Die Strafbarkeit der Partizipation an illegalen Märkten durch den Erwerb von physischen Gütern sowie den Abruf von digitalen Inhalten wird häufig mit der Erwägung begründet, der Marktteilnehmer trage durch seine Nachfrage zum Fortbestand des Marktes bei und fördere auf diese Weise Rechtsgutsverletzungen. Diese Argumentationsfigur wird in der Arbeit kritisch untersucht. Auf der Grundlage eines rechtsgutstheoretischen Ansatzes werden Strafwürdigkeitskriterien für Nachfrageverhalten auf illegalen Märkten entwickelt. Durch deren Anwendung auf verschiedene Deliktsbereiche wird sodann ein Reformbedarf herausgearbeitet. Dabei wird deutlich, dass der Einfluss des „Nachfrage-Paradigmas“ auf das materielle Strafrecht bedenkliche Expansionstendenzen befördert.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Die Strafbarkeit der Partizipation an illegalen Märkten durch den Erwerb von physischen Gütern sowie den Abruf von digitalen Inhalten wird häufig mit der Erwägung begründet, der Marktteilnehmer trage durch seine Nachfrage zum Fortbestand des Marktes bei und fördere auf diese Weise Rechtsgutsverletzungen. Diese Argumentationsfigur wird in der Arbeit kritisch untersucht. Auf der Grundlage eines rechtsgutstheoretischen Ansatzes werden Strafwürdigkeitskriterien für Nachfrageverhalten auf illegalen Märkten entwickelt. Durch deren Anwendung auf verschiedene Deliktsbereiche wird sodann ein Reformbedarf herausgearbeitet. Dabei wird deutlich, dass der Einfluss des „Nachfrage-Paradigmas“ auf das materielle Strafrecht bedenkliche Expansionstendenzen befördert.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Die Strafbarkeit der Partizipation an illegalen Märkten durch den Erwerb von physischen Gütern sowie den Abruf von digitalen Inhalten wird häufig mit der Erwägung begründet, der Marktteilnehmer trage durch seine Nachfrage zum Fortbestand des Marktes bei und fördere auf diese Weise Rechtsgutsverletzungen. Diese Argumentationsfigur wird in der Arbeit kritisch untersucht. Auf der Grundlage eines rechtsgutstheoretischen Ansatzes werden Strafwürdigkeitskriterien für Nachfrageverhalten auf illegalen Märkten entwickelt. Durch deren Anwendung auf verschiedene Deliktsbereiche wird sodann ein Reformbedarf herausgearbeitet. Dabei wird deutlich, dass der Einfluss des „Nachfrage-Paradigmas“ auf das materielle Strafrecht bedenkliche Expansionstendenzen befördert.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Die Strafbarkeit der Partizipation an illegalen Märkten durch den Erwerb von physischen Gütern sowie den Abruf von digitalen Inhalten wird häufig mit der Erwägung begründet, der Marktteilnehmer trage durch seine Nachfrage zum Fortbestand des Marktes bei und fördere auf diese Weise Rechtsgutsverletzungen. Diese Argumentationsfigur wird in der Arbeit kritisch untersucht. Auf der Grundlage eines rechtsgutstheoretischen Ansatzes werden Strafwürdigkeitskriterien für Nachfrageverhalten auf illegalen Märkten entwickelt. Durch deren Anwendung auf verschiedene Deliktsbereiche wird sodann ein Reformbedarf herausgearbeitet. Dabei wird deutlich, dass der Einfluss des „Nachfrage-Paradigmas“ auf das materielle Strafrecht bedenkliche Expansionstendenzen befördert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Strafbarkeit der Partizipation an illegalen Märkten durch den Erwerb von physischen Gütern sowie den Abruf von digitalen Inhalten wird häufig mit der Erwägung begründet, der Marktteilnehmer trage durch seine Nachfrage zum Fortbestand des Marktes bei und fördere auf diese Weise Rechtsgutsverletzungen. Diese Argumentationsfigur wird in der Arbeit kritisch untersucht. Auf der Grundlage eines rechtsgutstheoretischen Ansatzes werden Strafwürdigkeitskriterien für Nachfrageverhalten auf illegalen Märkten entwickelt. Durch deren Anwendung auf verschiedene Deliktsbereiche wird sodann ein Reformbedarf herausgearbeitet. Dabei wird deutlich, dass der Einfluss des „Nachfrage-Paradigmas“ auf das materielle Strafrecht bedenkliche Expansionstendenzen befördert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Durch