Zum Werk
Nach dem Staat sind die Kirchen zweitgrößter Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Sie regeln aufgrund des verfassungsrechtlich und kirchenvertraglich garantierten Selbstbestimmungsrechts in eigener Zuständigkeit die dienstvertraglichen Verhältnisse der ihnen zugeordneten Einrichtungen mit deren Mitarbeitern. Das staatliche Arbeitsrecht öffnet daher einen eigenen Weg zur Gestaltung kirchenbezogener Arbeitsverhältnisse.
Das Werk stellt die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht prägnant und anschaulich dar und behandelt nicht nur das Staatskirchenrecht, sondern auch das auf dieser Grundlage im staatlichen Recht geltende Recht der evangelischen und der katholischen Kirche für Arbeitsverhältnisse.
Vorteile auf einen Blick
- Arbeitsrecht der evangelischen und katholischen Kirche
- mit allen weitreichenden Besonderheiten beim "Dritten Weg"
- aktuelle EuGH-Rechtsprechung zum Diskriminierungsschutz
Zur Neuauflage
Folgende Änderungen waren notwendig und werden berücksichtigt:
- Staatskirchenrechtliche Grundlagen beim Antidiskriminierungsrecht der Europäischen Union
- Auswirkungen von § 611a BGB auf das kirchliche Individualarbeitsrecht und das Mitarbeitervertretungsrecht
- Streikfreiheit im kirchlichen Dienst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Anforderungen an die Zuordnung zur Kirche für die Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche
- Geltung der Grundordnung der katholischen Kirche durch Übernahme in das Statut eines Rechtsträgers
- Geltung des Mindestlohngesetzes im kirchlichen Bereich
- Schranken des drittbezogenen Personaleinsatzes, insbesondere der Leiharbeit im kirchlichen Bereich
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum kirchlichen Bereich
- Änderung im Mitarbeitervertretungsrecht beider Kirchen
- Rechtsprechung der kirchlichen Gerichte, insbesondere des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs
Zielgruppe
Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung sowie kirchlichen Vereinen und Einrichtungen, Anwälte, Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Wiederaufbau von in der NS-Zeit zerschlagenen Strukturen innerhalb der katholischen Kirche steht im Zentrum dieses Buches. Die Darstellung erfolgt sowohl auf gesamtösterreichischer Ebene als auch auf der Ebene einzelner Diözesen. Daneben wird auch die Reorganisation des kirchlichen Lebens in anderen christlichen Kirchen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Eine Befragung kirchlicher Mitarbeitenden aus verschiedenen Konfessionen brachte deren Denkweisen in theologischen Fragen zum Ausdruck. Angesprochen wurden beispielsweise die Bedeutung christlicher Bildung, Bekehrung als Grundlage des Glaubens und das Grundverständnis der Bibel. Die Mitarbeitenden gründen ihre Überzeugungen vor allem auf ihrer Biographie.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Wiederaufbau von in der NS-Zeit zerschlagenen Strukturen innerhalb der katholischen Kirche steht im Zentrum dieses Buches. Die Darstellung erfolgt sowohl auf gesamtösterreichischer Ebene als auch auf der Ebene einzelner Diözesen. Daneben wird auch die Reorganisation des kirchlichen Lebens in anderen christlichen Kirchen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Eine Befragung kirchlicher Mitarbeitenden aus verschiedenen Konfessionen brachte deren Denkweisen in theologischen Fragen zum Ausdruck. Angesprochen wurden beispielsweise die Bedeutung christlicher Bildung, Bekehrung als Grundlage des Glaubens und das Grundverständnis der Bibel. Die Mitarbeitenden gründen ihre Überzeugungen vor allem auf ihrer Biographie.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Eine Befragung kirchlicher Mitarbeitenden aus verschiedenen Konfessionen brachte deren Denkweisen in theologischen Fragen zum Ausdruck. Angesprochen wurden beispielsweise die Bedeutung christlicher Bildung, Bekehrung als Grundlage des Glaubens und das Grundverständnis der Bibel. Die Mitarbeitenden gründen ihre Überzeugungen vor allem auf ihrer Biographie.