Ausgehend von seiner eigenen Forschung an wilden Affen berichtet
Volker Sommer über Themen, die auch uns Menschen betreffen – über
Traditionspflege, Artgenossentötung und Kinderaufzucht ebenso wie
über Eigennutz, Partnertreue, die Frage nach dem Sinn von Leiden und
das unglückliche Konzept der »Rassen«. In gewohnt provokantem Stil
präsentiert er sich dabei als radikaler Evolutionist, der sich selbst
und seine Mitmenschen als »Affenmenschen« begreift. Das freilich ist
für Sommer ein Kompliment. Und eröffnet uns zugleich die Chance,
andere Lebewesen mehr schätzen zu lernen – nämlich als natürliche
Verwandte.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Ausgehend von seiner eigenen Forschung an wilden Affen berichtet
Volker Sommer über Themen, die auch uns Menschen betreffen – über
Traditionspflege, Artgenossentötung und Kinderaufzucht ebenso wie
über Eigennutz, Partnertreue, die Frage nach dem Sinn von Leiden und
das unglückliche Konzept der »Rassen«. In gewohnt provokantem Stil
präsentiert er sich dabei als radikaler Evolutionist, der sich selbst
und seine Mitmenschen als »Affenmenschen« begreift. Das freilich ist
für Sommer ein Kompliment. Und eröffnet uns zugleich die Chance,
andere Lebewesen mehr schätzen zu lernen – nämlich als natürliche
Verwandte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ausgehend von seiner eigenen Forschung an wilden Affen berichtet
Volker Sommer über Themen, die auch uns Menschen betreffen – über
Traditionspflege, Artgenossentötung und Kinderaufzucht ebenso wie
über Eigennutz, Partnertreue, die Frage nach dem Sinn von Leiden und
das unglückliche Konzept der »Rassen«. In gewohnt provokantem Stil
präsentiert er sich dabei als radikaler Evolutionist, der sich selbst
und seine Mitmenschen als »Affenmenschen« begreift. Das freilich ist
für Sommer ein Kompliment. Und eröffnet uns zugleich die Chance,
andere Lebewesen mehr schätzen zu lernen – nämlich als natürliche
Verwandte.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Ausgehend von seiner eigenen Forschung an wilden Affen berichtet
Volker Sommer über Themen, die auch uns Menschen betreffen – über
Traditionspflege, Artgenossentötung und Kinderaufzucht ebenso wie
über Eigennutz, Partnertreue, die Frage nach dem Sinn von Leiden und
das unglückliche Konzept der »Rassen«. In gewohnt provokantem Stil
präsentiert er sich dabei als radikaler Evolutionist, der sich selbst
und seine Mitmenschen als »Affenmenschen« begreift. Das freilich ist
für Sommer ein Kompliment. Und eröffnet uns zugleich die Chance,
andere Lebewesen mehr schätzen zu lernen – nämlich als natürliche
Verwandte.
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *
>Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung zum Tatbestand der Kindestötung gemäß § 217 a.F. StGB von 1870 bis zu dessen Aufhebung durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts am 1. April 1998. Bereits ein gutes Jahrzehnt nach ihrer Streichung aus dem Strafgesetzbuch droht diese Vorschrift in Vergessenheit zu geraten. Gleiches gilt für die Erwägungen, die zur Rechtfertigung der milden Bestrafung der Täterinnen herangezogen wurden und die auch heute noch dazu beitragen können, die Beweggründe einer Mutter zu verstehen, die ihr neugeborenes Kind tötet. Diese Entwicklung wird der langen Rechtshistorie dieser Norm, die nicht nur auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Strafgesetzbuch beschränkt ist, in keiner Weise gerecht. Bereits in der Constitutio Criminalis Karls V. wurde die Kindestötung eigenständig geregelt, durchlief im Zuge der Aufklärung einen tiefgreifenden Wandel von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt und fand Eingang in die Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts. Nachdem die Vorschrift schließlich nahezu unverändert aus dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851 in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden war, blieb sie bis zu ihrer Abschaffung als § 217 des Strafgesetzbuches in ihren wesentlichen tatbestandlichen Grundzügen bestehen. Nichtsdestoweniger fand die Kindestötung regelmäßig kontroverse Berücksichtigung in den verschiedenen Reformbemühungen zum Strafgesetzbuch. Deren rückblickende Betrachtung ist Aufgabe dieser Arbeit. Dies gilt insbesondere für die Motive und rechtssystematischen Folgen der Streichung des Tatbestandes im Rahmen des 6. StrRG, die letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat.<
