Die europäische Rechtsangleichung hat mit der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen erstmals einen zentralen Bereich der Vertragsrechte der EU-Mitgliedstaaten erreicht. Die damit verbundene Bedeutung der Richtlinie macht die rechtsvergleichende Untersuchung ihrer Umsetzung in die Rechte der Mitgliedstaaten besonders interessant. Philip Trillmich befasst sich mit der Umsetzung in das spanische Recht durch das spanische Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (LCGC) und neue Vorschriften im spanischen Verbraucherschutzgesetz (LCU). Vor dem Hintergrund des spanischen Verfassungs- und Zivilrechts und der Geschichte des spanischen Klauselkontrollrechts stellt er den Anwendungsbereich des gesamten seit Richtlinienumsetzung geltenden spanischen Klauselkontrollrechts (einschließlich einer wichtigen Sondervorschrift im Gesetz über Versicherungsverträge) sowie das Regelungsgebiet der Richtlinie dar und führt in die Vorschriften des spanischen Rechts zu allen Aspekten der Klauselkontrolle (Einbeziehung, Auslegung, Inhaltskontrolle, Rechtsfolgen und Kontrollinstrumentarium) ebenso wie in die entsprechenden Richtlinienvorgaben ein. Anschließend vergleicht er die erzielten Erkenntnisse. Besondere Beachtung finden dabei die Konsequenzen, die sich aus der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des spanischen Rechts ergeben, und die Anwendung der Klauselkontrollvorschriften durch die spanische Rechtsprechung vor und nach Richtlinienumsetzung. Als wesentliches Ergebnis ermittelt der Autor, inwieweit das spanische Recht den Richtlinienvorgaben entspricht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die europäische Rechtsangleichung hat mit der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen erstmals einen zentralen Bereich der Vertragsrechte der EU-Mitgliedstaaten erreicht. Die damit verbundene Bedeutung der Richtlinie macht die rechtsvergleichende Untersuchung ihrer Umsetzung in die Rechte der Mitgliedstaaten besonders interessant. Philip Trillmich befasst sich mit der Umsetzung in das spanische Recht durch das spanische Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (LCGC) und neue Vorschriften im spanischen Verbraucherschutzgesetz (LCU). Vor dem Hintergrund des spanischen Verfassungs- und Zivilrechts und der Geschichte des spanischen Klauselkontrollrechts stellt er den Anwendungsbereich des gesamten seit Richtlinienumsetzung geltenden spanischen Klauselkontrollrechts (einschließlich einer wichtigen Sondervorschrift im Gesetz über Versicherungsverträge) sowie das Regelungsgebiet der Richtlinie dar und führt in die Vorschriften des spanischen Rechts zu allen Aspekten der Klauselkontrolle (Einbeziehung, Auslegung, Inhaltskontrolle, Rechtsfolgen und Kontrollinstrumentarium) ebenso wie in die entsprechenden Richtlinienvorgaben ein. Anschließend vergleicht er die erzielten Erkenntnisse. Besondere Beachtung finden dabei die Konsequenzen, die sich aus der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des spanischen Rechts ergeben, und die Anwendung der Klauselkontrollvorschriften durch die spanische Rechtsprechung vor und nach Richtlinienumsetzung. Als wesentliches Ergebnis ermittelt der Autor, inwieweit das spanische Recht den Richtlinienvorgaben entspricht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Seit ihrer Gründung hat die Europäische Gemeinschaft durch rege Rechtssetzungstätigkeit die nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten in vielen Bereichen beeinflusst und umgestaltet. In jüngerer Zeit hat die Angleichung der Privatrechtsordnungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Was lange als Randdisziplin des Europarechts galt, rückt immer mehr ins Zentrum wissenschaftlicher Aufmerksamkeit: Neben der Gestaltung wichtiger Felder des Privatrechts wie Wettbewerbs-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht findet eine zunehmende Regelungsaktivität der Gemeinschaft in Rechtsgebieten statt, die bisher als zur ausschließlichen Rechtssetzungsdomäne der Mitgliedstaaten gehörig angesehen wurden. Der "Kernbereich des Zivilrechts" ist für die gemeinschaftliche Rechtssetzung damit nicht länger ein Tabu. Die Richtlinie 93/13/EWG vom 05.04.