VI de ertragen haben. Besonderer Dank gebührt ferner den kommunalen Spit zenverbänden, die auch diese Auflage wiederum mit Rat und Tat, vor allem durch Vermittlung geeigneter Autoren, unterstützt haben. Nicht weniger Dank verdient die Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln, die durch unkomplizier te finanzielle Hilfe wesentlich zum Erscheinen des Werkes beigetragen hat. Schließlich bin ich meinem früheren Assistenten Dr. Borchmann sowie meinen derzeitigen Mitarbeitern in Tübingen für vorbereitende und redak tionelle Arbeit zu großem Dank verpflichtet. Die deutschen Gemeinden und Kreise sehen sich derzeit, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, vor außerordentliche Probleme gestellt. Möge dieses Handbuch bei der Lösung der Schwierigkeiten eine Hilfe sein! Tübingen, Juni 1981 Günter Püttner Vorwort ZU Band 6 Nicht ohne Mühe konnte die Arbeit am Handbuch der kommunalen Wis senschaft und Praxis mit dem jetzt vorliegenden sechsten Band zu Ende ge führt werden. Aber es ist gelungen und gibt Anlaß, den im Vorwort zum er sten Band geäußerten Dank an alle Beteiligten, namentlich an die kommu nalen Spitzenverbände und an die Fritz-Thyssen-Stiftung, zu wiederholen. Besonders zu danken habe ich meinem Mitarbeiter, Herrn Rechtsreferen dar Klaus Brühl, für treue und zuverlässige Mitarbeit.
Aktualisiert: 2023-07-03
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VI de ertragen haben. Besonderer Dank gebührt ferner den kommunalen Spit zenverbänden, die auch diese Auflage wiederum mit Rat und Tat, vor allem durch Vermittlung geeigneter Autoren, unterstützt haben. Nicht weniger Dank verdient die Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln, die durch unkomplizier te finanzielle Hilfe wesentlich zum Erscheinen des Werkes beigetragen hat. Schließlich bin ich meinem früheren Assistenten Dr. Borchmann sowie meinen derzeitigen Mitarbeitern in Tübingen für vorbereitende und redak tionelle Arbeit zu großem Dank verpflichtet. Die deutschen Gemeinden und Kreise sehen sich derzeit, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, vor außerordentliche Probleme gestellt. Möge dieses Handbuch bei der Lösung der Schwierigkeiten eine Hilfe sein! Tübingen, Juni 1981 Günter Püttner Vorwort ZU Band 6 Nicht ohne Mühe konnte die Arbeit am Handbuch der kommunalen Wis senschaft und Praxis mit dem jetzt vorliegenden sechsten Band zu Ende ge führt werden. Aber es ist gelungen und gibt Anlaß, den im Vorwort zum er sten Band geäußerten Dank an alle Beteiligten, namentlich an die kommu nalen Spitzenverbände und an die Fritz-Thyssen-Stiftung, zu wiederholen. Besonders zu danken habe ich meinem Mitarbeiter, Herrn Rechtsreferen dar Klaus Brühl, für treue und zuverlässige Mitarbeit.
Aktualisiert: 2023-07-03
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VI de ertragen haben. Besonderer Dank gebührt ferner den kommunalen Spit zenverbänden, die auch diese Auflage wiederum mit Rat und Tat, vor allem durch Vermittlung geeigneter Autoren, unterstützt haben. Nicht weniger Dank verdient die Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln, die durch unkomplizier te finanzielle Hilfe wesentlich zum Erscheinen des Werkes beigetragen hat. Schließlich bin ich meinem früheren Assistenten Dr. Borchmann sowie meinen derzeitigen Mitarbeitern in Tübingen für vorbereitende und redak tionelle Arbeit zu großem Dank verpflichtet. Die deutschen Gemeinden und Kreise sehen sich derzeit, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, vor außerordentliche Probleme gestellt. Möge dieses Handbuch bei der Lösung der Schwierigkeiten eine Hilfe sein! Tübingen, Juni 1981 Günter Püttner Vorwort ZU Band 6 Nicht ohne Mühe konnte die Arbeit am Handbuch der kommunalen Wis senschaft und Praxis mit dem jetzt vorliegenden sechsten Band zu Ende ge führt werden. Aber es ist gelungen und gibt Anlaß, den im Vorwort zum er sten Band geäußerten Dank an alle Beteiligten, namentlich an die kommu nalen Spitzenverbände und an die Fritz-Thyssen-Stiftung, zu wiederholen. Besonders zu danken habe ich meinem Mitarbeiter, Herrn Rechtsreferen dar Klaus Brühl, für treue und zuverlässige Mitarbeit.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Der Zensus 2011 vollzieht einen Paradigmenwechsel in der Bundesstatistik: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Die neue Methode birgt Genauigkeits- und Nachvollziehbarkeitsrisiken, die die Gemeinden strukturell ungleich treffen. Angesichts der Bedeutung, die der amtlichen Einwohnerzahl nicht nur für die kommunalen Finanzströme zukommt, wirft das Fragen auf. Die Rechtswissenschaft hat diese bislang nicht gestellt. Das Werk legt den Finger in die Wunden des Zensus 2011.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Zensus 2011 vollzieht einen Paradigmenwechsel in der Bundesstatistik: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Die neue Methode birgt Genauigkeits- und Nachvollziehbarkeitsrisiken, die die Gemeinden strukturell ungleich treffen. Angesichts der Bedeutung, die der amtlichen Einwohnerzahl nicht nur für die kommunalen Finanzströme zukommt, wirft das Fragen auf. Die Rechtswissenschaft hat diese bislang nicht gestellt. Das Werk legt den Finger in die Wunden des Zensus 2011.
