Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer flexibel im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln. Deutschen Kapitalgesellschaften ist diese Möglichkeit verwehrt.°°Zahlreiche deutsche Gesellschaften haben sich aus diesem Grunde bereits in eine SE umgewandelt. Dabei geht es nicht nur darum, das Ausmaß der Arbeitnehmerbeteiligung zu reduzieren, sondern auch darum, dass die geltenden Mitbestimmungsgesetze die internationale Wirtschaftsverflechtung nicht hinreichend berücksichtigen. So ist es nach der bestehenden gesetzlichen Lage nicht möglich, die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften in die Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer deutschen Konzernmuttergesellschaft mit einzubeziehen. Die vorliegende Arbeit knüpft an diverse Vorstöße aus Wissenschaft und Praxis an, die Möglichkeit von Mitbestimmungsvereinbarungen auch für deutsche Kapitalgesellschaften zu eröffnen. Eine derartige Öffnungsklausel wirft eine Reihe rechtlicher und praktisch relevanter Probleme auf, die allenfalls ansatzweise geklärt sind. Die Arbeit zeigt Wege auf, wie eine derartige Vereinbarungslösung in den rechtlichen Rahmen von nationalem und europäischem Gesellschafts-, Arbeits- und Kollisionsrecht eingebettet werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Gestaltung einer Öffnungsklausel de lege ferenda, sondern auch um Fragen, die de lege lata von großer Relevanz sind, etwa um das Verhältnis zum europäischen Betriebsrat, rechtliche Fragen bei der praktischen Durchführung von Verhandlungen über die Mitbestimmung sowie die Rechtsnatur und kollisionsrechtliche Behandlungen von Vereinbarungen über die Mitbestimmung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer flexibel im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln. Deutschen Kapitalgesellschaften ist diese Möglichkeit verwehrt.°°Zahlreiche deutsche Gesellschaften haben sich aus diesem Grunde bereits in eine SE umgewandelt. Dabei geht es nicht nur darum, das Ausmaß der Arbeitnehmerbeteiligung zu reduzieren, sondern auch darum, dass die geltenden Mitbestimmungsgesetze die internationale Wirtschaftsverflechtung nicht hinreichend berücksichtigen. So ist es nach der bestehenden gesetzlichen Lage nicht möglich, die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften in die Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer deutschen Konzernmuttergesellschaft mit einzubeziehen. Die vorliegende Arbeit knüpft an diverse Vorstöße aus Wissenschaft und Praxis an, die Möglichkeit von Mitbestimmungsvereinbarungen auch für deutsche Kapitalgesellschaften zu eröffnen. Eine derartige Öffnungsklausel wirft eine Reihe rechtlicher und praktisch relevanter Probleme auf, die allenfalls ansatzweise geklärt sind. Die Arbeit zeigt Wege auf, wie eine derartige Vereinbarungslösung in den rechtlichen Rahmen von nationalem und europäischem Gesellschafts-, Arbeits- und Kollisionsrecht eingebettet werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Gestaltung einer Öffnungsklausel de lege ferenda, sondern auch um Fragen, die de lege lata von großer Relevanz sind, etwa um das Verhältnis zum europäischen Betriebsrat, rechtliche Fragen bei der praktischen Durchführung von Verhandlungen über die Mitbestimmung sowie die Rechtsnatur und kollisionsrechtliche Behandlungen von Vereinbarungen über die Mitbestimmung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer flexibel im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln. Deutschen Kapitalgesellschaften ist diese Möglichkeit verwehrt.°°Zahlreiche deutsche Gesellschaften haben sich aus diesem Grunde bereits in eine SE umgewandelt. Dabei geht es nicht nur darum, das Ausmaß der Arbeitnehmerbeteiligung zu reduzieren, sondern auch darum, dass die geltenden Mitbestimmungsgesetze die internationale Wirtschaftsverflechtung nicht hinreichend berücksichtigen. So ist es nach der bestehenden gesetzlichen Lage nicht möglich, die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften in die Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer deutschen Konzernmuttergesellschaft mit einzubeziehen. Die vorliegende Arbeit knüpft an diverse Vorstöße aus Wissenschaft und Praxis an, die Möglichkeit von