Am 1. Januar 1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 1. Januar 1999 müssen die Maschinen auch den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle Maschinenbetreiber durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet, nur noch CE-gekennzeichnete Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten. Am 29. Juli 2006 trat die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft, in der insbesondere die Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Die Autoren informieren umfassend über die Anwendung der Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpfen dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am 1. Januar 1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 1. Januar 1999 müssen die Maschinen auch den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle Maschinenbetreiber durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet, nur noch CE-gekennzeichnete Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten. Am 29. Juli 2006 trat die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft, in der insbesondere die Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Die Autoren informieren umfassend über die Anwendung der Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpfen dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Am 1. Januar 1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 1. Januar 1999 müssen die Maschinen auch den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle Maschinenbetreiber durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet, nur noch CE-gekennzeichnete Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten. Am 29. Juli 2006 trat die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft, in der insbesondere die Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Die Autoren informieren umfassend über die Anwendung der Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpfen dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten.
Aktualisiert: 2023-06-05
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In der Arbeit wird ein Design-Konzept zur nachgiebigen Gestaltung von Maschinengestellen mit Verlagerungskompensation entwickelt und experimentell überprüft. Damit ist eine Abkehr von der etablierten Vorgehensweise zur steifen Gestellauslegung möglich.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Am 1. Januar 1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 1. Januar 1999 müssen die Maschinen auch den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle Maschinenbetreiber durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet, nur noch CE-gekennzeichnete Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten. Am 29. Juli 2006 trat die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft, in der insbesondere die Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Die Autoren informieren umfassend über die Anwendung der Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpfen dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Am 1. Januar 1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 1. Januar 1999 müssen die Maschinen auch den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle Maschinenbetreiber durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet, nur noch CE-gekennzeichnete Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten. Am 29. Juli 2006 trat die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft, in der insbesondere die Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Die Autoren informieren umfassend über die Anwendung der Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpfen dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten.
Aktualisiert: 2023-03-04
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Das Essential gibt einen allgemein gehaltenen, kompakten Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge beim Betrieb von Maschinen und Anlagen. Anhand von Beispielen wird verdeutlicht, welche Gesetze und Richtlinien die verschiedenen Akteure berücksichtigen müssen, die im Laufe des Lebenszyklus einer Maschine involviert sind. Der Autor zeigt
die Verantwortlichkeiten auf, die im Rahmen des gesetzeskonformen Handelns auf die Akteure zukommen. Mögliche Vorgehensweisen und Hilfsmittel für die verschiedenen Lebensphasen werden dargestellt. Diese beziehen sich ausschließlich auf Gebraucht- und Altmaschinen sowie Anlagen, die in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Maschinen erleichtern den Menschen vielfach die Arbeit, steigern die Produktivität, die Umsätze und somit die Gewinne. Maschinen werden möglichst so hergestellt und betrieben, dass sie einwandfrei funktionieren und es zu keinen Produktionsausfällen kommt. Dazu sind im Laufe des Lebenszyklus von Maschinen häufig auch Änderungen und Nachrüstungen notwendig.
Aber sind die Maschinen danach noch sicher? Dürfen Änderungen überhaupt durchgeführt werden, oder sind diese vielmehr sogar erforderlich? Welche rechtlichen Auswirkungen hat eine Änderung vom „Stand der Technik“? Solange es zu keinem Unfall kommt, wird diesen Fragen meist wenig Bedeutung geschenkt. Doch wenn es tatsächlich zu einem Unglück kommt, sind die Auswirkungen nicht selten gravierend. Neben Produktionsausfällen und Reputationsverlust des Unternehmens sind insbesondere Vorstände und Geschäftsführer schnell persönlich haftbar; aber auch leitende Angestellte können davon betroffen sein.
