Pflichtenheft Gefahrgutrecht

Pflichtenheft Gefahrgutrecht von Holzhäuser,  Jörg, Lenz,  Kerstin, Schünemann,  Joachim
Wer muss was tun in ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR? Das "Pflichtenheft Gefahrgutrecht" führt in wenigen Stufen zur Festschreibung und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten der Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Im Pflichtenkatalog findet jede im Gefahrguttransport handelnde Person (z.B. Verlader, Absender, Beförderer), was sie zu tun oder zu lassen hat. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen nachzulesen. Damit ist es möglich, für die beteiligten Personen maßgeschneiderte Verantwortungsprofile zu erarbeiten und so Risiken zu verringern.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Pflichtenheft Gefahrgutrecht

Pflichtenheft Gefahrgutrecht von Holzhäuser,  Jörg, Lenz,  Kerstin, Schünemann,  Joachim
Wer muss was tun in ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR? Das "Pflichtenheft Gefahrgutrecht" führt in wenigen Stufen zur Festschreibung und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten der Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Im Pflichtenkatalog findet jede im Gefahrguttransport handelnde Person (z.B. Verlader, Absender, Beförderer), was sie zu tun oder zu lassen hat. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen nachzulesen. Damit ist es möglich, für die beteiligten Personen maßgeschneiderte Verantwortungsprofile zu erarbeiten und so Risiken zu verringern.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Pflichtenheft Gefahrgutrecht

Pflichtenheft Gefahrgutrecht von Holzhäuser,  Jörg, Lenz,  Kerstin, Schünemann,  Joachim
Wer muss was tun in ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR? Das "Pflichtenheft Gefahrgutrecht" führt in wenigen Stufen zur Festschreibung und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten der Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Im Pflichtenkatalog findet jede im Gefahrguttransport handelnde Person (z.B. Verlader, Absender, Beförderer), was sie zu tun oder zu lassen hat. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen nachzulesen. Damit ist es möglich, für die beteiligten Personen maßgeschneiderte Verantwortungsprofile zu erarbeiten und so Risiken zu verringern.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH

Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH von Josipovic,  Neven Longin
Eine Vielzahl an Windenergieprojekten wird aufgrund befürchteter Beeinträchtigungen von Funknavigationsanlagen der Typen VOR und DVOR nicht genehmigt. Die luftverkehrsrechtliche Hürde verschärft den bestehenden Handlungs- und Investitionsdruck in der Windenergiebranche. Es besteht die Notwendigkeit, die offenen Fragen im Spannungsfeld zwischen Flugsicherung und Windenergie zu klären. Der zentrale rechtliche Anknüpfungspunkt ist § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG, der primär dem Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vor möglichen schädlichen Beeinfl ussungen („Störungen“) dient. Die Norm enthält ein Tatbestandsmerkmal, bei dessen Vorliegen die Errichtung eines Bauwerks verboten ist. Über die Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals bestehen verschiedene Ansichten. Mit der Arbeit wird daher die Frage beantwortet, wann das in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG aufgeführte Tatbestandsmerkmal „… wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können“ als Voraussetzung für das Errichtungsverbot für Windenergieanlagen im Umfeld von Drehfunkfeuern erfüllt ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH

Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH von Josipovic,  Neven Longin
Eine Vielzahl an Windenergieprojekten wird aufgrund befürchteter Beeinträchtigungen von Funknavigationsanlagen der Typen VOR und DVOR nicht genehmigt. Die luftverkehrsrechtliche Hürde verschärft den bestehenden Handlungs- und Investitionsdruck in der Windenergiebranche. Es besteht die Notwendigkeit, die offenen Fragen im Spannungsfeld zwischen Flugsicherung und Windenergie zu klären. Der zentrale rechtliche Anknüpfungspunkt ist § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG, der primär dem Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vor möglichen schädlichen Beeinfl ussungen („Störungen“) dient. Die Norm enthält ein Tatbestandsmerkmal, bei dessen Vorliegen die Errichtung eines Bauwerks verboten ist. Über die Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals bestehen verschiedene Ansichten. Mit der Arbeit wird daher die Frage beantwortet, wann das in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG aufgeführte Tatbestandsmerkmal „… wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können“ als Voraussetzung für das Errichtungsverbot für Windenergieanlagen im Umfeld von Drehfunkfeuern erfüllt ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Pflichtenheft Gefahrgutrecht

Pflichtenheft Gefahrgutrecht von Holzhäuser,  Jörg, Lenz,  Kerstin, Schünemann,  Joachim
Wer muss was tun in ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR? Das "Pflichtenheft Gefahrgutrecht" führt in wenigen Stufen zur Festschreibung und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten der Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Im Pflichtenkatalog findet jede im Gefahrguttransport handelnde Person (z.B. Verlader, Absender, Beförderer), was sie zu tun oder zu lassen hat. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen nachzulesen. Damit ist es möglich, für die beteiligten Personen maßgeschneiderte Verantwortungsprofile zu erarbeiten und so Risiken zu verringern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH

Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH von Josipovic,  Neven Longin
Eine Vielzahl an Windenergieprojekten wird aufgrund befürchteter Beeinträchtigungen von Funknavigationsanlagen der Typen VOR und DVOR nicht genehmigt. Die luftverkehrsrechtliche Hürde verschärft den bestehenden Handlungs- und Investitionsdruck in der Windenergiebranche. Es besteht die Notwendigkeit, die offenen Fragen im Spannungsfeld zwischen Flugsicherung und Windenergie zu klären. Der zentrale rechtliche Anknüpfungspunkt ist § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG, der primär dem Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vor möglichen schädlichen Beeinfl ussungen („Störungen“) dient. Die Norm enthält ein Tatbestandsmerkmal, bei dessen Vorliegen die Errichtung eines Bauwerks verboten ist. Über die Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals bestehen verschiedene Ansichten. Mit der Arbeit wird daher die Frage beantwortet, wann das in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG aufgeführte Tatbestandsmerkmal „… wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können“ als Voraussetzung für das Errichtungsverbot für Windenergieanlagen im Umfeld von Drehfunkfeuern erfüllt ist.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH

Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH von Josipovic,  Neven Longin
Eine Vielzahl an Windenergieprojekten wird aufgrund befürchteter Beeinträchtigungen von Funknavigationsanlagen der Typen VOR und DVOR nicht genehmigt. Die luftverkehrsrechtliche Hürde verschärft den bestehenden Handlungs- und Investitionsdruck in der Windenergiebranche. Es besteht die Notwendigkeit, die offenen Fragen im Spannungsfeld zwischen Flugsicherung und Windenergie zu klären. Der zentrale rechtliche Anknüpfungspunkt ist § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG, der primär dem Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vor möglichen schädlichen Beeinfl ussungen („Störungen“) dient. Die Norm enthält ein Tatbestandsmerkmal, bei dessen Vorliegen die Errichtung eines Bauwerks verboten ist. Über die Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals bestehen verschiedene Ansichten. Mit der Arbeit wird daher die Frage beantwortet, wann das in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG aufgeführte Tatbestandsmerkmal „… wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können“ als Voraussetzung für das Errichtungsverbot für Windenergieanlagen im Umfeld von Drehfunkfeuern erfüllt ist.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Pflichtenheft Gefahrgutrecht

Pflichtenheft Gefahrgutrecht von Holzhäuser,  Jörg, Lenz,  Kerstin, Schünemann,  Joachim
Wer muss was tun in ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR? Das "Pflichtenheft Gefahrgutrecht" führt in wenigen Stufen zur Festschreibung und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten der Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Im Pflichtenkatalog findet jede im Gefahrguttransport handelnde Person (z.B. Verlader, Absender, Beförderer), was sie zu tun oder zu lassen hat. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen nachzulesen. Damit ist es möglich, für die beteiligten Personen maßgeschneiderte Verantwortungsprofile zu erarbeiten und so Risiken zu verringern.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Pflichtenheft Gefahrgutrecht

Pflichtenheft Gefahrgutrecht von Holzhäuser,  Jörg, Lenz,  Kerstin, Schünemann,  Joachim
Wer muss was tun in ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR? Das "Pflichtenheft Gefahrgutrecht" führt in wenigen Stufen zur Festschreibung und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten der Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Im Pflichtenkatalog findet jede im Gefahrguttransport handelnde Person (z.B. Verlader, Absender, Beförderer), was sie zu tun oder zu lassen hat. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen nachzulesen. Damit ist es möglich, für die beteiligten Personen maßgeschneiderte Verantwortungsprofile zu erarbeiten und so Risiken zu verringern.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Gesetzgeberische Handlungsspielräume zur Stärkung des aktiven Schallschutzes im Luftverkehrsrecht

Gesetzgeberische Handlungsspielräume zur Stärkung des aktiven Schallschutzes im Luftverkehrsrecht von Römling,  Dominik, Schlacke,  Sabine, Schnittker,  Daniel
Das Luftverkehrsrecht bewältigt Lärmemissionen derzeit vorrangig mit Mitteln passiven Schallschutzes. Aktive Schallschutzmaßnahmen, die an der Emissionsquelle ansetzen, werden kaum adressiert und bleiben meist nicht mehr als ein Belang in Abwägungsentscheidungen. Die Studie untersucht vor diesem Hintergrund, wie die Rechtsgrundlagen für die luftverkehrsrechtliche Zulassung und für die Festlegung von Flugverfahren mit Blick auf Maßnahmen des aktiven Schallschutzes gestärkt werden können. Hierfür analysiert sie die Spielräume, die das Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht dem Gesetzgeber belassen, und betrachtet mit Raumordnung, Bauleitplanung und Fachplanung darüber hinaus die relevanten Planungsebenen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Pflichtenheft Gefahrgutrecht

