Kernanliegen dieses Werkes ist es, Rechtsanwender bei einer kohärenten Anwendung des am 7. November 2020 in Kraft getretenen medienrechtlichen Diskriminierungsverbots in § 94 des Medienstaatsvertrags innerhalb der Gesamtrechtsordnung zu unterstützen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen § 94 Medienstaatsvertrag zu den Vorschriften der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle des deutschen und europäischen Rechts untersucht. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage, ob und inwieweit zwischen diesen Regelungen Potenziale für Normkonflikte oder aber für gegenseitige Ergänzungen bei der Erreichung ihrer Regelungsziele bestehen. Nach einer einleitenden Vorstellung der Begrifflichkeiten „Medienintermediäre und Auffindbarkeitsdiskriminierungen“ sowie ihrer publizistischen Relevanz als Regelungsgegenstand des § 94 Medienstaatsvertrag, werden hierzu die rechtlich-inhaltlichen Vorgaben des medienrechtlichen Diskriminierungsverbots und des kartellrechtlichen Missbrauchsregimes vergleichend gegenübergestellt, konkrete Ergänzungs- und Konfliktpotenziale identifiziert und schließlich ein Vorschlag für eine konfliktfreie Anwendung und Auslegung des § 94 Medienstaatsvertrag entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Suchmaschinen und Soziale Netzwerke wie Google und Facebook nehmen über die Selektion, Anordnung und Präsentation von Inhalten in Suchergebnislisten und Newsfeeds Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Mit einem neuen Medienstaatsvertrag sollen sogenannte Medienintermediäre daher einer Meinungsvielfaltsregulierung unterstellt werden, die durch die Medienanstalten beaufsichtigt wird. Dies ist ein europaweit einzigartiger Ansatzpunkt.
Die geplante Regulierung umfasst neben einem Diskriminierungsverbot vor allem die Verpflichtung der Anbieter zu mehr Transparenz. Medienintermediäre sollen für den Nutzer verständlich und leicht auffindbar darlegen, aufgrund welcher Kriterien die Sortierung von Inhalten erfolgt.
Im Auftrag der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht dieses Rechtsgutachten erstellt. Damit liegt erstmals ein Gutachten vor, das sich im Detail mit den medienregulatorischen Fragen von Transparenzvorgaben für Medienintermediäre unter Zugrundelegung eines neuen Medienstaatsvertrags beschäftigt.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Suchmaschinen und Soziale Netzwerke wie Google und Facebook nehmen über die Selektion, Anordnung und Präsentation von Inhalten in Suchergebnislisten und Newsfeeds Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung. Mit einem neuen Medienstaatsvertrag sollen sogenannte Medienintermediäre daher einer Meinungsvielfaltsregulierung unterstellt werden, die durch die Medienanstalten beaufsichtigt wird. Dies ist ein europaweit einzigartiger Ansatzpunkt.
Die geplante Regulierung umfasst neben einem Diskriminierungsverbot vor allem die Verpflichtung der Anbieter zu mehr Transparenz. Medienintermediäre sollen für den Nutzer verständlich und leicht auffindbar darlegen, aufgrund welcher Kriterien die Sortierung von Inhalten erfolgt.
Im Auftrag der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat Prof. Dr. Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht dieses Rechtsgutachten erstellt. Damit liegt erstmals ein Gutachten vor, das sich im Detail mit den medienregulatorischen Fragen von Transparenzvorgaben für Medienintermediäre unter Zugrundelegung eines neuen Medienstaatsvertrags beschäftigt.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Aktualisiert: 2023-06-06
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Aktualisiert: 2023-05-31
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Aktualisiert: 2023-05-23
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Aktualisiert: 2023-05-18
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Aktualisiert: 2023-05-16
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Aktualisiert: 2023-05-16
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-11
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