Mitbestimmungsvereinbarungen auch für deutsche Kapitalgesellschaften zu eröffnen. Eine derartige Öffnungsklausel wirft eine Reihe rechtlicher und praktisch relevanter Probleme auf, die allenfalls ansatzweise geklärt sind. Die Arbeit zeigt Wege auf, wie eine derartige Vereinbarungslösung in den rechtlichen Rahmen von nationalem und europäischem Gesellschafts-, Arbeits- und Kollisionsrecht eingebettet werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Gestaltung einer Öffnungsklausel de lege ferenda, sondern auch um Fragen, die de lege lata von großer Relevanz sind, etwa um das Verhältnis zum europäischen Betriebsrat, rechtliche Fragen bei der praktischen Durchführung von Verhandlungen über die Mitbestimmung sowie die Rechtsnatur und kollisionsrechtliche Behandlungen von Vereinbarungen über die Mitbestimmung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer flexibel im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln. Deutschen Kapitalgesellschaften ist diese Möglichkeit verwehrt.°°Zahlreiche deutsche Gesellschaften haben sich aus diesem Grunde bereits in eine SE umgewandelt. Dabei geht es nicht nur darum, das Ausmaß der Arbeitnehmerbeteiligung zu reduzieren, sondern auch darum, dass die geltenden Mitbestimmungsgesetze die internationale Wirtschaftsverflechtung nicht hinreichend berücksichtigen. So ist es nach der bestehenden gesetzlichen Lage nicht möglich, die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften in die Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer deutschen Konzernmuttergesellschaft mit einzubeziehen. Die vorliegende Arbeit knüpft an diverse Vorstöße aus Wissenschaft und Praxis an, die Möglichkeit von Mitbestimmungsvereinbarungen auch für deutsche Kapitalgesellschaften zu eröffnen. Eine derartige Öffnungsklausel wirft eine Reihe rechtlicher und praktisch relevanter Probleme auf, die allenfalls ansatzweise geklärt sind. Die Arbeit zeigt Wege auf, wie eine derartige Vereinbarungslösung in den rechtlichen Rahmen von nationalem und europäischem Gesellschafts-, Arbeits- und Kollisionsrecht eingebettet werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Gestaltung einer Öffnungsklausel de lege ferenda, sondern auch um Fragen, die de lege lata von großer Relevanz sind, etwa um das Verhältnis zum europäischen Betriebsrat, rechtliche Fragen bei der praktischen Durchführung von Verhandlungen über die Mitbestimmung sowie die Rechtsnatur und kollisionsrechtliche Behandlungen von Vereinbarungen über die Mitbestimmung.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Im Dezember 2018 endet mit der Stilllegung der letzten Bergwerke das Zeitalter des Steinkohlenbergbaus in Deutschland – und damit ein bedeutsames Kapitel Industriegeschichte. Dieses Ende aber kam nicht aus dem Nichts. Es begann mit der Kohlekrise der späten Fünfzigerjahre, als der heimische Energieträger Steinkohle gegenüber importiertem Öl und Gas erstmals wirtschaftlich ins Hintertreffen geriet. Hunderttausende Existenzen im Bergbau standen langfristig auf dem Spiel. In den Parlamenten und auf der Straße folgten Jahrzehnte der politischen Auseinandersetzung: gegen das unkontrollierte Zechensterben, für eine wirtschaftliche Zukunft der Bergleute – und für eine gesicherte Energieversorgung.
Die dramatischen Kämpfe um einen der größten Strukturwandel der deutschen Wirtschaftsgeschichte spiegelt Band III der Buchreihe "Unter uns" wider. Er macht "Politik und Positionen" ebenso transparent wie die schließlich gefundenen Lösungen für den Ausstieg aus der Steinkohle und die Zeit danach. Auch dieser Band bietet wieder eindrucksvolle historische und aktuelle Abbildungen, Erfahrungsberichte von Zeitzeugen, Wortmeldungen von Prominenten und verständlich formulierte Themenbeiträge namhafter Autoren.
ist im Herbst 2015 erschienen und hat das technische "Wissen und Können" der Bergleute zum Thema.
befasste sich im Herbst 2016 mit den Einflüssen, die "Kultur und Leben" im Schatten der Fördertürme bis heute prägen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) gestattet es, die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer flexibel im Wege einer Vereinbarungslösung zu regeln. Deutschen Kapitalgesellschaften ist diese Möglichkeit verwehrt.
