Die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen stellt ein
etabliertes rechtsdogmatisches Institut des Planungsrechts
dar, dem es nicht an hinreichender Aufmerksamkeit durch
Gerichte und Rechtswissenschaft mangelt. Demzufolge soll
ein Plan von selbst außer Kraft treten, wenn sich die ihm
zugrunde liegenden Verhältnisse so massiv verändert haben,
dass seine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit offenkundig
ausgeschlossen ist. Verliert ein Plan auf diese Weise seine
Umsetzbarkeit und somit seine Daseinsberechtigung, darf
man zwar seine Schutzbedürftigkeit in Zweifel ziehen,
aufgeworfen wird hier jedoch die bislang wenig erörterte
Frage, ob der Plan unter Beachtung verfassungsrechtlicher
Prinzipien tatsächlich ipso iure seinen Geltungsanspruch
verlieren und damit einhergehend außer Kraft treten kann.
Die Forschungsarbeit setzt sich im Rahmen dieser Diskussion
mit den grundsätzlichen Themen der Rechtsnatur von
Plänen, dem allgemeinen Fehlerfolgenregime sowie dem
System der Normaufhebung auseinander, um das Rechtsinstitut
der Funktionslosigkeit unter Würdigung der Stimmen
aus Rechtsprechung und Literatur neu zu bewerten und in
die entwickelte Fehlerfolgensystematik einzuordnen.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen stellt ein
etabliertes rechtsdogmatisches Institut des Planungsrechts
dar, dem es nicht an hinreichender Aufmerksamkeit durch
Gerichte und Rechtswissenschaft mangelt. Demzufolge soll
ein Plan von selbst außer Kraft treten, wenn sich die ihm
zugrunde liegenden Verhältnisse so massiv verändert haben,
dass seine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit offenkundig
ausgeschlossen ist. Verliert ein Plan auf diese Weise seine
Umsetzbarkeit und somit seine Daseinsberechtigung, darf
man zwar seine Schutzbedürftigkeit in Zweifel ziehen,
aufgeworfen wird hier jedoch die bislang wenig erörterte
Frage, ob der Plan unter Beachtung verfassungsrechtlicher
Prinzipien tatsächlich ipso iure seinen Geltungsanspruch
verlieren und damit einhergehend außer Kraft treten kann.
Die Forschungsarbeit setzt sich im Rahmen dieser Diskussion
mit den grundsätzlichen Themen der Rechtsnatur von
Plänen, dem allgemeinen Fehlerfolgenregime sowie dem
System der Normaufhebung auseinander, um das Rechtsinstitut
der Funktionslosigkeit unter Würdigung der Stimmen
aus Rechtsprechung und Literatur neu zu bewerten und in
die entwickelte Fehlerfolgensystematik einzuordnen.
Aktualisiert: 2023-05-11
> findR *
Dem Ausbau der Windenergie kommt für die Wende hin
zu einer überwiegend auf erneuerbaren Energieträgern
basierenden
Energieversorgung eine entscheidende Bedeutung
zu. Die Windenergie an Land ist – stärker als andere
erneuerbare Energieträger – auf in der Fläche verteilte
Anlagen
angewiesen. Die Standortplanung gestaltet sich
mit zunehmender Anlagendichte aufgrund zahlreicher
Nutzungskonflikte
schwierig. Die vorliegende Untersuchung
setzt sich mit den sog. Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen
in Flächennutzungsplänen gem. § 35 Abs. 3 S. 3
BauGB auseinander und gibt einen umfassenden Überblick
über die mit diesem städtebaulichen Planungsinstrument
verbundenen Rechtsfragen innerhalb der gestuften Raumplanung.
Hierzu wird zunächst die Steuerungswirkung der
Konzentrationsflächenplanung auf die Vorhabenzulassung
untersucht, um sodann die materiellen
Anforderungen an
die Konzentrationsflächenplanung und die Sicherung und
Folgen der Konzentrationsflächenplanung
in den Blick zu
nehmen.
Aktualisiert: 2023-03-14
> findR *
Das deutsche Raumplanungsrecht hat sich im Verlauf der
historischen Entwicklung in die Bereiche der Raumordnung,
der Fachplanung und der Bauleitplanung ausdifferenziert.
