Referenzkunst im digitalen Zeitalter verschärft den Konflikt zwischen Künstlern und Urhebern zunehmend. Einen gerechten Interessenausgleich können dabei die Einführung der Pastiche-Schranke, einer Schranke für nutzergenerierte Inhalte oder auch eine modifizierte fair use-Schranke bieten. Neben neuen Schrankenregelungen müssen mit Blick auf die Dynamik der Kunstlandschaft aber auch Möglichkeiten gefunden werden, die neuen Schrankenregelungen in Bezug auf neue Kunstformen kurzfristig und verbindlich ohne Rückgriff auf die Judikative zu konkretisieren. Auf diese Weise kann nicht nur ein Interessenausgleich geschaffen, sondern auch für Rechtssicherheit gesorgt und die Legitimation des Urheberrechts gestärkt werden.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Referenzkunst im digitalen Zeitalter verschärft den Konflikt zwischen Künstlern und Urhebern zunehmend. Einen gerechten Interessenausgleich können dabei die Einführung der Pastiche-Schranke, einer Schranke für nutzergenerierte Inhalte oder auch eine modifizierte fair use-Schranke bieten. Neben neuen Schrankenregelungen müssen mit Blick auf die Dynamik der Kunstlandschaft aber auch Möglichkeiten gefunden werden, die neuen Schrankenregelungen in Bezug auf neue Kunstformen kurzfristig und verbindlich ohne Rückgriff auf die Judikative zu konkretisieren. Auf diese Weise kann nicht nur ein Interessenausgleich geschaffen, sondern auch für Rechtssicherheit gesorgt und die Legitimation des Urheberrechts gestärkt werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Hat die Digitalisierung, die Recht und Technik gleichermaßen verändert, einen Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes ausgelöst? Diese Frage untersucht die vorliegende Arbeit und legt dabei die folgenden drei Thesen zugrunde: Erstens ist das Kunsturhebergesetz trotz Kollision mit der Datenschutzgrundverordnung vollumfänglich aufrechtzuerhalten und als speziellere Vorschrift vorrangig vor der Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Zweitens ist das Kunsturhebergesetz autonom und somit losgelöst von dem in weiten Teilen harmonisierten Urheberrechtsgesetz auszulegen und weiterzuentwickeln. Das Kunsturhebergesetz weist drittens in mehreren Punkten einen digitalen bzw. internetspezifischen Nachbesserungsbedarf auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Soziale Netzwerke sind ein Beispiel dafür, wie die technische Entwicklung nicht nur das Sozial- und Nutzerverhalten der Verbraucher bestimmt, sondern auch das Recht insgesamt vor neue Herausforderungen stellt. In sozialen Netzwerken werden tagtäglich millionenfach urheberrechtlich relevante Inhalte hochgeladen, an denen die Plattformbetreiber umfassende Nutzungsrechte erwerben, ohne den Urhebern hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Arbeit geht am Beispiel der Plattform Facebook der Frage nach, ob die Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke mit urheberrechtlichen Bestimmungen zu vereinbaren sind. Insbesondere wird die Problematik einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von IP-Inhalten durch Plattformbetreiber sowie potenzieller Vergütungsmodelle und alternativer Regelungsmöglichkeiten im Rahmen sozialer Netzwerke untersucht. Die Arbeit wirft die Frage nach der Sinnhaftigkeit strenger Urheberrechtsregelungen im Zeitalter der Digitalisierung auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gregor Völtz betrachtet das Web 2.0 aus technischer, kultureller und ökonomischer Sicht und unterzieht die hier spezifisch auftretenden Nutzungshandlungen einer urheberrechtlichen Analyse nach deutschem und US-amerikanischem Recht.