Aktualisiert: 2023-05-20
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VI de ertragen haben. Besonderer Dank gebührt ferner den kommunalen Spit zenverbänden, die auch diese Auflage wiederum mit Rat und Tat, vor allem durch Vermittlung geeigneter Autoren, unterstützt haben. Nicht weniger Dank verdient die Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln, die durch unkomplizier te finanzielle Hilfe wesentlich zum Erscheinen des Werkes beigetragen hat. Schließlich bin ich meinem früheren Assistenten Dr. Borchmann sowie meinen derzeitigen Mitarbeitern in Tübingen für vorbereitende und redak tionelle Arbeit zu großem Dank verpflichtet. Die deutschen Gemeinden und Kreise sehen sich derzeit, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, vor außerordentliche Probleme gestellt. Möge dieses Handbuch bei der Lösung der Schwierigkeiten eine Hilfe sein! Tübingen, Juni 1981 Günter Püttner Vorwort ZU Band 6 Nicht ohne Mühe konnte die Arbeit am Handbuch der kommunalen Wis senschaft und Praxis mit dem jetzt vorliegenden sechsten Band zu Ende ge führt werden. Aber es ist gelungen und gibt Anlaß, den im Vorwort zum er sten Band geäußerten Dank an alle Beteiligten, namentlich an die kommu nalen Spitzenverbände und an die Fritz-Thyssen-Stiftung, zu wiederholen. Besonders zu danken habe ich meinem Mitarbeiter, Herrn Rechtsreferen dar Klaus Brühl, für treue und zuverlässige Mitarbeit.
Aktualisiert: 2023-05-16
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VI de ertragen haben. Besonderer Dank gebührt ferner den kommunalen Spit zenverbänden, die auch diese Auflage wiederum mit Rat und Tat, vor allem durch Vermittlung geeigneter Autoren, unterstützt haben. Nicht weniger Dank verdient die Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln, die durch unkomplizier te finanzielle Hilfe wesentlich zum Erscheinen des Werkes beigetragen hat. Schließlich bin ich meinem früheren Assistenten Dr. Borchmann sowie meinen derzeitigen Mitarbeitern in Tübingen für vorbereitende und redak tionelle Arbeit zu großem Dank verpflichtet. Die deutschen Gemeinden und Kreise sehen sich derzeit, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, vor außerordentliche Probleme gestellt. Möge dieses Handbuch bei der Lösung der Schwierigkeiten eine Hilfe sein! Tübingen, Juni 1981 Günter Püttner Vorwort ZU Band 6 Nicht ohne Mühe konnte die Arbeit am Handbuch der kommunalen Wis senschaft und Praxis mit dem jetzt vorliegenden sechsten Band zu Ende ge führt werden. Aber es ist gelungen und gibt Anlaß, den im Vorwort zum er sten Band geäußerten Dank an alle Beteiligten, namentlich an die kommu nalen Spitzenverbände und an die Fritz-Thyssen-Stiftung, zu wiederholen. Besonders zu danken habe ich meinem Mitarbeiter, Herrn Rechtsreferen dar Klaus Brühl, für treue und zuverlässige Mitarbeit.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Der Zensus 2011 vollzieht einen Paradigmenwechsel in der Bundesstatistik: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Die neue Methode birgt Genauigkeits- und Nachvollziehbarkeitsrisiken, die die Gemeinden strukturell ungleich treffen. Angesichts der Bedeutung, die der amtlichen Einwohnerzahl nicht nur für die kommunalen Finanzströme zukommt, wirft das Fragen auf. Die Rechtswissenschaft hat diese bislang nicht gestellt. Das Werk legt den Finger in die Wunden des Zensus 2011.