Dieses bewährte Werk stellt das gesamte, weitgehend von der Praxis entwickelte Lizenzvertragsrecht mit Schwerpunkt auf dem Kartellrecht dar. Es behandelt Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Software-Urheberrecht, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster sowie an einer Marke und geht auf Auslandslizenzen ein. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung.
Die neue GVO der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen und die entsprechenden Leitlinien werden ausführlich
kommentiert; die Texte sind im Anhang abgedruckt.
Aktualisiert: 2021-02-27
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Dieses bewährte Werk stellt das gesamte, weitgehend von der Praxis entwickelte Lizenzvertragsrecht mit Schwerpunkt auf dem Kartellrecht dar. Es behandelt Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Software-Urheberrecht, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster sowie an einer Marke und geht auf Auslandslizenzen ein. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung.
Die neue GVO der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen und die entsprechenden Leitlinien werden ausführlich
kommentiert; die Texte sind im Anhang abgedruckt.
Aktualisiert: 2020-09-23
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Dieses bewährte Werk stellt das gesamte, weitgehend von der Praxis entwickelte Lizenzvertragsrecht mit Schwerpunkt auf dem Kartellrecht dar. Es behandelt Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Software-Urheberrecht, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster sowie an einer Marke und geht auf Auslandslizenzen ein. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung.
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kommentiert; die Texte sind im Anhang abgedruckt.
Aktualisiert: 2020-09-23
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Der Abschluss von Lizenzverträgen bereitet oft Schwierigkeiten, da Lizenzverträge von der Praxis entwickelt wurden und im GeSetz keine detaillierte Regelung gefunden haben.
Dieses bewährte Werk stellt das gesamte Lizenzvertragsrecht mit starkem Praxisbezug eingehend dar. Das Kartellrecht bildet dabei einen Schwerpunkt. Es werden Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Software-Urheberrecht, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster sowie an einer Marke behandelt. Außerdem wird auf Auslandslizenzen eingegangen.
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung. Die neue GVO der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen und die entsprechenden Leitlinien, die jeweils am 1.5.2014 in Kraft traten, werden ausführlich kommentiert; die Texte haben im Anhang Aufnahme gefunden.
Aktualisiert: 2021-04-08
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Dieses bewährte Werk stellt das gesamte, weitgehend von der Praxis entwickelte Lizenzvertragsrecht mit Schwerpunkt auf dem Kartellrecht dar. Es behandelt Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Software-Urheberrecht, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster sowie an einer Marke und geht auf Auslandslizenzen ein. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung.
Die neue GVO der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen und die entsprechenden Leitlinien werden ausführlich
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Aktualisiert: 2020-07-29
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Der Abschluss von Lizenzverträgen bereitet oft Schwierigkeiten, da Lizenzverträge von der Praxis entwickelt wurden und im GeSetz keine detaillierte Regelung gefunden haben.
Dieses bewährte Werk stellt das gesamte Lizenzvertragsrecht mit starkem Praxisbezug eingehend dar. Das Kartellrecht bildet dabei einen Schwerpunkt. Es werden Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Software-Urheberrecht, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster sowie an einer Marke behandelt. Außerdem wird auf Auslandslizenzen eingegangen.
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung. Die neue GVO der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen und die entsprechenden Leitlinien, die jeweils am 1.5.2014 in Kraft traten, werden ausführlich kommentiert; die Texte haben im Anhang Aufnahme gefunden.
Aktualisiert: 2021-04-08
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Der Abschluss von Lizenzverträgen bereitet oft Schwierigkeiten, da Lizenzverträge von der Praxis entwickelt wurden und im GeSetz keine detaillierte Regelung gefunden haben.
Dieses bewährte Werk stellt das gesamte Lizenzvertragsrecht mit starkem Praxisbezug eingehend dar. Das Kartellrecht bildet dabei einen Schwerpunkt. Es werden Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Software-Urheberrecht, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster sowie an einer Marke behandelt. Außerdem wird auf Auslandslizenzen eingegangen.
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung. Die neue GVO der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen und die entsprechenden Leitlinien, die jeweils am 1.5.2014 in Kraft traten, werden ausführlich kommentiert; die Texte haben im Anhang Aufnahme gefunden.
