Die Neuauflage berücksichtigt u.a.
die Mindestgage für Gastspielverträge
weitere Erhöhungen der Mindestgage
die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht auf die Regelungen des NV Bühne
der neue Schutz von Schwangeren/Müttern bei Nichtverlängerung von Bühnenverträgen.
Auf der Basis der neuesten Rechtsprechung der Arbeits- und Bühnenschiedsgerichte werden präzise die Änderungen herausgearbeitet. Besonders hilfreich sind die in der Kommentierung enthaltenen Vertragsformulare und konkreten Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Neuauflage berücksichtigt u.a.
die Mindestgage für Gastspielverträge
weitere Erhöhungen der Mindestgage
die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht auf die Regelungen des NV Bühne
der neue Schutz von Schwangeren/Müttern bei Nichtverlängerung von Bühnenverträgen.
Auf der Basis der neuesten Rechtsprechung der Arbeits- und Bühnenschiedsgerichte werden präzise die Änderungen herausgearbeitet. Besonders hilfreich sind die in der Kommentierung enthaltenen Vertragsformulare und konkreten Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Neuauflage berücksichtigt u.a.
die Mindestgage für Gastspielverträge
weitere Erhöhungen der Mindestgage
die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht auf die Regelungen des NV Bühne
der neue Schutz von Schwangeren/Müttern bei Nichtverlängerung von Bühnenverträgen.
Auf der Basis der neuesten Rechtsprechung der Arbeits- und Bühnenschiedsgerichte werden präzise die Änderungen herausgearbeitet. Besonders hilfreich sind die in der Kommentierung enthaltenen Vertragsformulare und konkreten Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In Deutschland sind Arbeitskampfmaßnahmen nur dann zulässig, wenn sie auf den Abschluss eines Tarifvertrages abzielen. Die Arbeit untersucht dieses „Dogma“ des deutschen Arbeitskampfrechts erstmals umfassend. Der Autor überprüft das Tarifbezugserfordernis einerseits anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben, welche sich insbesondere aus der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG ergeben. Andererseits zeigt er auf, welchen unions- und völkerrechtlichen Einflüssen die Beschränkung von Arbeitskampfzielen unterliegt, indem er sowohl die verschiedenen externen Rechtsquellen als auch die Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe ihrem Inhalt und ihrer Wirkung nach analysiert. Auf dieser Grundlage stellt er dar, welche Konsequenzen sich nicht nur für die Determinierung zulässiger Arbeitskampfziele, sondern auch für andere Rechtmäßigkeitsanforderungen an Arbeitskämpfe ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-29
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In Deutschland sind Arbeitskampfmaßnahmen nur dann zulässig, wenn sie auf den Abschluss eines Tarifvertrages abzielen. Die Arbeit untersucht dieses „Dogma“ des deutschen Arbeitskampfrechts erstmals umfassend. Der Autor überprüft das Tarifbezugserfordernis einerseits anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben, welche sich insbesondere aus der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG ergeben. Andererseits zeigt er auf, welchen unions- und völkerrechtlichen Einflüssen die Beschränkung von Arbeitskampfzielen unterliegt, indem er sowohl die verschiedenen externen Rechtsquellen als auch die Rechtsprechung der europäischen Gerichtshöfe ihrem Inhalt und ihrer Wirkung nach analysiert. Auf dieser Grundlage stellt er dar, welche Konsequenzen sich nicht nur für die Determinierung zulässiger Arbeitskampfziele, sondern auch für andere Rechtmäßigkeitsanforderungen an Arbeitskämpfe ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Neuauflage berücksichtigt u.a.
die Mindestgage für Gastspielverträge
weitere Erhöhungen der Mindestgage
die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht auf die Regelungen des NV Bühne
der neue Schutz von Schwangeren/Müttern bei Nichtverlängerung von Bühnenverträgen.
Auf der Basis der neuesten Rechtsprechung der Arbeits- und Bühnenschiedsgerichte werden präzise die Änderungen herausgearbeitet. Besonders hilfreich sind die in der Kommentierung enthaltenen Vertragsformulare und konkreten Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.
Aktualisiert: 2023-05-19
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Die Neuauflage berücksichtigt u.a.
die Mindestgage für Gastspielverträge
weitere Erhöhungen der Mindestgage
die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung zum Urlaubsrecht auf die Regelungen des NV Bühne
der neue Schutz von Schwangeren/Müttern bei Nichtverlängerung von Bühnenverträgen.
