In einer komplexen, arbeitsteiligen Produktionswelt spielt die Frage der Haftung des Verkäufers für Schäden infolge mangelhafter Leistung, die auf Fehlverhalten von Vorlieferanten oder Herstellern zurückgehen, eine immer größere Rolle. Die Grenzziehung zwischen Schadenersatz und Gewährleistung wurde durch die EuGH-Entscheidung Weber/Putz verändert, da auch für bestimmte Folgekosten (Aus- und Einbaukosten) verschuldensunabhängig gewährleistungsrechtlich gehaftet wird. Die Warenkauf-Richtlinie der EU setzt diese Erweiterung des Gewährleistungsrechts um. Die Autorin analysiert die Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen der vertraglichen Haftung für Mangelfolgeschäden und Folgekosten mit Hilfe rechtsvergleichender Methodik (österreichisches Recht, englisches Recht und UN-Kaufrecht).
Aktualisiert: 2023-06-30
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In einer komplexen, arbeitsteiligen Produktionswelt spielt die Frage der Haftung des Verkäufers für Schäden infolge mangelhafter Leistung, die auf Fehlverhalten von Vorlieferanten oder Herstellern zurückgehen, eine immer größere Rolle. Die Grenzziehung zwischen Schadenersatz und Gewährleistung wurde durch die EuGH-Entscheidung Weber/Putz verändert, da auch für bestimmte Folgekosten (Aus- und Einbaukosten) verschuldensunabhängig gewährleistungsrechtlich gehaftet wird. Die Warenkauf-Richtlinie der EU setzt diese Erweiterung des Gewährleistungsrechts um. Die Autorin analysiert die Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen der vertraglichen Haftung für Mangelfolgeschäden und Folgekosten mit Hilfe rechtsvergleichender Methodik (österreichisches Recht, englisches Recht und UN-Kaufrecht).
Aktualisiert: 2023-06-30
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In einer komplexen, arbeitsteiligen Produktionswelt spielt die Frage der Haftung des Verkäufers für Schäden infolge mangelhafter Leistung, die auf Fehlverhalten von Vorlieferanten oder Herstellern zurückgehen, eine immer größere Rolle. Die Grenzziehung zwischen Schadenersatz und Gewährleistung wurde durch die EuGH-Entscheidung Weber/Putz verändert, da auch für bestimmte Folgekosten (Aus- und Einbaukosten) verschuldensunabhängig gewährleistungsrechtlich gehaftet wird. Die Warenkauf-Richtlinie der EU setzt diese Erweiterung des Gewährleistungsrechts um. Die Autorin analysiert die Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen der vertraglichen Haftung für Mangelfolgeschäden und Folgekosten mit Hilfe rechtsvergleichender Methodik (österreichisches Recht, englisches Recht und UN-Kaufrecht).
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit widmet sich den schwierigen und viel diskutierten Abgrenzungsproblemen bei den verschiedenen Schadensarten im Kaufgewährleistungsrecht. Wer hat sich bei den §§ 437 Nr. 3, 280 ff. BGB nicht schon einmal im Dickicht der vielzähligen Ansichten und Meinungsstreitigkeiten verloren gefühlt? In den letzten Jahren stieg die Flut der Bücher und Beiträge zum modernisierten Kaufgewährleistungsrecht immens an. Stetig tauchten neue Streitfragen auf und die Thematik wurde immer unübersichtlicher. °°Die meisten Beiträge zum Kaufgewährleistungsrecht behandeln nur einzelne Problemfelder oder einzelne Anspruchsgrundlagen und vergessen das System als Ganzes zu betrachten. Stellt man sich das Kaufgewährleistungsrecht als Mosaikbild vor, wird der Fokus meist nur auf einzelne Mosaiksteinchen gerichtet und es wird vergessen, dass die Einzelteile am Ende wieder harmonisch zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden müssen.