Die Arbeitnehmerüberlassung ist das klassische Mittel für den flexiblen Einsatz von Fremdpersonal. Entsprechend dem europäischen Leitbild der "Flexicurity" ist die Leiharbeit allerdings einem stetigen Wechselspiel zwischen De- und Re-Regulierung ausgesetzt. Am 1.4.2017 ist die von Re-Regulierung geprägte erneute Reform des AÜG zur Verhinderung von Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertragsgestaltungen sowie von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten mit erheblichen Auswirkungen auf alle Fälle des drittbezogenen Personaleinsatzes.
Die Neuauflage erläutert die AÜG-Reform 2017 (Überlassungshöchstdauer, Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers, Equal Pay und Ausnahmen hierzu, Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher etc.) und ihre Folgen für die Praxis. Das AÜG wird unter Berücksichtigung der europäischen Leiharbeitsrichtlinie, aktueller Rechtsentwicklungen (MiLoG, AEntG, TarifeinheitsG etc.) und der umfangreichen neuen Rechtsprechung umfassend, prägnant und praxisorientiert kommentiert.
Der Kommentar ist von ausgewiesenen Spezialisten und erfahrenen Praktikern verfasst und verbindet Praxisnähe und akademischen Tiefgang.
Aktualisiert: 2023-05-26
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Die Arbeitnehmerüberlassung – auch "Zeitarbeit" genannt – hat sich nach den "Hartz-Reformen" des ArbeitnehmerüberlassungsgeSetzes (AÜG) zum Jobmotor auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Zeitarbeit ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ein wichtiges Instrument des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
Allerdings stellen sich nicht zuletzt aufgrund der jüngsten GeSetzesänderungen von 2011 und der umfangreichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vielfältige neue rechtliche Herausforderungen für die Praxis. Vor diesem Hintergrund dient der – von erfahrenen Spezialisten und Praktikern verfasste – Kommentar als verlässlicher und fachkundiger Kompass.
Die Neuauflage erläutert alle wichtigen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, in der Rechtsprechung und Praxis der Zeitarbeit. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und ihre UmSetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der sog. „Drehtürklausel" als Reaktion auf den „Schlecker-Fall" sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3a AÜG n.F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Die Arbeitnehmerüberlassung – auch "Zeitarbeit" genannt – hat sich nach den "Hartz-Reformen" des ArbeitnehmerüberlassungsgeSetzes (AÜG) zum Jobmotor auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Zeitarbeit ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ein wichtiges Instrument des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
Allerdings stellen sich nicht zuletzt aufgrund der jüngsten GeSetzesänderungen von 2011 und der umfangreichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vielfältige neue rechtliche Herausforderungen für die Praxis. Vor diesem Hintergrund dient der – von erfahrenen Spezialisten und Praktikern verfasste – Kommentar als verlässlicher und fachkundiger Kompass.
Die Neuauflage erläutert alle wichtigen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, in der Rechtsprechung und Praxis der Zeitarbeit. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und ihre UmSetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der sog. „Drehtürklausel" als Reaktion auf den „Schlecker-Fall" sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3a AÜG n.F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Die Arbeitnehmerüberlassung – auch "Zeitarbeit" genannt – hat sich nach den "Hartz-Reformen" des ArbeitnehmerüberlassungsgeSetzes (AÜG) zum Jobmotor auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Zeitarbeit ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ein wichtiges Instrument des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
Allerdings stellen sich nicht zuletzt aufgrund der jüngsten GeSetzesänderungen von 2011 und der umfangreichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vielfältige neue rechtliche Herausforderungen für die Praxis. Vor diesem Hintergrund dient der – von erfahrenen Spezialisten und Praktikern verfasste – Kommentar als verlässlicher und fachkundiger Kompass.
Die Neuauflage erläutert alle wichtigen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, in der Rechtsprechung und Praxis der Zeitarbeit. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und ihre UmSetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der sog. „Drehtürklausel" als Reaktion auf den „Schlecker-Fall" sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3a AÜG n.F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Die Arbeitnehmerüberlassung ist das klassische Mittel für den flexiblen Einsatz von Fremdpersonal. Entsprechend dem europäischen Leitbild der "Flexicurity" ist die Leiharbeit allerdings einem stetigen Wechselspiel zwischen De- und Re-Regulierung ausgesetzt. Am 1.4.2017 ist die von Re-Regulierung geprägte erneute Reform des AÜG zur Verhinderung von Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertragsgestaltungen sowie von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten mit erheblichen Auswirkungen auf alle Fälle des drittbezogenen Personaleinsatzes.
Die Neuauflage erläutert die AÜG-Reform 2017 (Überlassungshöchstdauer, Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers, Equal Pay und Ausnahmen hierzu, Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher etc.) und ihre Folgen für die Praxis. Das AÜG wird unter Berücksichtigung der europäischen Leiharbeitsrichtlinie, aktueller Rechtsentwicklungen (MiLoG, AEntG, TarifeinheitsG etc.) und der umfangreichen neuen Rechtsprechung umfassend, prägnant und praxisorientiert kommentiert.
Der Kommentar ist von ausgewiesenen Spezialisten und erfahrenen Praktikern verfasst und verbindet Praxisnähe und akademischen Tiefgang.
Aktualisiert: 2022-02-16
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Die Arbeitnehmerüberlassung – auch "Zeitarbeit" genannt – hat sich nach den "Hartz-Reformen" des ArbeitnehmerüberlassungsgeSetzes (AÜG) zum Jobmotor auf dem Arbeitsmarkt entwickelt. Zeitarbeit ist gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise ein wichtiges Instrument des flexiblen Arbeitskräfteeinsatzes.
Allerdings stellen sich nicht zuletzt aufgrund der jüngsten GeSetzesänderungen von 2011 und der umfangreichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vielfältige neue rechtliche Herausforderungen für die Praxis. Vor diesem Hintergrund dient der – von erfahrenen Spezialisten und Praktikern verfasste – Kommentar als verlässlicher und fachkundiger Kompass.
Die Neuauflage erläutert alle wichtigen Entwicklungen im Recht der Arbeitnehmerüberlassung, in der Rechtsprechung und Praxis der Zeitarbeit. Die europäische Leiharbeitsrichtlinie und ihre UmSetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der sog. „Drehtürklausel" als Reaktion auf den „Schlecker-Fall" sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3a AÜG n.F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen.
Aktualisiert: 2019-03-28
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