Auf der Basis der neuesten Rechtsprechung der Arbeits- und Bühnenschiedsgerichte werden präzise die Änderungen herausgearbeitet. Besonders hilfreich sind die in der Kommentierung enthaltenen Vertragsformulare und konkreten Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Das Markenzeichen für die Praxis
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die reformierte Wahlordnung ändern die Mitbestimmungsrechte und die Regeln für BR-Gründung und BR-Wahl massiv. Unternehmen, Betriebsrat, Wahlvorstand, Gewerkschaften, Anwaltschaft und Gerichte müssen die neue Rechtslage kennen. Im Detail erläutert der HaKo-BetrVG die Reformen und neue Themen wie digitale Betriebsratssitzungen, den elektronischen Abschluss von Betriebsvereinbarungen, mobile Arbeit (Homeoffice), KI und Datenschutz.
Zusätzliches Plus: Separate Kommentierung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes, SE-Beteiligungsgesetzes und umfassende Erläuterung der Kosten.
Herausgeber, Autorinnen und Autoren bringen ihre ganze Erfahrung aus langjähriger Berufspraxis und auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein:
Prof. Dr. Burkard Boemke; VRiLAG a.D. Dr. Dietrich Braasch; Prof. Dr. Christiane Brors; VRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell; RA Karsten Haase; Ralf-Peter Hayen; VRiLAG Thomas Kloppenburg; Prof. Dr. Wolfhard Kohte; RiBAG a.D. Horst-Dieter Krasshöfer; SyndikusRA Dr. Thomas Kreuder; Olaf Kunz; RiArbG Thomas Lakies; RA Dr. Frank Lorenz; RAin Ursula Matthiessen-Kreuder; Dr. Till Sachadae; RA Marc-Oliver Schulze; Ri’inArbG Dr. Christine Schulze-Doll; RA Dr. Sebastian Sick, LL.M. Eur.; Frank Siebens; RA Dr. Ralf Steffan; VizePräsLAG a.D. Arno Tautphäus; RA Dr. Martin Wolmerath und Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Markenzeichen für die Praxis
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die reformierte Wahlordnung ändern die Mitbestimmungsrechte und die Regeln für BR-Gründung und BR-Wahl massiv. Unternehmen, Betriebsrat, Wahlvorstand, Gewerkschaften, Anwaltschaft und Gerichte müssen die neue Rechtslage kennen. Im Detail erläutert der HaKo-BetrVG die Reformen und neue Themen wie digitale Betriebsratssitzungen, den elektronischen Abschluss von Betriebsvereinbarungen, mobile Arbeit (Homeoffice), KI und Datenschutz.
Zusätzliches Plus: Separate Kommentierung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes, SE-Beteiligungsgesetzes und umfassende Erläuterung der Kosten.
Herausgeber, Autorinnen und Autoren bringen ihre ganze Erfahrung aus langjähriger Berufspraxis und auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein:
Prof. Dr. Burkard Boemke; VRiLAG a.D. Dr. Dietrich Braasch; Prof. Dr. Christiane Brors; VRiBAG a.D. Prof. Franz Josef Düwell; RA Karsten Haase; Ralf-Peter Hayen; VRiLAG Thomas Kloppenburg; Prof. Dr. Wolfhard Kohte; RiBAG a.D. Horst-Dieter Krasshöfer; SyndikusRA Dr. Thomas Kreuder; Olaf Kunz; RiArbG Thomas Lakies; RA Dr. Frank Lorenz; RAin Ursula Matthiessen-Kreuder; Dr. Till Sachadae; RA Marc-Oliver Schulze; Ri’inArbG Dr. Christine Schulze-Doll; RA Dr. Sebastian Sick, LL.M. Eur.; Frank Siebens; RA Dr. Ralf Steffan; VizePräsLAG a.D. Arno Tautphäus; RA Dr. Martin Wolmerath und Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der „Burger“
ist im Tarifrecht der öffentlichen Hand eine feste Größe.
Die 4. Auflage des Handkommentars
enthält die Texte zum Tarifabschluss 2019 zum TV-L
behandelt im Detail die 2017 in Kraft getretene Entgeltordnung zum TVöD/VKA
berücksichtigt die Vielzahl tarifvertraglicher und gesetzlicher Neuerungen, u.a. die Neufassung des Mutterschutzgesetzes 2018 sowie die Regelungen für die schwerbehinderten Menschen in der Neufassung des SGB IX.
Eingearbeitet ist auch die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre
zu den Urlaubsvorschriften,
zur Kündigung und Befristung,
zu den komplexen tarifvertraglichen Arbeitszeitbestimmungen, insbesondere bei Schichtbetrieb, sowie
zum Überstundenbegriff bei Teilzeitbeschäftigten, bei dem durch Urteil des BAG vom 19.12.2018 (10 AZR 231/18) die jahrelang etablierte Rechtsprechung zu Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitarbeit geändert wurde.