°°Die vorliegende Arbeit nimmt daher sowohl die einzelnen Elemente als auch die Gesamtkonzeption in den Blick. Durch diese dogmatische Vorgehensweise gelingt es, ein System zu entwickeln, welches dem Rechtsanwender das einfache und sichere Auffinden der Anspruchsgrundlagen ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit widmet sich den schwierigen und viel diskutierten Abgrenzungsproblemen bei den verschiedenen Schadensarten im Kaufgewährleistungsrecht. Wer hat sich bei den §§ 437 Nr. 3, 280 ff. BGB nicht schon einmal im Dickicht der vielzähligen Ansichten und Meinungsstreitigkeiten verloren gefühlt? In den letzten Jahren stieg die Flut der Bücher und Beiträge zum modernisierten Kaufgewährleistungsrecht immens an. Stetig tauchten neue Streitfragen auf und die Thematik wurde immer unübersichtlicher. °°Die meisten Beiträge zum Kaufgewährleistungsrecht behandeln nur einzelne Problemfelder oder einzelne Anspruchsgrundlagen und vergessen das System als Ganzes zu betrachten. Stellt man sich das Kaufgewährleistungsrecht als Mosaikbild vor, wird der Fokus meist nur auf einzelne Mosaiksteinchen gerichtet und es wird vergessen, dass die Einzelteile am Ende wieder harmonisch zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden müssen.°°Die vorliegende Arbeit nimmt daher sowohl die einzelnen Elemente als auch die Gesamtkonzeption in den Blick. Durch diese dogmatische Vorgehensweise gelingt es, ein System zu entwickeln, welches dem Rechtsanwender das einfache und sichere Auffinden der Anspruchsgrundlagen ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-06-07
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In einer komplexen, arbeitsteiligen Produktionswelt spielt die Frage der Haftung des Verkäufers für Schäden infolge mangelhafter Leistung, die auf Fehlverhalten von Vorlieferanten oder Herstellern zurückgehen, eine immer größere Rolle. Die Grenzziehung zwischen Schadenersatz und Gewährleistung wurde durch die EuGH-Entscheidung Weber/Putz verändert, da auch für bestimmte Folgekosten (Aus- und Einbaukosten) verschuldensunabhängig gewährleistungsrechtlich gehaftet wird. Die Warenkauf-Richtlinie der EU setzt diese Erweiterung des Gewährleistungsrechts um. Die Autorin analysiert die Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen der vertraglichen Haftung für Mangelfolgeschäden und Folgekosten mit Hilfe rechtsvergleichender Methodik (österreichisches Recht, englisches Recht und UN-Kaufrecht).
Aktualisiert: 2023-05-11
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In einer komplexen, arbeitsteiligen Produktionswelt spielt die Frage der Haftung des Verkäufers für Schäden infolge mangelhafter Leistung, die auf Fehlverhalten von Vorlieferanten oder Herstellern zurückgehen, eine immer größere Rolle. Die Grenzziehung zwischen Schadenersatz und Gewährleistung wurde durch die EuGH-Entscheidung Weber/Putz verändert, da auch für bestimmte Folgekosten (Aus- und Einbaukosten) verschuldensunabhängig gewährleistungsrechtlich gehaftet wird. Die Warenkauf-Richtlinie der EU setzt diese Erweiterung des Gewährleistungsrechts um. Die Autorin analysiert die Grundlagen, Voraussetzungen und Grenzen der vertraglichen Haftung für Mangelfolgeschäden und Folgekosten mit Hilfe rechtsvergleichender Methodik (österreichisches Recht, englisches Recht und UN-Kaufrecht).