verschiedene Formen der Publizität werden die unterschiedlichen Märkte über die Unternehmen informiert. Hanno Merkt stellt die Grundlagen und Zusammenhänge der Unternehmenspublizität dar. Auf der Basis einer entwicklungsgeschichtlichen und rechtsvergleichenden Einführung (EU und USA) sowie einer ökonomischen Grundlegung schafft er ein rechtsdogmatisches Fundament der Unternehmenspublizität. Den Ausgangspunkt bildet die Kapitalmarktpublizität. Der Individualschutz und der Funktionsschutz werden als tragende funktionsdogmatische Pfeiler der Publizität herausgearbeitet. Diesen Hauptfunktionen werden zahlreiche Unterfunktionen zugeordnet. Daraus entwickelt Hanno Merkt ein umfassendes System der Unternehmenspublizität, in dem einerseits die Marktchronologie und andererseits die Intensität der Marktbeanspruchung die zentralen Parameter für Inhalt und Umfang der unternehmensseitigen Offenlegung sind. Mit Hilfe dieses Systems erarbeitet er wichtige Elemente eines allgemeinen Tatbestands der Unternehmenspublizität, so etwa die Marktteilnahme, die Offenlegung und die Durchsetzung und Kontrolle der Publizität. Die funktionsdogmatischen und systematischen Überlegungen münden in konkrete Folgerungen und Anregungen für die geltende Praxis und das geltende Recht der Unternehmenspublizität. So lassen sich Lücken aufzeigen, die sowohl durch freiwillige als auch durch gesetzliche Maßnahmen geschlossen werden können. Daneben wird sichtbar, an welchen Stellen eine Überregulierung oder Überversorgung mit Unternehmensdaten herrscht. Vorschläge zur Optimierung der geltenden Praxis runden die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die fast ausnahmslose Verlagerung des Rechtsschutzes des bei der Vergabe eines Statusamtes unterlegenen Bewerbers gegen die Ernennung seines Konkurrenten in das Eilverfahren weist prozessuale Defizite auf, die eine Rückführung des Rechtsschutzes in das Hauptsacheverfahren notwendig machen. Unter dieser Leitthese zeigt die Arbeit auf, dass die den verfassungsrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers verletzende Auswahlentscheidung auch nach erfolgreichem Eilverfahren fortbesteht, dass aus diesem Grund die Gefahr sich widersprechender behördlicher und verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen droht und dass die strukturelle Verlagerung des Rechtsschutzes ins Eilverfahren eine Verkürzung des verwaltungsgerichtlichen Instanzenzuges bewirkt. Abschließend unterbreitet die Arbeit einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Hauptsacherechtsschutzes in Beamtenkonkurrentenstreitigkeiten, den sie aus der Verwaltungsaktqualität der Auswahlentscheidung herleitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die fast ausnahmslose Verlagerung des Rechtsschutzes des bei der Vergabe eines Statusamtes unterlegenen Bewerbers gegen die Ernennung seines Konkurrenten in das Eilverfahren weist prozessuale Defizite auf, die eine Rückführung des Rechtsschutzes in das Hauptsacheverfahren notwendig machen. Unter dieser Leitthese zeigt die Arbeit auf, dass die den verfassungsrechtlichen Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers verletzende Auswahlentscheidung auch nach erfolgreichem Eilverfahren fortbesteht, dass aus diesem Grund die Gefahr sich widersprechender behördlicher und verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen droht und dass die strukturelle Verlagerung des Rechtsschutzes ins Eilverfahren eine Verkürzung des verwaltungsgerichtlichen Instanzenzuges bewirkt. Abschließend unterbreitet die Arbeit einen Vorschlag zur Ausgestaltung des Hauptsacherechtsschutzes in Beamtenkonkurrentenstreitigkeiten, den sie aus der Verwaltungsaktqualität der Auswahlentscheidung herleitet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wochenmärkte sind in letzter Zeit vermehrt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dies betrifft zunächst die Auswahl der Marktbeschicker, etwa nach ihrer Bekannt- und Bewährtheit, der Attraktivität ihres Angebots oder dem Eingang ihres Antrags beim Veranstalter.
