Macht, Verrat, Intrigen
Octavius, Großneffe und Adoptivsohn von Julius Caesar, später Kaiser Augustus: Williams schildert das Wirken und Leben dieses außergewöhnlichen Mannes so plastisch, so mitreißend, als würden sich die Geschehnisse in unseren Tagen ereignen. Fiktive Briefe und Notizen, Erinnerungen und Senatsprotokolle lassen die Person eines Herrschers lebendig werden, dem das Schicksal Macht und Reichtum in vorher ungekanntem Ausmaß zuspielte. Aber er, der sich zum Gott erheben ließ, sieht am Ende, von Frau und Tochter entfremdet, dem Tod so ungeschützt entgegen wie jeder Mensch – als das »arme Geschöpf, das er nun einmal ist«.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Macht, Verrat, Intrigen
Octavius, Großneffe und Adoptivsohn von Julius Caesar, später Kaiser Augustus: Williams schildert das Wirken und Leben dieses außergewöhnlichen Mannes so plastisch, so mitreißend, als würden sich die Geschehnisse in unseren Tagen ereignen. Fiktive Briefe und Notizen, Erinnerungen und Senatsprotokolle lassen die Person eines Herrschers lebendig werden, dem das Schicksal Macht und Reichtum in vorher ungekanntem Ausmaß zuspielte. Aber er, der sich zum Gott erheben ließ, sieht am Ende, von Frau und Tochter entfremdet, dem Tod so ungeschützt entgegen wie jeder Mensch – als das »arme Geschöpf, das er nun einmal ist«.
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Macht, Verrat, Intrigen
Octavius, Großneffe und Adoptivsohn von Julius Caesar, später Kaiser Augustus: Williams schildert das Wirken und Leben dieses außergewöhnlichen Mannes so plastisch, so mitreißend, als würden sich die Geschehnisse in unseren Tagen ereignen. Fiktive Briefe und Notizen, Erinnerungen und Senatsprotokolle lassen die Person eines Herrschers lebendig werden, dem das Schicksal Macht und Reichtum in vorher ungekanntem Ausmaß zuspielte. Aber er, der sich zum Gott erheben ließ, sieht am Ende, von Frau und Tochter entfremdet, dem Tod so ungeschützt entgegen wie jeder Mensch – als das »arme Geschöpf, das er nun einmal ist«.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Von den beiden Grundgesetzen, die dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation über Jahrhunderte Bestand verliehen haben, sorgten die je und je bei Kaiserwahlen
fortgeschriebenen Wahlkapitulationen für Dynamik und passten das Reich dem Wandel der Verhältnisse an. Für die Statik sorgte seit 1356 die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. Sie war mehr als ein Wahlgesetz und garantierte den Bestand der Zentralgewalt wie der föderalen Verfassung des Reiches. Über den Bestand des Heiligen Reiches hinaus betrachtete man sie noch zu den Zeiten des Deutschen Bundes als in Geltung befindlich. Den umfangreichsten Kommentar zur Goldenen Bulle verfasste zu Beginn des 18. Jahrhunderts der hochgelehrte und wegen seiner bedeutenden Bibliothek und Archivaliensammlung berühmte Johann Peter (von) Ludewig (AD 1668-1743). Er galt nach der Vertreibung Christian Wolffs als die erste Zierde der aufsteigenden Universität Halle.
Als Kanzler seiner Universität, Lehrer des deutschen Staatsrechts in der Tradition Conrings, königlich preußischer Hofhistoriograph und Geheimrat vertrat er in seiner Staatsrechtslehre mit unverhohlener Parteilichkeit gegen das habsburgische Kaisertum die Interessen der reichsständischen Territorialstaaten, insbesondere Preußens. Das trug dem leidenschaftlichen und eitlen Manne die erbitterte Feindschaft seines hallischen Kollegen Gundling ein. Eine Generation später verfiel sein Kommentar zur Goldenen Bulle der Kritik des für Kaiser und Reich eintretenden Johann Jacob Moser. Zwar nahm Moser seinen Vorwurf der Quellenfälschung gegenüber Ludewig später zurück, doch mag es vor allem seinem Urteil zu verdanken sein, dass dieser materialreiche Kommentar später keine Beachtung mehr fand. Der Gegenwart dagegen ist Ludewigs Werk bei kritischer Verwendung eine reiche Quelle zur Geschichte der ersten dreieinhalb Jahrhunderte der Goldenen Bulle und damit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Auch einzeln lieferbar, siehe www.olms.de!