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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>Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung zum Tatbestand der Kindestötung gemäß § 217 a.F. StGB von 1870 bis zu dessen Aufhebung durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts am 1. April 1998. Bereits ein gutes Jahrzehnt nach ihrer Streichung aus dem Strafgesetzbuch droht diese Vorschrift in Vergessenheit zu geraten. Gleiches gilt für die Erwägungen, die zur Rechtfertigung der milden Bestrafung der Täterinnen herangezogen wurden und die auch heute noch dazu beitragen können, die Beweggründe einer Mutter zu verstehen, die ihr neugeborenes Kind tötet. Diese Entwicklung wird der langen Rechtshistorie dieser Norm, die nicht nur auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Strafgesetzbuch beschränkt ist, in keiner Weise gerecht. Bereits in der Constitutio Criminalis Karls V. wurde die Kindestötung eigenständig geregelt, durchlief im Zuge der Aufklärung einen tiefgreifenden Wandel von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt und fand Eingang in die Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts. Nachdem die Vorschrift schließlich nahezu unverändert aus dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851 in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden war, blieb sie bis zu ihrer Abschaffung als § 217 des Strafgesetzbuches in ihren wesentlichen tatbestandlichen Grundzügen bestehen. Nichtsdestoweniger fand die Kindestötung regelmäßig kontroverse Berücksichtigung in den verschiedenen Reformbemühungen zum Strafgesetzbuch. Deren rückblickende Betrachtung ist Aufgabe dieser Arbeit. Dies gilt insbesondere für die Motive und rechtssystematischen Folgen der Streichung des Tatbestandes im Rahmen des 6. StrRG, die letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat.<
Aktualisiert: 2023-05-29
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KUNZE: DER KINDERMORD E-BOOK
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Vorrede -- I. Die Kindsabtreibung in ihrer Verbreitung unter den Völkern -- II. Die Abortivmittel -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Ausgehend von seiner eigenen Forschung an wilden Affen berichtet
Volker Sommer über Themen, die auch uns Menschen betreffen – über
Traditionspflege, Artgenossentötung und Kinderaufzucht ebenso wie
über Eigennutz, Partnertreue, die Frage nach dem Sinn von Leiden und
das unglückliche Konzept der »Rassen«. In gewohnt provokantem Stil
präsentiert er sich dabei als radikaler Evolutionist, der sich selbst
und seine Mitmenschen als »Affenmenschen« begreift. Das freilich ist
für Sommer ein Kompliment. Und eröffnet uns zugleich die Chance,
andere Lebewesen mehr schätzen zu lernen – nämlich als natürliche
Verwandte.
Aktualisiert: 2023-05-13
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Vier Kinder, ermordet von der eigenen Mutter
Kindestötung 2020: Eine Mutter tötet vier ihrer fünf Kinder, einen Selbstmordversuch überlebt sie nur knapp.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Frontmatter -- Vorrede -- I. Die Kindsabtreibung in ihrer Verbreitung unter den Völkern -- II. Die Abortivmittel -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-03-27
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Goethes Gretchentragödie hat das Bild der Kindsmörderin nachhaltig geprägt. Doch was bedeutete eine ungewollte Schwangerschaft im 18. und 19. Jahrhundert wirklich? In welchem gesellschaftlichen Klima wurden Mütter zu Mörderinnen?
Aktualisiert: 2022-02-15
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Goethes Gretchentragödie hat das Bild der Kindsmörderin nachhaltig geprägt. Doch was bedeutete eine ungewollte Schwangerschaft im 18. und 19. Jahrhundert wirklich? In welchem gesellschaftlichen Klima wurden Mütter zu Mörderinnen?
