Mitglieder verbrecherischer Organisationen nach 1945

Mitglieder verbrecherischer Organisationen nach 1945 von Römer,  Sebastian
Einzig in der britischen Besatzungszone wurde im Nachkriegsdeutschland der Versuch unternommen, Mitglieder bestimmter NS-Organisationen neben dem bekannten Entnazifizierungsverfahren einem gesonderten Strafverfahren zu unterwerfen. Der strafrechtliche Vorwurf basierte auf der kenntnisbelasteten Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation wie etwa SS, Gestapo, SD oder Führerkorps der NSDAP. Von der deutschen Bevölkerung weitgehend ignoriert, führte die deutsche Justiz im Auftrag der Besatzungsmacht fast 27.000 Einzelverfahren durch. Probleme bereiteten dabei der rückwirkende Tatbestand, der dem alliierten Besatzungsrecht entsprang, und das Unterfangen, den Organisationsmitgliedern Kenntnis von den Verbrechen ihrer Organisationen nachzuweisen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Mitglieder verbrecherischer Organisationen nach 1945

Mitglieder verbrecherischer Organisationen nach 1945 von Römer,  Sebastian
Einzig in der britischen Besatzungszone wurde im Nachkriegsdeutschland der Versuch unternommen, Mitglieder bestimmter NS-Organisationen neben dem bekannten Entnazifizierungsverfahren einem gesonderten Strafverfahren zu unterwerfen. Der strafrechtliche Vorwurf basierte auf der kenntnisbelasteten Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation wie etwa SS, Gestapo, SD oder Führerkorps der NSDAP. Von der deutschen Bevölkerung weitgehend ignoriert, führte die deutsche Justiz im Auftrag der Besatzungsmacht fast 27.000 Einzelverfahren durch. Probleme bereiteten dabei der rückwirkende Tatbestand, der dem alliierten Besatzungsrecht entsprang, und das Unterfangen, den Organisationsmitgliedern Kenntnis von den Verbrechen ihrer Organisationen nachzuweisen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Mitglieder verbrecherischer Organisationen nach 1945

Mitglieder verbrecherischer Organisationen nach 1945 von Römer,  Sebastian
Einzig in der britischen Besatzungszone wurde im Nachkriegsdeutschland der Versuch unternommen, Mitglieder bestimmter NS-Organisationen neben dem bekannten Entnazifizierungsverfahren einem gesonderten Strafverfahren zu unterwerfen. Der strafrechtliche Vorwurf basierte auf der kenntnisbelasteten Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation wie etwa SS, Gestapo, SD oder Führerkorps der NSDAP. Von der deutschen Bevölkerung weitgehend ignoriert, führte die deutsche Justiz im Auftrag der Besatzungsmacht fast 27.000 Einzelverfahren durch. Probleme bereiteten dabei der rückwirkende Tatbestand, der dem alliierten Besatzungsrecht entsprang, und das Unterfangen, den Organisationsmitgliedern Kenntnis von den Verbrechen ihrer Organisationen nachzuweisen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts?

Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts? von Hefendehl,  Roland
Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, „lediglich“ die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die – noch weiter vorverlagert – lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. °°Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedankens – kein bloßes Gedankenspiel leider, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen.°°Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangsläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts. Die Autoren dieses Bandes, der aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist, möchten sich mit einer derartigen Dynamik nicht zufriedengeben, stellen also die Unabdingbarkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts in Frage.°°Der Herausgeber, Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen und strafrechtstheoretischen sowie dogmatischen Kautelen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dogmatik der Organisationsdelikte.

Dogmatik der Organisationsdelikte. von Morozinis,  Ioannis
Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts?

Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts? von Hefendehl,  Roland
Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, „lediglich“ die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die – noch weiter vorverlagert – lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. °°Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedankens – kein bloßes Gedankenspiel leider, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen.°°Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangsläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts. Die Autoren dieses Bandes, der aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist, möchten sich mit einer derartigen Dynamik nicht zufriedengeben, stellen also die Unabdingbarkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts in Frage.°°Der Herausgeber, Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen und strafrechtstheoretischen sowie dogmatischen Kautelen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Dogmatik der Organisationsdelikte.