Die Neuauflage wurde ergänzt um weitere Anwendungsbeispiele und Muster.
Herausgeber und Autoren
kennen das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes aus ihrer täglichen Arbeit und bringen ihre Erfahrungen, auch aus vielfältigen Schulungsveranstaltungen, in die Kommentierung ein: Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D. München | Dirk Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nürnberg | Dr. Hans Dick, Präsident des Arbeitsgerichts München | Wolfgang Howald, Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts a. D. | Christiane Nollert-Borasio, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht München | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Ralf Weinmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht, Regensburg, Lehrbeauftragter an der OTH Regensburg
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die vorliegende Studie, zu der die Hans-Böckler-Stiftung durch Erteilung eines Gutachtens den Anstoß gab, ist eine tiefgreifende verfassungsrechtliche Untersuchung zum betriebsverfassungsrechtlichen Tendenzschutz von Unternehmen und Betrieben der sogenannten westlichen Karitas (§ 118 Abs.1 BetrVG). Darüber hinaus handelt es sich um eine der wenigen grundlegenden Arbeiten zur verfassungsrechtlichen Fundierung der betrieblichen Mitbestimmung aus Sicht eines Staats- und Verfassungsrechtlers, bei der das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) als einer Zentralnorm gerade auch der abhängigen Arbeit auslegungstechnisch »durchbuchstabiert« wird. Das Gutachten gelangt u.a. zu dem in Anbetracht jüngster Novellierungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht zu unterschätzendes Ergebnis, daß die »Normal-Betriebsverfassung« als Organisationsform sozialer Kooperation zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung der Arbeitnehmer Ausprägung des im Grundgesetz der Berufsfreiheit eingeschlossenen Schutzes der Menschenwürde und des Sozialstaatsgrundsatzes und deshalb im Kern unumkehrbar ist.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Im Zuge der geplanten Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung wird voraussichtlich eine zentrale Bundesspitze geschaffen, die auch operative Aufgaben wahrnimmt und Weisungsrechte gegenüber den nachgeordneten, ehemals selbständigen Trägern der Rentenversicherung besitzt.
Das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellte Rechtsgutachten geht der Frage nach, wie bei dem beabsichtigten Neuzuschnitt der Rentenversicherungsträger die effektive Mitbestimmung der Personalvertretung gesichert bleiben kann. Der Verfasser entwickelt hierzu einen Gestaltungsvorschlag, der den Grundprinzipien der Beschäftigtenmitbestimmung in der öffentlichen Verwaltung Rechnung trägt und sie für diesen bislang nicht vorgesehenen Typus der Bund-Länder-Mischverwaltung weiterentwickelt. Damit leistet die Untersuchung einen wichtigen Beitrag für die Verwirklichung einer sozial verträglichen Organisationsreform der Rentenversicherungsträger.
Der Verfasser ist Professor für Arbeitsrecht an der Universität Oldenburg. Er hat zahlreiche Handbücher, Monographien und Aufsätze zu Fragen des Personalvertretungsrechts verfaßt.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die sog. Tarifkonkurrenz, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge in einem Arbeitsverhältnis, zählt zu den dogmatisch schwierigsten Fragen des Tarifrechts. Zugleich nimmt die praktische Bedeutung der Frage angesichts neuer Unternehmens- und Betriebsstrukturen beständig zu. Dasselbe gilt für die sog. Tarifpluralität, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge im Betrieb.
Der Verfasser setzt sich zunächst mit den bisherigen Lösungen des Problems der Tarifkonkurrenz und insbesondere mit dem vom BAG vertretenen sog. Spezialitätsgrundsatz kritisch auseinander und entwickelt einen überzeugenden Lösungsansatz. Im Vordergrund des 2. Teils steht der sog. Grundsatz der Tarifeinheit, mit dem das BAG das Problem der Tarifpluralität zu bewältigen versucht. Dieser Grundsatz wird ebenfalls kritisch beleuchtet und nach einer eingehenden Untersuchung verworfen.
Die Arbeit wendet sich insbesondere auch an Praktiker, die – etwa im Zuge beratender Tätigkeit bei Unternehmensumstrukturierungen – mit den behandelten Fragen befaßt sind.
Der Autor ist Referent an einem arbeitsrechtlichen Institut und als Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeitsrecht hervorgetreten.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Der öffentliche Sektor ist zur Zeit einem starken Veränderungsdruck ausgesetzt. Häufig wird versucht, ihm mit Privatisierungen Herr zu werden. Welche Rolle Vereinbarungen zur Unternehmensmitbestimmung hierbei spielen, war bislang unklar.