Das vorliegende Werk kombiniert technische Aspekte mit der aktuellen Rechtslage und normativen Anforderungen. Es gibt einen Überblick über allgemeine Anforderungen an Maschinen, die in Europa hergestellt werden, speziell unter Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage. Rechtliche Auswirkungen bei einer Verwendung in Österreich, besonders wenn sich der „Stand der Technik“ ändert, werden an Hand von Beispielen detailliert dargestellt. Die wichtigsten, damit verbundenen und zu berücksichtigenden Grundlagen werden praxisbezogen aufgegriffen, analysiert und zusammengefasst.
Das Buch ist insbesondere für Entscheidungsträger ein wichtiges Hilfsmittel und zeigt notwendige Vorgehensweisen bei Maschinen auf, welche rechtlich berücksichtigt werden müssen, um fahrlässiges Handeln tunlichst zu vermeiden und etwaige Fehler möglichst ausschließen zu können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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In der 12. Aufl age dieser Broschüre sind alle
wichtigen Neuerungen enthalten, die sich
nach Redaktionsschluss der 11. Aufl age im
Juli 2012 bei den europäischen und nationalen
Rechtsgrundlagen für sichere Maschinen
ergeben haben. Es war deshalb erforderlich,
u.a. die Anlagen I bis XI zu aktualisieren.
Die vorliegende Broschüre wurde an die
neuen und geänderten Rechtsgrundlagen
durch das Inkrafttreten des Produktsicherheitsgesetzes
und der neuen Betriebssicherheitsverordnung
vom 01.06.2015 angepasst,
ohne die bewährten und leserfreundlichen
Strukturen zu verändern.
Die europäische Rechtsentwicklung im Arbeitsschutz
hat national zu einer Verstaatlichung
der Arbeitsschutzbestimmungen geführt.
Die maßgebliche Rechtsvorschrift für
das zur Verfügung stellen und Verwenden von
Arbeitsmitteln (inkl. Maschinen) in Deutschland
ist seit Juni 2015 die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Wegen des
Vorranges dieser staatlichen Verordnung wurden
u.a. viele maschinenspezifi sche Unfallverhütungsvorschriften
zurückgezogen.
Trotzdem haben diese Vorschriften für Altmaschinen
noch eine Bedeutung.
Fast 36 Jahre lang war das in dieser Zeit
mehrfach geänderte Gerätesicherheitsgesetz
(GSG) vom 24. Juni 1968 die Rechtsgrundlage
für das Inverkehrbringen und Ausstellen
technischer Arbeitsmittel in Deutschland.
Das Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG) vom 22. April 1997 regelte das Inverkehrbringen
von Produkten, die zur privaten
Nutzung durch Verbraucher bestimmt
waren. Investitionsgüter, wie gewerblich genutzte
Maschinen und Produktionsanlagen
sowie andere nur zur berufl ichen Nutzung bestimmte
Produkte, waren von diesem Gesetz
nicht betroffen.
Beide Gesetze sind im Jahre 2004 zu einem
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) zusammengeführt worden. Im Dezember
2011 wurde dieses Gesetz durch das
„neue“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
abgelöst. Eine Grundinformation zum neuen
ProdSG enthält Anlage VIII dieser Broschüre.
Ganz elementare Bedeutung hat das neue
BMAS-Papier (04/2015) über die wesentlichen
Veränderungen von Maschinen. Im Kapitel
14 wird dieses wichtige Thema beispielhaft
erläutert.
Erstmalig ist in dieser Broschüre eine neue
Randbemerkung eingeführt worden. Unter
dem Begriff „Historie“ fi ndet man die geschichtlichen
Abläufe und Zusammenhänge
zu den heute geltenden Rechtsgrundlagen.
Die Verfasser wollten nicht, dass diese
„alten und nicht mehr gültigen
Rechtsgrundlagen verloren“ gehen.
Neu ist die Anlage VII – Montageanleitung.
Das Muster einer Montaganleitung von unvollständigen
Maschinen wurde auf vielfachen
Wunsch aufgenommen.
