Aktualisiert: 2023-07-02
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Aktualisiert: 2023-07-02
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Der Stellenwert der Grund- und Menschenrechte in einer Gesellschaft misst sich nicht allein an Verfassungs- und Gesetzestexten, sondern vor allem an ihrer Verwirklichung in der Praxis.
Mit Asyl- und Flüchtlingsarbeit befasste Fachleute und Behörden greifen mit ihren Handlungen unmittelbar in die Autonomie und die Persönlichkeitsrechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen ein. In der Praxis entstehen dadurch oft grundrechtliche und ethische Dilemmata. Die Sensibilisierung auf die Grund- und Menschenrechte aller im Asylwesen verantwortlichen Personen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, deren Gewährleistung im Alltag sicherzustellen.
Das vorliegende Handbuch ist aus der Praxis und für die Praxis geschrieben. Zahlreiche Interviews mit Fachleuten und Mitarbeitenden aus den Tätigkeitsfeldern der Asyl- und Flüchtlingsarbeit bilden dessen Grundlage. Aus der Verknüpfung von rechtlichen Erwägungen und Praxiserfahrungen wurden Handlungsempfehlungen entwickelt, die sowohl den Bedürfnissen in der Praxis als auch den zentralen Werten der Grund- und Menschenrechte Rechnung tragen. Sie bieten eine Orientierungshilfe für die anspruchsvolle Arbeit der Fachleute im Umgang mit Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Von Dr. Gülcan Akkaya sind ebenfalls die drei anderen Bände der Trilogie im interact Verlag erschienen.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Dieser dritte Leitfaden zur Trilogie Grund- und Menschenrechte befasst sich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Sozialarbeitende sind als Mitglieder einer Behörde, die Massnahmen anordnet, oder als Zuständige für deren Vollzug mit dafür verantwortlich, dass die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen gewahrt werden.
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bewegt sich an der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht. Es ist im Zivilgesetzbuch geregelt, enthält jedoch eine Vielzahl von Normen öffentlich-rechtlicher Natur, die eine Einschränkung der Rechte schutzbedürftiger Menschen ermöglichen oder erfordern. Der Staat hat die Pflicht, den Schutz von Kindern oder Erwachsenen, die nicht in der Lage sind, ihre Rechte selber wahrzunehmen, sicherzustellen. Gleichzeitig hat er die Aufgabe, ihnen weitestgehende Autonomie zu gewähren.
Anhand von konkreten Fallbeispielen und Spannungsfeldern werden grundrechtskonforme Lösungsansätze aufgezeigt und so kann eine Brücke zur Praxis geschlagen werden. Fachpersonen und Behörden sollen dadurch unterstützt werden, in schwierigen Entscheidungssituationen grundrechtskonform zu handeln.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Situation des Kindes hat sich im letzten Jahrhundert verändert mit der Folge, dass Kinder zunehmend als Subjekte gesehen werden. Der Wandel der Einstellungen zur Kindheit als einer besonderen und wichtigen Phase des Lebens und die neuen Erkenntnisse in der Kinderpsychologie blieben nicht ohne Auswirkungen auf das Familienrecht. Das Kind ist längst nicht mehr der Willkür seiner Eltern ausgeliefert, sondern wird geschützt und zum Teil auch schon als Rechtssubjekt, also Träger eigener Rechte, anerkannt.
Anders als in Deutschland können urteilsfähige Minderjährige in der Schweiz jedoch Rechte ausüben, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen, Art Abs. 2 ZGB und Art. 11 Abs. 2 BV. Der Urteilsfähige in der Schweiz ist im gesamten Persönlichkeitsbereich voll handlungsfähig. Hingegen äußert sich die Generalentscheidung des deutschen Gesetzgebers – abgesehen von wenigen Ausnahmen auch im Persönlichkeitsbereich des urteilsfähigen Kindes – in der Festsetzung des Volljährigkeitsalters. Die Tendenz, verstärkt auf den Willen des Kindes und sein Selbstbestimmungsrecht Rücksicht zu nehmen, spiegelt sich jedoch auch in anderen Rechtsordnungen wider.
Die Arbeit stellt die Rechtslage des Kindes in Bezug auf seine persönlichkeitsbezogenen Rechte in Deutschland und in der Schweiz rechtsvergleichend dar und bewertet sie. Dabei wurde berücksichtigt, dass die kindliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit im psychologischen und juristischen Sinne mit dem Alter des Kindes zunimmt, weshalb die Arbeit neben dem rechtsvergleichenden auch einen interdisziplinären (psychologischen) Ansatz enthält. Im Weiteren wurden verfassungsrechtliche Vorgaben, die Rechtsstellung des minderjährigen Kindes in internationalen Abkommen sowie rechtspolitische Argumente und Einwendungen umfassend gewürdigt. Mit Bezug auf die erarbeiteten Untersuchungsergebnisse werden schließlich konkrete Reformvorschläge unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Situation des Kindes hat sich im letzten Jahrhundert verändert mit der Folge, dass Kinder zunehmend als Subjekte gesehen werden. Der Wandel der Einstellungen zur Kindheit als einer besonderen und wichtigen Phase des Lebens und die neuen Erkenntnisse in der Kinderpsychologie blieben nicht ohne Auswirkungen auf das Familienrecht. Das Kind ist längst nicht mehr der Willkür seiner Eltern ausgeliefert, sondern wird geschützt und zum Teil auch schon als Rechtssubjekt, also Träger eigener Rechte, anerkannt.