Aktualisiert: 2020-07-24
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In der Insolvenz des Filmlizenzgebers stellt sich die Frage, ob dem Insolvenzverwalter das Wahlrecht aus § 103 InsO zusteht. Vielfach wird vertreten, Filmlizenzen seien als Dauerschuldverhältnisse nie vollständig erfüllt, weil den Lizenzgeber eine Rechtserhaltungspflicht treffe. Die Annahme einer solchen Rechtserhaltungspflicht des Lizenzgebers ist jedoch für Filmlizenzen in ihrer Grundform nicht haltbar. Damit sind Filmlizenzen insolvenzfest, was sich häufig auch aus § 108 Abs. 1 S. 2 InsO ergibt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Gegenstand der Abhandlung ist ein Gesetzentwurf von 2007 zu einem neuen § 108a der Insolvenzordnung. Dieser sollte die Insolvenzfestigkeit von Lizenzen regeln, erlangte jedoch nie Gesetzeskraft. Die Arbeit betrifft damit ein anspruchsvolles Thema auf der Schnittstelle zwischen zwei Rechtsgebieten, die größte praktische Bedeutung haben: das Recht des geistigen Eigentums einerseits und das Insolvenzrecht andererseits. Hintergrund des Entwurfs war die (damals wie heute) nach überwiegender Ansicht fehlende Insolvenzfestigkeit von Lizenzen. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Rechtslage können gravierend sein. In der täglichen Praxis zahlreicher Industrie- und Gewerbezweige spielen Lizenzen über geistige Eigentumsrechte eine herausragende Rolle. Man denke etwa an einen Filmproduzenten, der sich die Rechte zur Verfilmung eines literarischen Werkes gesichert hat. Schon die Vorbereitung einer großen Filmproduktion verursacht erhebliche Kosten. Wird später der Lizenzgeber insolvent und führt dies dazu, dass die Lizenz dem Filmproduzenten nicht mehr zur Verfügung steht, können aus den getätigten Aufwendungen schnell Investitionsruinen werden. Die Erkenntnis, dass die geschilderte Rechtslage unbefriedigend ist, ist nicht neu. Daher hat es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anregungen gegeben, durch Neuinterpretation des geltenden Rechts zu einer Insolvenzfestigkeit der Rechtsstellung des Lizenznehmers zu gelangen. Indes konnte sich keiner dieser Vorschläge durchsetzen. Der Verfasser macht sich diesen Gedankengang insofern zu eigen, als er zunächst die gegenwärtige Rechtslage einschließlich der zahlreichen Vorschläge zur Abhilfe darstellt und im Anschluss daran den Entwurf eines § 108a InsO einer eingehenden Würdigung unterzieht. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Neuregelung zwar wünschenswert ist, plädiert aber für eine deutliche Straffung des Entwurfstextes. Im ersten Teil der Untersuchung fällt die eigene Positionierung des Verfassers zugunsten einer übersichtlichen Darstellung der derzeitigen Rechtslage durchweg erfreulich knapp aus. An Stellungnahmen zu den lizenzrechtlichen Vorfragen mangelt es wahrlich nicht. Das für die Untersuchung Entscheidende besteht gerade in der Feststellung, dass die erforderliche Rechtssicherheit ohne eine gesetzliche Neuregelung nicht zu erlangen ist. Der Schwerpunkt der Studie liegt denn auch im zweiten Teil. Hier untersucht der Verfasser als einer der ersten Autoren in monographischem Umfang den konkreten Regelungsvorschlag, der sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befand und an den sicherlich auch in einer kommenden Legislaturperiode angeknüpft wird. Dabei begnügt sich der Verfasser nicht damit, lediglich zu den in der Literatur angesprochenen Argumenten Stellung zu nehmen, sondern geht mit eigenen Überlegungen über das bis dahin Geäußerte weit hinaus. In sprachlicher Hinsicht behält das Buch auch hier seinen prägnanten, gut verständlichen Stil bei. Zusammenfassend bietet der Verfasser damit dem Leser eine eigenständige und konzentrierte Darstellung aller relevanten Aspekte zum Thema, eine umfassende Würdigung des neuen sowie die Präsentation eines eigenen Regelungsvorschlags.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Der Abschluss von Lizenzverträgen bereitet oft Schwierigkeiten, da Lizenzverträge von der Praxis entwickelt wurden und im GeSetz keine detaillierte Regelung gefunden haben.
Dieses bewährte Werk stellt das gesamte Lizenzvertragsrecht mit starkem Praxisbezug eingehend dar. Das Kartellrecht bildet dabei einen Schwerpunkt. Es werden Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Software-Urheberrecht, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster sowie an einer Marke behandelt. Außerdem wird auf Auslandslizenzen eingegangen.
Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Literatur und Rechtsprechung. Die neue GVO der EU-Kommission zu Technologietransfer-Vereinbarungen und die entsprechenden Leitlinien, die jeweils am 1.5.2014 in Kraft traten, werden ausführlich kommentiert; die Texte haben im Anhang Aufnahme gefunden.
Aktualisiert: 2021-04-08
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Im Bereich der Insolvenzfestigkeit von nicht-exklusiven Patentlizenzen besteht nicht nur erheblicher Klärungs-, sondern ebenso Regelungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers. Historisch war jegliche Art von Lizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers durch die analoge Anwendung des § 21 KO geschützt. Nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde dieser Schutz durch die Neufassung der Vorschrift in § 108 InsO abgeschafft. Gleichwohl war seit Einführung der Insolvenzordnung klar, dass es nicht der Intention des Gesetzgebers entsprach, Lizenznehmern den Schutz in der Insolvenz des Lizenzgebers zu entziehen. Die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt an, dass auch nicht-exklusive Lizenzen dingliche Wirkung haben können. Dadurch würden sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 47 S. 1 Alt. 1 InsO fallen und dem Lizenznehmer in der Insolvenz des Lizenzgebers ein Aussonderungsrecht gewähren. Die gegen diese Charakterisierung vorgebrachten Einwände und Argumente greifen aus mannigfaltigen Gründen nicht. Abgesehen von der nicht-exklusiven Lizenz mit dinglicher Wirkung muss auch die nicht-exklusive Lizenz mit lediglich schuldrechtlicher Wirkung einen Schutz in der Insolvenz des Lizenzgebers erfahren. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck den Gesetzesentwurf § 108a InsO-E entwickelt. Unglücklicherweise sind sowohl der Anwendungsbereich der Norm, als auch deren Durchführung undurchsichtig und überaus komplex geraten. Um gleichwohl einen verlässlichen und gleichzeitig einfachen Schutz in der Insolvenz zu erlangen, wird vorgeschlagen eine Regelung zu schaffen, welche die Lizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers fortbestehen lässt und trotzdem gleichzeitig die Masse von jeglicher aktiver Verpflichtung zur Erfüllung entbindet. Nur so kann ein kohärenter Schutz in der Insolvenz für alle Arten von Lizenzen - gleich ob exklusiv oder nicht-exklusiv, positiv oder negativ, dinglich oder schuldrechtlich - geschaffen werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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