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Klauselrichtlinie) markiert einen wichtigen Punkt in dieser Entwicklung. Die Studie befasst sich mit der Richtlinie 93/13/EWG in ihrem europarechtlichen Kontext. Sie stellt im Überblick den derzeitigen Stand der Entwicklung des europäischen Privatrechts und die Rolle der Richtlinie als bevorzugtes Angleichungsmittel dar, gefolgt von einer kurzen Beschreibung der derzeit in der Europäischen Union verfolgten verschiedenen Angleichungskonzepte. Um den Einfluss der Richtlinie auf das Vertragsrecht der drei betrachteten Rechtsordnungen - Deutschland, Großbritannien und Frankreich - zu untersuchen, werden die Rechtszustände vor und nach ihrem Erlass miteinander verglichen. Ein kurzer Überblick über die Entwicklung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den drei untersuchten Rechtssystemen führt in die Thematik ein. Der Hauptteil der Studie widmet sich einer funktionalen Vergleichung anhand der in allen drei Rechtssystemen vorgenommenen dreistufigen Prüfung: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Einzelvertrag, Auslegung und Inhaltskontrolle. Die jeweiligen Gemeinsamkeiten und Untersuchiede vor dem Erlass der Richtlinie werden herausgearbeitet und in einem zweiten Schritt mit den nach der Umsetzung der Richtlinie noch verbliebenen Unterschieden verglichen. Die Autorin untersucht den Einfluss der Klauselrichtlinie auf das AGB-Recht der drei untersuchten Mitgliedstaaten und leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Beantwortung der Frage, ob die Richtlinie tatsächlich das geeignetste Angleichungmittel im Bereich des materiellen europäischen Privatrechts ist.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Arbeit zeigt die Probleme einer Richtlinienumsetzung im Detail auf. Eine Richtlinie trifft mit ihrer eigenen Systematik und Dogmatik auf völlig unterschiedliche nationale Regelungssysteme. Die Integration einer Richtlinie in nationale Systeme kann zu unterschiedlichen Formen der Umsetzung und gelegentlich zu Diskrepanzen führen. Dies wird auf dem Gebiet der missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen untersucht. Die untersuchten Rechtsordnungen hatten völlig unterschiedliche Lösungen des Problems vorformulierter Vertragsbedingungen in Verbraucherverträgen entwickelt. Die Arbeit zeigt die Rechtsentwicklung in den untersuchten Rechtsordnungen vor Erlass der Richtlinie auf und weist auf die Stärken und Schwächen der jeweiligen Systeme hin. Danach wird die Richtlinie in ihrer Zielsetzung und Systematik analysiert. In einem dritten Teil wird die Umsetzung in den nationalen Rechtsordnungen genau untersucht. Zu diesem dritten Teil enthält die Arbeit einen umfangreichen Anhang mit eigenen Übersetzungen der Verfasserin. Dieser Anhang ermöglicht einen raschen Einstieg in das Thema. Dort werden die Ergebnisse der Umsetzung in den untersuchten Rechtsordnungen sowohl im Zusammenhang aufgezeigt als auch synoptisch gegenübergestellt. Im Teil der Analyse werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den untersuchten Rechtsordnungen dargestellt und bewertet. Ferner wird die Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung unter praktischen Gesichtspunkten bewertet. Die Arbeit ermöglicht einen Blick hinter die Kulissen europäischer Rechtssetzung und ist für einen Einstieg in die Thematik sowohl aus europarechtlicher als auch aus privatrechtlicher Sicht geeignet.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Richtlinien sind derzeit das wichtigste Mittel zur Angleichung des Privatrechts in der Europäischen Union. Die unterschiedliche Umsetzung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten kann die Erreichung dieses Ziels gefährden und vor allem zu Wettbewerbsverzerrungen und einem unterschiedlichen Verbraucherschutz in der Europäischen Union führen. Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Italien im Vergleich zu Deutschland. Dabei spielt die Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen eine wesentliche Rolle. In dem ersten Teil der Arbeit stellt die Verfasserin die wesentlichen Grundzüge des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union sowie die Entwicklung eines eigenständigen Verbraucherbegriffes im primären und sekundären EU-Recht dar. Der Hauptteil der Arbeit behandelt den Schutz vor allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Geltung der Regelung des italienischen Codice civile bis zur Umsetzung der AGB-Richtlinie im Jahre 1996 sowie die Rechtslage nach der Umsetzung. Zwar hatte Italien als erster europäischer Gesetzgeber im Jahre 1942 Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen erlassen, diese beschränkten sich jedoch auf eine formelle Kontrolle der Einbeziehung und Auslegung von AGBs. Eine gesetzlich vorgeschriebene Inhaltskontrolle gab es im Gegensatz zum deutschen Recht nicht. Angesichts dieser unterschiedlichen Ausgangslage bestand in den Ländern auch ein unterschiedlicher Umsetzungsbedarf hinsichtlich der AGB- Richtlinie. Während in den italienischen Codice civile ein neues Kapitel mit dem Titel "Von den Verbraucherverträgen" eingefügt wurde, konnte man sich im deutschen Recht auf wenige Änderungen des AGBG beschränken. Weitere Anpassungen wurden im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung vorgenommen. Das Schutzniveau hat sich in den beiden Ländern durch die Richtlinienumsetzung zwar angenähert, allerdings bestehen gerade in Italien Umsetzungsdefizite, die zu einigen Auslegungsproblemen geführt haben. Zusätzlich beschränken die neu in den Codice civile eingefügten Vorschriften (Artt. 1469-bis ff C.c.) den Schutz vor allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Verbraucher. Insoweit ist der Schutz vor missbräuchlichen Klauseln im italienischen Recht in Anlehnung an die europäischen Vorgaben reines Verbraucherschutzrecht. Dies ist ein zentraler Unterschied zum deutschen Recht, in dem allgemein eine Vertragspartei vor einem Missbrauch der einseitigen Vertragsgestaltungsfreiheit geschützt wird (§§ 305ff BGB). Die Besonderheiten im Bereich der Verbraucherverträge werden in einer Vorschrift (§ 310 Abs.3 BGB) zusammengefasst.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Die Angleichung des Privatrechts - und insbesondere des verbraucherschützenden Privatrechts - durch die Europäische Gemeinschaft konzentrierte sich bisher vor allem auf Mindestschutz-Richtlinien. Auch die Klauselrichtlinie normiert nur einen Mindeststandard für den Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Vertragsklauseln. Bei der Umsetzung bleibt den europäischen Staaten die Möglichkeit, über den Schutzstandard der Richtlinie hinauszugehen. Dies hat zur Folge, dass auch nach Umsetzung der Richtlinie die Rechtslage in den Mitgliedstaaten uneinheitlich bleibt. Dabei könnten Beeinträchtigungen des Binnenmarkts bestehen bleiben. Vor dem Hintergrund dieser Problematik vergleicht die Arbeit die Umsetzungsgesetze zur Richtlinie über missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen in Deutschland, Frankreich und im Vereinigten Königreich. Die systematischen und inhaltlichen Abweichungen der nationalen Regelungen werden detailliert dargestellt. Sodann wird untersucht, ob die festgestellten Abweichungen der nationalen Umsetzungsgesetze einen Verstoss gegen den EG-Vertrag darstellen. Auch nach Beeinträchtigungen des Binnenmarktes, welche keinen Verstoss gegen EG-Recht darstellen, wird gefragt. Abschliessend wird diskutiert, welche Alternativen zu (Mindestschutz-)Richtlinien für die Privatrechtsangleichung in Betracht kommen. Hierbei wird die aktuelle Diskussion, welche die Europäische Kommission mit ihrem Aktionsplan "Ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht" angestossen hat, einbezogen.
Aktualisiert: 2020-12-04
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