Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Noch stärkere Auswirkungen auf Menschen und Umwelt als die Katastrophe von Tschernobyl vor elf Jahren kann die nukleare Katastrophe bewirken, die durch den militärischen Angriff auf ein Kernkraftwerk ausgelöst wird. Zur Abwehr einer solchen Katastrophe läßt sich aber das humanitäre Völkerrecht und namentlich seine Regelung der Kampfführung in bewaffneten Konflikten einsetzen. Bereits das Völkergewohnheitsrecht - hier maßgeblich für die den Genfer Zusatzprotokollen von 1977 noch fernstehenden Staaten, darunter den USA - kann zu einer derartigen Abwehr herangezogen werden, und zwar im Rahmen seiner Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Kampfgeschehen (Angriffsverbote zugunsten der Zivilbevölkerung als solcher und ziviler Objekte sowie bei Übermäßigkeit der zu erwartenden Kollateralschäden). Die Untersuchung befaßt sich mit der Entstehung - auch im Rückblick auf den zweiten Weltkrieg - und mit dem Bestand der geltenden Rechtslage und leitet daraus ab, daß sie ein nicht unbeträchtliches Maß an Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke gewährt.
Im Anschluß daran werden Artikel 56 und andere erhebliche Bestimmungen des ersten Genfer Zusatzprotokolls von 1977 untersucht, wobei sich zeigt, daß trotz weitreichender inhaltlicher Beschränkungen hier im Zusammenwirken der Bestimmungen (Verhältnismäßigkeitsgebot zur Begrenzung der Kollateralschäden, Umweltschutzregelung) ein umfassender Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke erreicht wird, insbesondere bei Wahrscheinlichkeit der Auslösung einer nuklearen Katastrophe im konkreten Fall. Dazu kommt ein ebenfalls weitreichender Schutz vor Angriffen auf andere Ziele in der Nähe von Kernkraftwerken. Nach einer Untersuchung der Rechtslage in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wird abschließend das bisher erfolglose Bemühen der Genfer Abrüstungskonferenz behandelt, zu einem erweiterten Verbot militärischer Angriffe auf Kernkraftwerke und andere Nuklearanlagen zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.
Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.
Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Noch stärkere Auswirkungen auf Menschen und Umwelt als die Katastrophe von Tschernobyl vor elf Jahren kann die nukleare Katastrophe bewirken, die durch den militärischen Angriff auf ein Kernkraftwerk ausgelöst wird. Zur Abwehr einer solchen Katastrophe läßt sich aber das humanitäre Völkerrecht und namentlich seine Regelung der Kampfführung in bewaffneten Konflikten einsetzen. Bereits das Völkergewohnheitsrecht - hier maßgeblich für die den Genfer Zusatzprotokollen von 1977 noch fernstehenden Staaten, darunter den USA - kann zu einer derartigen Abwehr herangezogen werden, und zwar im Rahmen seiner Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Kampfgeschehen (Angriffsverbote zugunsten der Zivilbevölkerung als solcher und ziviler Objekte sowie bei Übermäßigkeit der zu erwartenden Kollateralschäden). Die Untersuchung befaßt sich mit der Entstehung - auch im Rückblick auf den zweiten Weltkrieg - und mit dem Bestand der geltenden Rechtslage und leitet daraus ab, daß sie ein nicht unbeträchtliches Maß an Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke gewährt.
Im Anschluß daran werden Artikel 56 und andere erhebliche Bestimmungen des ersten Genfer Zusatzprotokolls von 1977 untersucht, wobei sich zeigt, daß trotz weitreichender inhaltlicher Beschränkungen hier im Zusammenwirken der Bestimmungen (Verhältnismäßigkeitsgebot zur Begrenzung der Kollateralschäden, Umweltschutzregelung) ein umfassender Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke erreicht wird, insbesondere bei Wahrscheinlichkeit der Auslösung einer nuklearen Katastrophe im konkreten Fall. Dazu kommt ein ebenfalls weitreichender Schutz vor Angriffen auf andere Ziele in der Nähe von Kernkraftwerken. Nach einer Untersuchung der Rechtslage in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wird abschließend das bisher erfolglose Bemühen der Genfer Abrüstungskonferenz behandelt, zu einem erweiterten Verbot militärischer Angriffe auf Kernkraftwerke und andere Nuklearanlagen zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *
§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.
Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.
Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Noch stärkere Auswirkungen auf Menschen und Umwelt als die Katastrophe von Tschernobyl vor elf Jahren kann die nukleare Katastrophe bewirken, die durch den militärischen Angriff auf ein Kernkraftwerk ausgelöst wird. Zur Abwehr einer solchen Katastrophe läßt sich aber das humanitäre Völkerrecht und namentlich seine Regelung der Kampfführung in bewaffneten Konflikten einsetzen. Bereits das Völkergewohnheitsrecht - hier maßgeblich für die den Genfer Zusatzprotokollen von 1977 noch fernstehenden Staaten, darunter den USA - kann zu einer derartigen Abwehr herangezogen werden, und zwar im Rahmen seiner Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Kampfgeschehen (Angriffsverbote zugunsten der Zivilbevölkerung als solcher und ziviler Objekte sowie bei Übermäßigkeit der zu erwartenden Kollateralschäden). Die Untersuchung befaßt sich mit der Entstehung - auch im Rückblick auf den zweiten Weltkrieg - und mit dem Bestand der geltenden Rechtslage und leitet daraus ab, daß sie ein nicht unbeträchtliches Maß an Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke gewährt.
Im Anschluß daran werden Artikel 56 und andere erhebliche Bestimmungen des ersten Genfer Zusatzprotokolls von 1977 untersucht, wobei sich zeigt, daß trotz weitreichender inhaltlicher Beschränkungen hier im Zusammenwirken der Bestimmungen (Verhältnismäßigkeitsgebot zur Begrenzung der Kollateralschäden, Umweltschutzregelung) ein umfassender Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke erreicht wird, insbesondere bei Wahrscheinlichkeit der Auslösung einer nuklearen Katastrophe im konkreten Fall. Dazu kommt ein ebenfalls weitreichender Schutz vor Angriffen auf andere Ziele in der Nähe von Kernkraftwerken. Nach einer Untersuchung der Rechtslage in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wird abschließend das bisher erfolglose Bemühen der Genfer Abrüstungskonferenz behandelt, zu einem erweiterten Verbot militärischer Angriffe auf Kernkraftwerke und andere Nuklearanlagen zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.
Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.
Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.
Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.
Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.
Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Noch stärkere Auswirkungen auf Menschen und Umwelt als die Katastrophe von Tschernobyl vor elf Jahren kann die nukleare Katastrophe bewirken, die durch den militärischen Angriff auf ein Kernkraftwerk ausgelöst wird. Zur Abwehr einer solchen Katastrophe läßt sich aber das humanitäre Völkerrecht und namentlich seine Regelung der Kampfführung in bewaffneten Konflikten einsetzen. Bereits das Völkergewohnheitsrecht - hier maßgeblich für die den Genfer Zusatzprotokollen von 1977 noch fernstehenden Staaten, darunter den USA - kann zu einer derartigen Abwehr herangezogen werden, und zwar im Rahmen seiner Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung im Kampfgeschehen (Angriffsverbote zugunsten der Zivilbevölkerung als solcher und ziviler Objekte sowie bei Übermäßigkeit der zu erwartenden Kollateralschäden). Die Untersuchung befaßt sich mit der Entstehung - auch im Rückblick auf den zweiten Weltkrieg - und mit dem Bestand der geltenden Rechtslage und leitet daraus ab, daß sie ein nicht unbeträchtliches Maß an Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke gewährt.
Im Anschluß daran werden Artikel 56 und andere erhebliche Bestimmungen des ersten Genfer Zusatzprotokolls von 1977 untersucht, wobei sich zeigt, daß trotz weitreichender inhaltlicher Beschränkungen hier im Zusammenwirken der Bestimmungen (Verhältnismäßigkeitsgebot zur Begrenzung der Kollateralschäden, Umweltschutzregelung) ein umfassender Schutz vor militärischen Angriffen auf Kernkraftwerke erreicht wird, insbesondere bei Wahrscheinlichkeit der Auslösung einer nuklearen Katastrophe im konkreten Fall. Dazu kommt ein ebenfalls weitreichender Schutz vor Angriffen auf andere Ziele in der Nähe von Kernkraftwerken. Nach einer Untersuchung der Rechtslage in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wird abschließend das bisher erfolglose Bemühen der Genfer Abrüstungskonferenz behandelt, zu einem erweiterten Verbot militärischer Angriffe auf Kernkraftwerke und andere Nuklearanlagen zu gelangen.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema Kernkraftwerk /Recht
Sie suchen ein Buch über Kernkraftwerk /Recht? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema Kernkraftwerk /Recht. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema Kernkraftwerk /Recht im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Kernkraftwerk /Recht einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
Kernkraftwerk /Recht - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema Kernkraftwerk /Recht, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter Kernkraftwerk /Recht und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.