Dogmatik der Organisationsdelikte. von Morozinis,  Ioannis
Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Dogmatik der Organisationsdelikte.

Dogmatik der Organisationsdelikte. von Morozinis,  Ioannis
Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Dogmatik der Organisationsdelikte.

Dogmatik der Organisationsdelikte. von Morozinis,  Ioannis
Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts?

Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts? von Hefendehl,  Roland
Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, „lediglich“ die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die – noch weiter vorverlagert – lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. °°Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedankens – kein bloßes Gedankenspiel leider, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen.°°Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangsläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts. Die Autoren dieses Bandes, der aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist, möchten sich mit einer derartigen Dynamik nicht zufriedengeben, stellen also die Unabdingbarkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts in Frage.°°Der Herausgeber, Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen und strafrechtstheoretischen sowie dogmatischen Kautelen.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Mitglieder verbrecherischer Organisationen nach 1945

Mitglieder verbrecherischer Organisationen nach 1945 von Römer,  Sebastian
Einzig in der britischen Besatzungszone wurde im Nachkriegsdeutschland der Versuch unternommen, Mitglieder bestimmter NS-Organisationen neben dem bekannten Entnazifizierungsverfahren einem gesonderten Strafverfahren zu unterwerfen. Der strafrechtliche Vorwurf basierte auf der kenntnisbelasteten Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation wie etwa SS, Gestapo, SD oder Führerkorps der NSDAP. Von der deutschen Bevölkerung weitgehend ignoriert, führte die deutsche Justiz im Auftrag der Besatzungsmacht fast 27.000 Einzelverfahren durch. Probleme bereiteten dabei der rückwirkende Tatbestand, der dem alliierten Besatzungsrecht entsprang, und das Unterfangen, den Organisationsmitgliedern Kenntnis von den Verbrechen ihrer Organisationen nachzuweisen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Rechtsfigur des uneigentlichen Organisationsdelikts (BGHSt 49, 177)

Die Rechtsfigur des uneigentlichen Organisationsdelikts (BGHSt 49, 177) von Kische,  Sascha
Bekanntlich hat der Grosse Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem in der amtlichen Entscheidungssammlung (BGHSt) in Band 40, 138 ff. abgedruckten Urteil die in der strafgerichtlichen Praxis bedeutsame Rechtsfigur des sog. "fortgesetzten Delikts" (auch fortgesetzte Tat oder Fortsetzungszusammenhang) abgeschafft und mit einer sich über ein Jahrhundert bewährten Rechtstradition der Zusammenfassung mehrerer Einzelbeiträge der Beteiligten zu einer oder wenigen Taten gebrochen. Nur kurze Zeit später hat der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats für tödliche Schüsse an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 218 ff.) eine - bislang weniger bekannte - Weichenstellung für die konkurrenzrechtliche Beurteilung von Tatbeiträgen zunächst von mittelbaren Tätern geebnet, die fortan als Rechtsfigur des sog. "uneigentlichen Organisationsdelikts" eine nicht unwesentliche rechtstatsächliche Bedeutung auch für Mittäter, Anstifter und Gehilfen erlangt hat und massgeblich vom 3. Strafsenat in Voraussetzungen und Anwendungsbereich präzisiert wurde (BGHSt 49, 177). Das Werk greift die anfänglichen höchstrichterlichen Entscheidungen auf und gibt als erste Monographie einen Gesamtüberblick über Theorie und Praxis dieser konkurrenzrechtlichen Rechtsfigur. Nach einer Bestandsaufnahme der wichtigsten Entscheidungen und höchstrichterlichen Entwicklungen werden die Grundlagen des uneigentlichen Organisationsdelikts analysiert und die Einordnung als Handlungseinheit 'sui generis' innerhalb des Systems der §§ 52 ff. StGB herausgearbeitet. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt sodann in der Betrachtung der sowohl materiellrechtlichen als auch verfahrensrechtlichen Konsequenzen der befürwortenden Zusammenfassung mehrerer Tatbeiträge der Beteiligten und in der Beantwortung der Frage, ob diese neuerliche Rechtsfigur mit den in BGHSt 40, 138 ff. aufgezählten Gründen, die zur Abschaffung der Rechtsfigur des fortgesetzten Delikts geführt haben, in Einklang zu bringen ist. Unter Berücksichtigung der gefundenen Ergebnisse setzt sich der Autor auch mit dem Meinungsstand zur Dogmatik der konkurrenzrechtlichen Betrachtung von Tatbeiträgen von Mittätern, mittelbaren Tätern, Anstiftern und Gehilfen auseinander und unterbreitet abschliessend einen eigenen Lösungsansatz in Gestalt eines ergänzenden Gesetzesvorschlages.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts?

