Das Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe besitzt in der gesamten Europäischen Union eine erhebliche volkswirtschaftliche Relevanz. Daher sind Vorkehrungen und Regularien notwendig, um einen effizienten, gesetzmäßigen sowie korrekten Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Stefan Höfferer liefert auf Basis von theoretischen Überlegungen und empirischen Befunden einen Informationsmehrwert zur Praktikabilität des vergaberechtlichen Regulativs aus der Sicht von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern in der österreichischen Bauwirtschaft und gibt Gestaltungsempfehlungen zur Praktikabilitätssteigerung zukünftiger Modifikationen des Bundesvergabegesetzes 2006.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe besitzt in der gesamten Europäischen Union eine erhebliche volkswirtschaftliche Relevanz. Daher sind Vorkehrungen und Regularien notwendig, um einen effizienten, gesetzmäßigen sowie korrekten Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Stefan Höfferer liefert auf Basis von theoretischen Überlegungen und empirischen Befunden einen Informationsmehrwert zur Praktikabilität des vergaberechtlichen Regulativs aus der Sicht von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern in der österreichischen Bauwirtschaft und gibt Gestaltungsempfehlungen zur Praktikabilitätssteigerung zukünftiger Modifikationen des Bundesvergabegesetzes 2006.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe besitzt in der gesamten Europäischen Union eine erhebliche volkswirtschaftliche Relevanz. Daher sind Vorkehrungen und Regularien notwendig, um einen effizienten, gesetzmäßigen sowie korrekten Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Stefan Höfferer liefert auf Basis von theoretischen Überlegungen und empirischen Befunden einen Informationsmehrwert zur Praktikabilität des vergaberechtlichen Regulativs aus der Sicht von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern in der österreichischen Bauwirtschaft und gibt Gestaltungsempfehlungen zur Praktikabilitätssteigerung zukünftiger Modifikationen des Bundesvergabegesetzes 2006.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe besitzt in der gesamten Europäischen Union eine erhebliche volkswirtschaftliche Relevanz. Daher sind Vorkehrungen und Regularien notwendig, um einen effizienten, gesetzmäßigen sowie korrekten Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Stefan Höfferer liefert auf Basis von theoretischen Überlegungen und empirischen Befunden einen Informationsmehrwert zur Praktikabilität des vergaberechtlichen Regulativs aus der Sicht von öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern in der österreichischen Bauwirtschaft und gibt Gestaltungsempfehlungen zur Praktikabilitätssteigerung zukünftiger Modifikationen des Bundesvergabegesetzes 2006.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch zeigt die unionsrechtlichen Grundlagen des Vergaberechts auf und behandelt EU- und nationales Recht gemeinsam mit Schwerpunkt auf den vielfältigen Verflechtungen.Das Vergaberecht kommt trotz der umfassenden Novellierung nicht zur Ruhe: Können nunmehr strategische Ziele wie Frauenförderung und Tariftreue unbegrenzt als Leistungskriterien eingesetzt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die – nicht geregelte – Hoheitsübertragung nach dem EuGH-Urteil Remondis ausschreibungsfrei? Wann gilt dies für nachträgliche Vertragsänderungen? Wann kommen Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft zum Einsatz? Wie funktioniert die Compliance im Vergaberecht, um einen Bieterausschluss zu vermeiden (Vorlage VK Südbayern an den EuGH)? Alle diese Fragen sind vor allem europarechtlich geprägt. Das deutsche Vergaberecht kann, wie führende Vergaberechtler immer wieder betonen, nur vollständig erfasst werden, wenn der unionsrechtliche Hintergrund präsent ist. Diese Verknüpfung leistet dieses Handbuch.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch zeigt die unionsrechtlichen Grundlagen des Vergaberechts auf und behandelt EU- und nationales Recht gemeinsam mit Schwerpunkt auf den vielfältigen Verflechtungen.Das Vergaberecht kommt trotz der umfassenden Novellierung nicht zur Ruhe: Können nunmehr strategische Ziele wie Frauenförderung und Tariftreue unbegrenzt als Leistungskriterien eingesetzt werden? Unter welchen Voraussetzungen ist die – nicht geregelte – Hoheitsübertragung nach dem EuGH-Urteil Remondis ausschreibungsfrei? Wann gilt dies für nachträgliche Vertragsänderungen? Wann kommen Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft zum Einsatz? Wie funktioniert die Compliance im Vergaberecht, um einen Bieterausschluss zu vermeiden (Vorlage VK Südbayern an den EuGH)? Alle diese Fragen sind vor allem europarechtlich geprägt. Das deutsche Vergaberecht kann, wie führende Vergaberechtler immer wieder betonen, nur vollständig erfasst werden, wenn der unionsrechtliche Hintergrund präsent ist. Diese Verknüpfung leistet dieses Handbuch.