Pflichtenheft Gefahrgutrecht von Holzhäuser,  Jörg, Lenz,  Kerstin, Schünemann,  Joachim
Wer muss was tun in ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR? Das "Pflichtenheft Gefahrgutrecht" führt in wenigen Stufen zur Festschreibung und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten der Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Im Pflichtenkatalog findet jede im Gefahrguttransport handelnde Person (z.B. Verlader, Absender, Beförderer), was sie zu tun oder zu lassen hat. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen nachzulesen. Damit ist es möglich, für die beteiligten Personen maßgeschneiderte Verantwortungsprofile zu erarbeiten und so Risiken zu verringern.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Gesetzgeberische Handlungsspielräume zur Stärkung des aktiven Schallschutzes im Luftverkehrsrecht

Gesetzgeberische Handlungsspielräume zur Stärkung des aktiven Schallschutzes im Luftverkehrsrecht von Römling,  Dominik, Schlacke,  Sabine, Schnittker,  Daniel
Das Luftverkehrsrecht bewältigt Lärmemissionen derzeit vorrangig mit Mitteln passiven Schallschutzes. Aktive Schallschutzmaßnahmen, die an der Emissionsquelle ansetzen, werden kaum adressiert und bleiben meist nicht mehr als ein Belang in Abwägungsentscheidungen. Die Studie untersucht vor diesem Hintergrund, wie die Rechtsgrundlagen für die luftverkehrsrechtliche Zulassung und für die Festlegung von Flugverfahren mit Blick auf Maßnahmen des aktiven Schallschutzes gestärkt werden können. Hierfür analysiert sie die Spielräume, die das Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht dem Gesetzgeber belassen, und betrachtet mit Raumordnung, Bauleitplanung und Fachplanung darüber hinaus die relevanten Planungsebenen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beurteilungsspielräume der Verwaltung im Umwelt- und Technikrecht

Beurteilungsspielräume der Verwaltung im Umwelt- und Technikrecht von Krone,  Charlotte
Die Arbeit von Frau Krone beschäftigt sich mit drei aktuellen Themen im Bereich des Spannungsverhältnisses zwischen Umwelt- und Energierecht und den aktuellen Entwicklungen in Forschung und Technik, die vor allen Dingen für die Windparks von zentraler Bedeutung sind. Wie weit hat die Verwaltung ein nicht überprüfbares eigenes Entscheidungsrecht in diesen Bereichen? Das "Zauberwort von der Einschätzungsprärogative" - führt es weiter und welche dieser genannten Themenbereiche verändert sich in Zukunft durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Mit all diesen Fragen beschäftigt sich die Inauguraldissertation von Frau Krone.
Aktualisiert: 2019-06-30
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Luftverkehrsgesetz 22. Ergänzungslieferung

Luftverkehrsgesetz 22. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung Die 22. Ergänzungslieferung enthält u.a. voraussichtlich die Überarbeitung der §§ 8-10 LuftVG (Planfeststellung), von § 27c LuftVG zur Flugsicherung sowie des § 20 LuftVG (Genehmigung von Luftfahrtunternehmen) und des § 12 LuftSiG (Aufgaben und Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers). Zielgruppe Für Behörden, Flughäfen und Fluggesellschaften, Ministerien, Richter, Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Pflichtenheft Gefahrgutrecht

Pflichtenheft Gefahrgutrecht von Holzhäuser,  Jörg, Lenz,  Kerstin, Schünemann,  Joachim
Wer muss was tun in ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR? Das "Pflichtenheft Gefahrgutrecht" führt in wenigen Stufen zur Festschreibung und Abgrenzung von Verantwortlichkeiten der Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft. Im Pflichtenkatalog findet jede im Gefahrguttransport handelnde Person (z.B. Verlader, Absender, Beförderer), was sie zu tun oder zu lassen hat. Außerdem sind die Bußgelder bei Verstößen nachzulesen. Mit diesen Inhalten ist es möglich, für die beteiligten Personen maßgeschneiderte Verantwortungsprofile zu erarbeiten und so Risiken zu verringern.
Aktualisiert: 2021-07-08
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Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH

Bewertung der möglichen Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen nach § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG unter besonderer Berücksichtigung des Ansatzes der Deutschen Flugsicherung GmbH von Josipovic,  Neven Longin
Eine Vielzahl an Windenergieprojekten wird aufgrund befürchteter Beeinträchtigungen von Funknavigationsanlagen der Typen VOR und DVOR nicht genehmigt. Die luftverkehrsrechtliche Hürde verschärft den bestehenden Handlungs- und Investitionsdruck in der Windenergiebranche. Es besteht die Notwendigkeit, die offenen Fragen im Spannungsfeld zwischen Flugsicherung und Windenergie zu klären. Der zentrale rechtliche Anknüpfungspunkt ist § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG, der primär dem Schutz von Flugsicherungseinrichtungen vor möglichen schädlichen Beeinfl ussungen („Störungen“) dient. Die Norm enthält ein Tatbestandsmerkmal, bei dessen Vorliegen die Errichtung eines Bauwerks verboten ist. Über die Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals bestehen verschiedene Ansichten. Mit der Arbeit wird daher die Frage beantwortet, wann das in § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG aufgeführte Tatbestandsmerkmal „… wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können“ als Voraussetzung für das Errichtungsverbot für Windenergieanlagen im Umfeld von Drehfunkfeuern erfüllt ist.
Aktualisiert: 2023-03-29
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