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Staatshaushalt im Allgemeinen aber gerade auch Kommunen im Besonderen leiden trotz hoher Steuereinnahmen der letzten Jahre zuweilen unter erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Demografischer Wandel, steigende Sozialausgaben und stets auftretende konjunkturelle Abschwünge führen zu einem Missverhältnis von verfügbaren Finanzmitteln, insbesondere Steuern, und zu erfüllende Verpflichtungen. Dies wird zum Anlass genommen, die Finanzierungsmöglichkeiten von Kommunen näher zu beleuchten. Die in drei Hauptteile gegliederte Arbeit stellt im ersten Hauptteil die Finanzierungsmöglichkeiten dar, die Kommunen eröffnet sind – namentlich Vorzugslasten, Finanzausgleich und Steuern – und geht der Frage nach, inwieweit diese Instrumente geeignet sind, Kommunen eine eigenständige und eigenverantwortliche Möglichkeit an die Hand zu geben, kommunalen Finanzdefiziten aus eigener Kraft zu begegnen und sich Einnahmen zu erschließen und Schulden abzubauen. Weder bei Vorzugslasten, noch bei Finanzausgleichszahlungen oder den zugewiesenen Anteilen diverser Steuerarten haben Gemeinden – abgesehen von einer marginalen und ihrerseits wieder beschränkten Hebesatzautonomie – Möglichkeiten, eigenständig Einnahmen aktiv zu generieren, um so finanziellen Defiziten zu begegnen. Damit verbleibt Gemeinden im Ergebnis nur die Möglichkeit sparsamen Haushaltens und eine Reduktion der Ausgaben. Im zweiten Hauptteil stellt die Arbeit eingehend das kommunale Steuerfindungsrecht und dessen Voraussetzungen dar und geht insbesondere der Frage nach, inwieweit Kommunen neue Steuern einführen können. Trotz bestehender Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema sind kommunale Steuern stets Gegenstand neuer Diskussionen, wie z. B. die Pferdesteuer in Schleswig-Holstein oder die Bettensteuer zeigen. Nach Ansicht des Verfassers steht den Gemeinden aufgrund der verfassungsrechtlich gewährten Selbstverwaltungsgarantie in Verbindung mit dem geltenden Prinzip des Steuerstaates ein Steuerfindungsrecht zu, welches allerdings aufgrund der finanzverfassungsrechtlichen Ausgestaltung eingeschränkt ist. Die Konsequenz ist die Pflicht des Staates, Gemeinden einen Bereich eigenverantwortlicher Steuerfindung zuzuweisen. Im letzten Schwerpunktkapitel widmet sich die Arbeit der Bettensteuer oder Kulturförderabgabe als Beispiel kommunaler Steuerfindung, die in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand von Literatur und Rechtsprechung gewesen ist. Die Arbeit stellt die Steuerart umfassend unter Bezugnahme auf die im vorigen Kapitel genannten Grundsätze dar und geht auf die im Zusammenhang mit der Steuer auftretenden Probleme ein, insbesondere der Besteuerung beruflicher Übernachtungen oder generellen Befugnis der Kommunen zur Einführung der Steuer im Lichte der Einführung steuerlicher Vergünstigungen des Hotelgewerbes auf Bundesebene. Hier vertritt der Verfasser eine auf die Steuerautonomie und die Eigenständigkeit der Steuersysteme gestützte konträre Auffassung als die Rechtsprechung und hält die Einführung für zulässig.
Aktualisiert: 2023-04-06
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VI de ertragen haben. Besonderer Dank gebührt ferner den kommunalen Spit zenverbänden, die auch diese Auflage wiederum mit Rat und Tat, vor allem durch Vermittlung geeigneter Autoren, unterstützt haben. Nicht weniger Dank verdient die Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln, die durch unkomplizier te finanzielle Hilfe wesentlich zum Erscheinen des Werkes beigetragen hat. Schließlich bin ich meinem früheren Assistenten Dr. Borchmann sowie meinen derzeitigen Mitarbeitern in Tübingen für vorbereitende und redak tionelle Arbeit zu großem Dank verpflichtet. Die deutschen Gemeinden und Kreise sehen sich derzeit, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, vor außerordentliche Probleme gestellt. Möge dieses Handbuch bei der Lösung der Schwierigkeiten eine Hilfe sein! Tübingen, Juni 1981 Günter Püttner Vorwort ZU Band 6 Nicht ohne Mühe konnte die Arbeit am Handbuch der kommunalen Wis senschaft und Praxis mit dem jetzt vorliegenden sechsten Band zu Ende ge führt werden. Aber es ist gelungen und gibt Anlaß, den im Vorwort zum er sten Band geäußerten Dank an alle Beteiligten, namentlich an die kommu nalen Spitzenverbände und an die Fritz-Thyssen-Stiftung, zu wiederholen. Besonders zu danken habe ich meinem Mitarbeiter, Herrn Rechtsreferen dar Klaus Brühl, für treue und zuverlässige Mitarbeit.