Aktualisiert: 2023-06-30
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Von den beiden Grundgesetzen, die dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation über Jahrhunderte Bestand verliehen haben, sorgten die je und je bei Kaiserwahlen
fortgeschriebenen Wahlkapitulationen für Dynamik und passten das Reich dem Wandel der Verhältnisse an. Für die Statik sorgte seit 1356 die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. Sie war mehr als ein Wahlgesetz und garantierte den Bestand der Zentralgewalt wie der föderalen Verfassung des Reiches. Über den Bestand des Heiligen Reiches hinaus betrachtete man sie noch zu den Zeiten des Deutschen Bundes als in Geltung befindlich. Den umfangreichsten Kommentar zur Goldenen Bulle verfasste zu Beginn des 18. Jahrhunderts der hochgelehrte und wegen seiner bedeutenden Bibliothek und Archivaliensammlung berühmte Johann Peter (von) Ludewig (AD 1668-1743). Er galt nach der Vertreibung Christian Wolffs als die erste Zierde der aufsteigenden Universität Halle.
Als Kanzler seiner Universität, Lehrer des deutschen Staatsrechts in der Tradition Conrings, königlich preußischer Hofhistoriograph und Geheimrat vertrat er in seiner Staatsrechtslehre mit unverhohlener Parteilichkeit gegen das habsburgische Kaisertum die Interessen der reichsständischen Territorialstaaten, insbesondere Preußens. Das trug dem leidenschaftlichen und eitlen Manne die erbitterte Feindschaft seines hallischen Kollegen Gundling ein. Eine Generation später verfiel sein Kommentar zur Goldenen Bulle der Kritik des für Kaiser und Reich eintretenden Johann Jacob Moser. Zwar nahm Moser seinen Vorwurf der Quellenfälschung gegenüber Ludewig später zurück, doch mag es vor allem seinem Urteil zu verdanken sein, dass dieser materialreiche Kommentar später keine Beachtung mehr fand. Der Gegenwart dagegen ist Ludewigs Werk bei kritischer Verwendung eine reiche Quelle zur Geschichte der ersten dreieinhalb Jahrhunderte der Goldenen Bulle und damit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
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Von den beiden Grundgesetzen, die dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation über Jahrhunderte Bestand verliehen haben, sorgten die je und je bei Kaiserwahlen
fortgeschriebenen Wahlkapitulationen für Dynamik und passten das Reich dem Wandel der Verhältnisse an. Für die Statik sorgte seit 1356 die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. Sie war mehr als ein Wahlgesetz und garantierte den Bestand der Zentralgewalt wie der föderalen Verfassung des Reiches. Über den Bestand des Heiligen Reiches hinaus betrachtete man sie noch zu den Zeiten des Deutschen Bundes als in Geltung befindlich. Den umfangreichsten Kommentar zur Goldenen Bulle verfasste zu Beginn des 18. Jahrhunderts der hochgelehrte und wegen seiner bedeutenden Bibliothek und Archivaliensammlung berühmte Johann Peter (von) Ludewig (AD 1668-1743). Er galt nach der Vertreibung Christian Wolffs als die erste Zierde der aufsteigenden Universität Halle.