Deshalb wurden erstmals die Mitbestimmungsvereinbarungen in öffentlichen Unternehmen mit privater Rechtsform im Organisationsbereich der ÖTV flächendeckend erfasst und statistisch ausgewertet. Davon wurden in vertiefenden Fallstudien je drei Vereinbarungen in Krankenhäusern, Unternehmen der Stromversorgung und des ÖPNV auf ihre Wirksamkeit und Wirkungsweise hin untersucht sowie die Anreize der handelnden Personen herausgearbeitet.
Unternehmensmitbestimmung kann zu erheblichen Effizienzsteigerungen führen. Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass die gesetzliche Mitbestimmung durch Vereinbarungen verbessert und spezifiziert werden kann.
Prof. Dr. Bernhard Nagel lehrt Wirtschaftrecht an der Universität Kassel. Die promovierte Wirtschaftswissenschaftlerin Dr. Petra Meurer arbeitet jetzt in einem privaten Forschungsinstitut. Dipl.-Oec. Sebastian Haslinger promoviert an der Universität Kassel über Netzmonopole und Wettbewerb.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder haben seit den 80er Jahren immer wieder Rechtsprechung und Literatur beschäftigt. Der von vollzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern abweichende Umfang der Arbeitszeit warf spezifische Rechtsfragen in nahezu allen Bereichen des Betriebsratsmandats auf. Der Gesetzgeber hat im Jahre 2001 das BetrVG reformiert. Im Zuge der Reform kam es zu mehreren Änderungen mit Bezug zur Arbeitszeit der Betriebsratsmitglieder. Die damit verbundenen Auswirkungen für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder werden bereits wieder kontrovers diskutiert. Dies gibt Anlass, sich einmal grundsätzlich mit dem streitanfälligen Fragenkreis um teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder unter besonderer Berücksichtigung der Reform des BetrVG zu befassen. Die Arbeit leistet einen Beitrag sowohl zur dogmatischen Aufarbeitung des Betriebsverfassungsrechts als auch zu dessen praktischer Anwendung. Der Autor ist gegenwärtig Referendar beim Landgericht Mannheim.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Arbeits- und Einkommensbedingungen werden in der Bundesrepublik überwiegend durch Tarifvertrag geregelt. Der Gesetzgeber hat sich bei der Festsetzung von Mindeststandards zurückgehalten. Umso dringender sind Wege zu diskutieren, wie angesichts der Erosion des Tarifvertrags Mindeststandards im Arbeitsverhältnis gesichert werden können.
Der Band setzt sich mit den aktuellen rechtlichen Mechanismen der Sicherung (tariflicher) Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und deren rechtspolitischen Entwicklungsmöglichkeiten auseinander:
• Allgemeinverbindlicherklärung (Zachert)
• Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Peter)
• Tariftreueerklärung (Kempen)
• Mindestarbeitsbedingungsgesetz (Peter)
• Übergreifende Fragen (Zachert).
Das Werk ist Teil eines Gutachtens, das das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW im Jahr 2002 erstellt hat. Verantwortlich zeichnen vom WSI Dr. Reinhard Bispinck (Projektleitung), Dr. Claus Schäfer und Johannes Kirsch.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die Auflösung des Flächentarifvertrags zieht zunehmend auch Firmenarbeitskämpfe nach sich, was die bislang kaum je behandelte Frage nach der Parität im Firmenarbeitskampf aufwirft.
Arbeitskampfrecht ist Richterrecht. Dementsprechend untersucht die vorliegende Arbeit erstmalig sämtliche höchstrichterliche Arbeitskampfrechtsprechung auf ihre Relevanz für den Firmenarbeitskampf, wodurch der Arbeitskampfpraxis ein schneller Zugriff auf die im Firmenarbeitskampf jeweils zu beachtenden Regeln ermöglicht wird. Aufbauend auf der verfassungsrechtlichen Schutzpflichtendogmatik entwickelt die Untersuchung ferner eine theoretische Grundlegung der Parität im Firmenarbeitskampf. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, ob der Staat die Erfüllung seiner Schutzpflichten an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände delegieren kann. Abschließend wird ein eigenes Regelwerk für Streik und Aussperrung im Firmenarbeitskampf vorgestellt.