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Wiederaufbau von in der NS-Zeit zerschlagenen Strukturen innerhalb der katholischen Kirche steht im Zentrum dieses Buches. Die Darstellung erfolgt sowohl auf gesamtösterreichischer Ebene als auch auf der Ebene einzelner Diözesen. Daneben wird auch die Reorganisation des kirchlichen Lebens in anderen christlichen Kirchen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Ein wesentlicher Anstoss für die gegenwärtige Veränderung der Berufsrolle des kirchlichen Mitarbeiters kommt aus der Berufspraxis - dem Arbeitsfeld Ortskirchengemeinde selbst. In der empirischen kirchensoziologischen Untersuchung über den Beruf der Gemeindehelferin wird die Abhängigkeit der Entwicklung einer Berufsposition des kirchlichen Mitarbeiters von der Berufsrolle des Pfarrers herausgestellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der von Haus aus mit kirchlichen Fragen vertraute Verfasser schildert die Entstehung und den Werdegang des Schweizerischen Evangelischen Pressedienstes. Diese kirchliche Presseagentur trat vor allem während der Naziherrschaft in Deutschland in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, da ihr Chefredaktor, Dr. Arthur Frey, eine konsequent antinazistische Linie vertrat. Das Buch schildert sachlich und mit reichem Belegmaterial, wie der EPD in den vielen brennenden Fragen einer bewegten Zeit den Standpunkt des christlichen Gewissens an vorderster Front vertrat. Einige der behandelten Themen haben bis heute nichts an Aktualität eingebüsst.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Kirche machte sich bis zum Ende des 17. Jahrhunderts in Form des geistlichen Gerichts zum Anwalt der geschwängerten und um die Ehe betrogenen Frauen, so dass diese Institution, weil sie zum Großteil von Frauen angerufen wurde, geradezu unter dem Aspekt der Justiznutzungaufgefasst werden kann. Frauen erhielten nicht nur gerichtlich erwiesene Eheversprechen materiell abgegolten, auch ihre verlorene Ehre konnten sie vor diesem Forum einklagen. Völlig unterschiedlich war die Zielsetzung des weltlichen Gerichts. Es fungierte ausschließlich als Strafgericht. Ehebrecher und Fornikanten, die vor dieses Gericht gebracht wurden, hatten mit den unterschiedlichsten Sanktionen zu rechnen, die von Geld- und Gefängnisstrafen über Körper- und Schandstrafen bis hin zum lebenslänglichen Landesverweis reichten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der bis heute umfangreiche landwirtschaftliche Grundbesitz kirchlicher Körperschaften ist das Ergebnis einer langen Entwicklung und verdankt seinen Fortbestand dem Festhalten der Kirchen an den übertragenen bzw. erworbenen Flächen. Allein die Körperschaften der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sind nach dem Staat zweitgrößter Grundbesitzer landwirtschaftlicher Grundstücke in Niedersachsen, andere Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland stehen dem kaum nach. Im Staatskirchenrecht stellt sich die Frage nach Widmung und Schutz dieser Vermögensart; im kirchenrechtlichen Bereich sind die Besitzverhältnisse, der Verwaltungsaufbau sowie die Verwaltungsgrundsätze von Bedeutung; in allgemein-rechtlicher Hinsicht interessieren insbesondere die pachtrechtlichen Verhältnisse zwischen den Kirchen und Landpächtern. Über die rein rechtlichen Fragen hinaus müssen sich die kirchlichen Eigentümer von Acker, Wald und Wiese mit dem Sinn dieser Anlageform und der Verwendung der daraus erwachsenen Einnahmen beschäftigen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Das eigene Schulprofil zu gestalten oder ein spezifisches Schulprogramm zu entwickeln, scheint für die Selbstdarstellung von Schulen immer wichtiger zu werden. Schulprofile können von «innen» her entwickelt werden, aber auch von «außen» als Erwartungshorizont vorgegeben sein. Dies ist beispielsweise bei katholischen Schulen der Fall. Mit Lehrern an katholischen Gymnasien in NRW beschäftigt sich diese Untersuchung, um zu erkunden, welcher Spielraum zur Profilierung an solchen Schulen gegeben ist. Nach einer Analyse der Vorgaben, die seitens der Kirche gemacht werden, erfolgt eine Befragung von Lehrern, wie sie mit den Erwartungen umgehen. In einem dritten Teil geht es darum, konkrete Perspektiven zu entwickeln, die als «kooperativer Dialog» verstanden werden sollen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit setzt sich mit der Kooperation der beiden Institutionen Kirche (Evangelische und Katholische Kirche) und Rundfunk auseinander, die durch teilweise sich überlagernde aber auch widerstreitende Interessen und Ziele gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser Ausgangssituation ist es wesentliches Ziel dieser Arbeit, die rechtlichen und tatsächlichen Interessen und Rechtspositionen der Kirchen