizielle Autonomie in Europa von Jeschke,  Mareike
Die richterliche Unabhängigkeit ist ein grundlegendes Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nur eine unabhängige justizielle Kontrolle ermöglicht wirksamen Freiheitsschutz vor öffentlichem und privatem Machtmissbrauch und eine wirksame Kontrolle der anderen Staatsgewalten. Als Grundbedingung jedes modernen Rechtsstaats beinhaltet sie auch die Aufforderung an die Justizverwaltung, Strukturen zu schaffen, in denen ein Richter dieser Verpflichtung auf eine starke und wirksame justizielle Kontrolle der anderen Gewalten Folge leisten kann.°°°°Die vorliegende Arbeit möchte die in diesem Zusammenhang geführte Debatte um eine Selbstverwaltung der Justiz um eine europäische Dimension erweitern. Im Anschluss an die Arbeit der Bund-Länder-Kommission „Judicial System“ werden Erfahrungen europäischer Justizverwaltungen mit Selbstverwaltungsstrukturen im Gerichtsalltag ausgewertet. Diese Ergründung von Umsetzungsbedingungen für Selbstverwaltungsstrukturen kann als Informationsgrundlage der deutschen Richterschaft, der Justizministerien, der Landesparlamente und der Gesellschaft genutzt werden, um ihnen durch eine fundierte Erkenntnisbasis eine Entscheidung für oder gegen strukturelle organisatorische Veränderungen der Länderjustizsysteme zu ermöglichen.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Preussisches Gerichtskostengesetz vom 25. Juni 1895

Preussisches Gerichtskostengesetz vom 25. Juni 1895 von Siméon,  Pierre
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einleitung -- Vergleichende Übersicht -- Erster Teil. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit §§ 1—118 -- Zweiter Teil. Angetegenheiten der streitigen Kerichtsöarkeit §§ 119-136 -- Dritter Teil. Schlußöeftimmungen §§ 137-146 -- Anhang I - V -- Tabellen -- Sachregister -- Front Matter 2 -- Guttentag'sche Sammlung Deutscher Reichsgesetze -- Guttentag'sche Sammlung Preußischer Gesetze -- Schlagwort-Register
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Gesetze über die Ressortverhältnisse zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden in Preußen

Die Gesetze über die Ressortverhältnisse zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden in Preußen von Oppenhoff,  Joseph, Oppenhoff,  Theodor
Frontmatter -- Aus der Vorrede zur ersten Auflage -- Zur zweiten Auflage -- Inhalt -- Erklärung der Abkürzungen -- I. Verordung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808. §§ 34–48 -- II. Gesinde-Ordnung vom 8. November 1810 -- III. Gesetz wegen des Wasserstauens bei Mühlen und Verschaffung der Vorflut, vom 15. November 1811 -- IV. Staatsministerial-Beschluß vom 20. Juli 1818 (Rheinisches Ressort- Reglement -- V. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Geltendmachung von Verwaltungs- Ansprüchen aus der Zeit der ehemaligen Fremdherrschaft, vom 4. Februar 1823 -- VI. Allerhöchste Kabinets-Order, betreffend die Einziehung der Kirchen-, Pfarr- und Schulabgaben usw., vom 19. Juni 1836 -- VII. Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf Polizeiliche Verfügungen, vom 11. Mai 1842 -- VIII. Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse, vom 28. Februar 1843 -- IX. Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kaffen- und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte, vom 24. Januar 1844 -- X. Gesetz über die Polizeiverwaltung, vom 11. März 1850 -- XI. Gesetz, betreffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen, vom 13. Februar 1854 -- XII. Gesetz wegen Verschaffung der Vorflut in den Bezirken des Appellations- Gerichtshofes zu Cöln und des Justizsenates zu Ehrenbreitstein, sowie in den Hohenzollernschen Landen, vom 14. Juni 1859 -- XIII. Gesetz, betreffend die Erweiterung des Rechtsweges, vom 24. Mai 1861 -- XIV. Gesetz über den Unterstützungswohnsitz, vom 6. Juni 1870/12. März 1894 und Gesetz, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnfltz, vom 8. März 1871 -- XV. Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum, vom 11. Juni 1874 -- XVI. Verordnung, betreffend die Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden, vom 1. August 1879 -- XVII. Verordnung, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Bei-treibung von Gelbbeträgen, vom 15 November 1899 -- Berichtigungen und Zusätz -- Sachverzeichnis nach der Buchstabenfolge -- Verzeichnis der besprochenen und erwähnten Gesetze in der Zeitfolge
Aktualisiert: 2023-05-29
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Anleitung zur Anfertigung von Referaten, wissenschaftlichen Arbeiten, Anklageschriften und Akten-Auszügen in Begnadigungssachen

