Der Leitfaden beschreibt die praktische Umsetzung des Anspruchs auf Informationszugang auf Antrag und der Veröffentlichungspflicht auf der Transparenzplattform in der öffentlichen Verwaltung.
Das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz beinhaltet eine völlig neue Gesetzesregelung und eine zusätzliche Umsetzungsaufgabe für die öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz. Es führt die bisherigen Regelungen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und des Landesumweltinformationsgesetzes zusammen und erweitert nunmehr den voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu den bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen um eine aktive Veröffentlichungspflicht bestimmter Informationen, die bei der Verwaltung vorgehalten werden. Dies geschieht durch die Schaffung einer elektronischen Plattform (Transparenz-Plattform).
Insoweit betritt der Gesetzgeber Neuland, das weder im Bund, noch in den Bundesländern – mit Ausnahme der Freien Hansestadt Hamburg – eine Entsprechung hat.
Offene Fragen zu Gesetzesbegründung und Verwaltungsvorschrift beantwortet die Ausgabe daher mit konkreten Informationen und Anleitungen.
Dr. Holger Konrad ist Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und war zuvor bereits mehr als 25 Jahre lang in verschiedenen Behörden der öffentlichen Verwaltung praktisch tätig. Beide Autoren sind bereits seit Verabschiedung des Landestransparenzgesetzes im Herbst 2015 im Rahmen eines umfangreichen Fortbildungsprogrammes auf mehreren Ebenen der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung als Dozenten tätig.
Elmar Stumm war jahrzehntelang Dozent und ist immer noch Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentlichen Verwaltung Rheinland-Pfalz. Ebenso ist er in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen – insbesondere zum Allgemeinen Verwaltungsrecht – für die öffentliche Verwaltung als Referent tätig.
Aktualisiert: 2020-06-30
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Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)
bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der neue Handkommentar zum LIFG
gibt Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.
Daneben bestehende Akteneinsichtsrechte der Beteiligten nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz, Auskunftsrechte von Betroffenen nach dem Landesdatenschutzgesetz sowie von Rundfunk und Presse nach Landesmedien- und Landespressegesetz werden erläutert. Zusätzlich zu Hinweisen auf weitere Informationszugangsregeln wird auch der ungeschriebene Informationsanspruch nach Ermessen insbesondere anhand des Steuerrechts dargestellt.
Ganz aktuell: Die Neuregelung der Akteneinsicht in elektronische Akten durch das neue E-Government-Gesetz Baden-Württemberg – ist bereits berücksichtigt (§ 8 EGovG BW).
Besonderen Schwerpunkt
legt der Kommentar auf
Überblick und Erläuterung der wichtigsten Anspruchsgrundlagen,
Ablehnungsgründe zum Schutz öffentlicher Interessen,
Umgang mit personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
Verfahren der Antragsbearbeitung sowie
Rechtsschutz der antragstellenden und der betroffenen Personen auf bzw. gegen den Informationszugang.
Die Autorinnen und Autoren
sind auf das Archiv-, Datenschutz-, Informations-, Presse-, Steuer- bzw. Umweltrecht spezialisierte Fachleute aus Wissenschaft und Praxis:
Dr. Alfred G. Debus, Referent, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg; Prof. Dr. Anja Hentschel, Hochschule Darmstadt; Dr. Walter Krämer, Referatsleiter bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg ; Dr. Clemens Rehm, Abteilungsleiter im Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart; Dr. Corinna Sicko, Referentin, Regierungspräsidium Karlsruhe; Ronny Vorbeck, LL.M. Taxation, Richter am Finanzgericht, Hannover
Aktualisiert: 2023-04-25
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