Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-17
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
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Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
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Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
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Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-12
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
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Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
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neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
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Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Das Buch beschäftigt sich mit allen wichtigen baurechtlichen Vertragstypen und bietet detaillierte Erläuterungen zu Verträgen, Klageschriften und Anträgen. Es ist ein praktisches Nachschlagewerk für die am Bauprojekt beteiligten, welche schnell und unkompliziert Hilfe bei der Gestaltung bestimmter Vertragstypen brauchen.
Das Formularbuch enthält über 100 Muster und Formulierungsvorschläge.
NEU in der 6. Auflage:
• Auswirkungen der seit dem 01.01.2021 geltenden neuen HOAI
• Aufzeigen von Möglichkeiten, den durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg entstandene Risiken durch vertragliche Regelungen zu begegnen
• ministeriellen Vorgaben zur Berücksichtigung von Stoffpreisklauseln bei Bauverträgen vom 25.3.2022/ 22.6.2022 sowie entsprechende landesrechtliche Erlässe
• Änderungen des Kaufvertragsrechts, insbesondere Änderungen des Mangelbegriffs in § 434 BGB
• wesentliche Neuerungen in der ZPO, u.a. durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (§ 130 a ZPO)
• WEG-Reform
Aktualisiert: 2022-12-14
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Die umfassende Verarbeitung von nutzergenerierten Daten stellt ein zentrales Merkmal von Waren mit digitalen Elementen dar. Dementsprechend spielt die datenschutzrechtliche Regulierung derartiger Produkte eine enorme Rolle, womit zugleich ein breites Einfallstor für Datenschutzverstöße entsteht. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wirft das vorliegende Werk einen Blick auf das Verbrauchsgüterkaufrecht. Dabei wird zunächst nach altem sowie nach neuem Recht erörtert, in welchem Umfang der Verkäufer überhaupt für eine Ware mit digitalen Elementen einzustehen hat. In Anknüpfung an die herausgearbeiteten Haftungsgrenzen wird sodann ein vermittelnder Lösungsweg für die Behandlung von Datenschutzverstößen im Gewährleistungsrecht aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die umfassende Verarbeitung von nutzergenerierten Daten stellt ein zentrales Merkmal von Waren mit digitalen Elementen dar. Dementsprechend spielt die datenschutzrechtliche Regulierung derartiger Produkte eine enorme Rolle, womit zugleich ein breites Einfallstor für Datenschutzverstöße entsteht. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wirft das vorliegende Werk einen Blick auf das Verbrauchsgüterkaufrecht. Dabei wird zunächst nach altem sowie nach neuem Recht erörtert, in welchem Umfang der Verkäufer überhaupt für eine Ware mit digitalen Elementen einzustehen hat. In Anknüpfung an die herausgearbeiteten Haftungsgrenzen wird sodann ein vermittelnder Lösungsweg für die Behandlung von Datenschutzverstößen im Gewährleistungsrecht aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Deutschland hat die europäische Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen umgesetzt. Damit gilt ab dem 1.1.2022 ein geändertes BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Änderungen des Mietrechts und zahlreiche Neuerungen im Familienrecht.
Die großen Vorzüge des BGB-Kommentars
Handlich, dennoch tiefgründig und daher seit seiner ersten Auflage beliebt in Kanzleien und bei Gerichten
Außerordentlich günstiger Preis für eine hervorragende Kommentierung mit Online-Anbindung
Das BGB entwickelt sich rasant fort – Ausbildung und Praxis müssen sich erneut auf eine Vielzahl geänderter Vorschriften einstellen.
Das BGB-Leistungsstörungs- und Kaufrecht hat zum Jahreswechsel 2021/2022 umfassende Änderungen erfahren.
Durch die Umsetzung von EU-Richtlinien über digitale Inhalte/Dienstleistungen, Warenkauf sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften:
Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp (§§ 327 – 327u BGB), mit Vorschriften zu Update und Datenschutz
geändertes/ergänztes Widerrufsrecht (§§ 356 – 357a BGB)
neuer Mangelbegriff, Ausdehnung der Beweislastumkehr für Mängel bei Gefahrübergang
Informationspflichten über Ranking bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen.
Ebenfalls berücksichtigt werden:
Die umfangreichen Änderungen des Mietrechts durch Gesetze zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für ortsübliche Vergleichsmiete, zu Regelungen über zulässige Miethöhe bei Mietbeginn, zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser und durch das WEMoG und – topaktuell – das Mietspiegelreformgesetz.
Im Familienrecht sind das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie die Gesetze zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung berücksichtigt. Bereits jetzt bringt der Handkommentar eine synoptische Übersicht zu den kommenden Änderungen durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
die Änderungen durch das SanInsFoG
das KostRÄG 2021.
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden gleichermaßen kommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen.
Internationale Verträge, wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht, sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 11. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Priv.-Doz. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München | RA Dr. Siegfried Friesen, Bielefeld | RiAG Dr. Andreas Himmen, Bochum | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/RiOLG a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Priv.-Doz. Dr. Alexander Scheuch, Universität Münster, Universität Gießen | Prof. Dr. Christoph Schreiber, Universität Witten/Herdecke | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Leibniz Universität Hannover.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Martin Fries,
Siegfried Friesen,
Andreas Himmen,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Christoph Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes u.a. (§§ 650a–650h) und dem Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (§§ 651a bis 651y BGB ) hat der Gesetzgeber in kaum 12 Monaten 140 Vorschriften des BGB geändert, darunter knapp 50 neue Vorschriften neu eingefügt und damit einer teilweise gewachsenen, teilweise rasant veränderten Rechtswirklichkeit Rechnung getragen. Im Umfeld der Reformen, insbesondere im Recht der Schuldverhältnisse, finden zahlreiche Detailänderungen statt – für die Rechtsanwender in Anwaltschaft und Justiz eine stetige Herausforderung.