Aktualisiert: 2022-08-18
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Der Zensus 2011 vollzieht einen Paradigmenwechsel in der Bundesstatistik: Erstmals wird die Volkszählung als registergestützte Erhebung durchgeführt. Die neue Methode birgt Genauigkeits- und Nachvollziehbarkeitsrisiken, die die Gemeinden strukturell ungleich treffen. Angesichts der Bedeutung, die der amtlichen Einwohnerzahl nicht nur für die kommunalen Finanzströme zukommt, wirft das Fragen auf. Die Rechtswissenschaft hat diese bislang nicht gestellt. Das Werk legt den Finger in die Wunden des Zensus 2011.
Aktualisiert: 2023-04-15
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VI de ertragen haben. Besonderer Dank gebührt ferner den kommunalen Spit zenverbänden, die auch diese Auflage wiederum mit Rat und Tat, vor allem durch Vermittlung geeigneter Autoren, unterstützt haben. Nicht weniger Dank verdient die Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln, die durch unkomplizier te finanzielle Hilfe wesentlich zum Erscheinen des Werkes beigetragen hat. Schließlich bin ich meinem früheren Assistenten Dr. Borchmann sowie meinen derzeitigen Mitarbeitern in Tübingen für vorbereitende und redak tionelle Arbeit zu großem Dank verpflichtet. Die deutschen Gemeinden und Kreise sehen sich derzeit, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, vor außerordentliche Probleme gestellt. Möge dieses Handbuch bei der Lösung der Schwierigkeiten eine Hilfe sein! Tübingen, Juni 1981 Günter Püttner Vorwort ZU Band 6 Nicht ohne Mühe konnte die Arbeit am Handbuch der kommunalen Wis senschaft und Praxis mit dem jetzt vorliegenden sechsten Band zu Ende ge führt werden. Aber es ist gelungen und gibt Anlaß, den im Vorwort zum er sten Band geäußerten Dank an alle Beteiligten, namentlich an die kommu nalen Spitzenverbände und an die Fritz-Thyssen-Stiftung, zu wiederholen. Besonders zu danken habe ich meinem Mitarbeiter, Herrn Rechtsreferen dar Klaus Brühl, für treue und zuverlässige Mitarbeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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VI de ertragen haben. Besonderer Dank gebührt ferner den kommunalen Spit zenverbänden, die auch diese Auflage wiederum mit Rat und Tat, vor allem durch Vermittlung geeigneter Autoren, unterstützt haben. Nicht weniger Dank verdient die Fritz-Thyssen-Stiftung in Köln, die durch unkomplizier te finanzielle Hilfe wesentlich zum Erscheinen des Werkes beigetragen hat. Schließlich bin ich meinem früheren Assistenten Dr. Borchmann sowie meinen derzeitigen Mitarbeitern in Tübingen für vorbereitende und redak tionelle Arbeit zu großem Dank verpflichtet. Die deutschen Gemeinden und Kreise sehen sich derzeit, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, vor außerordentliche Probleme gestellt. Möge dieses Handbuch bei der Lösung der Schwierigkeiten eine Hilfe sein! Tübingen, Juni 1981 Günter Püttner Vorwort ZU Band 6 Nicht ohne Mühe konnte die Arbeit am Handbuch der kommunalen Wis senschaft und Praxis mit dem jetzt vorliegenden sechsten Band zu Ende ge führt werden. Aber es ist gelungen und gibt Anlaß, den im Vorwort zum er sten Band geäußerten Dank an alle Beteiligten, namentlich an die kommu nalen Spitzenverbände und an die Fritz-Thyssen-Stiftung, zu wiederholen. Besonders zu danken habe ich meinem Mitarbeiter, Herrn Rechtsreferen dar Klaus Brühl, für treue und zuverlässige Mitarbeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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