einerseits und der Rundfunkveranstalter andererseits in einen angemessenen und verfassungsrechtlich zulässigen Ausgleich zu bringen. Die beschriebene Lösung abgestufter Mitgestaltungsmöglichkeiten entspricht den zulässigen und gebotenen Vorgaben, wonach die Bindung der Rundfunkanstalten an das kirchliche Eigenverständnis in dem Maße an Gewicht gewinnt, je näher die im Programm darzustellenden kirchlichen Angelegenheiten dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuzuordnen sind. Dabei ermöglicht die vorgenommene Unterteilung in Verkündigungssendungen, religiöse Sendungen und sonstige Sendungen über Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirchen eine differenziertere Betrachtungsweise. Als Ergebnis der Untersuchungen ergeben sich im Hinblick auf die Ausgestaltung der Mitgestaltungsrechte im privaten Rundfunk geringfügige Abweichungen von dem beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefundenen Lösungsmodell. Dem privaten Rundfunkveranstalter ist dabei tendenziell eine größere Unabhängigkeit und Freiheit bei der Ausgestaltung seines redaktionellen Programms einzuräumen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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In der schon seit den 70er Jahren andauernden Kontroverse um Tarifverträge in der Kirche wird ein Argument stereotyp wiederholt: Kirche ist eine Dienstgemeinschaft; gewerkschaftliche Interessenvertretung, Tarifverträge und Betriebsräte kann es nicht geben und hat es nie gegeben. Das ist ein Irrtum. In der Weimarer Zeit gelten Betriebsverfassung und Tarifrecht unwidersprochen auch für kirchliche Beschäftigte. Und diese entwickeln eine große Bandbreite an Formen und Inhalten der Interessenvertretung: vom berufsständischen Verband bis zur sozialistischen Gewerkschaft, vom Aufbau genossenschaftlicher Selbsthilfe bis zur offensiven Lohnforderung an den Arbeitgeber, von der defensiv vorgebrachten Anfrage bis zur Tarifverhandlung, der Demonstration und dem Streik - und all dies in dem Selbstbewußtsein, speziell kirchliche Beschäftigte zu sein.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Empirische Untersuchung - mittels lebensgeschichtlicher Interviews - zum Prozess der Aufschichtung handlungsleitender Gemeindebilder. Welchen Einfluss auf das aktuell zu erhebende Bild von «der Gemeinde» haben einerseits die Erfahrungen mit der Herkunftsgemeinde in Kindheit und Jugendzeit, andererseits die kognitiv im Theologiestudium angeeigneten Gemeindebilder (biblische, kirchengeschichtliche, zeitgeschichtliche, praktisch-theologische), sowie letztlich die Erfahrungen in der Vikariatsgemeinde? Grundgedanke ist, dass «Gemeindebilder» für den (angehenden) Gemeindepfarrer handlungsleitende Funktion haben.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die hier entfaltete Öffentlichkeitstheorie greift Ansätze der Frankfurter Schule unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen auf und beschreibt Möglichkeiten, der fortschreitenden Privatisierung der Lebensformen durch individuell gestaltete «Charakteröffentlichkeiten» entgegenzutreten. Der geschichtliche Bezug ist dem Erfahrungsbereich kirchlicher Teilöffentlichkeiten entnommen. Gestützt auf die bislang unerschlossenen Dokumente des Zentralverbandes öffentlicher Schulseelsorger in Frankreich erhebt der Autor die Entwicklungsprinzipien eines halben Jahrhunderts französischer Theologie. Der Befund ist nicht nur repräsentativ für die Öffnung des französischen Katholizismus auf seine säkulare Umwelt, er illustriert auch das Kernproblem des Zweiten Vatikanischen Konzils: die Kirche als Teil der Öffentlichkeit auszuweisen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs entstanden in einzelnen westeuropäischen Ländern analoge Formen kirchlicher Dienste in der Arbeitswelt. In Großbritannien entwickeln sich eigenständige Ansätze industriebezogener kirchlicher Strukturen zunächst in den Stahlwerken Sheffields und in den Dienstleistungsindustrien Süd-Londons. Von hier aus avanciert die «Industrial-Mission» seit den fünfziger Jahren geradezu zu einem nationalen und ökumenischen Exportmodell, das fortan das Selbstverständnis kirchlicher Arbeit in vielen städtisch-industriellen Regionen der Welt maßgeblich beeinflußt. In den Diskussionen der Industrial Mission verdichten sich zentrale sozialethische und missionstheologische Fragen: Ihre Ausbreitung steht für das widerspruchsreiche