Die insofern verbreitete Rede vom „System der Raumplanung“
verdeckt aber, dass das Zusammenwirken der
verschiedenen räumlichen Planungen vielfältige
und noch
immer ungeklärte Rechtsfragen aufwirft, die nicht zuletzt
in der Planungspraxis Schwierigkeiten bereiten. Aktuell
bieten Energiewende und Netzausbau hierfür erneut Anschauungsmaterial.
Die Erörterung der Grundsatzfragen
mit
aktuellen Herausforderungen zu verbinden, war Anliegen
des Symposiums des Zentralinstituts für Raumplanung.
Das Institut macht traditionsgemäß mit dem vorliegenden
Tagungsband die Vorträge und Zusammenfassungen der
Diskussionen der Veranstaltung der interessierten Öffentlichkeit
zugänglich.
Aktualisiert: 2023-03-14
> findR *
Die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen stellt ein
etabliertes rechtsdogmatisches Institut des Planungsrechts
dar, dem es nicht an hinreichender Aufmerksamkeit durch
Gerichte und Rechtswissenschaft mangelt. Demzufolge soll
ein Plan von selbst außer Kraft treten, wenn sich die ihm
zugrunde liegenden Verhältnisse so massiv verändert haben,
dass seine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit offenkundig
ausgeschlossen ist. Verliert ein Plan auf diese Weise seine
Umsetzbarkeit und somit seine Daseinsberechtigung, darf
man zwar seine Schutzbedürftigkeit in Zweifel ziehen,
aufgeworfen wird hier jedoch die bislang wenig erörterte
Frage, ob der Plan unter Beachtung verfassungsrechtlicher
Prinzipien tatsächlich ipso iure seinen Geltungsanspruch
verlieren und damit einhergehend außer Kraft treten kann.
Die Forschungsarbeit setzt sich im Rahmen dieser Diskussion
mit den grundsätzlichen Themen der Rechtsnatur von
Plänen, dem allgemeinen Fehlerfolgenregime sowie dem
System der Normaufhebung auseinander, um das Rechtsinstitut
der Funktionslosigkeit unter Würdigung der Stimmen
aus Rechtsprechung und Literatur neu zu bewerten und in
die entwickelte Fehlerfolgensystematik einzuordnen.
Aktualisiert: 2023-03-14
> findR *
Die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen stellt ein
etabliertes rechtsdogmatisches Institut des Planungsrechts
dar, dem es nicht an hinreichender Aufmerksamkeit durch
Gerichte und Rechtswissenschaft mangelt. Demzufolge soll
ein Plan von selbst außer Kraft treten, wenn sich die ihm
zugrunde liegenden Verhältnisse so massiv verändert haben,
dass seine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit offenkundig
ausgeschlossen ist. Verliert ein Plan auf diese Weise seine
Umsetzbarkeit und somit seine Daseinsberechtigung, darf
man zwar seine Schutzbedürftigkeit in Zweifel ziehen,
aufgeworfen wird hier jedoch die bislang wenig erörterte
Frage, ob der Plan unter Beachtung verfassungsrechtlicher
Prinzipien tatsächlich ipso iure seinen Geltungsanspruch
verlieren und damit einhergehend außer Kraft treten kann.
Die Forschungsarbeit setzt sich im Rahmen dieser Diskussion
mit den grundsätzlichen Themen der Rechtsnatur von
Plänen, dem allgemeinen Fehlerfolgenregime sowie dem
System der Normaufhebung auseinander, um das Rechtsinstitut
der Funktionslosigkeit unter Würdigung der Stimmen
aus Rechtsprechung und Literatur neu zu bewerten und in
die entwickelte Fehlerfolgensystematik einzuordnen.
Aktualisiert: 2023-03-14
> findR *
§ 35 BauGB zum Bauen im Außenbereich nimmt in der
Praxis
der Baugenehmigungsbehörden und der Verwaltungsgerichte
eine herausragende Stellung ein und hat in
den vergangenen Jahrzehnten stetig an Komplexität zugenommen.
Aus wenigen Sätzen der Vorläuferregelung des
§ 35 Bundesbaugesetz 1960 ist eine der umfangreichsten
und detailliertesten Bestimmungen des Baugesetzbuchs
geworden, die viele Rechtsfragen zum Bauen im Außenbereich
aufwirft. Bei einem Symposium des Zentralinstituts
für Raumplanung wurden einige repräsentative, grundlegende
wie aktuelle Perspektiven der Vorschrift herausgegriffen.