Die 10. Auflage berücksichtigt alle Änderungen, die sich für Vertragsgestaltung und Prozess aus den Neuregelungen ergeben, etwa
durch das neue Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts (seit 1.1.2018) geänderte Widerspruchsfristen in den neu eingeführten Verbraucherbauverträgen, Neuregelungen zur Nacherfüllung bei Einbau mangelhafter Sachen sowie des Rückgriffs auf den Verkäufer neu hergestellter Sachen
durch die Reiserechtsreform (seit 1.7.2018) eingeführte verlängerte Mängelrügefristen und die jetzt zulässigen nachträglichen Preiserhöhungen
Als weitere wichtige Gesetzesänderungen sind u.a. berücksichtigt:
die Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld, mit dem Angehörigen beispielsweise bei Unfällen Getöteter eine angemessene Geldentschädigung zugesprochen wird
die Umsetzung der Zweiten ZahlungsdiensteRL in den § 675c bis 676c BGB mit der Verbesserung der Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung, verbesserten Rechtsstellung des Zahlers bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und dem bedingungslosen Erstattungsrecht bei Lastschriften
zahlreiche Änderungen im Familienrecht durch die Gesetze zur Bekämpfung von Kinderehen, die Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Insemination, zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Im Familienrecht und Betreuungsrecht standen mit dem Genehmigungsvorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und den materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen freiheitsbeschränkende Eingriffe im Fokus der Gesetzgebung
Alle wichtigen Regelungen rund um das BGB werden mitkommentiert:
AGG, Preisklauselgesetz, Gewaltschutzgesetz, Versorgungsausgleichsgesetz, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, Internationales Privatrecht des EGBGB, Rom-VOen
Internationale Verträge wie das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HUP), über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA), über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht sind ebenfalls enthalten.
Mit Online Zugang inklusive sämtlicher zitierter Entscheidungen und Gesetze!
Die 10. Auflage wurde bearbeitet von:
Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Prof. Dr. Ina Ebert, München | Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster/Richter am Oberlandesgericht a. D. | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Alexander Scheuch, Akad. Rat a.Z., Universität Münster | Prof. Dr. Klaus Schreiber, Universität Bochum | Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke, Universität Osnabrück/Universität Nijmegen, Niederlande | Prof. Dr. Dr. h.c. Reiner Schulze, Universität Münster | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Universität Bayreuth
Aktualisiert: 2021-10-26
Autor:
Heinrich Dörner,
Ina Ebert,
Thomas Hoeren,
Rainer Kemper,
Ingo Saenger,
Alexander Scheuch,
Klaus Schreiber,
Hans Schulte-Nölke,
Reiner Schulze,
Ansgar Staudinger,
Volker Wiese
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Zum Werk
Die dogmatische Begründung der Funktionalitätshaftung des Bauunternehmers im BGB-Bauvertrag wird in der Literatur äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere für die Fallgruppe der einseitigen Auftraggebervorgaben stellt sich die Frage, ob und wie sich das Konzept einer "Enthaftung" des Bauunternehmers durch Erfüllung seiner Bedenkenhinweispflicht für den BGB-Bauvertrag dogmatisch begründen lässt. Der Verfasser arbeitet diese Problematik umfassend auf. Der Schwerpunkt seiner Ausführungen liegt hierbei zunächst auf der Herleitung des funktionalen Mangelbegriffs im Rahmen des § 633 BGB. Im Anschluss hieran widmet sich der Verfasser den unterschiedlichen dogmatischen Konstruktionen zur Begründung der Haftung des Bauunternehmers im Falle einer Bedenkenhinweispflichtverletzung.
Er kommt zu dem Schluss, dass sich diesbezüglich eine Haftung des Bauunternehmers nicht aus dem Gewährleistungsrecht, sondern nur aus einem hiervon zu trennenden allgemeinen Schadensersatzanspruch ableiten lässt. Entgegen zahlreicher Bedenken in der Literatur führe dieser Weg nicht zu einer Haftungszersplitterung.
Dieser wissenschaftliche Beitrag ist nicht zuletzt auch für den Praktiker im Hinblick auf die gegenwärtigen Reformbemühungen des Gesetzgebers zur Schaffung eines eigenständigen Bauwerkvertragsrechts von großer Relevanz. Er zeigt, dass zumindest im Hinblick auf die Diskussion um die Bedenkenhinweispflicht eine Reform des Werkvertragsrechts nicht angebracht ist. Angemessene Ergebnisse können bereits de lege lata erzielt werden.
Zielgruppe
Für Rechtswissenschaftler und Praktiker mit wissenschaftlicher Tätigkeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Arbeit untersucht die rechtlichen Aspekte des Kunstkaufes durch Private. Zur Einordnung der Figur des «Kunstverbrauchers» werden zunächst die Grundlagen des Verbraucherschutzrechtes aufgezeigt. Dem folgen eine Darstellung der am Kunstmarkt beteiligten Akteure sowie die Betrachtung des Kunstwerks als Gegenstand des Rechts. Hierauf aufbauend werden detailliert die Mängelhaftung beim Kauf von Kunstgegenständen und die sich dabei ergebenden Besonderheiten dargestellt. Daraus ergeben sich ein Katalog der denkbaren Mängel beim Kunstkauf sowie die Festlegung eines kunstmarktspezifischen Sorgfaltsmaßstabes. Sodann widmet sich die Arbeit Haftungsausschlüssen und denkbaren Unwirksamkeitsgründen, insbesondere bei Verbrauchergeschäften. Die Untersuchung schließt mit der Ermittlung der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts bei internationalen, grenzüberschreitenden Kunstkäufen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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