Dieser Band enthält die wichtigsten Ergebnisse einer kriminologischen Langzeituntersuchung über die Entstehung, Entwicklung und Kontrolle delinquenten Verhaltens vom späten Kindes- bis ins frühe Erwachsenenalter. Auf der Grundlage eines integrierten strukturdynamischen Analysemodells wird untersucht, inwieweit sozialstrukturelle Aspekte über die Vermittlung individueller Normorientierungen mit selbstberichteter Delinquenz zusammenhängen.
Die einzelnen Beiträge thematisieren die Bedeutung von sozialen Wertorientierungen und Lebensstilen, Migration, familiärem Erziehungsstil, Freundesgruppen, Schulklima oder Medienkonsum für den Delinquenzverlauf. Des Weiteren wird der Einfluss polizeilicher und justizieller Kontrolle untersucht. Mit dieser auf einen längeren Beobachtungszeitraum angelegten Panelstudie können erstmals im deutschen Kontext Fragestellungen analysiert werden, deren Untersuchung bislang angloamerikanischen Längsschnittstudien vorbehalten war.
Aktualisiert: 2020-07-19
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Ein ungewöhnlicher Krimi mit starken Frauenfiguren.
In einem abgelegenen Tal auf der Ostalb wird die aufwendig inszenierte Leiche eines jungen Mannes gefunden. Der Verdacht der Polizei fällt schnell auf einen ehemaligen Häftling, doch der hat ein wasserdichtes Alibi. Wenig später wird ein weiterer Toter entdeckt, auch er sorgfältig arrangiert. Treibt ein Ritualmörder sein Unwesen? Hauptkommissarin Eva Brenner und ihre Kollegen tappen im Dunkeln, doch dann liefert die DNA-Analyse vom zweiten Tatort unglaubliche Erkenntnisse ...
Aktualisiert: 2023-01-17
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Diese Untersuchung beschäftigt sich auf der Grundlage kriminologischer Befunde mit jugendlichen und heranwachsenden Mehrfach- und Intensivtätern. Anhand des Vergleiches jugendstrafrechtlicher Regelungen in Deutschland und Russland werden Schlussfolgerungen für den rechtlichen Umgang mit dieser Gruppe gezogen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Ein ungewöhnlicher Krimi mit starken Frauenfiguren.
In einem abgelegenen Tal auf der Ostalb wird die aufwendig inszenierte Leiche eines jungen Mannes gefunden. Der Verdacht der Polizei fällt schnell auf einen ehemaligen Häftling, doch der hat ein wasserdichtes Alibi. Wenig später wird ein weiterer Toter entdeckt, auch er sorgfältig arrangiert. Treibt ein Ritualmörder sein Unwesen? Hauptkommissarin Eva Brenner und ihre Kollegen tappen im Dunkeln, doch dann liefert die DNA-Analyse vom zweiten Tatort unglaubliche Erkenntnisse.
Aktualisiert: 2022-12-28
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Selbst Intensivtäter beginnen spätestens ab dem Heranwachsendenalter mit der Begehung von Straftaten aufzuhören. Das ist das wesentliche Ergebnis der Fortuntersuchung des münsterischen zügigen Strafverfahrens für jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter, in der die weitere Entwicklung der offiziell registrierten Kriminalität (Hellfeld) von 32 der in der Erstuntersuchung beteiligten 34 Probanden bis in die ersten Jahre des Erwachsenenalters beobachtet werden konnte. Tiefeninterviews mit vier Intensivtätern weisen darauf hin, dass für einen solchen Prozess des Delinquenzabbruchs vornehmlich eine Änderung der strukturellen Lebensumstände, vor allem in Gestalt neuer Partnerbeziehungen sowie beruflicher Verpflichtungen, verantwortlich zu sein scheint.