Das Institut macht traditionsgemäß mit dem vorliegenden
Tagungsband die Vorträge und Zusammenfassungen der
Diskussionen der Veranstaltung der interessierten Öffentlichkeit
zugänglich.
Aktualisiert: 2023-03-14
> findR *
§ 35 BauGB zum Bauen im Außenbereich nimmt in der
Praxis
der Baugenehmigungsbehörden und der Verwaltungsgerichte
eine herausragende Stellung ein und hat in
den vergangenen Jahrzehnten stetig an Komplexität zugenommen.
Aus wenigen Sätzen der Vorläuferregelung des
§ 35 Bundesbaugesetz 1960 ist eine der umfangreichsten
und detailliertesten Bestimmungen des Baugesetzbuchs
geworden, die viele Rechtsfragen zum Bauen im Außenbereich
aufwirft. Bei einem Symposium des Zentralinstituts
für Raumplanung wurden einige repräsentative, grundlegende
wie aktuelle Perspektiven der Vorschrift herausgegriffen.
Das Institut macht traditionsgemäß mit dem vorliegenden
Tagungsband die Vorträge und Zusammenfassungen der
Diskussionen der Veranstaltung der interessierten Öffentlichkeit
zugänglich.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Das deutsche Raumplanungsrecht hat sich im Verlauf der
historischen Entwicklung in die Bereiche der Raumordnung,
der Fachplanung und der Bauleitplanung ausdifferenziert.
Die insofern verbreitete Rede vom „System der Raumplanung“
verdeckt aber, dass das Zusammenwirken der
verschiedenen räumlichen Planungen vielfältige
und noch
immer ungeklärte Rechtsfragen aufwirft, die nicht zuletzt
in der Planungspraxis Schwierigkeiten bereiten. Aktuell
bieten Energiewende und Netzausbau hierfür erneut Anschauungsmaterial.
Die Erörterung der Grundsatzfragen
mit
aktuellen Herausforderungen zu verbinden, war Anliegen
des Symposiums des Zentralinstituts für Raumplanung.
Das Institut macht traditionsgemäß mit dem vorliegenden
Tagungsband die Vorträge und Zusammenfassungen der
Diskussionen der Veranstaltung der interessierten Öffentlichkeit
zugänglich.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Dem Ausbau der Windenergie kommt für die Wende hin
zu einer überwiegend auf erneuerbaren Energieträgern
basierenden
Energieversorgung eine entscheidende Bedeutung
zu. Die Windenergie an Land ist – stärker als andere
erneuerbare Energieträger – auf in der Fläche verteilte
Anlagen
angewiesen. Die Standortplanung gestaltet sich
mit zunehmender Anlagendichte aufgrund zahlreicher
Nutzungskonflikte
schwierig. Die vorliegende Untersuchung
setzt sich mit den sog. Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen
in Flächennutzungsplänen gem. § 35 Abs. 3 S. 3
BauGB auseinander und gibt einen umfassenden Überblick
über die mit diesem städtebaulichen Planungsinstrument
verbundenen Rechtsfragen innerhalb der gestuften Raumplanung.
Hierzu wird zunächst die Steuerungswirkung der
Konzentrationsflächenplanung auf die Vorhabenzulassung
untersucht, um sodann die materiellen
Anforderungen an
die Konzentrationsflächenplanung und die Sicherung und
Folgen der Konzentrationsflächenplanung
in den Blick zu
nehmen.
Aktualisiert: 2023-03-14
> findR *
Der Teilflächennutzungsplan ist ein relativ neuartiges planerisches Steuerungsinstrument zur Umsetzung des Planvorbehalts des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Mit Hilfe des Teilflächennutzungsplans können die Gemeinden die generelle, nicht standortbezogene gesetzliche Planung privilegierter Außenbereichsvorhaben im Rahmen ihrer Planungshoheit standortbezogen einschränken bzw. konkretisieren. Der Verfasser stellt den in der Planungspraxis bislang nur im Bereich der Windenergie bekannten Spezialplan vor, geht auf seine plantechnischen Anforderungen und die daraus resultierenden Vorzüge ein und legt dar, warum er ein gegenüber dem Gesamtflächennutzungsplan eigenständiges und effizientes Planinstrument mit unmittelbarer Außenwirkung ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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