Die Studie behandelt die – insbesondere im Hinblick auf die in Art. 12 des Grundgesetzes gewährleistete Berufsfreiheit – verfassungsrechtlich relevante Problematik des Übergangs vom Bachelorstudium zum Masterstudium, konkret bezogen auf die Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge im Fach der Psychologie und auf die diesbezügliche Frage der Berufsqualifizierung eines Bachelorabschlusses in Psychologie.
Ausgehend von der Umsetzung der Bologna-Reform in Deutschland kam es mitunter zu einem Spannungsverhältnis unterschiedlicher rechtlicher Ebenen und letztlich zu einer Umstellung der überwiegenden Anzahl der Diplomstudiengänge auf das zweistufige Bachelor- und Mastersystem.
Die Studie zeigt die Grundzüge der Bologna-Reform sowie die bestehenden Grundlagen des Hochschulrechts in Deutschland auf. Die durch die Umsetzung der Bologna-Reform entstandene doppelte Zulassungsproblematik wird eingehend am Beispiel des Zugangs zu Masterstudiengängen im Studienfach Psychologie erörtert. Das Studienfach der Psychologie stellt das Anwendungsbeispiel für die Untersuchung dar, da hier die Diskrepanz zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen deutlich wird und ein Bachelorabschluss für sich allein unter gewissen Voraussetzungen nicht die erforderliche Berufsqualifikation aufzuweisen vermag. Die doppelte Zulassungsproblematik wird sodann der Kontrolle ihrer Verfassungsmäßigkeit unterzogen.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die gegenwärtige Regelung des Zugangs vom Bachelorstudiengang zu einem Masterstudiengang nicht den im Rahmen der Umsetzung der Bologna-Reform entwickelten Standards zu entsprechen vermag – zumindest für das Studienfach der Psychologie. Abgerundet wird die Arbeit durch die Prüfung, ob die entwickelten Grundsätze auch auf andere Studienfächer übertragbar sind sowie durch das Aufzeigen möglicher Lösungsansätze, um die verfassungsrechtlich festgestellte Problematik zu beseitigen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Nicht nur in Zeiten knapper öffentlicher Kassen stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten der Studienplatzsteuerung. Die Hochschule möchte ihr Profil ausbilden. Der Staat möchte nicht am Bedarf vorbei ausbilden oder sein Geld für andere Belange - etwa die Forschung - einsetzen. Der Autor untersucht zunächst die verfassungsrechtlichen Grenzen der Schließung von Studiengängen, Fakultäten und Hochschulen. Zu diesem Zwecke werden die gesetzlichen Vorgaben näher betrachtet und die Grenzen nach dem Grundgesetz (Wissenschafts- und Berufsfreiheit) sowie nach dem landesverfassungsrechtlich verankerten akademischen Selbstverwaltungsrecht aufgezeigt. Hierbei kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die bekannten Kategorien zum Planungsermessen durchaus auf die untersuchten Organisationsentscheidungen angewendet werden können. Zudem wird der Studienplatzabbau im eigentlichen Sinne - nämlich in Numerus-clausus-Fächern - im einzelnen untersucht. Der Autor analysiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Zulassungsanspruch des Studienbewerbers und bettet diese in die aktuelle Hochschullandschaft ein. Die Grenzen des Kapazitätsabbaus werden anhand von Kapazitätserschöpfungsgebot und Berufslenkungsverbot erörtert, die Existenz und Ausprägung eines Verfassungsauftrages zur Bereitstellung von Studienplätzen ebenso wie eines in Ausnahmefällen bestehenden Kapazitätsverschaffungsanspruchs dargelegt. Nach einer Einführung in das aktuelle Hochschulkapazitätsrecht erfolgt eine Analyse der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu diversen Abbaumaßnahmen (Stellenkürzung, Änderung des Ausbildungsrechts etc.), die allerdings bislang eines fundierten Maßstabes entbehrt. Diesen entwickelt der Autor entlang der Trennlinien zwischen einem normativen und einem faktischen Kapazitätsabbau. Hierbei zeigt sich zudem erneut die Anwendbarkeit der Kategorien zum Planungsermessen. Das Buch widmet sich in weiten Teilen der Grundrechtsdogmatik und insbesondere der Dimension von Berufs- und Wissenschaftsfreiheit als Teilhaberechte. Darüber hinaus werden die wechselseitigen Implikationen von Kapazitätsabbau und Studiengebühren thematisiert. Schließlich wendet sich der Autor den kapazitätsrechtlichen Implikationen der gestuften Studienstruktur (Bachelor-/Masterstruktur) zu. Hierbei werden die verfassungsrechtlichen Fragestellungen der neuen Kapazitätsermittlungssysteme - insbesondere Bandbreiten- und Vereinbarungsmodell - aufgearbeitet.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Kapazitätsrecht belastet die Hochschulen seit über 30 Jahren. Die Umstellung auf Bachelor- und Master-Strukturen und die Einführung von Credit Points bietet nun Anlass und Möglichkeit, ein grundlegend neues Modell zu entwickeln.Die Universitäten Heidelberg und Bremen haben daher in zwei Symposien insbesondere die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Kapazitätsrechts beleuchtet. Dabei wurden in einem repräsentativen Kreis mit Vertretern aus Wissenschaft, Ministerien und Hochschuladministration sowie Wissenschaftsrat und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die derzeit diskutierten Alternativen - insbesondere das Bandbreitenmodell und das Vereinbarungsmodell - vorgestellt und konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Die Ergebnisse waren Grundlage für die Empfehlung des HRK-Senats "Eckpunkte für ein neues Kapazitätsrecht in einem auszubauenden Hochschulsystem" vom 10.10.2006.