Aktualisiert: 2020-05-20
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Das Buch befasst sich mit dem 1999 in Schleswig-Holstein initiierten Modellprojekt "Vorrangiges Jugendverfahren", welches einen Versuch darstellt, die Verfahrensdauer bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu verkürzen und somit dem insbesondere im Jugendstrafrecht herrschenden Grundsatz der Beschleunigung des Verfahrens gerecht zu werden. Der Anwendungsbereich des Modellprojektes erstreckt sich in erster Linie auf sog. "Intensivtäter", also Täter, die bereits eine Reihe von Straftaten begangen haben. Im ersten Teil dieser Studie wird eine Einführung in das Jugendstrafrecht gegeben, wobei besonderes Augenmerk auf die Darstellung dieser Tätergruppe sowie die kritische Hinterfragung der Beschleunigungsmaxime gelegt wurde. Im darauf folgenden Teil werden das Modellprojekt, dessen Grundgedanke und seine Entwicklung, näher erläutert und sodann von anderen bereits existierenden Projekten, die sich ebenfalls mit jugendlichen "Mehrfach- und Intensivtätern" und mit Fragen der institutionsübergreifenden Kooperation befassen, abgegrenzt und in die bundesweite Diskussion eingeordnet. Ferner wird untersucht, inwiefern das Modellprojekt mit verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten in Einklang zu bringen ist und ob es diesbezüglich mit rechtsstaatlichen Garantien kollidiert. Im dritten Teil wird die Praxis des vorrangigen Jugendverfahrens analysiert und dargestellt. Grundlage für diese Evaluation sind Aktenauswertungen, eine schriftliche Befragung der am Verfahren beteiligten Institutionen sowie von der Verfasserin durchgeführte Experteninterviews. Untersucht wird insbesondere, inwiefern zeitliche Zielsetzungen eingehalten werden konnten. Darüber hinaus wird untersucht, ob der angestrebte Täterkreis tatsächlich von dem Projekt erfasst wurde und wie sich die Akzeptanz der Delinquenten bezüglich des Verfahrens darstellt. Weiterhin wird u. a. ermittelt, ob im Rahmen des Modellprojektes alle strafprozessrechtlichen Vorschriften (z. B. Einlassungs- und Ladungsfristen) eingehalten wurden und welche Sanktionen verhängt worden sind. Im letzten Teil der Abhandlung werden diese Ergebnisse analysiert und unter kriminologischen und kriminalpolitischen Gesichtspunkten bewertet. Leitgedanke der gesamten Evaluation ist die Fragestellung, ob sich das vorrangige Jugendverfahren als Instrument der Verfolgung von mittlerer und schwerer Kriminalität bewährt hat. Verbesserungsvorschläge und Anregungen werden erarbeitet und vorgestellt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Nach kriminologischen Erkenntnissen ist Kinder - und Jugenddelinquenz ubiquitär und episodenhaft. Ein Großteil der Jugendlichen begeht – zumindest
gelegentlich – meist leichte Straftaten, was sich aus den spezifischen Gegebenheiten der Phase der Adoleszenz, in der Normen und Werte ausgetestet und erlernt
werden, erklären lässt. Ein kleiner Teil vor allem männlicher Kinder und Jugend-licher ist allerdings gefährdet, den Übergang in ein „normales“ Ewachsenendasein nicht zu schaffen und in eine sogenannte kriminelle Karriere abzugleiten. Sie fallen mit schweren und wiederholten (Gewalt)Straftaten auf und sind für einen großen Anteil der Delikte dieser Altersgruppe verantwortlich. In der Fachdiskussion werden sie vielfach als „Mehrfach- und Intensivtäter“ bezeichnet. Bei diesen Fällen von Jugend (gewalt )kriminalität, die auch immer wieder Thema in der medialen - öffentlichen Diskussion sind, scheinen die Möglichkeiten der Kinder - und Jugendhilfe und die justiziellen Mittel nicht auszureichen oder kommen nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig zum Einsatz. Für die Kinder - und Jugendhilfe ist es daher eine fachpolitische Herausforderung, gemeinsam mit anderen beteiligten Institutionen wie
unter anderem Polizei, Justiz, Schule sowie Kinder - und Jugendpsychiatrie, nach Möglichkeiten zu suchen, entsprechende Verläufe oder Karrieren schwerer Fälle von Jugendgewalt zu vermeiden beziehungsweise zu beenden. Das vom Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Forschungsprojekt „Jugendliche Gewalttäter zwischen Jugendhilfe und krimineller Karriere“ beschäftigt sich mit männlichen jugendlichen Gewalttätern als besonders schwieriger Zielgruppe
der Kinder- und Jugendhilfe. Bei diesen Jugendlichen zeigen sich oftmals verdichtete Problemkonstellationen von schwierigen Familienverhältnissen über Schulverweige- rung bis hin zu Alkohol- und Drogenproblemen. Ein Großteil der Jugendlichen hat
bereits langfristige Erfahrungen mit der Kinder - und Jugendhilfe und der Justiz:
Hilfeangebote, Maßnahmen sowie unterschiedliche strafrechtliche Sanktionen
reihen sich in ihren Lebensgeschichten aneinander und scheinen oft nicht aus- reichend zu wirken. Am Ende lassen sich für sie kaum noch geeignete ambu-
lante Settings oder stationäre Unterbringungen der Jugendhilfe finden und
nicht selten folgen freiheitsentziehende Sanktionen wie der Jugendarrest oder der Jugendstrafvollzug, trotz des Wissens um deren kontraproduktive Wirkung. Erkenntnisse aus diesen problematischen Fällen zu ziehen und Möglichkeiten aufzu-zeigen, die Strategien der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, ist eine besondere Herausforderung des Projekts, in dessen Mittelpunkt entsprechend vor allem der institutionelle Umgang mit dieser Zielgruppe steht. Dabei werden zwei Perspektiven berücksichtigt: Zum einen wird die Sicht der Adressaten von Kinder- und Jugendhilfe und Justiz hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit den Institutionen erhoben. Zum anderen steht die Institutionenperspektive, also die Sichtweise der Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe und Justiz sowie deren Schnittstellen, im Fokus Durch diese Verschränkung der Institutionen
- und Adressatenperspektive aus retrospektiver Sicht kann einer aktuellen Heraus-forderung der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention – nämlich dem Umgang mit einer besonders schwierigen Zielgruppe – begegnet werden. Hierzu leistet das Projekt einen Beitrag, indem Wissen über diese Jugendlichen als Adressaten von Jugendhilfe und Justiz gewonnen wird, was zur Weiterentwicklung der Fachpraxis im
Umgang mit schwer erreichbaren jugendlichen Gewalttätern verwendet werden
und so helfen kann, mögliche zukünftige Karrieren zu vermeiden.
