Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-06-28
> findR *
Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-06-28
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Die Neumark, die vom 13. Jahrhundert bis 1945 brandenburgischen Gebiete östlich°°der Oder und beiderseits der unteren Warthe, liefert ein überzeugendes Beispiel für°°„Regionalismus und ständisches Wesen als einem Grundthema europäischer Geschichte“ (Dietrich Gerhard). Keine andere brandenburgische Landschaft hat ihre°°Eigenart so scharf und so deutlich ausgeprägt. Ihre beiden bestimmenden Stände,°°Adel und Städte, haben sich allen zentralisierenden Bestrebungen ihres Landesherrn°°zum Trotz mit ihrem Geschick und Selbstbehauptungswillen und aus der jahrhundertelangen Erfahrung relativer Eigenständigkeit die Eigentümlichkeiten ihrer abgegrenzten überschaubaren Lebenswelt in gleichbleibenden oder gewandelten Formen zu behaupten vermocht. Die einzelnen Untersuchungen des Bandes kreisen darum, wie die Neumärker in freundschaftlichem Zusammenwirken ebenso wie in kontroverser Auseinandersetzung mit der kurfürstlichen Zentrale in Berlin, zwischen den Polen von „Resistenz“ und „Anpassung“ (Frank Göse) ihr eigenes Land und sein Verfassungsgefüge in politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht auszugestalten trachteten.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-07
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-07
> findR *
Die Neumark, die vom 13. Jahrhundert bis 1945 brandenburgischen Gebiete östlich°°der Oder und beiderseits der unteren Warthe, liefert ein überzeugendes Beispiel für°°„Regionalismus und ständisches Wesen als einem Grundthema europäischer Geschichte“ (Dietrich Gerhard). Keine andere brandenburgische Landschaft hat ihre°°Eigenart so scharf und so deutlich ausgeprägt. Ihre beiden bestimmenden Stände,°°Adel und Städte, haben sich allen zentralisierenden Bestrebungen ihres Landesherrn°°zum Trotz mit ihrem Geschick und Selbstbehauptungswillen und aus der jahrhundertelangen Erfahrung relativer Eigenständigkeit die Eigentümlichkeiten ihrer abgegrenzten überschaubaren Lebenswelt in gleichbleibenden oder gewandelten Formen zu behaupten vermocht. Die einzelnen Untersuchungen des Bandes kreisen darum, wie die Neumärker in freundschaftlichem Zusammenwirken ebenso wie in kontroverser Auseinandersetzung mit der kurfürstlichen Zentrale in Berlin, zwischen den Polen von „Resistenz“ und „Anpassung“ (Frank Göse) ihr eigenes Land und sein Verfassungsgefüge in politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht auszugestalten trachteten.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-01
> findR *
Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-05-28
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-13
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-13
> findR *
Aktualisiert: 2023-03-29
> findR *
Aktualisiert: 2023-02-17
> findR *
Die Landständische Verfassung stand lange im Schatten des dominanten borussisch-kleindeutschen Geschichtsbildes, das allein die absolute Monarchie als Trägerin des Fortschritts auf dem Weg zum nationalen Machtstaat sah. Alles Beharrende oder Entgegenstehende wurde als rückständig und eigennützig abgewiesen und möglichst ausgeblendet. Damit wurde die genossenschaftliche Alternative der deutschen Verfassungs- und Gesellschaftsentwicklung im historischen wie politischen Bewusstsein verschüttet, ein Verbindungsglied zum modernen Parlamentarismus ins Vergessen gedrängt. Der vorliegende Band soll den auch in Deutschland stark entwickelten Frühparlamentarismus in Mittelalter und Neuzeit wieder in das Bewusstsein heben. Er war reich entwickelt. In der überwiegenden Mehrzahl der Territorien des Heiligen Römischen Reiches gab es parlamentarische Versammlungen mit beachtlichen politischen Mitbestimmungsrechten - nicht geringer als die des englischen Parlaments. Es lassen sich mehrere Ebenen vom Kommunalismus bis zum Föderalismus unterscheiden. Herrschaft war lange nur mit dem Konsens der Regierten durchzusetzen und zu gestalten. Gewiss minderte der erstarkende Absolutismus die Rechte der Landstände, ja hob sie bisweilen ganz auf. Aber dennoch blieb die Landständische Verfassung ein fester Bestandteil im Erleben wie im Bewusstsein der Menschen im Ancien Régime, an welche die Diskussionen des 19. Jahrhunderts über Verfassungsreformen anknüpfen konnten.
