Aktualisiert: 2022-10-31
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Am 25.11.2015 erließ der europäische Gesetzgeber die novellierte Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. An zahlreichen Stellen des Sekundärrechtsakts findet sich dabei der Begriff der außergewöhnlichen Umstände. Die Terminologie ersetzt die frühere Kategorie der höheren Gewalt und erlangt insbesondere angesichts der aktuellen Corona-Pandemie erhebliche praktische Bedeutung. Der Richter- und Anwaltschaft dürfte die neue Begrifflichkeit zudem bereits aus der sog. Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bekannt sein. Die reformierte Pauschalreise-Richtlinie enthält im Vergleich zur Fluggastrechte-Verordnung jedoch weitaus mehr Vorschriften, die – direkt oder indirekt – Geschehnisse rund um die außergewöhnlichen Umstände erfassen und abbilden. Der Verfasser der Monographie untersucht in einem ersten Schritt jede dieser reiserechtlichen Bestimmungen, u.a. im Hinblick auf enthaltene Tatbestandsmerkmale, zeitliche, sachliche wie örtliche Eingrenzungen, Rechtsfolgen und Fragen der Beweislast. Im Anschluss daran erfolgt ein „Brückenschlag“ zu den sog. Passagierrechten über die Flug-, Eisenbahn- und Schiffsbeförderung, indem der Autor einer möglichen Rechtsvereinheitlichung zwischen den verschiedenen Rechtsakten nachgeht. Schließlich wird die Arbeit durch die Prüfung abgerundet, ob sich die zu den außergewöhnlichen Umständen der Fluggastrechte-Verordnung ergangene Rechtsprechung auf die jeweilige Regelung der Pauschalreise-Richtlinie übertragen lässt.
Aktualisiert: 2021-03-31
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Angesichts einer angespannten Wettbewerbslage gepaart mit einem historisch restriktiven Rechtsrahmen bemühen sich Luftfahrtunternehmen seit Langem und vermehrt um Kooperation und Koordination, auch unter Einbeziehung traditioneller Wettbewerber. Die Zusammenarbeit verfolgt regelmäßig das Ziel, Synergieeffekte zu schaffen und zu nutzen, um Marktanteile zu sichern bzw. hinzuzugewinnen. Von wachsender Relevanz sind dabei solche Ausprägungen, die das eigentliche Kerngeschäft ziviler Luftverkehrsunternehmen betreffen: die Beförderung von Passagieren. Hier haben sich luftfahrtspezifische Modelle entwickelt, vom Interlining über Code Sharing und Strategische Allianzen bis hin zu Metal Neutral Joint Ventures. Diese haben mitunter existenzielle Bedeutung für Marktteilnehmer, werfen allerdings auch eine Reihe juristischer Schwierigkeiten auf, wenn sie drohen, in Widerspruch zu den Inhalten des bestehenden Regelungsregimes zu geraten.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage und die damit einhergehende Untersuchung, unter welchen Voraussetzungen Kooperation und Koordination ziviler Luftverkehrsunternehmen im Lichte des internationalen Luftverkehrsrechts zulässig sind. Im Kern geht es dabei darum, ob und ggf. welche Verkehrsrechte, d.h. durch Staaten gegenseitig gewährte Rechte zur Nutzung des eigenen Luftraums, für die unterschiedlichen Spielarten der Zusammenarbeit erforderlich sind, und somit darum, ob und wie sich rein privatrechtliche Vereinbarungen mit dem geltenden Regelungsgefüge zwischenstaatlicher Luftverkehrsbeziehungen vereinbaren lassen. Ziel dessen ist, einen Beitrag zur Auflösung bestehender Rechtsunsicherheit auf diesem für die Praxis der Luftverkehrswirtschaft außerordentlich bedeutenden Gebiet zu leisten, zugleich gegenwärtige Defizite aufzuzeigen und Lösungsvorschläge für diese zu erarbeiten. Prägend ist dabei die Überlegung, wie sich die einem stetigen Wandel unterliegende Wirklichkeit der heutigen passagierbefördernden Luftverkehrsindustrie in einem fragmentierten Regelungsumfeld darstellen lässt, dessen Grundlagen und Prinzipien seit nun mehr als 75 Jahren nahezu unverändert bestehen.
Aktualisiert: 2021-06-03
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Flugzeuge werden regelmäßig grenzüberschreitend eingesetzt und an der klassischen Flugzeugfinanzierung sind üblicherweise mehrere Parteien aus verschiedenen Staaten beteiligt, so dass viele unterschiedliche Rechtsordnungen eine Rolle spielen können. In den letzten zehn Jahren haben weltweit zahlreiche Fluglinien Insolvenz (z.B. AirBerlin, Germania) angemeldet haben. Die weltweit zunehmende Anzahl an Insolvenzen von Fluglinien macht deutlich, wie risikoreich Investitionen in der Luftverkehrsbranche sein können. Seit der Deregulierung des Luftverkehrsmarktes in den USA und der Liberalisierung des europäischen Luftverkehrsmarktes haben führende nationale Luftfahrtunternehmen ihre besondere Stellung verloren und neue private Luftfahrtunternehmen sind entstanden. Umstrukturierungen, Fusionen und Insolvenzen führen seither zu einem immer stärkeren Wandel.