Der vorliegende Abschlussbericht ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Nach der Einleitung wird ein Überblick über den Forschungsstand gegeben (Kapitel 2)
Kapitel 3 beschreibt das methodische Vorgehen und Kapitel 4 stellt das Kernstück des Berichts dar: Nach einem Überblick über die sozialen Lebenslagen der Jugend-lichen (Kapitel4.1), wird die systematische Fallauswahl anhand von fünf Karriere-mustern erläutert (Kapitel 4.2). In Kapitel 4.3 werden zehn ausgewählte Fälle näher beleuchtet, wobei vor allem der institutionelle Umgang mit den Jugendlichen von Interesse ist. Nach detaillierter Darstellung von zwei Fallbeispielen, in der besonders auf die Jugendhilfekarriere und die delinquente Entwicklung eingegangen wird,
werden die Karrieren in einer fallübergreifenden Inhaltsanalyse aus Sicht aller Beteiligten nachgezeichnet. Hier wird auf Beginn, Verlauf und Ende der Karrieren
eingegangen und ein besonderer Fokus auf das Verhältnis zwischen den Fachkräf- ten und den Jugendlichen gelegt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende
Darstellung der Analyseergebnisse, aus der Thesen und Handlungsempfehlungen für die Fachpraxis erarbeitet wurden. Ein Fazit wird in Kapitel 5 gezogen.
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Aktualisiert: 2023-03-20
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Diese Untersuchung beschäftigt sich auf der Grundlage kriminologischer Befunde mit jugendlichen und heranwachsenden Mehrfach- und Intensivtätern. Anhand des Vergleiches jugendstrafrechtlicher Regelungen in Deutschland und Russland werden Schlussfolgerungen für den rechtlichen Umgang mit dieser Gruppe gezogen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die §§ 154, 154a StPO ermöglichen die Einstellung eines Strafverfahrens bzw. die Beschränkung der Strafverfolgung aus justizökonomischen Gründen. Als Instrument zur Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Strafverfolgung besitzen die Vorschriften eine große praktische Relevanz. In der wissenschaftlichen Diskussion wurden sie bisher jedoch selten thematisiert, das Augenmerk richtete sich zumeist auf die §§ 153, 153a StPO. Zunächst stellt sich die Frage nach der hinreichenden Bestimmtheit der Normen, die eine Ausnahme vom Anklagezwang darstellen. Aber auch die Folgen einer solchen Begrenzung nach den §§ 154, 154a StPO sind diskussionswürdig. Umstritten ist beispielsweise, ob die eingestellten Taten oder ausgeschiedenen Tatteile bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden dürfen. Problematisch ist auch, unter welchen Voraussetzungen die Staatsanwaltschaft ein von ihr eingestelltes Verfahren wiederaufnehmen kann. Diese und andere Probleme werden in der Studie diskutiert, wobei ein kritischer Blick auf die Auslegung und Handhabung in der Praxis geworfen wird. Denn die Anwendung von Normen, die sich für die Strafverfolgungsbehörden begünstigend auswirkt, darf sich nicht nachteilig auf den beschuldigten Bürger auswirken. Weiterhin wurde untersucht, ob die Verfahrensbeschränkung nach den §§ 154, 154a StPO im Rahmen einer Verständigung dem Beschuldigten zugesichert werden darf. Im zweiten Teil des Buches erfolgt eine Darstellung der Anwendungspraxis. Zunächst wird die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte dargestellt. Sodann erfolgt eine Untersuchung von 148 Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel im Jahr 2008 nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt wurden. Diese Verfahren wurden im Hinblick auf Angaben zum Beschuldigten, Angaben zur Tat, Angaben zur Einstellung und im Hinblick auf die Verfahrensdauer ausgewertet.
Aktualisiert: 2019-12-20
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