Zahlreiche deutsche Gesellschaften haben sich aus diesem Grunde bereits in eine SE umgewandelt. Dabei geht es nicht nur darum, das Ausmaß der Arbeitnehmerbeteiligung zu reduzieren, sondern auch darum, dass die geltenden Mitbestimmungsgesetze die internationale Wirtschaftsverflechtung nicht hinreichend berücksichtigen. So ist es nach der bestehenden gesetzlichen Lage nicht möglich, die Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften in die Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer deutschen Konzernmuttergesellschaft mit einzubeziehen. Die vorliegende Arbeit knüpft an diverse Vorstöße aus Wissenschaft und Praxis an, die Möglichkeit von Mitbestimmungsvereinbarungen auch für deutsche Kapitalgesellschaften zu eröffnen. Eine derartige Öffnungsklausel wirft eine Reihe rechtlicher und praktisch relevanter Probleme auf, die allenfalls ansatzweise geklärt sind. Die Arbeit zeigt Wege auf, wie eine derartige Vereinbarungslösung in den rechtlichen Rahmen von nationalem und europäischem Gesellschafts-, Arbeits- und Kollisionsrecht eingebettet werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Gestaltung einer Öffnungsklausel de lege ferenda, sondern auch um Fragen, die de lege lata von großer Relevanz sind, etwa um das Verhältnis zum europäischen Betriebsrat, rechtliche Fragen bei der praktischen Durchführung von Verhandlungen über die Mitbestimmung sowie die Rechtsnatur und kollisionsrechtliche Behandlungen von Vereinbarungen über die Mitbestimmung.
Dr. Ines Krolop, geb. 1978, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Freien Universität Berlin. 2008 Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin. 2006–2008 Referendariat, seit 2008 Rechtsanwältin bei einer internationalen Sozietät.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Mit dem Konkurs der oberpfälzischen Maxhütte im Sommer 2002 endete ein bedeutendes Kapitel bayerischer Wirtschaftsgeschichte. 150 Jahre nach der Gründung erloschen die Hüttenfeuer in "Bayerns Ruhrgebiet", das einmal 10.000 Menschen Lohn und Brot gab. Der Autor untersucht die Hintergründe der Krise und beschreibt die Arbeitswelt von Industriearbeitern zwischen 1945 und der weltweiten Stahlkrise in den siebziger Jahren. Im Mittelpunkt stehen die Regionen zwischen Sulzbach-Rosenberg, Maxhütte-Haidhof, Schwandorf und Wackersdorf, die lange als "rote Inseln" in der konservativen Oberpfalz galten. Was aber blieb vom sozialdemokratischen Milieu nach Krieg und Verfolgung? Und wie veränderte sich das Profil von SPD und Gewerkschaften in den fünfziger und sechziger Jahren? Der Autor macht deutlich, wie einschneidend die Studentenbewegung von 1968 war und wie sehr sich die alte Arbeiterbewegung unter dem Druck der jungen "Revoluzzer" veränderte. Gestützt auf eine Vielzahl neuer Quellen wird in "Kumpel und Genossen" ein wichtiges und bislang kaum erforschtes Stück deutscher Gesellschaftsgeschichte erzählt. Der Autor Dietmar Süß, geb. 1973 in Neuss, 1999 bis 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte, seit 2001 Mitarbeiter bei der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Für dieses Werk wurde Dietmar Süß mit dem Doktorandenpreis der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz ausgezeichnet. Aus der Presse: "Die bisherigen Bände der Reihe, zu denen auch Dietmar Süß preisgekrönte Studie über die Arbeiterschaft der Montanindustie im 'Bayerischen Ruhrgebiet' der Oberpfalz zählt, beruhen sämtlich auf soliden Quellenstudien und sind sehr sorgfältig redigiert worden. 'Bayern im Bund' wird nicht nur endlich Licht in die dunkle Geschichte der fünfziger und sechziger Jahre bringen, sondern auf lange Zeit das Standardwerk zum Thema sein; [...]" Christian Jostmann, in: SZvom 29.01.2003 "Methodisch höchst anspruchsvoll, gelingt es dem Autor, sperrige Begriffe und schwierige Zusammenhänge so anschaulich darzustellen und zu verknüpfen, daß es dem Leser Freude macht, sich mit ihnen zu befassen" Werner Abelshauser, in: FAZ vom 29.04.2003
Aktualisiert: 2023-03-27
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Aktualisiert: 2023-01-26
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