Zunehmend an Bedeutung gewinnen daneben allerdings auch solche Rechtsfragen, die die Auswahl zwischen mehreren Veranstaltern betreffen. So drängen inzwischen etwa vermehrt private Veranstalter auf den Wochenmarkt, die diesen anstelle der Gemeinden durchführen wollen. Ein wesentlicher Teil der vorliegenden Arbeit ist insoweit der systematischen Darstellung und Bewertung der einzelnen Auswahlkriterien sowie der Entwicklung eines strukturierten Leitfadens hin zu einem rechtlich einwandfreien Auswahlverfahren gewidmet. Dies umfasst nicht zuletzt auch Fragen des Rechtsschutzes gegen eine zu Unrecht erfolgte Verweigerung der Marktteilnahme.
Eingebettet sind die genannten Rechtsfragen in eine umfangreiche Darstellung des Wochenmarktverkehrs im Ganzen. Dies betrifft den Rechtsbegriff des Wochenmarktes nach § 67 GewO ebenso wie die einzelnen Stationen des Festsetzungsverfahrens, die Vergütung des Veranstalters sowie die nähere Ausgestaltung des Zulassungsanspruchs nach § 70 GewO. Rechtspolitische Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Privilegierung des Marktwesens schließen die Arbeit ab.
Durch das vorliegende Werk wird das Recht der Wochenmärkte monografisch zum ersten Mal rechtlich vollumfänglich und systematisch erschlossen. Es bietet zugleich eine optimale Arbeitshilfe für die Praxis.
Der Autor: Michael Schwarz, Jahrgang 1984, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Münster. Nach Ablegung des Ersten Juristischen Staatsexamens im Jahr 2008 absolvierte er einen Masterstudiengang (LL.M.) in Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Gent (Belgien). Dem Juristischen Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Köln sowie dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 2011 folgte eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln. Derzeit ist der Autor als Referent im Bundesministerium des Innern tätig •
Aktualisiert: 2020-01-09
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Durch verschiedene Formen der Publizität werden die unterschiedlichen Märkte über die Unternehmen informiert. Hanno Merkt stellt die Grundlagen und Zusammenhänge der Unternehmenspublizität dar.Auf der Basis einer entwicklungsgeschichtlichen und rechtsvergleichenden Einführung (EU und USA) sowie einer ökonomischen Grundlegung schafft er ein rechtsdogmatisches Fundament der Unternehmenspublizität. Den Ausgangspunkt bildet die Kapitalmarktpublizität. Der Individualschutz und der Funktionsschutz werden als tragende funktionsdogmatische Pfeiler der Publizität herausgearbeitet. Diesen Hauptfunktionen werden zahlreiche Unterfunktionen zugeordnet.Daraus entwickelt Hanno Merkt ein umfassendes System der Unternehmenspublizität, in dem einerseits die Marktchronologie und andererseits die Intensität der Marktbeanspruchung die zentralen Parameter für Inhalt und Umfang der unternehmensseitigen Offenlegung sind. Mit Hilfe dieses Systems erarbeitet er wichtige Elemente eines allgemeinen Tatbestands der Unternehmenspublizität, so etwa die Marktteilnahme, die Offenlegung und die Durchsetzung und Kontrolle der Publizität. Die funktionsdogmatischen und systematischen Überlegungen münden in konkrete Folgerungen und Anregungen für die geltende Praxis und das geltende Recht der Unternehmenspublizität. So lassen sich Lücken aufzeigen, die sowohl durch freiwillige als auch durch gesetzliche Maßnahmen geschlossen werden können. Daneben wird sichtbar, an welchen Stellen eine Überregulierung oder Überversorgung mit Unternehmensdaten herrscht. Vorschläge zur Optimierung der geltenden Praxis runden die Arbeit ab.
Aktualisiert: 2019-01-23
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