Die vorliegende Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zu der Diskussion über das Schicksal des Flächentarifvertrages und den Firmentarifvertrag als Alternative.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Kapitalgesellschaftsrecht ist in letzter Zeit durch Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene rund um das Thema guter Unternehmensführung (»Corporate Governance«) in heftige Bewegung geraten. Dadurch sind auch die Unternehmensmitbestimmung und die Rolle der Gewerkschaftsvertreter, insbesondere im Hinblick auf Interessenkonflikte, erneut in die Kritik geraten. Hier setzt das Werk an:
Nach einer Einführung in die Problemstellung geben die Verfasser zunächst einen Überblick über Interessenkonflikte im Aufsichtsrat und ziehen dabei aktuelle, in den Medien vielbeachtete und kritisierte Entwicklungen heran. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Interessenkonflikte der Gewerkschaftsvertreter im Grundsatz nicht von denen der Anteilseignervertreter unterscheiden und deshalb mit dem gleichen Maßstab zu messen sind. Schon gar nicht lassen sie sich für eine Beschränkung oder gar Abschaffung ihrer von der Koalitionsfreiheit gedeckten Rechte, insbesondere des Streikrechts, ins Feld führen. Wohl aber kommt, wie bei den Anteilseignervertretern, bei vorübergehenden Interessenkollisionen eine Beschränkung der Mitwirkungsrechte im Aufsichtsrat in Betracht.
Das Werk ist in seiner Argumentationsdichte für Aufsichtsratsmitglieder und Gewerkschaftsmitglieder gleichermaßen von hohem Nutzen. Es ist eine höchst aktuelle Informationsquelle für Wissenschaftler und Rechtsanwälte, denen entsprechende Fragen vorliegen.
Prof. Dr. dres. h.c. Peter Hanau beschäftigt sich schon seit langem mit den Fragen der unternehmerischen Mitbestimmung.
Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth beschäftigt sich, vom Arbeitsrecht kommend, zunehmend mit Fragen des nationalen und internationalen Gesellschafts- und Konzernrechts und hat bereits mehrfach zu Grenzfragen zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht veröffentlicht.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Der Gesetzgeber räumt traditionell Tarifverträgen den Vorrang vor Betriebsvereinbarungen ein. Seit einigen Jahren werden jedoch in Tarifverträgen zunehmend Öffnungsklauseln aufgenommen, die den Abschluß tarifabweichender Betriebsvereinbarungen zulassen. Auch ist der Tarifvorrang inzwischen Gegenstand rechtspolitischer Auseinandersetzungen: gefordert wird die Einführung einer beschränkten gesetzlichen Öffnungsklausel für betriebliche Notlagen oder sogar die völlige Abschaffung des Tarifvorranges.
Die Arbeit greift diese aktuellen Entwicklungen in der Tarifpraxis und der politischen Diskussion auf und bestimmt die rechtlichen Grenzen für den Abschluß von tarifabweichenden Betriebsvereinbarungen. Dabei geht es zum einen um die Frage, in welchem Umfang sie nach geltendem Recht zulässig sind: im Zentrum stehen hier das Günstigkeitsprinzip sowie die rechtlichen Grenzen tarifvertraglicher Öffnungsklauseln. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, welche Grenzen, insbesondere verfassungsrechtlicher Art, dem Gesetzgeber bei einer Einschränkung der Tarifvorrangsvorschriften gezogen sind. Der abschließende Teil behandelt die für die Praxis bedeutsame Frage der arbeitsgerichtlichen Durchsetzung des Tarifvorranges.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Prozesse der Verwaltungsmodernisierung und Privatisierung führen immer häufiger zu neuartigen Kooperationsformen zwischen öffentlichen und privaten Rechtsträgern auf Betriebs- und Unternehmensebene. Daraus entstehen oftmals öffentlich-privatrechtliche Mischkonzerne und häufiger noch öffentlich-privatrechtliche Gemeinschaftsbetriebe. Die Arbeit untersucht in Ergänzung der Studie von Harro Plander (»Mitbestimmung in öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzernen«, Nomos Verlag 1998, ISBN 3-7890-5190-X) die daraus für die betriebliche Mitbestimmung entstehenden Rechtsfragen. Zutreffend geht die Rechtsprechung des BAG in diesen Fällen im Grundsatz von der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes aus. Die Untersuchung macht aber deutlich, daß sich die Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Arbeitnehmerbegriffs auch auf die vielfältigen Varianten des drittbezogenen Personaleinsatzes erstreckt, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die auf betrieblicher Ebene vom betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitgeber geregelt werden. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch in analoger Anwendung der Privatisierungsregelungen bei Bahn und Post für Beamte, die im Wege von Dienstleistungsüberlassungen, Personalgestellungen, Zuweisungen oder sog. »Verwaltungsleihe« dauerhaft in Privatbetrieben eingesetzt werden.
Aktualisiert: 2020-11-16
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