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Building Information Modelling (BIM) steht stellvertretend für die Digitalisierung des Bauwesens. BIM kann helfen, die Planung und Errichtung von Bauwerken zu optimieren und den Betrieb von Bauwerken wirtschaftlicher zu gestalten. Aufgrund dieser Vorteile soll BIM auch für öffentliche Bauvorhaben implementiert werden. °°Für die Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben sind die Vorschriften von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Hierbei ergibt sich jedoch die Frage, ob BIM-Leistungen (z.B. die Bereitstellung digitaler Bau- und Gebäudedaten oder die Attribuierung von BIM-Bauteilen) ebenfalls Bauleistungen darstellen, obwohl sie für die Errichtung von Bauwerken nicht unmittelbar erforderlich sind. °°Jonas Hofmann zeigt in einem Kurzabriss über das zweigeteilte Vergaberecht, welche Vorschriften bei der öffentlichen Vergabe von BIM-Leistungen zu beachten sind und welche Rolle die VOB/A dabei einnimmt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit diesem Kommentar zur neuen VOB/A 2019 erhalten Bauunternehmen und Planungsbüros eine praxisorientierte und kompakte Erläuterung der Änderungen sowie ihrer Auswirkungen auf die Bau- und Vergabepraxis. Die Anfang 2019 vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beschlossenen Änderungen in der VOB/A dienen der Aktualisierung des Abschnitts 1 im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 und setzen dort auch die Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 um. Der Schwerpunkt der Erläuterungen liegt auf der praxisgerechten Darstellung der aktuellen vergaberechtlichen Rechtsprechung. Die fünfte Auflage kommentiert die neu eingeführten Regelungen, die insbesondere Neuerungen bei der Angebotswertung enthalten. Wie gewohnt werden die Unterschiede zur Vorgänger-VOB/A dargestellt, um den Leser eine schnelle Orientierung zur ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Mit diesem Kommentar zur neuen VOB/A 2019 erhalten Bauunternehmen und Planungsbüros eine praxisorientierte und kompakte Erläuterung der Änderungen sowie ihrer Auswirkungen auf die Bau- und Vergabepraxis. Die Anfang 2019 vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beschlossenen Änderungen in der VOB/A dienen der Aktualisierung des Abschnitts 1 im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 und setzen dort auch die Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 um. Der Schwerpunkt der Erläuterungen liegt auf der praxisgerechten Darstellung der aktuellen vergaberechtlichen Rechtsprechung. Die fünfte Auflage kommentiert die neu eingeführten Regelungen, die insbesondere Neuerungen bei der Angebotswertung enthalten. Wie gewohnt werden die Unterschiede zur Vorgänger-VOB/A dargestellt, um den Leser eine schnelle Orientierung zur ermöglichen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Building Information Modelling (BIM) steht stellvertretend für die Digitalisierung des Bauwesens. BIM kann helfen, die Planung und Errichtung von Bauwerken zu optimieren und den Betrieb von Bauwerken wirtschaftlicher zu gestalten. Aufgrund dieser Vorteile soll BIM auch für öffentliche Bauvorhaben implementiert werden. °°Für die Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben sind die Vorschriften von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Hierbei ergibt sich jedoch die Frage, ob BIM-Leistungen (z.B. die Bereitstellung digitaler Bau- und Gebäudedaten oder die Attribuierung von BIM-Bauteilen) ebenfalls Bauleistungen darstellen, obwohl sie für die Errichtung von Bauwerken nicht unmittelbar erforderlich sind. °°Jonas Hofmann zeigt in einem Kurzabriss über das zweigeteilte Vergaberecht, welche Vorschriften bei der öffentlichen Vergabe von BIM-Leistungen zu beachten sind und welche Rolle die VOB/A dabei einnimmt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Building Information Modelling (BIM) steht stellvertretend für die Digitalisierung des Bauwesens. BIM kann helfen, die Planung und Errichtung von Bauwerken zu optimieren und den Betrieb von Bauwerken wirtschaftlicher zu gestalten. Aufgrund dieser Vorteile soll BIM auch für öffentliche Bauvorhaben implementiert werden. °°Für die Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben sind die Vorschriften von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Hierbei ergibt sich jedoch die Frage, ob BIM-Leistungen (z.B. die Bereitstellung digitaler Bau- und Gebäudedaten oder die Attribuierung von BIM-Bauteilen) ebenfalls Bauleistungen darstellen, obwohl sie für die Errichtung von Bauwerken nicht unmittelbar erforderlich sind. °°Jonas Hofmann zeigt in einem Kurzabriss über das zweigeteilte Vergaberecht, welche Vorschriften bei der öffentlichen Vergabe von BIM-Leistungen zu beachten sind und welche Rolle die VOB/A dabei einnimmt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Building Information Modelling (BIM) steht stellvertretend für die Digitalisierung des Bauwesens. BIM kann helfen, die Planung und Errichtung von Bauwerken zu optimieren und den Betrieb von Bauwerken wirtschaftlicher zu gestalten. Aufgrund dieser Vorteile soll BIM auch für öffentliche Bauvorhaben implementiert werden. °°Für die Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben sind die Vorschriften von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Hierbei ergibt sich jedoch die Frage, ob BIM-Leistungen (z.B. die Bereitstellung digitaler Bau- und Gebäudedaten oder die Attribuierung von BIM-Bauteilen) ebenfalls Bauleistungen darstellen, obwohl sie für die Errichtung von Bauwerken nicht unmittelbar erforderlich sind. °°Jonas Hofmann zeigt in einem Kurzabriss über das zweigeteilte Vergaberecht, welche Vorschriften bei der öffentlichen Vergabe von BIM-Leistungen zu beachten sind und welche Rolle die VOB/A dabei einnimmt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Building Information Modelling (BIM) steht stellvertretend für die Digitalisierung des Bauwesens. BIM kann helfen, die Planung und Errichtung von Bauwerken zu optimieren und den Betrieb von Bauwerken wirtschaftlicher zu gestalten. Aufgrund dieser Vorteile soll BIM auch für öffentliche Bauvorhaben implementiert werden. °°Für die Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben sind die Vorschriften von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Hierbei ergibt sich jedoch die Frage, ob BIM-Leistungen (z.B. die Bereitstellung digitaler Bau- und Gebäudedaten oder die Attribuierung von BIM-Bauteilen) ebenfalls Bauleistungen darstellen, obwohl sie für die Errichtung von Bauwerken nicht unmittelbar erforderlich sind. °°Jonas Hofmann zeigt in einem Kurzabriss über das zweigeteilte Vergaberecht, welche Vorschriften bei der öffentlichen Vergabe von BIM-Leistungen zu beachten sind und welche Rolle die VOB/A dabei einnimmt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Zum Werk
Bei Aufträgen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bei Aufträgen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die Preisbildung der "Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR Nr. 30/53). Ist die damit grundsätzlich erforderliche Vereinbarung von Marktpreisen nicht möglich, hat eine Abrechnung der Leistungen nach den "Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten" zu erfolgen (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)).
Der bewährte Standardkommentar zur VO PR Nr. 30/53 und LSP kommentiert wieder auf aktuellem Stand das Preisrecht für Öffentliche Aufträge. Damit ist er allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit in allen auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen.
Vorteile auf einen BlickStandardkommentar für die PraxisSicherheit bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen
Zur Neuauflage
Die Neubearbeitung bringt das Werk auf den Stand Frühjahr 2023. Aktuell ausgewertet wurde auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung sowie alle Literaturangaben.
Zielgruppe
Für alle Beratenden in Behörden, Unternehmen sowie für Rechtsanwaltschaft und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Bei Aufträgen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bei Aufträgen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die Preisbildung der "Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR Nr. 30/53). Ist die damit grundsätzlich erforderliche Vereinbarung von Marktpreisen nicht möglich, hat eine Abrechnung der Leistungen nach den "Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten" zu erfolgen (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)).
Der bewährte Standardkommentar zur VO PR Nr. 30/53 und LSP kommentiert wieder auf aktuellem Stand das Preisrecht für Öffentliche Aufträge. Damit ist er allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit in allen auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen.