Grenzenlose Vorverlagerung des Strafrechts? von Hefendehl,  Roland
Schon seit jeher hält es der Gesetzgeber für zu riskant, „lediglich“ die Verletzung von Rechtsgütern unter Strafe zu stellen. Und so pönalisiert er bereits Verhaltensweisen, die erfahrungsgemäß gefährlich sind bzw. die – noch weiter vorverlagert – lediglich die Keimzelle des zukünftigen Unheils in sich tragen. Das zwangsläufige Ende einer derartigen Vorverlagerung wäre die Bestrafung des bösen Gedankens – kein bloßes Gedankenspiel leider, wie uns jüngste Neuschöpfungen von Straftatbeständen zeigen. Damit ist die eine Perspektive der im Titel dieses Bandes benannten grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts angesprochen. Die andere knüpft an die ausgemachten Bedrohungsszenarien des internationalen Terrorismus oder der sog. organisierten Kriminalität an, die nach zweierlei zu verlangen scheinen: einem einheitlichen und zugleich vernetzten transnationalen Vorgehen. Auch hier liegt die zwangsläufige Folge in einer Ausdehnung des Strafrechts. Die Autoren dieses Bandes, der aus einem internationalen strafrechtswissenschaftlichen Symposium hervorgegangen ist, möchten sich mit einer derartigen Dynamik nicht zufriedengeben, stellen also die Unabdingbarkeit einer grenzenlosen Vorverlagerung des Strafrechts in Frage. Der Herausgeber, Prof. Dr. Roland Hefendehl, Leiter des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg, konfrontiert in seinen Arbeiten Forderungen nach einer Ausweitung des Strafrechts mit empirischen Erkenntnissen und strafrechtstheoretischen sowie dogmatischen Kautelen.
Aktualisiert: 2020-04-30
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Dogmatik der Organisationsdelikte.

Dogmatik der Organisationsdelikte. von Morozinis,  Ioannis
Ioannis Morozinis befasst sich mit der Grundfrage der täterschaftlichen Zurechnung von Straftaten, wenn sie durch eine "Organisationswand" erfolgen soll. Nachdem der Autor eine genuine Strafbarkeit von Verbänden verwirft, untersucht er umfassend die Möglichkeiten einer täterschaftlichen Zurechnung zu der Führungsperson einer legalen oder illegalen Organisation der Taten, die durch andere aus dieser Organisation heraus begangen werden. In Bezug auf die illegalen Organisationen wird insb. die Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft erneut dogmatisch bearbeitet und rechtstheoretisch als komparativer Begriff konzipiert. Sodann wird die Übertragung dieser Rechtsfigur auf das Feld der Unternehmenskriminalität kritisiert. Im Anschluss spricht der Autor die Mittel an, welche die Beteiligungslehre sowie die Figur des unechten Unterlassungsdeliktes für die täterschaftliche Unrechtszurechnung zum Geschäftsherrn bereithalten. Schließlich wird die Rechtsfigur des Organisationsdelikts i. e. S. fundiert. Im Zentrum dieses letzten Teils der Publikation stehen jene Tatbestände, die schon als Tathandlung eine "betriebliche Tätigkeit" normieren.
Aktualisiert: 2023-04-15
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