Aktualisiert: 2022-04-05
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KUNZE: DER KINDERMORD E-BOOK
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-03-27
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>Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung zum Tatbestand der Kindestötung gemäß § 217 a.F. StGB von 1870 bis zu dessen Aufhebung durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts am 1. April 1998. Bereits ein gutes Jahrzehnt nach ihrer Streichung aus dem Strafgesetzbuch droht diese Vorschrift in Vergessenheit zu geraten. Gleiches gilt für die Erwägungen, die zur Rechtfertigung der milden Bestrafung der Täterinnen herangezogen wurden und die auch heute noch dazu beitragen können, die Beweggründe einer Mutter zu verstehen, die ihr neugeborenes Kind tötet. Diese Entwicklung wird der langen Rechtshistorie dieser Norm, die nicht nur auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Strafgesetzbuch beschränkt ist, in keiner Weise gerecht. Bereits in der Constitutio Criminalis Karls V. wurde die Kindestötung eigenständig geregelt, durchlief im Zuge der Aufklärung einen tiefgreifenden Wandel von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt und fand Eingang in die Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts. Nachdem die Vorschrift schließlich nahezu unverändert aus dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851 in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden war, blieb sie bis zu ihrer Abschaffung als § 217 des Strafgesetzbuches in ihren wesentlichen tatbestandlichen Grundzügen bestehen. Nichtsdestoweniger fand die Kindestötung regelmäßig kontroverse Berücksichtigung in den verschiedenen Reformbemühungen zum Strafgesetzbuch. Deren rückblickende Betrachtung ist Aufgabe dieser Arbeit. Dies gilt insbesondere für die Motive und rechtssystematischen Folgen der Streichung des Tatbestandes im Rahmen des 6. StrRG, die letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat.<
Aktualisiert: 2023-03-27
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Wenn ein Mensch Opfer eines Tötungsdelikts wird, beginnt für die Ermittlungsbehörden ein Wettlauf mit der Zeit. Phänomenologie einer Strafsache.
Aktualisiert: 2019-01-20
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Joana Peters Frauenschicksale 1. Teil
Ein Rückblick auf Luises Leben lässt uns nur erahnen, welches Leid sie von der ersten Minute ihres Lebens an ertragen musste.
Ihre leibliche Mutter versuchte, sie sofort nach ihrer Geburt 1944 zu töten. Sie kommt in einem völlig desolaten Zustand in eine Pflegefamilie. In ihrer Kindheit erfährt sie eine sehr strenge Erziehung. Nur ihr Großvater, ein hochrangiger Politiker und Jurist zu Zeiten der Weimarer Republik, schenkt Luise menschliche Wärme, Liebe und Zuneigung. Nachdem ihr Leben wie ein einziges Desaster abläuft, verlassen sie noch ihre beiden Kinder für die Zeugen Jehovas. Muss Luise von nun an lernen, ihr Leben im hohen Alter allein zu leben?
Aktualisiert: 2019-12-29
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>Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Reformdiskussion und Gesetzgebung zum Tatbestand der Kindestötung gemäß § 217 a.F. StGB von 1870 bis zu dessen Aufhebung durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts am 1. April 1998. Bereits ein gutes Jahrzehnt nach ihrer Streichung aus dem Strafgesetzbuch droht diese Vorschrift in Vergessenheit zu geraten. Gleiches gilt für die Erwägungen, die zur Rechtfertigung der milden Bestrafung der Täterinnen herangezogen wurden und die auch heute noch dazu beitragen können, die Beweggründe einer Mutter zu verstehen, die ihr neugeborenes Kind tötet. Diese Entwicklung wird der langen Rechtshistorie dieser Norm, die nicht nur auf die Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Strafgesetzbuch beschränkt ist, in keiner Weise gerecht. Bereits in der Constitutio Criminalis Karls V. wurde die Kindestötung eigenständig geregelt, durchlief im Zuge der Aufklärung einen tiefgreifenden Wandel von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt und fand Eingang in die Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts. Nachdem die Vorschrift schließlich nahezu unverändert aus dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851 in das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 übernommen worden war, blieb sie bis zu ihrer Abschaffung als § 217 des Strafgesetzbuches in ihren wesentlichen tatbestandlichen Grundzügen bestehen. Nichtsdestoweniger fand die Kindestötung regelmäßig kontroverse Berücksichtigung in den verschiedenen Reformbemühungen zum Strafgesetzbuch. Deren rückblickende Betrachtung ist Aufgabe dieser Arbeit. Dies gilt insbesondere für die Motive und rechtssystematischen Folgen der Streichung des Tatbestandes im Rahmen des 6. StrRG, die letzten Endes mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat.<
Aktualisiert: 2023-03-27
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