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Zielgruppe
Für alle Beratenden in Behörden, Unternehmen sowie für Rechtsanwaltschaft und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Diese Online-Praxishilfe führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Vergabeverfahren und bietet für jeden Prozessschritt die passenden Arbeitshilfen.
Von der Veröffentlichung einer Ausschreibung über die Berechnung von Lebenszykluskosten bis zur Zuschlagerteilung.
Für aller Vergabeverfahren im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO, VgV und GWB.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Zum Werk
Bei Aufträgen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bei Aufträgen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die Preisbildung der "Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR Nr. 30/53). Ist die damit grundsätzlich erforderliche Vereinbarung von Marktpreisen nicht möglich, hat eine Abrechnung der Leistungen nach den "Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten" zu erfolgen (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)).
Der bewährte Standardkommentar zur VO PR Nr. 30/53 und LSP kommentiert wieder auf aktuellem Stand das Preisrecht für Öffentliche Aufträge. Damit ist er allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit in allen auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen.
Vorteile auf einen BlickStandardkommentar für die PraxisSicherheit bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen
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Die Neubearbeitung bringt das Werk auf den Stand Frühjahr 2023. Aktuell ausgewertet wurde auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung sowie alle Literaturangaben.
Zielgruppe
Für alle Beratenden in Behörden, Unternehmen sowie für Rechtsanwaltschaft und Gerichte.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Mit diesem Kommentar zur neuen VOB/A 2019 erhalten Bauunternehmen und Planungsbüros eine praxisorientierte und kompakte Erläuterung der Änderungen sowie ihrer Auswirkungen auf die Bau- und Vergabepraxis. Die Anfang 2019 vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beschlossenen Änderungen in der VOB/A dienen der Aktualisierung des Abschnitts 1 im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 und setzen dort auch die Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 um. Der Schwerpunkt der Erläuterungen liegt auf der praxisgerechten Darstellung der aktuellen vergaberechtlichen Rechtsprechung. Die fünfte Auflage kommentiert die neu eingeführten Regelungen, die insbesondere Neuerungen bei der Angebotswertung enthalten. Wie gewohnt werden die Unterschiede zur Vorgänger-VOB/A dargestellt, um den Leser eine schnelle Orientierung zur ermöglichen.
Aktualisiert: 2022-01-01
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Ein Leitfaden für mittelständische Unternehmen als Hilfestellung erfolgreich die öffentliche Verwaltung als Auftraggeber zu gewinnen.
Der Autor Stefan Komoß ist in der Welt der Politik und der öffentlichen Verwaltung ebenso zu Hause wie im Universum der mittelständischen Wirtschaft. Er ist seit 30 Jahren Mitglied in einer politischen Partei und war Kreisvorsitzender, Mitglied im Landesvorstand und Bundesparteitagsdelegierter der SPD. Das Innenleben einer Partei ist ihm deshalb auf allen Ebenen vertraut.
Er ist seit 20 Jahren Geschäftsführer eines Unternehmens und erlebt die erheblichen Anforderungen an Geschäftsführer und Unternehmer nach seinem Ausscheiden aus seinem politischen Amt seit 2016 wieder jeden Tag.
Stefan Komoß war 10 Jahre hauptberuflich Bürgermeister des Berliner Bezirks Marzahn-Hellersdorf und dabei Dienstvorgesetzter von 1.300 Mitarbeiterinnen der öffentlichen Verwaltung.
Aktualisiert: 2022-02-10
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Building Information Modelling (BIM) steht stellvertretend für die Digitalisierung des Bauwesens. BIM kann helfen, die Planung und Errichtung von Bauwerken zu optimieren und den Betrieb von Bauwerken wirtschaftlicher zu gestalten. Aufgrund dieser Vorteile soll BIM auch für öffentliche Bauvorhaben implementiert werden. °°Für die Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben sind die Vorschriften von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Hierbei ergibt sich jedoch die Frage, ob BIM-Leistungen (z.B. die Bereitstellung digitaler Bau- und Gebäudedaten oder die Attribuierung von BIM-Bauteilen) ebenfalls Bauleistungen darstellen, obwohl sie für die Errichtung von Bauwerken nicht unmittelbar erforderlich sind. °°Jonas Hofmann zeigt in einem Kurzabriss über das zweigeteilte Vergaberecht, welche Vorschriften bei der öffentlichen Vergabe von BIM-Leistungen zu beachten sind und welche Rolle die VOB/A dabei einnimmt.
Aktualisiert: 2023-03-29
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