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die mangelhafte Leistung und die daraus entstandenen Schäden sind ein dauerhaftes Problem, das der Gesetzgeber glaubte, endlich auf eine sichere Grundlage gestellt zu haben. Ádám Fuglinszky hinterfragt dies kritisch und untersucht, ob der wünschenswerte Umfang des Schadensausgleichs für Folgeschäden im geltenden Recht gefunden wurde, bzw. ob dieser - vielleicht mittels einer Vorhersehbarkeitsklausel - überhaupt gefunden werden kann. Die Schuldrechtsreform und die Neukodifizierung des ungarischen BGB, sowie die Natur der Folgeschadenproblematik liefern einen hinreichenden Anlass, bislang geltende Grundpositionen des Schadensrechts - darunter auch das Postulat der Totalreparation - grundsätzlich zu überdenken. Die Haftung für Mangelfolgeschäden steht im Brennpunkt der Bestrebungen des modernen Vertragrechts nach angemessener Risikoverteilung, nach Kalkulierbarkeit von Kosten und Nutzen einerseits, und der systemimmanenten Unsicherheit des Schadensrechts andererseits. Sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Schadensbeträge sind kaum oder überhaupt nicht im Voraus kalkulierbar. Der Autor zeigt im unmittelbaren funktionalen Rechtsvergleich mit Ungarn eine neue Perspektive auf. Schwerpunkte werden bei der vertraglichen Haftungsbeschränkung im Individualvertrag und in AGB, bei den Zurechnungs- und Schadensberechnungsproblemen, bei dem Mitverschulden, sowie bei dem Vorteilsausgleich gesetzt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Arbeit widmet sich den schwierigen und viel diskutierten Abgrenzungsproblemen bei den verschiedenen Schadensarten im Kaufgewährleistungsrecht. Wer hat sich bei den §§ 437 Nr. 3, 280 ff. BGB nicht schon einmal im Dickicht der vielzähligen Ansichten und Meinungsstreitigkeiten verloren gefühlt? In den letzten Jahren stieg die Flut der Bücher und Beiträge zum modernisierten Kaufgewährleistungsrecht immens an. Stetig tauchten neue Streitfragen auf und die Thematik wurde immer unübersichtlicher. °°Die meisten Beiträge zum Kaufgewährleistungsrecht behandeln nur einzelne Problemfelder oder einzelne Anspruchsgrundlagen und vergessen das System als Ganzes zu betrachten. Stellt man sich das Kaufgewährleistungsrecht als Mosaikbild vor, wird der Fokus meist nur auf einzelne Mosaiksteinchen gerichtet und es wird vergessen, dass die Einzelteile am Ende wieder harmonisch zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden müssen.°°Die vorliegende Arbeit nimmt daher sowohl die einzelnen Elemente als auch die Gesamtkonzeption in den Blick. Durch diese dogmatische Vorgehensweise gelingt es, ein System zu entwickeln, welches dem Rechtsanwender das einfache und sichere Auffinden der Anspruchsgrundlagen ermöglicht.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Untersuchung der Entwicklung des Schadenersatzanspruches im Gewährleistungsrecht im Hinblick auf die bis heute umstrittene Frage der Abgrenzung von Mangelschäden und Mangelfolgeschäden unter besonderer Berücksichtigung der geschichtlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mituntersucht ist auch die Bedeutung der Lehre von der positiven Vertragsverletzung für Sachmangelfolgeschäden.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Die Neuauflage:
Mit der Neuauflage wird das bewährte Lehrbuch auf den Stand von Mai 2016 gebracht. Neben einer kurzen Einführung in die "juristische Allgemeinbildung" eignen sich die Kapitel besonders zur begleitenden Lektüre zu den Vorlesungen Grundkurs Zivilrecht, BGB Allgemeiner Teil und Schuldrecht Allgemeiner Teil mit Kaufrecht.
Die Konzeption:
Ein sinnvoller Einstieg in das Studium des Bürgerlichen Rechts muss zwangsläufig über das erste Buch des BGB (Allgemeiner Teil) hinausgreifen. Ausgehend von zahlreichen Fällen und anschaulichen Beispielen befasst sich diese Einführung deshalb nicht nur mit den wichtigsten Regelungsbereichen des Allgemeinen Teils, sondern auch mit den grundlegenden, für das Verständnis des zivilrechtlichen Gesamtsystems unerlässlichen Fragen des Schuldrechts (Erfüllung, Leistungsstörungen, vertragsähnliches Vertrauensverhältnis, gesetzliche Schuldverhältnisse) und des Sachenrechts (Lehre von Eigentum und Besitz, dingliche Verfügungsgeschäfte).
Dem Studienanfänger werden so die Begriffe, Rechtstechniken und Regelungszusammenhänge des Zivilrechts vermittelt und gleichzeitig ein problemorientierter Zugang zum Verständnis des bürgerlichen Rechts insgesamt eröffnet. Im Text optisch hervorgehobene didaktische Hilfen in Form von Übersichten und Schemata fördern den Lernerfolg.