Als Kanzler seiner Universität, Lehrer des deutschen Staatsrechts in der Tradition Conrings, königlich preußischer Hofhistoriograph und Geheimrat vertrat er in seiner Staatsrechtslehre mit unverhohlener Parteilichkeit gegen das habsburgische Kaisertum die Interessen der reichsständischen Territorialstaaten, insbesondere Preußens. Das trug dem leidenschaftlichen und eitlen Manne die erbitterte Feindschaft seines hallischen Kollegen Gundling ein. Eine Generation später verfiel sein Kommentar zur Goldenen Bulle der Kritik des für Kaiser und Reich eintretenden Johann Jacob Moser. Zwar nahm Moser seinen Vorwurf der Quellenfälschung gegenüber Ludewig später zurück, doch mag es vor allem seinem Urteil zu verdanken sein, dass dieser materialreiche Kommentar später keine Beachtung mehr fand. Der Gegenwart dagegen ist Ludewigs Werk bei kritischer Verwendung eine reiche Quelle zur Geschichte der ersten dreieinhalb Jahrhunderte der Goldenen Bulle und damit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Von den beiden Grundgesetzen, die dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation über Jahrhunderte Bestand verliehen haben, sorgten die je und je bei Kaiserwahlen
fortgeschriebenen Wahlkapitulationen für Dynamik und passten das Reich dem Wandel der Verhältnisse an. Für die Statik sorgte seit 1356 die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. Sie war mehr als ein Wahlgesetz und garantierte den Bestand der Zentralgewalt wie der föderalen Verfassung des Reiches. Über den Bestand des Heiligen Reiches hinaus betrachtete man sie noch zu den Zeiten des Deutschen Bundes als in Geltung befindlich. Den umfangreichsten Kommentar zur Goldenen Bulle verfasste zu Beginn des 18. Jahrhunderts der hochgelehrte und wegen seiner bedeutenden Bibliothek und Archivaliensammlung berühmte Johann Peter (von) Ludewig (AD 1668-1743). Er galt nach der Vertreibung Christian Wolffs als die erste Zierde der aufsteigenden Universität Halle.
Als Kanzler seiner Universität, Lehrer des deutschen Staatsrechts in der Tradition Conrings, königlich preußischer Hofhistoriograph und Geheimrat vertrat er in seiner Staatsrechtslehre mit unverhohlener Parteilichkeit gegen das habsburgische Kaisertum die Interessen der reichsständischen Territorialstaaten, insbesondere Preußens. Das trug dem leidenschaftlichen und eitlen Manne die erbitterte Feindschaft seines hallischen Kollegen Gundling ein. Eine Generation später verfiel sein Kommentar zur Goldenen Bulle der Kritik des für Kaiser und Reich eintretenden Johann Jacob Moser. Zwar nahm Moser seinen Vorwurf der Quellenfälschung gegenüber Ludewig später zurück, doch mag es vor allem seinem Urteil zu verdanken sein, dass dieser materialreiche Kommentar später keine Beachtung mehr fand. Der Gegenwart dagegen ist Ludewigs Werk bei kritischer Verwendung eine reiche Quelle zur Geschichte der ersten dreieinhalb Jahrhunderte der Goldenen Bulle und damit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Als Kanzler seiner Universität, Lehrer des deutschen Staatsrechts in der Tradition Conrings, königlich preußischer Hofhistoriograph und Geheimrat vertrat er in seiner Staatsrechtslehre mit unverhohlener Parteilichkeit gegen das habsburgische Kaisertum die Interessen der reichsständischen Territorialstaaten, insbesondere Preußens. Das trug dem leidenschaftlichen und eitlen Manne die erbitterte Feindschaft seines hallischen Kollegen Gundling ein. Eine Generation später verfiel sein Kommentar zur Goldenen Bulle der Kritik des für Kaiser und Reich eintretenden Johann Jacob Moser. Zwar nahm Moser seinen Vorwurf der Quellenfälschung gegenüber Ludewig später zurück, doch mag es vor allem seinem Urteil zu verdanken sein, dass dieser materialreiche Kommentar später keine Beachtung mehr fand. Der Gegenwart dagegen ist Ludewigs Werk bei kritischer Verwendung eine reiche Quelle zur Geschichte der ersten dreieinhalb Jahrhunderte der Goldenen Bulle und damit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