Anleitung zur Anfertigung von Referaten, wissenschaftlichen Arbeiten, Anklageschriften und Akten-Auszügen in Begnadigungssachen von Schering
Frontmatter -- Vorrede -- Inhalt -- I. Anleitung zur Abfassung der Referate, Vota und Erkenntnisse in Civilprozeß-Sachen -- II. Einige Mängel, welche bei den wissenschsaftlichen Probearbeiten für die dritte juristische Prüfung häufig wahrgenommen worden sind -- III. Anleitung zur Anfertigung von Anklageschriften und Anträgen auf vorläufige Versetzung in den Anklagestand -- IV. Anleitung zur Anfertigung der Referate und Vota Untersuchungssachen -- V. Anfertigung der Akten-Auszüge in Begnadigungssachen
Aktualisiert: 2023-05-29
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Entwurf eines preussischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit nebst Begründung

Entwurf eines preussischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit nebst Begründung
Frontmatter -- Inhaltsübersicht -- Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften -- Zweiter Abschnitt. Nachlass und Theilungssachen -- Dritter Abschnitt. Vereins- und Güterrechtsregister. Schiffsregister und Handelssachen. -- Fünfter Abschnitt. Verfahren bei der freiwilligen gerichtlichen Versteigerung von Grundstücken. -- Sechster Abschnitt. Amtsstellung der Notare -- Siebenter Abschnitt. Besondere Gerichte. Mitwirkung der Gemeindebeamten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit -- Achter Abschnitt. Schlussbestimmungen -- Front Matter 2 -- Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften -- Zweiter Abschnitt. Nachlass und Theilungssachen -- Dritter Abschnitt. Vereins- und Güterrechtsregister. Schiffsregister und Handelssachen. -- Vierter Abschnitt. Gerichtliche und notarielle Urkunden -- Fünfter Abschnitt. Verfahren bei der freiwilligen gerichtlichen Versteigerung von Grundstücken -- Sechster Abschnitt. Amtsstellung der Notare -- Siebenter Abschnitt. Besondere Gerichte. Mitwirkung der Gemeindebeamten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit -- Achter Abschnitt. Schlussbestimmungen -- Anlage
Aktualisiert: 2023-05-29
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Preussisches Gerichtskostengesetz