Das Lernbuch ist eng verzahnt mit den Bänden "Falltraining im Zivilrecht 1 und 2" von denselben Verfassern.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Bis zur Schuldrechtsreform wurde ohne Aussicht auf Klärung eine Fülle von Streitfragen bezüglich Mangel- und Mangelfolgeschaden diskutiert. Die Arbeit bietet Lösungen für dieweiterhin bestehenden Probleme der Mängelhaftung auf dem Fundament langjähriger sowie unter kritischer Würdigung aktueller Diskussionen an. Vor dem Hintergrund veränderter Strukturen im allgemeinen Schuldrecht werden Rechtsfolge, Tatbestand und Verjährung im Kauf- und Werkvertragsrecht untersucht. Die Arbeit entschärft Abgrenzungsschwierigkeiten auf Rechtsfolgenseite, indem Schadenspositionen nach Art und Inhalt typisiert werden. Tatbestandlich steht der Haftungsgrund im Mittelpunkt, wobei Mangel, und Minderleistung beleuchtet werden. Schließlich widmet sich die Arbeit eingehend der Verjährung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die mangelhafte Leistung und die daraus entstandenen Schäden sind ein dauerhaftes Problem, das der Gesetzgeber glaubte, endlich auf eine sichere Grundlage gestellt zu haben. Ádám Fuglinszky hinterfragt dies kritisch und untersucht, ob der wünschenswerte Umfang des Schadensausgleichs für Folgeschäden im geltenden Recht gefunden wurde, bzw. ob dieser - vielleicht mittels einer Vorhersehbarkeitsklausel - überhaupt gefunden werden kann. Die Schuldrechtsreform und die Neukodifizierung des ungarischen BGB, sowie die Natur der Folgeschadenproblematik liefern einen hinreichenden Anlass, bislang geltende Grundpositionen des Schadensrechts - darunter auch das Postulat der Totalreparation - grundsätzlich zu überdenken. Die Haftung für Mangelfolgeschäden steht im Brennpunkt der Bestrebungen des modernen Vertragrechts nach angemessener Risikoverteilung, nach Kalkulierbarkeit von Kosten und Nutzen einerseits, und der systemimmanenten Unsicherheit des Schadensrechts andererseits. Sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Schadensbeträge sind kaum oder überhaupt nicht im Voraus kalkulierbar. Der Autor zeigt im unmittelbaren funktionalen Rechtsvergleich mit Ungarn eine neue Perspektive auf. Schwerpunkte werden bei der vertraglichen Haftungsbeschränkung im Individualvertrag und in AGB, bei den Zurechnungs- und Schadensberechnungsproblemen, bei dem Mitverschulden, sowie bei dem Vorteilsausgleich gesetzt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Arbeit widmet sich den schwierigen und viel diskutierten Abgrenzungsproblemen bei den verschiedenen Schadensarten im Kaufgewährleistungsrecht. Wer hat sich bei den §§ 437 Nr. 3, 280 ff. BGB nicht schon einmal im Dickicht der vielzähligen Ansichten und Meinungsstreitigkeiten verloren gefühlt? In den letzten Jahren stieg die Flut der Bücher und Beiträge zum modernisierten Kaufgewährleistungsrecht immens an. Stetig tauchten neue Streitfragen auf und die Thematik wurde immer unübersichtlicher.
Die meisten Beiträge zum Kaufgewährleistungsrecht behandeln nur einzelne Problemfelder oder einzelne Anspruchsgrundlagen und vergessen das System als Ganzes zu betrachten. Stellt man sich das Kaufgewährleistungsrecht als Mosaikbild vor, wird der Fokus meist nur auf einzelne Mosaiksteinchen gerichtet und es wird vergessen, dass die Einzelteile am Ende wieder harmonisch zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden müssen.
Die vorliegende Arbeit nimmt daher sowohl die einzelnen Elemente als auch die Gesamtkonzeption in den Blick. Durch diese dogmatische Vorgehensweise gelingt es, ein System zu entwickeln, welches dem Rechtsanwender das einfache und sichere Auffinden der Anspruchsgrundlagen ermöglicht.
Aktualisiert: 2022-01-20
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