Aktualisiert: 2023-03-27
> findR *
Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-04-28
> findR *
Die Neumark, die vom 13. Jahrhundert bis 1945 brandenburgischen Gebiete östlich°°der Oder und beiderseits der unteren Warthe, liefert ein überzeugendes Beispiel für°°„Regionalismus und ständisches Wesen als einem Grundthema europäischer Geschichte“ (Dietrich Gerhard). Keine andere brandenburgische Landschaft hat ihre°°Eigenart so scharf und so deutlich ausgeprägt. Ihre beiden bestimmenden Stände,°°Adel und Städte, haben sich allen zentralisierenden Bestrebungen ihres Landesherrn°°zum Trotz mit ihrem Geschick und Selbstbehauptungswillen und aus der jahrhundertelangen Erfahrung relativer Eigenständigkeit die Eigentümlichkeiten ihrer abgegrenzten überschaubaren Lebenswelt in gleichbleibenden oder gewandelten Formen zu behaupten vermocht. Die einzelnen Untersuchungen des Bandes kreisen darum, wie die Neumärker in freundschaftlichem Zusammenwirken ebenso wie in kontroverser Auseinandersetzung mit der kurfürstlichen Zentrale in Berlin, zwischen den Polen von „Resistenz“ und „Anpassung“ (Frank Göse) ihr eigenes Land und sein Verfassungsgefüge in politischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht auszugestalten trachteten.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
> findR *
Die Landständische Verfassung stand lange im Schatten des dominanten borussisch-kleindeutschen Geschichtsbildes, das allein die absolute Monarchie als Trägerin des Fortschritts auf dem Weg zum nationalen Machtstaat sah. Alles Beharrende oder Entgegenstehende wurde als rückständig und eigennützig abgewiesen und möglichst ausgeblendet. Damit wurde die genossenschaftliche Alternative der deutschen Verfassungs- und Gesellschaftsentwicklung im historischen wie politischen Bewusstsein verschüttet, ein Verbindungsglied zum modernen Parlamentarismus ins Vergessen gedrängt. Der vorliegende Band soll den auch in Deutschland stark entwickelten Frühparlamentarismus in Mittelalter und Neuzeit wieder in das Bewusstsein heben. Er war reich entwickelt. In der überwiegenden Mehrzahl der Territorien des Heiligen Römischen Reiches gab es parlamentarische Versammlungen mit beachtlichen politischen Mitbestimmungsrechten - nicht geringer als die des englischen Parlaments. Es lassen sich mehrere Ebenen vom Kommunalismus bis zum Föderalismus unterscheiden. Herrschaft war lange nur mit dem Konsens der Regierten durchzusetzen und zu gestalten. Gewiss minderte der erstarkende Absolutismus die Rechte der Landstände, ja hob sie bisweilen ganz auf. Aber dennoch blieb die Landständische Verfassung ein fester Bestandteil im Erleben wie im Bewusstsein der Menschen im Ancien Régime, an welche die Diskussionen des 19. Jahrhunderts über Verfassungsreformen anknüpfen konnten.
Aktualisiert: 2023-03-27
> findR *
MEHR ANZEIGEN
Bücher zum Thema landständische Verfassung
Sie suchen ein Buch über landständische Verfassung? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum
Thema landständische Verfassung. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr
hat zahlreiche Bücher zum Thema landständische Verfassung im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das
passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das
Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche
Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema landständische Verfassung einfach online und lassen Sie es sich bequem nach
Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.
landständische Verfassung - Große Auswahl Bücher bei Buch findr
Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum
Thema landständische Verfassung, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche
Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl
Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:
Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie
unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien
zu finden. Unter landständische Verfassung und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung
thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege.
Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem
zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu
studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.