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Als Kanzler seiner Universität, Lehrer des deutschen Staatsrechts in der Tradition Conrings, königlich preußischer Hofhistoriograph und Geheimrat vertrat er in seiner Staatsrechtslehre mit unverhohlener Parteilichkeit gegen das habsburgische Kaisertum die Interessen der reichsständischen Territorialstaaten, insbesondere Preußens. Das trug dem leidenschaftlichen und eitlen Manne die erbitterte Feindschaft seines hallischen Kollegen Gundling ein. Eine Generation später verfiel sein Kommentar zur Goldenen Bulle der Kritik des für Kaiser und Reich eintretenden Johann Jacob Moser. Zwar nahm Moser seinen Vorwurf der Quellenfälschung gegenüber Ludewig später zurück, doch mag es vor allem seinem Urteil zu verdanken sein, dass dieser materialreiche Kommentar später keine Beachtung mehr fand. Der Gegenwart dagegen ist Ludewigs Werk bei kritischer Verwendung eine reiche Quelle zur Geschichte der ersten dreieinhalb Jahrhunderte der Goldenen Bulle und damit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Als Enea Silvio Piccolomini (1405-64) Ende 1442 in den Kanzleidienst des künftigen Kaisers Friedrich III. (1415-93) trat, war dies der Beginn einer fast dreizehn Jahre währenden Zusammenarbeit mit dem Habsburger, für den der spätere Papst (Pius II. 1458-64) zu einer fast unentbehrlichen Stütze wurde. Die Beiträge des Bandes, die auf eine Tagung in Wiener Neustadt zurückgehen, beleuchten vorwiegend diese frühe Phase der Herrschaft Friedrichs III. und das Wirken Piccolominis an seinem Hof, an dem der Italiener nicht nur als »Apostel des Humanismus«, sondern auch als politischer Berater erheblichen Einfluß besaß.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Als Enea Silvio Piccolomini (1405-64) Ende 1442 in den Kanzleidienst des künftigen Kaisers Friedrich III. (1415-93) trat, war dies der Beginn einer fast dreizehn Jahre währenden Zusammenarbeit mit dem Habsburger, für den der spätere Papst (Pius II. 1458-64) zu einer fast unentbehrlichen Stütze wurde. Die Beiträge des Bandes, die auf eine Tagung in Wiener Neustadt zurückgehen, beleuchten vorwiegend diese frühe Phase der Herrschaft Friedrichs III. und das Wirken Piccolominis an seinem Hof, an dem der Italiener nicht nur als »Apostel des Humanismus«, sondern auch als politischer Berater erheblichen Einfluß besaß.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Als Enea Silvio Piccolomini (1405-64) Ende 1442 in den Kanzleidienst des künftigen Kaisers Friedrich III. (1415-93) trat, war dies der Beginn einer fast dreizehn Jahre währenden Zusammenarbeit mit dem Habsburger, für den der spätere Papst (Pius II. 1458-64) zu einer fast unentbehrlichen Stütze wurde. Die Beiträge des Bandes, die auf eine Tagung in Wiener Neustadt zurückgehen, beleuchten vorwiegend diese frühe Phase der Herrschaft Friedrichs III. und das Wirken Piccolominis an seinem Hof, an dem der Italiener nicht nur als »Apostel des Humanismus«, sondern auch als politischer Berater erheblichen Einfluß besaß.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Als Enea Silvio Piccolomini (1405-64) Ende 1442 in den Kanzleidienst des künftigen Kaisers Friedrich III. (1415-93) trat, war dies der Beginn einer fast dreizehn Jahre währenden Zusammenarbeit mit dem Habsburger, für den der spätere Papst (Pius II. 1458-64) zu einer fast unentbehrlichen Stütze wurde. Die Beiträge des Bandes, die auf eine Tagung in Wiener Neustadt zurückgehen, beleuchten vorwiegend diese frühe Phase der Herrschaft Friedrichs III. und das Wirken Piccolominis an seinem Hof, an dem der Italiener nicht nur als »Apostel des Humanismus«, sondern auch als politischer Berater erheblichen Einfluß besaß.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die eigentümliche Erscheinung des mittelalterlichen »Reisekönigtums« prägte auch noch im Spätmittelalter die Art und Weise, wie Untertanen das Reichsoberhaupt wahrnahmen. Wenn der Herrscher eine Reichsstadt besuchte, kulminierte dieses außerordentliche Ereignis im Einzug von Herrscher samt Entourage und im festlichen Empfang durch die Stadt.
Aktualisiert: 2023-06-28
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