Kreditwesengesetz

Kreditwesengesetz von Zimmerer,  Carl
Mit dem neuen Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, das am 1. Januar 1962 in Kraft tritt, ist der unbefriedigende und zum Teil unklare Rechtszustand, der seit Kriegsende auf dem Gebiete des Kreditwesens herrschte, beseitigt worden. Die interessierten Kreise halten das neue Kredit wesengesetz für eine abgewogene Grundsatzgesetzgebung, die die im öffent lichen Interesse erforderliche Einflußnahme des Staates auf die Tätigkeit der Kreditinstitute ohne störende Eingriffe in deren Geschäftspolitik gewähr leistet. Das Gesetz vermeidet in gleicher Weise die Lücken eines Rahmen gesetzes wie die Gefahren eines perfektionistischen Gesetzes. Es wird auf un absehbare Zeit die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung öffent lich-rechtlicher und privatrechtlicher Fragen der Kreditwirtschaft sein. Zur Erläuterung der Zielsetzung und der Anforderungen des neuen Gesetzes haben es zwei Autoren, die beide den Ruf erster Fachleute für sich in An spruch nehmen dürfen, unternommen, eine systematische Einführung und einen Kommentar zu verfassen. Dr. earl Zimmerer, früher Direktor einer Großbank, seit einigen Jahren geschäftsführender Gesellschafter einer Finan zierungsgesellschaft, schrieb die systematische Einführung und legte dabei vor allem Wert auf die Änderungen, die das Gesetz im Vergleich zum bisher geltenden Recht mit sich brachte. Dr. Herbert Schönle, ao. Professor für deutsches Zivil-, Handels-und Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, kom mentierte die Normen des Gesetzes im einzelnen.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Pfandbriefgesetz

Pfandbriefgesetz von Smola,  Rainer
Die aktuelle Neuauflage bietet als einzigartige Spezialkommentierung Orientierung für die Handhabung des PfandBG. Der Umfang ist gegenüber der Vorauflage erheblich erweitert; die Vorschriften zum Refinanzierungsregister werden in der Neuauflage erstmals eigenständig kommentiert.Besonderes Augenmerk wurde darauf gerichtet, alle praxisrelevanten Probleme zum Pfandbriefgesetz zu erfassen und sachgerechte Lösungen anzubieten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Outsourcing bei Versicherungsunternehmen

Outsourcing bei Versicherungsunternehmen von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Horak,  Tim, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Die Arbeit beleuchtet schwerpunktmäßig die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Auslagerungen (Outsourcing) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), also im Wesentlichen die Bestimmungen von § 64a Abs. 4 VAG und deren Konkretisierung durch die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erörterung des § 64a Abs. 4 VAG zeigt der Autor Parallelen, aber auch Widersprüche zu der verwandten bankaufsichtsrechtlichen Auslagerungsvorschrift des § 25a Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) auf. Die jeweils einschlägigen Rundschreiben der BaFin bezieht er mit in die Gesamtbetrachtung ein. Um der internationalen Prägung des Aufsichtsrechts und dessen Anforderungen an Auslagerungen gerecht werden zu können, werden stets auch internationale Vorgaben – sei es in Form von Richtlinien, Verordnungen oder aber lediglich unverbindlichen Empfehlungen oder Standards – herangezogen. Die Arbeit zeigt dem nationalen Gesetzgeber teilweise Handlungsbedarf für die Herstellung der Richtlinienkonformität mit Solvency II auf. Den Unternehmen liefert die eingehende Untersuchung wichtige Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Auslagerungen. Von rechtswissenschaftlicher Seite ist es die erste ausführliche Auseinandersetzung mit den seit 1.1.2008 geltenden Anforderungen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Kreditwesengesetz

Kreditwesengesetz von Zimmerer,  Carl
Mit dem neuen Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, das am 1. Januar 1962 in Kraft tritt, ist der unbefriedigende und zum Teil unklare Rechtszustand, der seit Kriegsende auf dem Gebiete des Kreditwesens herrschte, beseitigt worden. Die interessierten Kreise halten das neue Kredit wesengesetz für eine abgewogene Grundsatzgesetzgebung, die die im öffent lichen Interesse erforderliche Einflußnahme des Staates auf die Tätigkeit der Kreditinstitute ohne störende Eingriffe in deren Geschäftspolitik gewähr leistet. Das Gesetz vermeidet in gleicher Weise die Lücken eines Rahmen gesetzes wie die Gefahren eines perfektionistischen Gesetzes. Es wird auf un absehbare Zeit die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung öffent lich-rechtlicher und privatrechtlicher Fragen der Kreditwirtschaft sein. Zur Erläuterung der Zielsetzung und der Anforderungen des neuen Gesetzes haben es zwei Autoren, die beide den Ruf erster Fachleute für sich in An spruch nehmen dürfen, unternommen, eine systematische Einführung und einen Kommentar zu verfassen. Dr. earl Zimmerer, früher Direktor einer Großbank, seit einigen Jahren geschäftsführender Gesellschafter einer Finan zierungsgesellschaft, schrieb die systematische Einführung und legte dabei vor allem Wert auf die Änderungen, die das Gesetz im Vergleich zum bisher geltenden Recht mit sich brachte. Dr. Herbert Schönle, ao. Professor für deutsches Zivil-, Handels-und Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, kom mentierte die Normen des Gesetzes im einzelnen.
Aktualisiert: 2023-04-02
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Outsourcing bei Versicherungsunternehmen