Aktualisiert: 2019-07-01
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Das Kapazitätsrecht belastet die Hochschulen seit über 30 Jahren. Die Umstellung auf Bachelor- und Master-Strukturen und die Einführung von Credit Points bietet nun Anlass und Möglichkeit, ein grundlegend neues Modell zu entwickeln.Die Universitäten Heidelberg und Bremen haben daher in zwei Symposien insbesondere die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Kapazitätsrechts beleuchtet. Dabei wurden in einem repräsentativen Kreis mit Vertretern aus Wissenschaft, Ministerien und Hochschuladministration sowie Wissenschaftsrat und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die derzeit diskutierten Alternativen - insbesondere das Bandbreitenmodell und das Vereinbarungsmodell - vorgestellt und konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Die Ergebnisse waren Grundlage für die Empfehlung des HRK-Senats "Eckpunkte für ein neues Kapazitätsrecht in einem auszubauenden Hochschulsystem" vom 10.10.2006.
Aktualisiert: 2019-07-01
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Das „die hochschule“-Heft widmet sich Hochschulkapazitätsfragen aus historischer, soziologischer, juristischer und ländervergleichender Sicht. Die Autorinnen und Autoren werfen einen Blick auf die bisherige Praxis und diskutieren die Entwicklung künftiger Modalitäten. Herausgegeben wird dieses Heft von Carsten Würmann und Karin Zimmermann.
„Ein besonders grausames Relikt der Bildungsexpansion“ sei sie, ein „Stück Planwirtschaft“, „das es bis in die Gegenwart von Exzellenzinitiative und Bologna-Reform geschafft hat“. Die so kritisierte Kapazitätsverordnung (KapVO) und die Kapazitätsplanung nach Curricularnormwerten (CNW) waren in den 1970er Jahren eingeführt worden, um die Vergabe stark nachgefragter Studienplätze so zu organisieren und zu reglementieren, dass die Auswahl das grundgesetzlich gesicherte Teilhaberecht an beruflichen Lebenschancen ausreichend berücksichtigte. Heute gelten sie den einen als eine der letzten verbliebenen Möglichkeiten zu einer bundeseinheitlichen Bildungsplanung und als Garanten gleicher Lehr- und Lernverhältnisse, während sie für andere bürokratische Monstren darstellen, die den Wettbewerb zwischen den Hochschulen verhindern und somit selbst einen gravierenden Teil der aktuellen Probleme des bundesdeutschen Hochschulsystems ausmachen.
Die hochschulpolitische Kontroverse wirft ein Schlaglicht auf die derzeit verhandelten bzw. offenen Fragen zu Kapazitäten, Kapazitätsrecht und Kapazitätsermittlung. Davon bleibt auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit Hochschulen nicht unberührt. Ob die Einführung neuer Hochschulsteuerungsmodelle, die Neugestaltung von Lehr- und Personalstrukturen, die Studiengangsakkreditierung oder die Umgestaltung des Studiensystems untersucht werden – überall geht es um Fragen der Kapazitätsermittlung, um Normwerte und tatsächlichen Lehraufwand von Studiencurricula, um unterschiedliche Modi der Festsetzung von Zulassungszahlen u.v.m.
Aktualisiert: 2020-11-17
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