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Soziale Netzwerke sind ein Beispiel dafür, wie die technische Entwicklung nicht nur das Sozial- und Nutzerverhalten der Verbraucher bestimmt, sondern auch das Recht insgesamt vor neue Herausforderungen stellt. In sozialen Netzwerken werden tagtäglich millionenfach urheberrechtlich relevante Inhalte hochgeladen, an denen die Plattformbetreiber umfassende Nutzungsrechte erwerben, ohne den Urhebern hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Arbeit geht am Beispiel der Plattform Facebook der Frage nach, ob die Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke mit urheberrechtlichen Bestimmungen zu vereinbaren sind. Insbesondere wird die Problematik einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von IP-Inhalten durch Plattformbetreiber sowie potenzieller Vergütungsmodelle und alternativer Regelungsmöglichkeiten im Rahmen sozialer Netzwerke untersucht. Die Arbeit wirft die Frage nach der Sinnhaftigkeit strenger Urheberrechtsregelungen im Zeitalter der Digitalisierung auf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Nutzergenerierte Inhalte im Internet gewinnen immer mehr an Bedeutung und stellen das Recht täglich vor neue Herausforderungen. In Blogs, Wikis und Videoportalen wie YouTube und MyVideo, aber auch in sozialen Netzwerken wie MySpace interagieren Nutzer und schaffen Inhalte. Damit legen sie zunehmend die Rolle des passiven Rezipienten ab und werden zum Produzenten. Die Autoren gehen den urheberrechtlichen, kollisionsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen auf den Grund, die sich rund um das Thema nutzergenerierte Inhalte ergeben.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Gregor Völtz betrachtet das Web 2.0 aus technischer, kultureller und ökonomischer Sicht und unterzieht die hier spezifisch auftretenden Nutzungshandlungen einer urheberrechtlichen Analyse nach deutschem und US-amerikanischem Recht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Virtuelle Gemeinschaften gehören zu den ältesten und populärsten Formen computervermittelter Kommunikation. Während soziale Aspekte der Online-Kommunikation ausführlich diskutiert werden, wird die Nutzung zum Informationsaustausch häufig angeführt, aber nicht belegt. In der Debatte um das Social Web werden nutzergenerierte Inhalte als mit kommerziellen Produkten vergleichbar oder gar überlegen dargestellt, ohne dass empirische Belege angeführt werden.
Diese Arbeit präsentiert eine neue Sichtweise auf das Phänomen der virtuellen Gemeinschaften: ihre Nutzung als Informationssystem. Es werden Argumente für ein hohes Leistungspotenzial virtueller Gemeinschaften herausgearbeitet, z. B. niedrige Kooperations- und Transaktionskosten, die Zusammenführung vieler Teilnehmer ohne Trennung zwischen Autoren und Lesern, die Transparenz und die Nutzung natürlicher Sprache zur Formulierung von Informationsbedürfnissen.
Im Anschluss werden Kriterien und Verfahren zur Messung der Informationsqualität entwickelt. Anhand der Kriterien Vollständigkeit und Korrektheit wird gezeigt, dass virtuelle Gemeinschaften ohne monetäre Anreize und zentrale Koordination Information auf mit professionellen Informationsproduzenten vergleichbarem Niveau erstellen können. Die Ergebnisse dieser Arbeit liefern ein Plädoyer für den Einsatz von virtuellen Gemeinschaften bei der Gestaltung von Wissensmärkten und Informationssystemen.
Aktualisiert: 2020-01-16
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Nutzergenerierte Inhalte im Internet gewinnen immer mehr an Bedeutung und stellen das Recht täglich vor neue Herausforderungen. In Blogs, Wikis und Videoportalen wie YouTube und MyVideo, aber auch in sozialen Netzwerken wie MySpace interagieren Nutzer und schaffen Inhalte. Damit legen sie zunehmend die Rolle des passiven Rezipienten ab und werden zum Produzenten. Die Autoren gehen den urheberrechtlichen, kollisionsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen auf den Grund, die sich rund um das Thema nutzergenerierte Inhalte ergeben.
Aktualisiert: 2023-04-13
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