Bemühen um kirchliche Modernisierung, wie auch für den Versuch einer vom Evangelium her begründeten konkret-praktischen Parteinahme im Spannungsfeld betrieblicher Interessen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Ziel der Untersuchung ist die Darstellung und Analyse der Entstehung und der rechtlichen Strukturen der größten deutschen auf internationaler Ebene tätigen kirchlichen Hilfswerke. Die Arbeit konzentriert sich hierbei auf und , nimmt jedoch auch Bezug auf Strukturen anderer Hilfswerke. Vertieft wird auf die satzungsrechtliche Gestaltung und die durch die Vereinsautonomie gezogenen gesetzlichen Grenzen der Einflussnahme auf einen eingetragenen Verein durch Außenstehende eingegangen. Die herausgearbeiteten Grenzen werden im Licht der kirchlichen Selbstverwaltungsgarantie beleuchtet und für kirchliche Vereine im Unterschied zu nicht unter dieses vom Grundgesetz eingeräumte Privileg zu fassenden Vereinen definiert.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Die juristische Betrachtung der kirchlichen Rundfunkarbeit hat sich bislang auf die kirchlichen Mitwirkungsrechte im Rundfunk konzentriert. Daß sich Kirchen und kirchennahe Gruppen auch selbst als Veranstalter betätigen können, ist weitgehend unbeachtet geblieben. Dabei stehen in bezug auf eigene kirchliche Hörfunk- und Fernsehprogramme noch viele rundfunk- und staatskirchenrechtliche Fragen offen. Mit Blick auf den kirchlichen Sonderstatus versucht die Arbeit zu klären, ob und inwieweit Kirchensender denselben Maßgaben unterliegen wie ihre säkularen Mitbewerber. Vorgestellt werden des weiteren die wichtigsten christlichen Veranstalter in Deutschland mit ihren tatsächlichen und rechtlichen Bezügen zur Kirche. Auch die innerhalb wie außerhalb der Kirchen geführte Diskussion über die Rolle christlicher Sender «zwischen Kirche und Kommerz» wird berücksichtigt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Zum Werk
Nach dem Staat sind die Kirchen zweitgrößter Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Sie regeln aufgrund des verfassungsrechtlich und kirchenvertraglich garantierten Selbstbestimmungsrechts in eigener Zuständigkeit die dienstvertraglichen Verhältnisse der ihnen zugeordneten Einrichtungen mit deren Mitarbeitern. Das staatliche Arbeitsrecht öffnet daher einen eigenen Weg zur Gestaltung kirchenbezogener Arbeitsverhältnisse.
Das Werk stellt die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht prägnant und anschaulich dar und behandelt nicht nur das Staatskirchenrecht, sondern auch das auf dieser Grundlage im staatlichen Recht geltende Recht der evangelischen und der katholischen Kirche für Arbeitsverhältnisse.
Vorteile auf einen Blick
- Arbeitsrecht der evangelischen und katholischen Kirche
- mit allen weitreichenden Änderungen beim "Dritten Weg"
Zur Neuauflage
Folgende Änderungen waren notwendig und werden berücksichtigt:
- Streikfreiheit im kirchlichen Dienst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Anforderungen an die Zuordnung zur Kirche für die Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche
- Änderung des "Dritten Weges" durch das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD und in den KODA-Ordnungen der katholischen Kirche
- Erstreckungen des "Zweiten Weges" im Bereich der evangelischen Kirche
- Geltung der Grundordnung der katholischen Kirche durch Übernahme in das Statut eines Rechtsträgers
- Änderung der Loyalitätsobliegenheiten durch eine Neuregelung der Grundordnung
- Geltung des Mindestlohngesetzes im kirchlichen Bereich
- Schranken des drittbezogenen Personaleinsatzes, insbesondere der Leiharbeit im kirchlichen Bereich
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum kirchlichen Bereich
- Änderung im Mitarbeitervertretungsrecht beider Kirchen
- Rechtsprechung der kirchlichen Gerichte, insbesondere des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs
Zum Autor
Prof. Dr. Reinhard Richardi ist als Kommentar-Autor und Verfasser zahlreicher weiterer Publikationen ein hervorragender Kenner des Arbeitsrechts und insbesondere auch des Kirchenarbeitsrechts. Er ist Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der Deutschen Bischofskonferenz.
Zielgruppe
Für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung sowie kirchlichen Vereinen und Einrichtungen, Anwälte, Gewerkschaften.
Aktualisiert: 2019-11-15
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