Preussisches Gerichtskostengesetz von Lindemann,  Otto
Frontmatter -- Inhalt -- Abkürzungen -- Einleitung -- Erster Teil. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit -- Zweiter Teil. Angelegenheiten der streitigen Gerichtsbarkeit -- Dritter Teil. Schlussbestimmungen -- Anhang I. Kostenmarkenordnung -- Anhang II. Handelsregistergebühren -- Anhang III. Standesregistergebühren -- Anhang IV. Rechnungsgebühren -- Anhang V. Gerichtliche Landesstempelsachen -- Anhang VI. Rechtshilfekosten -- Anhang VII. Gebühren der beeidigten Auktionatoren -- Anhang VIII. Verwaltungsgebühren -- Anhang IX. Gebühren für Auflösung von Familiengütern -- Anhang X. Kosten in Angelegenheiten der Kapitaltreditbeschfassung für landwirtschaftliche Pächter -- Anhang XI. Kosten der Aufwertungsstellen -- Anhang XII. Kosten der Spruchstellen -- Anhang XIII. Kosten des Verwaltungszwangsverfahrens -- Anhang XIV. I Gebührenlabelle des §82 -- Sachregister -- Inhaltsübersicht -- I. Allgemeines, Sammelwerke -- II. Bürgerliches Recht -- III. Grenzgebiete des Bürgerlichen Rechts -- IV. Zivilprozeß -- V. Strafrecht und Strafprozeß -- VI. Öffentliches Recht -- VII. Entscheidungs-Sammlungen und Zeitschriften
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Organe für die Rechtspflege in ihrer gegenseitigen Begrenzung

Die Organe für die Rechtspflege in ihrer gegenseitigen Begrenzung von Hauschteck,  A.
Frontmatter -- Vorwort -- Inhalts-Uebersicht -- Berichtigung -- I. Die richterliche Gewalt und ihre Forderungen -- II. Der wahre Grund der Staatsanwaltschaft -- III. Fortsetzung -- IV. Fortsetzung -- V. Begrenzung der Gerichte gegen die Staatsanwaltschaft -- VI. Begrenzung der Kollegial-Gerichte gegen die Einzeln- (Friedens-) Richter und deren Kompetenz als Spruchbehörden -- Rückblick
Aktualisiert: 2023-05-29
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FGG. Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit / Einleitung. Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften, §§ 1–34. Anfechtung von Justizverwaltungsakten, §§ 23–30 EGGVG. Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen, Art. 7 FamRÄndG

FGG. Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit / Einleitung. Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften, §§ 1–34. Anfechtung von Justizverwaltungsakten, §§ 23–30 EGGVG. Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen, Art. 7 FamRÄndG von Jansen,  Paul, Schuckmann,  Hans-Joachim von, Sonnenfeld,  Susanne
Nach 36 Jahren erscheint das von Paul Jansen begründete Werk nunmehr in der 3. Auflage. Wenn auch die grundlegenden Ausführungen des Begründers vielfach erhalten geblieben sind, machten doch die mehr als 70 Gesetzesänderungen seit 1969 in weiten Teilen eine völlige Neubearbeitung erforderlich. Die Unterabschnitte über Betreuungssachen (§§ 65 - 69o) und Unterbringungssachen (§§ 70 - 70n) sind z.B. völlig neu entstanden. Die Neuauflage des Großkommentars berücksichtigt die umfangreichen Änderungen des FGG durch die Gesetzgebung, insb. das Betreuungsgesetz, die Kindschaftsrechtsreformgesetze, das Justizmodernisierungsgesetz einschließlich des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Anhörungsrügengesetzes sowie die Umsetzung der Richtlinien des Europäischen Parlaments und auch die Reformdiskussion. Literatur und Judikatur sind bis August 2005 berücksichtigt. Der Großkommentar zum FGG ist für die gerichtliche, notarielle und anwaltlichePraxis, aber auch für die Lehrstühle für Verfahrensrecht sowie die juristischen Fachbibliotheken unentbehrlich. Das Werk wendet sich nicht nur an den Praktiker als Richter, Rechtspfleger, Notar, Rechtsanwalt, Betreuer, sondern auch an die Hochschullehrerund Dozenten an Universitäten und Fachhochschulen. Herausgeber und Autoren haben sämtlich praktische Erfahrungen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. als Richter, Rechtspfleger, Notar. Sie sind zudem als Lehrende an Hochschulentätig. Ihre Veröffentlichungen reichen vom Familienrecht und Liegenschaftsrecht über das Beurkundungsrecht bis zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Einige Werke sind im selben Verlag erschienen.
Aktualisiert: 2023-05-29
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