Damit wird die Frage nach dem Ablauf und den Konsequenzen der Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens bedeutsam. Eine solche Frage lässt sich aber nur beantworten, wenn man die speziellen vertraglichen Verknüpfungen zwischen den Beteiligten und die dabei herangezogenen Kreditsicherungsmaßnahmen im Einzelnen kennt. Allen diesen Fragen geht die vorliegende Untersuchung nach.
Sie hat dabei aber ein weitergehendes Erkenntnissinteresse, nämlich die Beantwortung der Frage, ob aus der Sicht eines Flugzeugfinanziers oder mehrerer Finanziers im Rahmen einer klassischen Flugzeugfinanzierung die Notwendigkeit besteht, die Cape Town Convention und ihr Luftfahrtausrüstungsprotokoll (Aircraft Equipment Protocol (AEP)) in Deutschland zu ratifizieren. Ausgangspunkt für diese Frage ist der vermeintliche oder tatsächliche Mangel an Rechtssicherheit und die daraus resultierende Unvorhersehbarkeit für die Flugzeugfinanziers der unterschiedlichen Nationalregelungen am Beispiel der deutschen Rechtsordnung im Rahmen einer klassischen Flugzeugfinanzierung.
Aktualisiert: 2020-09-24
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Das Jahrbuch Tourismusrecht 2017 wurde von ausgewiesenen in- und ausländischen Kennern des Reiserechts aus Wissenschaft und Praxis gestaltet, die sich in ihren Beiträgen unter anderem mit der Kärntner Tourismusverwaltung, mit den Rechtsfolgen eines Sick-out, also von massenhaften Erkrankungen des Bordpersonals von Luftfahrtunternehmen, mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, mit der aktuellen reiserechtlichen Rechtsprechung des Handelsgerichts Wien sowie mit dem Brauchtumstourismus beschäftigen. Das Jahrbuch gibt somit einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im österreichischen und internationalen Tourismusrecht von Herbst 2015 bis Herbst 2017 und bildet einen unentbehrlichen Behelf für alle mit Fragen des Tourismusrechts befassten Juristen und juristischen Laien.
Aktualisiert: 2022-03-18
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Zum Grundwerk
Das Werk enthält Kommentierungendes Luftverkehrsgesetzesdes Luftsicherheitsgesetzesdes Gesetzes über das Luftfahrt-BundesamtAusführungen zur Flugunfalluntersuchung.Ein Schwerpunkt des Kommentars ist das Flugplatzplanungsrecht.
Der Kommentar erfasst auch die für den Luftverkehr relevanten Verordnungen der EG.
Ausgerichtet ist der Kommentar auf die Bedürfnisse der Praxis.
Zielgruppe
Für Behörden, Flughäfen und Fluggesellschaften, Ministerien, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Erwin Allesch,
Karsten Baumann,
Corinna Bleienheuft,
Peter-Andreas Brand,
Fritzgeorg Dölp,
Christian Eckart,
Frank Fellenberg,
Christian Giesecke,
Achim Goldmann,
Edwin Grabherr,
Max Hofmann,
Alexander Jannasch,
Franz Janssen,
Nils Kaienburg,
Norbert Kämper,
Stefanie von Landwüst,
Anton Meyer,
Olaf Reidt,
Jessica Risch,
Gernot Schiller,
Marcus Schladebach,
Kai Sennhenn,
Christian Stucke,
Thomas Uhl,
Peter Wysk
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Zur Ergänzungslieferung
Die 18. Ergänzungslieferung enthält u.a. voraussichtlich die Neukommentierungen/Überarbeitungen von
- § 6 LuftVG (Genehmigung von Flugplätzen),
- § 19b LuftVG (Entgeltordnung),
- § 30 LuftVG (Ausnahmen für die Bundeswehr) und
- § 41 LuftVG (Schaden durch mehrere Luftfahrzeuge).
Zu den Autoren
Bearbeitet von den Herausgebern und den Autoren Dr. Erwin Allesch, Vors. Richter am VGH München; Dr. Karsten Baumann, Referatsleiter Luftraum und Recht, Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen (Hessen); Fritzgeorg Dölp, Leiter der Dienststelle Flugsicherung des Luftfahrt-Bundesamtes, Langen (Hessen); Dr. Frank Fellenberg, LL.M., Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Christian Giesecke, Rechtsanwalt, Köln; Dr. Alexander Jannasch, Richter am BVerwG, Leipzig; Franz Janssen, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Dr. Norbert Kämper, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Anton Meyer, Oberregierungsrat, Regierung von Oberbayern, München; Dr. Jessica Risch, Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt, Langen (Hessen); Dr. Gernot Schiller, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Marcus Schladebach, LL.M., Bundesministerium der Justiz, Berlin; Kai Sennhenn, Oberregierungsrat, Luftamt Südbayern.
Zielgruppe
Für Behörden, Flughäfen und Fluggesellschaften, Ministerien, Richter, Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2019-05-27
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