Outsourcing bei Versicherungsunternehmen von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Horak,  Tim, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Die Arbeit beleuchtet schwerpunktmäßig die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Auslagerungen (Outsourcing) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), also im Wesentlichen die Bestimmungen von § 64a Abs. 4 VAG und deren Konkretisierung durch die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erörterung des § 64a Abs. 4 VAG zeigt der Autor Parallelen, aber auch Widersprüche zu der verwandten bankaufsichtsrechtlichen Auslagerungsvorschrift des § 25a Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) auf. Die jeweils einschlägigen Rundschreiben der BaFin bezieht er mit in die Gesamtbetrachtung ein. Um der internationalen Prägung des Aufsichtsrechts und dessen Anforderungen an Auslagerungen gerecht werden zu können, werden stets auch internationale Vorgaben – sei es in Form von Richtlinien, Verordnungen oder aber lediglich unverbindlichen Empfehlungen oder Standards – herangezogen. Die Arbeit zeigt dem nationalen Gesetzgeber teilweise Handlungsbedarf für die Herstellung der Richtlinienkonformität mit Solvency II auf. Den Unternehmen liefert die eingehende Untersuchung wichtige Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Auslagerungen. Von rechtswissenschaftlicher Seite ist es die erste ausführliche Auseinandersetzung mit den seit 1.1.2008 geltenden Anforderungen.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Kreditwesengesetz

Kreditwesengesetz von Zimmerer,  Carl
Mit dem neuen Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, das am 1. Januar 1962 in Kraft tritt, ist der unbefriedigende und zum Teil unklare Rechtszustand, der seit Kriegsende auf dem Gebiete des Kreditwesens herrschte, beseitigt worden. Die interessierten Kreise halten das neue Kredit wesengesetz für eine abgewogene Grundsatzgesetzgebung, die die im öffent lichen Interesse erforderliche Einflußnahme des Staates auf die Tätigkeit der Kreditinstitute ohne störende Eingriffe in deren Geschäftspolitik gewähr leistet. Das Gesetz vermeidet in gleicher Weise die Lücken eines Rahmen gesetzes wie die Gefahren eines perfektionistischen Gesetzes. Es wird auf un absehbare Zeit die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Beurteilung öffent lich-rechtlicher und privatrechtlicher Fragen der Kreditwirtschaft sein. Zur Erläuterung der Zielsetzung und der Anforderungen des neuen Gesetzes haben es zwei Autoren, die beide den Ruf erster Fachleute für sich in An spruch nehmen dürfen, unternommen, eine systematische Einführung und einen Kommentar zu verfassen. Dr. earl Zimmerer, früher Direktor einer Großbank, seit einigen Jahren geschäftsführender Gesellschafter einer Finan zierungsgesellschaft, schrieb die systematische Einführung und legte dabei vor allem Wert auf die Änderungen, die das Gesetz im Vergleich zum bisher geltenden Recht mit sich brachte. Dr. Herbert Schönle, ao. Professor für deutsches Zivil-, Handels-und Wirtschaftsrecht an der Universität Genf, kom mentierte die Normen des Gesetzes im einzelnen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aufsichtsrechtliche Meldepflichten

Aufsichtsrechtliche Meldepflichten von Beutel,  Benjamin, Frank,  Wolfgang, Glatzl,  Stefan
Zum Jahreswechsel 2006/2007 sind im bankaufsichtsrechtlichen Bereich in Deutschland im Rahmen der Basel-II-Einführung umfangreiche Neuerungen in Kraft getreten. Unter dem Schlagwort „CRD-Umsetzungsgesetz“ wurden neben dem Kreditwesengesetz (KWG) die Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV), die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und die Anzeigenverordnung (AnzV) neu eingeführt oder überarbeitet. Mit dieser umfangreichen Gesetzesnovelle steht die Finanzbranche vor der Aufgabe, ihre Geschäftsprozesse an die neuen Meldepflichten anzupassen und im Rahmen ihrer Organisation die Erfüllung der Meldepflichten sicherzustellen. Auf der Grundlage ihrer langjährigen bankaufsichtsrechtlichen Expertise legen die Autoren einen Übersichtsleitfaden vor, der den Unternehmen der Finanzbranche die neuen Meldepflichten aus dem KWG und seinen Verordnungen kurz und prägnant kommentiert. Dieses Werk soll dazu dienen, einerseits alle relevanten Meldepflichten für das jeweilige Unternehmen zu erkennen und andererseits bei jeder Meldung alle wichtigen Formalien und sonstigen Besonderheiten einzuhalten.
Aktualisiert: 2017-03-01
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Gesetze zum Nachschlagen

Gesetze zum Nachschlagen von Gogarn,  Jörg, JG BC Projekt & Service GmbH
Im Tagesgeschäft ergibt sich immer die Notwendigkeit, einschlägige Gesetzestexte nachzuschlagen. Wir haben uns entschieden - Kreditwesengesetz - Solvabilitätsverordnung - Liquiditätsverordnung - Großkredit- und Millionenkreditverordnung als praktisches Ringbuch herauszugeben.
Aktualisiert: 2022-04-20
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