Anders als in Deutschland können urteilsfähige Minderjährige in der Schweiz jedoch Rechte ausüben, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen, Art Abs. 2 ZGB und Art. 11 Abs. 2 BV. Der Urteilsfähige in der Schweiz ist im gesamten Persönlichkeitsbereich voll handlungsfähig. Hingegen äußert sich die Generalentscheidung des deutschen Gesetzgebers – abgesehen von wenigen Ausnahmen auch im Persönlichkeitsbereich des urteilsfähigen Kindes – in der Festsetzung des Volljährigkeitsalters. Die Tendenz, verstärkt auf den Willen des Kindes und sein Selbstbestimmungsrecht Rücksicht zu nehmen, spiegelt sich jedoch auch in anderen Rechtsordnungen wider.
Die Arbeit stellt die Rechtslage des Kindes in Bezug auf seine persönlichkeitsbezogenen Rechte in Deutschland und in der Schweiz rechtsvergleichend dar und bewertet sie. Dabei wurde berücksichtigt, dass die kindliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit im psychologischen und juristischen Sinne mit dem Alter des Kindes zunimmt, weshalb die Arbeit neben dem rechtsvergleichenden auch einen interdisziplinären (psychologischen) Ansatz enthält. Im Weiteren wurden verfassungsrechtliche Vorgaben, die Rechtsstellung des minderjährigen Kindes in internationalen Abkommen sowie rechtspolitische Argumente und Einwendungen umfassend gewürdigt. Mit Bezug auf die erarbeiteten Untersuchungsergebnisse werden schließlich konkrete Reformvorschläge unterbreitet.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Das «Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung»
- ist eine forschungsbasierte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie;
- bietet praxisbezogene Orientierung für das konkrete Vorgehen in Abklärungsprozessen;
- definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse;
- enthält Vorschläge zum Vorgehen bei der Hilfeplanung;
- ist für die Verwendung im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindesschutz konzipiert;
- kann mit anderen Verfahren, Methoden und Instrumenten kombiniert werden;
- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdiensten / Kinder- und Jugenddiensten und anderen im Kindesschutz tätigen Organisationen;
- wurde in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft entwickelt und erprobt;
- dient der Sicherung des Kindeswohls bereits während der Abklärung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das «Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung»
- ist eine forschungsbasierte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie;
- bietet praxisbezogene Orientierung für das konkrete Vorgehen in Abklärungsprozessen;
- definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse;
- enthält Vorschläge zum Vorgehen bei der Hilfeplanung;
- ist für die Verwendung im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindesschutz konzipiert;
- kann mit anderen Verfahren, Methoden und Instrumenten kombiniert werden;
- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdiensten / Kinder- und Jugenddiensten und anderen im Kindesschutz tätigen Organisationen;
- wurde in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft entwickelt und erprobt;
- dient der Sicherung des Kindeswohls bereits während der Abklärung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das «Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung»
- ist eine forschungsbasierte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie;
- bietet praxisbezogene Orientierung für das konkrete Vorgehen in Abklärungsprozessen;
- definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse;
- enthält Vorschläge zum Vorgehen bei der Hilfeplanung;
- ist für die Verwendung im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindesschutz konzipiert;
- kann mit anderen Verfahren, Methoden und Instrumenten kombiniert werden;
- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdiensten / Kinder- und Jugenddiensten und anderen im Kindesschutz tätigen Organisationen;
- wurde in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft entwickelt und erprobt;
- dient der Sicherung des Kindeswohls bereits während der Abklärung.
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- ist eine forschungsbasierte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie;
- bietet praxisbezogene Orientierung für das konkrete Vorgehen in Abklärungsprozessen;
- definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse;
- enthält Vorschläge zum Vorgehen bei der Hilfeplanung;
- ist für die Verwendung im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindesschutz konzipiert;
- kann mit anderen Verfahren, Methoden und Instrumenten kombiniert werden;
- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdiensten / Kinder- und Jugenddiensten und anderen im Kindesschutz tätigen Organisationen;
- wurde in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft entwickelt und erprobt;
- dient der Sicherung des Kindeswohls bereits während der Abklärung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Das «Prozessmanual. Dialogisch-systemische Kindeswohlabklärung»
- ist eine forschungsbasierte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie;
- bietet praxisbezogene Orientierung für das konkrete Vorgehen in Abklärungsprozessen;
- definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse;
- enthält Vorschläge zum Vorgehen bei der Hilfeplanung;
- ist für die Verwendung im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindesschutz konzipiert;
- kann mit anderen Verfahren, Methoden und Instrumenten kombiniert werden;
- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdiensten / Kinder- und Jugenddiensten und anderen im Kindesschutz tätigen Organisationen;
- wurde in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft entwickelt und erprobt;
- dient der Sicherung des Kindeswohls bereits während der Abklärung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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- ist eine forschungsbasierte Wegleitung für einen kompletten Abklärungsprozess: von der Entgegennahme von Hinweisen auf Gefährdungen des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bis zum Vorstellen der Abklärungsergebnisse bei der Familie;
- bietet praxisbezogene Orientierung für das konkrete Vorgehen in Abklärungsprozessen;
- definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse;
- enthält Vorschläge zum Vorgehen bei der Hilfeplanung;
- ist für die Verwendung im freiwilligen und zivilrechtlichen Kindesschutz konzipiert;
- kann mit anderen Verfahren, Methoden und Instrumenten kombiniert werden;
- unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Sozialdiensten / Kinder- und Jugenddiensten und anderen im Kindesschutz tätigen Organisationen;
- wurde in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft entwickelt und erprobt;
- dient der Sicherung des Kindeswohls bereits während der Abklärung.
Aktualisiert: 2023-06-30
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- definiert die für die Abklärung von Kindeswohlfragen relevanten Schlüsselprozesse;
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- wurde in Zusammenarbeit von Praxis und Wissenschaft entwickelt und erprobt;
- dient der Sicherung des Kindeswohls bereits während der Abklärung.
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-21
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