In der Anlage IX wird auf die EG-Änderungsrichtlinie
2009/127/EG eingegangen, die am
15.12.2011 in die EG-Maschinenrichtlinie integriert
wurde. Für den allgemeinen Maschinen,-
und Anlagenbau hat diese Änderung
keine Auswirkungen.
Die Anlage X liefert Informationen zum Akkreditierungsstellengesetz
vom 1. Januar 2010.
Mit diesem Gesetz wird die europäische Forderung
nach einem einheitlichem Akkreditierungssystem
erfüllt.
Ebenfalls neu ist die Anlage XI: Die beiden
sehr aktuellen Themen „Guide 2.1“ und das
„REFIT-Programm“ zur EG-Maschinenrichtlinie
geben Informationen und einen Ausblick
auf mögliche Entwicklungen.
Aktualisiert: 2020-03-31
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Maschinen erleichtern den Menschen vielfach die Arbeit, steigern die Produktivität, die Umsätze und somit die Gewinne. Maschinen werden möglichst so hergestellt und betrieben, dass sie einwandfrei funktionieren und es zu keinen Produktionsausfällen kommt. Dazu sind im Laufe des Lebenszyklus von Maschinen häufig auch Änderungen und Nachrüstungen notwendig.
Aber sind die Maschinen danach noch sicher? Dürfen Änderungen überhaupt durchgeführt werden, oder sind diese vielmehr sogar erforderlich? Welche rechtlichen Auswirkungen hat eine Änderung vom „Stand der Technik“? Solange es zu keinem Unfall kommt, wird diesen Fragen meist wenig Bedeutung geschenkt. Doch wenn es tatsächlich zu einem Unglück kommt, sind die Auswirkungen nicht selten gravierend. Neben Produktionsausfällen und Reputationsverlust des Unternehmens sind insbesondere Vorstände und Geschäftsführer schnell persönlich haftbar; aber auch leitende Angestellte können davon betroffen sein.
Das vorliegende Werk kombiniert technische Aspekte mit der aktuellen Rechtslage und normativen Anforderungen. Es gibt einen Überblick über allgemeine Anforderungen an Maschinen, die in Europa hergestellt werden, speziell unter Berücksichtigung der österreichischen Rechtslage. Rechtliche Auswirkungen bei einer Verwendung in Österreich, besonders wenn sich der „Stand der Technik“ ändert, werden an Hand von Beispielen detailliert dargestellt. Die wichtigsten, damit verbundenen und zu berücksichtigenden Grundlagen werden praxisbezogen aufgegriffen, analysiert und zusammengefasst.
Das Buch ist insbesondere für Entscheidungsträger ein wichtiges Hilfsmittel und zeigt notwendige Vorgehensweisen bei Maschinen auf, welche rechtlich berücksichtigt werden müssen, um fahrlässiges Handeln tunlichst zu vermeiden und etwaige Fehler möglichst ausschließen zu können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Das Essential gibt einen allgemein gehaltenen, kompakten Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge beim Betrieb von Maschinen und Anlagen. Anhand von Beispielen wird verdeutlicht, welche Gesetze und Richtlinien die verschiedenen Akteure berücksichtigen müssen, die im Laufe des Lebenszyklus einer Maschine involviert sind. Der Autor zeigt
die Verantwortlichkeiten auf, die im Rahmen des gesetzeskonformen Handelns auf die Akteure zukommen. Mögliche Vorgehensweisen und Hilfsmittel für die verschiedenen Lebensphasen werden dargestellt. Diese beziehen sich ausschließlich auf Gebraucht- und Altmaschinen sowie Anlagen, die in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *
In der Arbeit wird ein Design-Konzept zur nachgiebigen Gestaltung von Maschinengestellen mit Verlagerungskompensation entwickelt und experimentell überprüft. Damit ist eine Abkehr von der etablierten Vorgehensweise zur steifen Gestellauslegung möglich.
Aktualisiert: 2023-03-31
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